Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt zu, auf der Grundlage des Konzeptentwurfs (Stand 01.09.2022) die Abstimmungen mit der Stadt Nürnberg und den Fachbehörden sowie den Dialog mit den Betroffenen fortzusetzen.
Zwischenstand:
Durch das in Kooperation mit der Stadt Nürnberg beauftragte Gutachterbüro GFN-Umweltplanung fanden in den Jahren 2021 und 2022 zur Bestandserfassung und Konfliktanalyse folgende Untersuchungen und Erhebungen statt:
- Erfassung von ökologisch sensiblen Flach- und Stillwasserbereichen
- Biotopkartierung der Ein- und Ausstiegsstellen sowie der Umtragestellen
- Kartierung der Fließgewässervegetation
- Ornithologische Kartierung
- Kartierung der Libellenfauna
- Untersuchung der Befahrensintensität (mittels Lichtschranken)
- Wasserstandsmessungen (Pegelmessgeräte)
- Kartierung Makrozoobenthos (kleinere im Gewässerboden lebende tierische Organismen)
Die Fachberatung für das Fischereiwesen beim Bezirk Mittelfranken steuerte umfangreiche Ergebnisse aus fischereilichen Untersuchungen bei, die speziell aus diesem Anlass mit großem Aufwand erhoben wurden.
Folgende wesentliche Ergebnisse wurden gewonnen:
v Alle drei Gewässerabschnitte von Pegnitz, Rednitz und Regnitz weisen eine hohe natur- und artenschutzfachliche Wertigkeit auf. Die Pegnitz bietet das größte Konfliktpotenzial. Auch die Regnitz unterhalb der Bremerstaller Brücke ist ein weiterer Konfliktschwerpunkt. Die Rednitz ist in weiten Teilen durch das Wasserschutzgebiet nicht zugänglich.
v Der Fokus liegt auf dem Schutz von Brutvogelarten der Uferzonen (z.B. Eisvogel, Flussuferläufer, Teichrohrsänger), Rote-Liste-Fischarten (z.B. Bachneunauge) und Gewässervegetationen (z.B. Ähren-Tausendblatt).
Die Ergebnisse dieser
Bestandserfassung wurden am 14.07.2022 bei einem ersten Dialog mit den
Fachbehörden, Umweltverbänden und Betroffenen (Fischereivereine, Kanuvereine
und
-verband) vorgestellt und diskutiert.
Anschließend wurden darauf aufbauend durch GFN Maßnahmen entwickelt, durch welche eine naturverträgliche Steuerung der künftigen Kanu-, SUP- und Bootsnutzung auf Pegnitz, Rednitz und Regnitz in Nürnberg und Fürth erfolgen soll.
Entwurfs des Maßnahmenkonzepts:
Das Maßnahmenkonzept liegt in einem ersten Entwurf als Vorschlag des Gutachterbüros vor. Die interne Abstimmung zwischen den Kooperationspartnern Stadt Fürth und Stadt Nürnberg steht ebenso wie die konkrete Machbarkeitsprüfung der einzelnen Maßnahmenvorschläge noch aus. Zusammengefasst wird seitens des GFN Folgendes vorgeschlagen:
Ø grundsätzlich
keine Genehmigung von gewerblichen
Bootsüberlassungen und -touren (Kanus, SUPs); ggf. im Einzelfall auf
Rednitz und Regnitz nur unter strikten Auflagen und für eine Testphase von 2
Jahren mit Monitoring der Auswirkungen;
Gruppentouren von Kanuvereinen nur unter strikten Auflagen
Ø räumliche und zeitliche Einschränkung des Gemeingebrauchs; Ausnahmen für ortskundige Kanuvereine unter bestimmten Voraussetzungen
o Pegnitz:
ganzjähriges Fahrverbot; ausgenommen sind vom 1. Mai bis zum 31.10. Mitglieder
örtlicher Kanuvereine mit mind. Europäischem Paddelpass Stufe 2 (EPP-2) bei
einem Mindestwasserstand von 50 cm, max. Gruppen mit 5 Booten
o Regnitz:
Für Gemeingebrauch (und in Ausnahmefällen für gewerbliche Touren) vom 16. Juli
bis Ende Februar (außerhalb der Vogelbrutzeit) freigegeben bei
Mindestwasserstand von 50 cm.
Ausgenommen von der Brutzeit-Beschränkung sind Mitglieder örtlicher Kanuvereine
mit EPP-2, jedoch zeitlich begrenzt auf 11 – 13 Uhr und 15 – 18 Uhr.
Streckensperrung „Flussdreieck – Stadelner Wasserrad“, wenn im Flachwasserbereich
unterhalb der Bremerstaller Brücke der Wasserstand unter 50 cm liegt.
o Rednitz:
Für Gemeingebrauch (und in Ausnahmefällen für gewerbliche Touren) vom 16. Juli
bis Ende Februar (außerhalb der Vogelbrutzeit) freigegeben bei
Mindestwasserstand von 50 cm.
Ausgenommen von der Brutzeit-Beschränkung sind nur Mitglieder örtlicher
Kanuvereine mit EPP-2, jedoch zeitlich begrenzt auf 11 – 13 Uhr und 15 – 18
Uhr.
