Der Vortrag der Referentin dient zur Kenntnis.
- Das RVK 2022 Fürth mit neun Vorrangrouten wird Grundlage der weiteren Planung der Verwaltung und fließt in den VEP ein.
- Die abgeleiteten Infrastrukturmaßnahmen aus dem RVK 2022 für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in 2023/24 wird wie in Tabelle 1 dargelegt beschlossen.
- Zur erfolgreichen Radverkehrsförderung gehören neben der Infrastruktur aus dem RVK 2022 Fürth die weiteren Konzeptbausteine Service, Information und Kommunikation. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Konzeptbausteine für die Stadt Fürth auszuarbeiten und in 2023 dem Ausschuss zum Beschluss vorzulegen.
1.
Radverkehrskonzept
2022 Fürth (RVK 2022)
1.1. Hintergrund und Ziele des RVK
Ziel der Stadt Fürth ist es, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden und dazu den Anteil des Radverkehrs am Modal Split bis 2035 auf 20 % zu steigern bzw. bis 2028 auf 15 % (SpA/0939/2021, OA/0460/2021). Zudem ist die Stadt Fürth seit 2021 zertifiziertes Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK Bayern)“ und erhält dadurch fachspezifische Förderung.
Zudem hat die Verwaltung den Auftrag zur Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplans (VEP). Das Konzept wird bei dessen Aufstellung berücksichtigt.
2021 wurde seitens des Stadtplanungsamtes die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes ausgeschrieben, welches das modulare Radverkehrskonzept für Radinfrastrukturmaßnahmen von 2015 (SpA/306/2015) fortschreibt und mit dem Ziel eines zusammenhängenden Netzes vervollständigt. Das RVK 2022 beinhaltet neben der grundlegenden Definition der Netzanforderungen das Netzkonzept, die dazugehörige Bestandsanalyse und Hinweise zur Bedarfsplanung. Es zielt damit angebotsseitig auf die Radinfrastruktur ab, folgend werden die Inhalte des RVK kurz dargestellt:
Das Netzkonzept lokalisiert neun Vorrangrouten (95 km) und zahlreiche Zubringerstrecken (36 km). Der Abschlussbericht zum Radverkehrskonzept beinhaltet eine priorisierte Maßnahmenliste und Steckbriefe, sowie ein umfangreiches georeferenziertes Datenmaterial. Der Ortsverband des ADFC gab hierzu dezidierten Input zur Erarbeitung der Routen. Bürger*innen sind über eine interaktive Online-Plattform und über einen Infostandes beteiligt worden.
Die definierten Fürther Vorrangrouten haben bereits heute ein hohes Nutzerpotenzial. Das heißt, im Einzugsbereich sind bereits viele Radfahrer*innen unterwegs, oder aber es ist in Zukunft durch ein entsprechendes, hochwertiges Angebot an Radverkehrsinfrastruktur ein deutlicher Zuwachs des Radverkehrs zu erwarten. Die Routen durchqueren linienhaft das Stadtgebiet und werden in Abbildung 1 dargestellt. Über die Routen ist die Innenstadt aus allen Richtungen erreichbar. Darüber hinaus bedienen sie stadtgrenzüberschreitend wichtige Ziele im Umland von Fürth. Zubringerstrecken verbinden und ergänzen das Vorrangroutennetz.
Ein
angenommener Einzugsbereich von 200 m entlang der Routen erfasst eine
Netzabdeckung von ca. 80 % der Einwohner*innen an den Adresspunkten im
Stadtgebiet. Durch die Bebauungsstruktur innerhalb des Stadtgebietes kann von
einem höheren Wert in den Kernstadtlagen ausgegangen
werden. Stadtgrenzüberschreitend liegt das Augenmerk auf den besonders
nachgefragten Verbindungen nach Nürnberg, Erlangen und in den Landkreis Fürth.
|
|
Abb.
1: Vorrangrouten- Netz Fürth (Quelle: eigene Darstellung) |
1.2. Vorrangroutennetz
Vorrangrouten werden unter der
Grundannahme einer schnellen, direkten und klar verständlichen Routenführung
für den Alltags- und Freizeitradverkehr
konzipiert. Vorrangrouten besitzen Verbindungsfunktion,
definieren sich durch einen möglichst komfortablen Ausbaustandard und damit eine hohe Wiedererkennung im öffentlichen Raum.
Damit werden auch die aktuellen
Richtlinien der E-Klima 2022 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV) umgesetzt. Hier heißt es für die „Richtlinien für die Anlage
von Stadtstraßen“ (RAST) vom 23.8.2022: „Die Belange des ÖV, Rad- und
Fußverkehrs sind generell gegenüber den Belangen des fließenden und ruhenden
Kfz-Verkehrs zu priorisieren. Zusätzlich sind die Ansprüche des Lade-, Liefer-
und Wirtschaftsverkehrs zu berücksichtigen.“ Zu den Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen (ERA) heißt es: „Zur Erreichung von Klimaschutzzielen sollen
durchgehende Netze mit attraktiver Infrastruktur angeboten werden. Um objektive
und subjektive Sicherheit und damit eine gesteigerte Nutzung von
Radverkehrsanlagen zu gewährleisten, sind ausreichend breite Anlagen zur
Verfügung zu stellen. Die in den
ERA 10 angegebenen Klammerwerte
als Mindestmaße für Engstellen sind nicht mehr anzuwenden.“ Die Verwaltung
nimmt die aktuelle Entwicklung zum Stand der Technik auf.
