Der Umweltausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt vorbehaltlich der noch zu klärenden Thematik der Doppelförderung (Vereinbarkeit der Fürther E-Taxi-Förderung mit dem Umweltbonus auf Bundesebene) die Anschaffung von E-Taxen durch Taxiunternehmen in der Stadt Fürth gemäß der beigefügten Förderrichtlinie zu fördern.
Die Förderung soll folgenden Umfang haben:
A)
Förderung der ersten fünf Fahrzeuge mit
jeweils 4000 Euro und fünf weiterer Fahrzeuge mit 2000 Euro, maßgebend für die
Höhe der Förderung ist der Eingang des Förderantrags.
oder alternativ
B)
Förderung von 10 Fahrzeugen mit jeweils 3000
Euro.
Die SPD Stadtratsfraktion hat zum Umweltausschuss am 09.12.2021 folgenden Antrag gestellt:
Die Stadt Fürth unterstützt und fördert die örtlichen Taxiunternehmen bei der Anschaffung von E-Taxis.
In Abstimmung zwischen dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz, dem Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung sowie der infra fürth gmbh wurde eine Richtlinie zur Förderung von E-Taxen in Fürth erarbeitet (siehe Anlage). Diese soll am 01.11.2022 in Kraft treten und die Anschaffung von insgesamt zehn batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen in Fürth fördern.
Durch die sukzessive Umstellung auf elektrisch
betriebene Taxiflotten und Fahrzeuge ohne lokale Emissionen im Stadtgebiet will
die Stadt Fürth einen Beitrag zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung und zur
Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Gerade der Taxiverkehr eignet sich zur
Umstellung auf E-Fahrzeuge, da die gefahrenen Strecken gut durch E-Fahrzeuge
abgebildet werden können.
In Fürth gibt es derzeit 77 konzessionierte Taxen, von diesen ist bisher eines emissionsfrei unterwegs. Die Stadt Fürth möchte mit vorliegender Förderung die schrittweise Umstellung des Taxiverkehrs auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge anstoßen und den Taxiunternehmen hierfür einen Anreiz bieten.
Vorgeschlagen wird gemäß dem
Antrag der SPD-Fraktion die Förderung von 10 E-Taxen, die ersten fünf Fahrzeuge mit jeweils
4.000 und fünf weitere Fahrzeuge mit jeweils 2.000 Euro, maßgebend für die Höhe
der Förderung ist der Eingang des Förderantrags (Beschlussvariante A). Durch die
unterschiedliche Förderhöhe kann ein Anreiz für einen schnellen Umstieg auf
elektrisch betriebene Taxen gesetzt und die Vorreiterrolle von Unternehmen
berücksichtigt werden. Denkbar und mit der Intention der Förderung ebenso
vereinbar wäre auch eine gleichmäßige Förderung der E-Taxen beispielsweise mit
einem Zuschuss von 3.000 Euro je Fahrzeug (Beschlussvariante B). Im Interesse
der Gleichbehandlung der Antragstellenden regt die Verwaltung an, diesen
einheitlichen Fördermaßstab anzulegen.
Der Vollzug der Förderrichtlinie
soll beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) verortet werden.
Die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Förderung kann bei max. 10
Förderungen im OA geleistet werden. Sofern dem Beispiel anderer Kommunen
folgend die Förderung verstetigt werden sollte, kann der mit dem Vollzug der
Förderrichtlinie verbundene Aufwand hingegen nicht auf Dauer ohne einen
personellen Ausgleich durch das OA getragen werden.
Von Seiten der infra fürth gmbh wurde der Themenbereich Ladeinfrastruktur für E-Taxen angegangen. Hierzu hat sich die infra wie folgt geäußert:
Gemeinsame Gespräche zwischen der Taxizentrale Fürth und der infra
haben ergeben, dass an den zwei Taxi-Standorten Schwabacher Str. 170 und
Bahnhofplatz Bedarf für eine Lademöglichkeit gesehen wird. In räumlicher Nähe
zum Bahnhofplatz (Schwabacher Straße 51 – gegenüber Comödie) wurde Anfang
September eine öffentliche Schnellladestation eröffnet.
In unmittelbarer Nähe zum Taxistand in der Schwabacher Straße 170 soll
eine weitere öffentliche Schnellladestation entstehen. Hierfür prüft die infra
zur Zeit mögliche Standorte.
Darüber hinaus wird sich die infra beim weiteren Zubau von öffentlichen Ladestationen an den Neuzulassungen von rein batteriebetriebenen E-Taxis orientieren und in Kontakt mit der Taxizentrale bleiben.
Die Thematik einer möglichen Doppelförderung (Vereinbarkeit der Fürther E-Taxi-Förderung mit dem Umweltbonus) befindet sich momentan noch in der Klärung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
30.000 € |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
1140.6588.9010 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Förderrichtlinie (Entwurf)