Ø Steuerung durch offizielle Ein- (E) und Ausstiegsstellen (A) mit vorhandener Infrastruktur (möglichst Parkplätze, Ausschilderung, Mülleimer o.ä.)
o Eignung: A-„Wolfsgrubermühle“, E-„Wolfsgrubermühle“, E+A-„Ludwigsbrücke“, E+A-„Flussdreieck“, E+A-„Stadelner Wasserrad“, A-„Vach Kunstmühle rechtes Ufer“, E-„Kanuverein-öffentlich“, A-„Förstermühle rechtsseitig“
o Eignung zu prüfen: E-„Röllingersteg“,
o keine Eignung: A-„Wolfsgrubermühle - Alternativ“, A-„Vach Kunstmühle linkes Ufer“, A-„Vach Kunstmühle rechtes Ufer - Alternativ“, E-„Kanuverein – nicht öffentlich“, A-„Förstermühle linksseitig“
Ø weitere Maßnahmen zur Information und
Lenkung, u.a.
durch land- und wasserseitige Informations- und Hinweistafeln, Information zu
Pegelständen, Kennzeichnung sensibler Bereiche, Einführung von
Qualitätsstandards, Festlegen und Bekanntmachen von Verhaltensregeln, aber auch
Kontingentierung und Reglementierung:
o Gemeingebrauch:
Festlegung von zulässigen Bootstypen
(max. L x B = 6 m x 1 m, keine Schlauchboote, Flöße oder SUPs, max. 2
Erwachsende und 2 Kinder)
Beschränkung auf 10 Boote pro Tour und max. 20 Personen pro Gruppe
Beschränkung auf insg. 30 Boote am Tag (Gemeingebrauch + Schifffahrt)
o privilegierte
ortsansässige Kanuvereine:
Festlegung von zulässigen Bootstypen (max. L x B = 6 m x 1 m, keine
Schlauchboote, Flöße oder SUPs, max. 2 Erwachsende und 2 Kinder)
Beschränkung auf 10 Boote (Rednitz, Regnitz) bzw. 5 Boote (Pegnitz) pro Tour
und max. 20 Personen pro Gruppe
Beschränkung auf insg. 30 Boote (Rednitz, Regnitz) bzw. 20 Boote (Pegnitz) am
Tag (Gemeingebrauch + Schifffahrt)
weitere Pflichten für Kanuvereine (z.B. Meldepflicht, Qualifizierungsnachweis,
fachkundiger Guide bei Touren,)
o für
kommerzielle Tour-Angebote und Bootsverleihen:
Festlegung von zulässigen Bootstypen (max. L x B = 6 m x 1 m, keine
Schlauchboote, Flöße oder SUPs, max. 2 Erwachsende und 2 Kinder)
Beschränkung auf 10 Boote pro Tour und max. 20 Personen pro Gruppe
Beschränkung auf insg. 30 Boote am Tag (Gemeingebrauch + Schifffahrt), davon
max. 10 Leihboote
Beschränkung auf 10 Touren im Monat
weitere Pflichten für gewerbliche Angebote (z.B. Meldepflicht, Qualifizierungsnachweis,
fachkundiger Guide, mitzuführende Gegenstände, Einweisungspflicht,
gewässerökologische Kurtaxe)
Ø Infrastrukturmaßnahmen, u.a. durch generelle Verbesserung der Infrastruktur von Ein- und Ausstiegs- sowie Umtragestellen, Verlagerung der Ein- und Ausstiegsstelle beim Stadelner Wasserrad
Ø Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zur Durchsetzung erforderlich
Ø Monitoring von Nutzung, Pegelständen sowie Arten und Lebensräumen, um ggf. Nachsteuern zu können.
Ø Maßnahmen zur Verbesserung gewässerökologischer Defizite (in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt), wie z.B. Rückbau ungewünschter Ein-/Ausstiegsstellen, Anlage von Hochstaudensäumen und Schilfröhrichten, Strukturverbesserungen, Auengehölze, Lehmwände für den Eisvogel.
Weiteres Vorgehen.
- Der Entwurf des Maßnahmenkonzepts wird im Oktober mit der Stadt Nürnberg weiter abgestimmt.
- Im Laufe des Herbstes ist eine zweite Dialogveranstaltung mit den Fachbehörden, Umweltverbänden und Betroffenen zu den Maßnahmenvorschlägen vorgesehen. Hierbei sollen Argumente und Anregungen von allen Seiten (Kanuvereine, Kanuunternehmen, Naturschutzvereinigungen, Fischereivereine, Fachbehörden) gesammelt werden.
- Ende November findet eine Beratung in einer gemeinsamen Sitzung der Naturschutzbeiräte der Städte Nürnberg und Fürth statt.
- Die Erkenntnisse aus diesen Beteiligungen sind anschließend fachlich und rechtlich zu abzuwägen. Die Ergebnisse fließen in die Endfassung des Kanukonzepts ein, welches dem Umweltausschuss Anfang 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
- Umsetzung des Kanukonzepts: Entscheidung über
die vorliegenden Anträge auf wasserrechtliche Schifffahrtsgenehmigung und
ggf. Durchführung eines Verordnungsverfahren zur Regelung des
Gemeingebrauchs. Mögliche begleitende Maßnahmen (Verbesserungen der
Infrastruktur oder gewässerökologischer Defizite) würden entsprechend der
finanziellen und personellen Ressourcen in den Folgejahren geprüft und
vorangetrieben werden.
Durch das gemeinsam mit der Stadt Nürnberg entwickelte „Kanukonzept“ soll dann eine weitgehend einheitliche Handhabung auf den zusammenhängenden Flussabschnitten gewährleistet sein.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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(n-ö) Entwurf des Maßnahmenkonzepts mit 4 Anlagen (Karten), Stand 01.09.2022
Protokoll 1. Dialogveranstaltung