Folgende Anforderungen werden als Maßstab gesetzt und
sollen im Idealfall womöglich umgesetzt werden:
Führung des Radverkehrs auf der Strecke
·
Radfahrstreifen mit
2,00 m Breite
·
Getrennter
Einrichtungsradweg mit 2,00 m
·
Getrennter
Zweirichtungsradweg mit 3,00 m Breite
·
Fahrradstraße
·
Mischverkehr (Tempo
30) bei max. 5.000 Kfz/Tag
Knotenpunktführung
·
Direkte Führung der
Linksabbieger (wenn möglich)
·
Grüner
Rechtsabbiegepfeil für Radverkehr (bei Radwegen und Radfahrstreifen)
·
Aufgeweitete
Radaufstellflächen am Knotenpunkt bei einer Richtungsfahrbahn
·
Kleine Kreisverkehre,
max. 15.000 Kfz/24h
- bieten die Möglichkeit, den Schutzstreifen/
Radfahrstreifen aufzulösen und den Radverkehr auf die Fahrbahn zu führen;
- Alternative: Führen der Radwege im Abstand von etwa 4,00
m vom Rand der Kreisfahrbahn direkt neben den Fußgängerüberwegen über den
Fahrbahnteiler.
·
Große Kreisverkehre (mit mehreren Fahrstreifen)
- Signalisierung der Überquerungsstellen oder planfreie
Führung des Rad- (und Fußverkehrs)
Befestigte Straße
- Asphalt oder Beton.
1.3. Zubringerstrecken
Die Zubringerstrecken haben im Netzkonzept eine Erschließungsfunktion. Die Anforderungen sind dementsprechend etwas geringer als für die Vorrangrouten. Hier können Schutzstreifen mit 1,50 m Breite oder auch gemeinsame Rad-/Gehwege zum Einsatz kommen bzw. bei Tempo 30 wird im Mischverkehr geführt. Zudem können Bussonderfahrstreifen für den Radverkehr freigegeben werden. Im Knotenpunktbereich kann auch indirektes Linksabbiegen mit separater Signalisierung verwendet werden. An Knotenpunkten werden aufgeweitete Radaufstellflächen an der Richtungsfahrbahn erwartet.
2.
Abgeleitete Infrastrukturmaßnahmen aus dem RVK 2022
Fürth für 2023/24
Im Bereich Infrastruktur gilt es,
Prioritäten zu setzen und zunächst ein Umsetzungsprogramm für die Jahre
2023/2024 zu fixieren. Insgesamt werden vom Gutachter 175 Infrastrukturmaßnahmen
zur Umsetzung empfohlen. Maßgeblich sind für die Auswahl seitens der Verwaltung
die vom Gutachter für die Umsetzung prioritär bewerteten 30 Maßnahmen. Daraus
abgeleitet schlägt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Personalkapazität
und der beschlossenen Prioritätenfestsetzung in der Verkehrsplanung
(SpA/0999/2022) die Infrastrukturmaßnahmen zur weiteren Planung, welche
·
schnell umsetzbar sind, da ohne größeren
Eingriff in den baulichen Bestand,
d. h. überwiegend Markierungsmaßnahmen,
· verkehrsunsichere Schwachstellen im Netz aufheben,
· Lückenschlüsse in Vorrangrouten schließen
· auch in Zubringerstrecken sichtbare Maßnahmen für den Radverkehr in Fürth darstellen
vor.
Die Planungen werden dem BWA/Stadtrat im Einzelnen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Außerdem sollen stadtgrenzenübergreifende Projekte zusammen mit Verwaltungen der betroffenen Gebietskörperschaften vorangetrieben werden.
Tabelle 1 Vorschlag Infrastrukturmaßnahmen entsprechend der o.g. Kriterien
Planung |
|||
Straße |
Abschnitt |
Maßnahme |
Priorität gem. RVK |
Lindenstraße |
Parkstr. –
Lindenstr. |
Fahrradstraße |
2 |
Lindenstraße |
Lindenstr.
– Breslauer Str. |
Fahrradstraße |
2 |
Parkstraße/
Scherbsgraben |
Lindenstr.
– R.-v-Aldebert-Str. |
Markierung
|
2 |
Leyher
Str. |
Flößaustr.
– Ritterstr. |
Fahrradstraße |
1 |
Herrnstr. |
Ritterstr.
