Betreff
Verkehrsberuhigung Otto-Seeling-Promenade – Bericht zum Beschluss vom 29.11.2021
Vorlage
SVA/0314/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Verkehrsversuch des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs wird in eine Dauerregelung überführt.

 


In der Sitzung vom 29.11.2021 beschloss der Verkehrsausschuss unter TOP 3 die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs (Zone 20) für die nördlich der Nürnberger Straße liegende Otto-Seeling-Promenade zwischen Stadtpark und Schulhof der Mittelschule Otto-Seeling-Promenade incl. Goethe- und Sommerstraße im Rahmen eines Verkehrsversuchs.

Durch das Stadtplanungsamt wurden vor der Umsetzung der erforderlichen Beschilderung und Markierung im Dezember 2021 sowie nach deren Umsetzung im Februar und März 2022 Verkehrserhebungen durchgeführt.

 

Als Fazit der Erhebungen ist festzustellen, dass in den beiden Einbahnstraßen Goethestraße und Sommerstraße durch die Anordnung der Zone 20 anstatt 30 keine Änderungen der Geschwindigkeiten zu verzeichnen sind.

 

Die durchschnittlichen Geschwindigkeiten lagen jedoch schon vor der Einführung der Zone 20 zwischen durchschnittlich 20 - 25 km/h. In der Otto-Seeling-Promenade konnte die durchschnittliche Geschwindigkeit um ca. 4 km/h gesenkt werden. Weitere Maßnahmen sind daher aus Sicht von SpA, SvA und der Polizeiinspektion Fürth nicht erforderlich.

 

Da zumindest für den Bereich der Otto-Seeling-Promenade eine tatsächliche Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund des Verkehrsversuchs erreicht werden konnte, wäre es aus verkehrsbehördlicher Sicht zielführend, den Verkehrsversuch in eine Dauerregelung zu überführen.

Eine detaillierte Übersicht der Verkehrserhebungen ist als Anlage beigefügt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Auswertung Otto-Seeling-Straße, Goethestraße, Sommerstraße