Betreff
Änderung des Förderprogramms "Fürth blüht auf"
Vorlage
OA/0543/2022
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage

Der Umweltausschuss beschließt die vorgeschlagene Änderung des Förderprogramms „Fürth blüht auf“.


Das Förderprogramm „Fürth blüht auf“ erfreut sich großer Beliebtheit (vgl. Bericht in der UA-Sitzung vom 05.05.2022, TOP Ö11). Der Vollzug der vergangenen Jahre hat gleichwohl gezeigt, dass es in einigen Punkten optimiert werden kann, auch um weitere Anreize für die Durchführung förderfähiger Maßnahmen zu schaffen. Im Folgenden werden die Punkte aufgezeigt, die aus Sicht der Verwaltung modifiziert bzw. neu in die Förderrichtlinie eingefügt werden sollen:

 

  • Fördergegenstand Baumpflanzungen:

Kugelformen sollten aufgrund der eingeschränkteren ökologischen Gesamtwirkung generell von der Förderung ausgenommen werden.

 

  • Fördergegenstand Dachbegrünungen:

o   Einführung einer Deckelung auf 50 € bzw. 75 € pro m² Dachbegrünung, damit Aufwand für deren Herstellung (z.B. Ertüchtigung der Dachkonstruktion) und ökologische Wirkung im Verhältnis bleiben (Maximalprinzip).

o   Unterscheidung zwischen extensiver (Förderung bis zu 50 %, max. 50 €/m²) und neu intensiver Dachbegrünung (bis zu 75 %, max. 75 € / m²). Intensive Dachbegrünung ist bislang eher die Ausnahme, bietet jedoch größeren ökologischen Nutzen.

o   Erhöhung der Maximalförderung (intensiv und extensiv) von 5.000 € auf 20.000 €, um auch für großflächige Dachbegrünungen einen attraktiven Anreiz zu schaffen. Durch die gleichzeitige Deckelung auf 50 € bzw. 75 € je m² entfaltet diese Änderung bei größeren Dachflächen Wirkung.

 

  • Fördergegenstand Entsiegelungsmaßnahmen:

Innerstädtische Entsiegelungen sind sowohl für die Natur- und Tierwelt als auch für das Prinzip „Schwammstadt“ von immenser Bedeutung. Bislang wurde die Förderung jedoch kaum nachgefragt. Dies ist aufgrund der nicht zu unterschätzenden Kosten (z.B. für Entsorgung von Asphaltaufbruch) und des Aufwands durchaus nachvollziehbar. Deshalb soll durch Erhöhung der Förderung (sowohl vom Fördersatz als auch von der Maximalfördersumme) ein größerer Anreiz geschaffen werden.

o   Erhöhung des Fördersatzes von 50 % auf 75 %,

o   Erhöhung der Maximalförderung von 2.000 € auf 5.000 €

 

  • neuer Fördergegenstand Baumpflegerische Maßnahmen

Stadtbäume beeinflussen mit ihren Wohlfahrtswirkungen das Stadtklima positiv und sind daher für das Leben und die Gesundheit der Menschen unverzichtbar. Bis eine Baumpflanzung die Funktionen eines alten Bestandsbaumes auch nur annähernd erreichen kann, vergehen viele Jahre bis Jahrzehnte. Daher kommt dem Erhalt innerstädtischer Bestandsbäume v.a. in den Zeiten eines sich erkennbar wandelnden Klimas eine große Bedeutung zu. Um die Bürgerinnen und Bürger, die meist durch die Baumschutzverordnung zum Erhalt ihrer Bäume rechtlich verpflichtet sind, bei der wichtigen Pflege ihrer Bäume (z.B. Kronenpflege, Systeme zur Kronensicherung, Baumumfeldpflege) zu unterstützen, soll der neue Fördergegenstand mit folgenden Maßgaben ergänzt werden.

o   ab 175 cm Stammumfang bzw. bei mehreren Stämmen ab 100 cm

o   Fördersatz bis zu 50 %

o   Begrenzung auf maximal 2.000 €

o   ausgenommen sind Bagatellen unter 500 €, reine Verkehrssicherungsmaßnahmen, Formschnitte, laufende u. kleinere Pflegemaßnahmen

o   geforderte Voraussetzung: Qualifizierung des ausführenden Betriebs

 

  • neue Öffnungsklausel in den Förderrichtlinien

Bislang ist die Förderung begrenzt auf maximal zwei Maßnahmen pro Grundstück und pro Antragsteller. Da in den letzten Jahren Anträge von Antragstellern zurückgestellt oder abgelehnt werden mussten, die mehr als zwei Maßnahmen durchführen wollten, jedoch im jeweiligen Kalenderjahr noch ausreichend Fördermittel zur Verfügung gestanden hätten, soll eine entsprechende Öffnungsklausel für Einzelfälle aufgenommen werden.

 

  • weitere Anpassungen

Von der bisherigen Praxis, mit den Antragstellern öffentlich-rechtliche Verträge zu schließen, soll aus Effektivitätsgründen abgerückt und künftig Bewilligungsbescheide erlassen werden. Die übrigen Änderungsvorschläge betreffen redaktionelle Klarstellungen, die den Vollzug vereinfachen würden.

 

Das Fördervolumen von insgesamt 150.000 € im Kalenderjahr bleibt unverändert.

 

Die Änderungen wurde am 19.09.2022 im Naturschutzbeirat beraten. Der Naturschutzbeirat hat das Förderprogramm und die vorgeschlagenen Änderungen begrüßt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Synopse Änderung der Förderrichtlinien