– Sonnenstr. |
Markierung |
2 |
Schwabacher
Str. |
Nord- und
Südabschnitt |
Markierungen,
Anpassungen im Seitenraum |
1 |
Karolinenstraße |
Ritterstr
– Karlstraße |
Markierung,
Anpassungen im Straßenraum |
1 |
Karolinenstraße |
Karlstraße
– Schwabacher
Str. |
Markierung,
Anpassungen im Straßenraum |
1 |
Friedlandstraße |
Bhf. Alte
Veste – Am Europakanal |
Markierung |
|
Stadelner
Hauptstraße |
Lückenschluss |
Markierung |
|
Friedrichstraße |
Zubringerstrecke |
Markierung,
LSA-Anpassung |
|
Vorbereitung
der gemeinsamen Planung Radwegeverbindung FÜ-N |
|
||
Begleitung
des Betriebskonzeptes, LPH 3 und 4 für Metropolradweg im Stadtgebiet Fürth am
Europakanal |
|
In Vorbereitung der Konkretisierung der
Infrastrukturmaßnahmen ab 2025 werden die noch nicht befahrenen
Vorrangroutenstrecken von der Verwaltung untersucht, die Mängel analysiert,
Maßnahmenvorschläge entwickelt und priorisiert und dem BWA zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Zur
infrastrukturellen Angebotsplanung gehören selbstverständlich auch
Radabstellanlagen. Aus der Online-Beteiligung zum RVK ergaben sich auch hier
Hinweise auf Defizite. Diese werden bei der Erarbeitung des Paket 4 durch das
Stadtplanungsamt aufgegriffen, geprüft und dem BWA zur Beschlussfassung
vorgelegt, nachdem wie im BWA bereits berichtet entsprechende Kriterien für die
Auswahl entwickelt wurden.
3.
Ergänzende Konzeptbausteine für eine erfolgreiche
Radverkehrsförderung
Der
Ausbau der Fürther Radverkehrsinfrastruktur bietet Potential für Menschen jeden
Alters, das Rad als Verkehrsmittel mit und ohne E-Antrieb regelmäßig oder
gelegentlich zu nutzen. Hochwertige Radverkehrsanlagen signalisieren
Radfahrenden Wertschätzung als gleichwertige Teilnehmer*innen im
Straßenverkehr, sie bieten Fahrkomfort und Wiedererkennungswert. Gut
durchdachte Infrastruktur vermittelt und geben Sicherheit. Jedoch genügt es
nicht, ein gutes Angebot an Infrastruktur bereitzustellen, um das Fahrrad bei
der Verkehrsmittelwahl der Bürgerinnen und Bürger zu attraktivieren.
Die
Radverkehrsförderung beruht nach Definition durch die AGFK auf insgesamt 4
Säulen:
- Infrastruktur
- Service
- Information
- Kommunikation
Das
vorliegende RVK muss daher zukünftig um die Konzeptbausteine Service, Information und Kommunikation
ergänzt werden. Zu den Maßnahmen der Konzeptbausteinen gehören beispielsweise:
- Service
- Maßnahmen
zur Verkehrssicherheit (Winterdienst, Reinigung von Müll und Laub)
- Ggf.
Beleuchtung
- Vorrangschaltung
für Radverkehr
- Fahrradservicestationen
- Fahrradverleihsystem in Fürth, ggf. mit Lastenrad
- Fahrradabstellanlagen
und Bike-and-Ride
- Baustellenmanagement
- Veranstaltungsmanagement (Wegweisung, mobile Fahrradständer)
- …
- Information
- wegweisende Beschilderung der Vorrangrouten
- Öffentlichkeitswirksame und stationäre Radzählstellen
- Fahrradstadtplan analog und digital
- …
- Kommunikation
- Öffentlichkeitswirksame
Aktionen und Wettbewerbe
- Aufklärungsarbeit,
z. B. zu relevanten StVO-Novellen
- Partizipation, z. B. bei Festlegung von Radabstellanlagen
- Mobilitätsmanagement für unterschiedliche Zielgruppen
- …
Ohne diese drei weiteren Konzeptbausteine ist eine
erfolgreiche Radverkehrsförderung nicht möglich. Das war auch das Ergebnis der
Bereisung der AGFK im Rahmen des Zertifizierungsprozesses im September 2021, in
dem die drei Konzeptbausteine für die Re-Zertifizierung (für 2028 terminiert)
gefordert werden. Einige der oben aufgeführten Maßnahmen werden bereits von der
Verwaltung umgesetzt, andere müssen noch zwischen den zuständigen Dienststellen
definiert werden. Es wird daher angestrebt, in 2023 eine abgestimmte
Handlungsempfehlung für die Umsetzung der Konzeptbausteine Service, Information
und Kommunikation als Ergänzung zur Infrastruktur dem BWA zum Beschluss
vorzulegen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
separat € |
|
nein |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
x |
ja |
Hst.
Einzelfallprüfung |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: Mittel teilweise für Projekte bereits bewilligt,
teilweise aus der Pauschale zur Radverkehrsförderung zu decken, teilweise
projektbezogen noch zu beantragen. |
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- RVK_Stadt Fürth_Abschlussbericht.pdf
- RVK_Massnahmensteckbriefe.pdf