Betreff
Neubau LSA 359 Gebhardtstr./Zähstraße (Hornschuchcampus)
Vorlage
SpA/1010/2022
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Vorplanung des Stadtplanungsamtes zur Signalisierung des Knotenpunktes Gebhardstraße / Zähstraße (Neubau LSA 359) im Zuge des städtebaulichen Vertrages wird beschlossen.


Im Zusammenhang mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 291b „Hornschuch-Campus“ (SpA 0847/2020) sowie dem vorgelagerten städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabensträger ist die Errichtung einer neuen Lichtsignalanlage an der Einmündung der Planstraße „Am historischen Lokschuppen“ zur Gebhardtstraße vorgesehen.

Der Projektumgriff für den Kreuzungsausbau, an dem sich der Vorhabensträger beteiligen wird, ist vertraglich mit 1.300m² festgelegt.

Darüber hinaus gehende flankierende Maßnahmen, wie z.B. die barrierefreie Querungsstelle der Hornschuchpromenade über die Zähstraße, neue Baumstandorte oder weitere Fahrbahnsanierungen, müssen durch die Stadt Fürth getragen werden.

Die Signalisierung der Einmündung wird erforderlich, da ein nicht unerheblicher Teil des Quellverkehrs nicht über eine „Rechts-Rein-Rechts-Raus“-Regelung abgewickelt werden kann, sondern eine direkte Fahrtmöglichkeit zur Nürnberger Str. und weiter zum Stadtzentrum bzw. den übrigen Stadtteilen benötigt. Unnötige Umweg-Fahrten werden dadurch vermieden.

Darüber hinaus werden unter Beibehaltung des Straßenquerschnitts der Gebhardtstraße nicht zuletzt auch zwei Fußgängerfurten und Radfurten beidseitig der Einmündung angeordnet, was die Erschließung des B-Plan-Gebietes für den Fuß- und Radverkehr sicherstellt, die vom Hauptstraßennetz hervorgerufene Trennwirkung vermindert und auch den Haltestellenzugang insbesondere zum Busverkehr deutlich verbessert.

Planung

Auf der westlichen Knotenpunktseite müssen hierfür zwei Bäume entfallen, die jedoch standortnah ersetzt werden können, dies ist mit den betroffenen Dienststellen abgestimmt. Darüber hinaus entfällt die niedrige gemauerte Stützwand an dieser Stelle.

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Die vorhandene Grünböschung am Straßenrand bleibt erhalten und wird nur an der Stelle des Fußgängerüberwegs leicht abgetragen.

Aufgrund der örtlichen Topographie am U-Bahn-Abgang, die nicht grundlegend verändert werden soll, wird der Einbau der neuen Fußgängerquerung jedoch leichte Stützwände (H <=50cm; z. B. in Sichtbeton/Weißbeton) erfordern sowie in den Anschlussbereichen Längs- und Querneigungen leicht oberhalb der Grenzwerte der Barrierefreiheit aufweisen.

Die Fußgängerquerung auf der östlichen Seite wird unter weitestgehender Berücksichtigung der vier vorhandenen Bäume trassiert. Diese sollen nach der jetzigen Planung erhalten bleiben.

Sämtliche Fußgängerquerungen werden nach Neubaustandard und DIN-gerecht mit getrennten Querungsstellen 0/6cm sowie Aufmerksamkeitsfeldern und Auffindestreifen entsprechend der DIN 32984 ausgestattet; dies betrifft auch zum Teil schon hergestellte Flächen im Südost-Quadranten.

Radverkehrsführung

Der Radverkehr Richtung Nürnberg, der bislang über den benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg nördlich der Hornschuchpromenade bis zum Seitenwechsel vor Hausnr. 33 geführt wird, bekommt nach dem Überqueren der Gebhardtstraße damit kurz- bzw. langfristig zwei weitere Alternativen in Richtung Nürnberg angeboten:

·           Einen nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg nach Nürnberg Stadtgrenze nach VwV-StVO-Novelle zu §2, RdNr. 38a mit aufmarkiertem Piktogramm ähnlich Zeichen 240; zur besseren Haltbarkeit werden hier ca. 4m² Pflaster gegen Asphaltbelag ersetzt (kurzfristig).

·           Die Mitbenutzung der neuen Erschließungsstraße „Am historischen Lokschuppen“ mit geplantem Lückenschluss über die Höfener Straße. Im Ergebnis der Machbarkeitsstudie (Radschnellverbindungsnetz Nürnberg – Fürth – Erlangen – Herzogenaurach – Schwabach und umgebende Landkreise) ist hierzu beim Förderprojekt „Radoffensive Klimaland Bayern“ Paket 2: Interkommunale Radvorrangrouten Ende Februar 2022 eine Projektskizze eingereicht worden (langfristig). Zum Anschluss auf Nürnberger Gebiet steht die Verwaltung mit den Fachplanern aus Nürnberg im Austausch.

Mit dem Knotenpunktausbau kann jedoch bereits ein wichtiger Lückenschluss von/zur Hornschuchpromenade bzw. zum Stadtzentrum vollzogen werden. Der bisherige gemeinsame Geh- und Radweg entlang der Häuserreihe (Nr. 28 bis Nr. 33) bleibt unverändert erhalten.

Maßnahmen, die aus dem Radverkehrskonzept resultieren, werden durch den Umbau nicht benachteiligt.

ÖPNV-Haltestellen

Aus dem Neubau der Kreuzung ist der zuvor angedachte gleichzeitige Ausbau der Haltestelle „Jakobinenstraße“ ausgeklammert worden. Es ist vorgesehen hierfür zwei Haltepositionen á 25,00 m Länge mit unabhängigem Ausfahren aus der hinteren Position (Abstand) zu ermöglichen. Die dafür notwendige Gesamtentwicklungslänge ist in dieser Planung jedoch bereits berücksichtigt.

Die in diesem Bereich dargestellten fünf neuen Bäume sind im B-Plan nicht festgesetzt, weil deren Anordnung im ursprünglich geplanten gleichzeitigen Haltestellenausbau (mit begehbarer Baumscheibe) vorgesehen war. Nachdem der Haltestellenausbau nicht Bestandteil des Erschließungsvertrages ist, wird angeregt, im Zuge der Realisierung der Bebauung den festgesetzten Grünstreifen schon jetzt mit diesen Baumpflanzungen zu ergänzen, was die Untere Naturschutzbehörde und Grünflächenamt ausdrücklich begrüßen. Hierzu werden mit dem Vorhabensträger Gespräche geführt werden.

Neue Lichtsignalanlage (LSA 359)

Die Betriebsweise der LSA 359 ist „Hauptrichtung Dauergrün“ mit Anforderung der Nebenrichtung und ÖPNV-Sonderphasen. Die Betriebsweise der Bushaltestelle Jakobinenstraße, auch mit den anschließenden Wendefahrten, wird daher in der Steuerung der neuen LSA berücksichtigt.

Spürbare Wartezeiten für die Hauptrichtung Gebhardtstraße sollen nicht entstehen.

Mindestens innerhalb des Projektumgriffs wird nach Abschluss der notwendigen Tiefbauar-beiten auch die Fahrbahndecke erneuert.

 

Kosten

Für die gesamte Baumaßnahme inklusive der Lichtsignalanlage ergeben sich laut Kostenschätzung Kosten in Höhe von insgesamt 656.000 Euro. Da die Stadt Fürth den Umbau der Kreuzung plant und diese dann herstellt, werden in der Finanzierung Gesamtkosten von 656.000 Euro angegeben. Dies ist erforderlich, um die Ausschreibung und die Vergabe der Maßnahme durchzuführen. Nach Herstellung der Kreuzung werden die tatsächlich angefallenen Kosten zwischen Stadt und Vorhabensträger geteilt.

Die Kosten für den Kreuzungsausbau, an dem sich der Vorhabensträger beteiligt, betragen nach Kostenschätzung 625.000 Euro. Die Kosten werden entsprechend des städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan Nr. 291b „Hornschuch-Campus“ §18 Abs. 3 zu jeweils 50 % aufgeteilt.

Die Kosten für zusätzliche Nebenflächen, welche durch die Stadt Fürth selbst getragen werden (z.B. ungesicherte Querung, Asphaltierung mit Fahrrad-Piktogramm etc.), betragen 31.000 Euro.

Daraus ergibt sich für die Stadt Fürth ein geschätzter Eigenanteil der Stadt Fürth in Höhe von 343.500 Euro (= 50% von 625.000 € + 31.000 €). 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

656.000 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9501

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1) Lageplan Instruktionsergebnis

2) Tabelle eingegangene Stellungnahmen und Abwägung