Betreff
Erhöhung der Förderung durch Anpassung des Kostenrichtwertes bei der Neuschaffung von 48 Krippen- und 100 Kindergartenplätzen in der Humbserstr. 18
Vorlage
KITA-GTS/0004/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel wird aufgrund von Kostensteigerungen und notweniger Erhöhungen des städtischen Baukostenzuschusses genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.

 


Sachverhalt:

 

Bereits am 29.04.2020 beschloss der Stadtrat – damals pandemiebedingt in seiner Besetzung als Ferienausschuss – die Förderung der Baumaßnahme zur Neuschaffung von 100 Kindergarten- und 48 Krippenplätzen auf dem Grundstück Humbserstr. 18. Angesichts der enormen Kostensteigerungen in der Baubranche vor allem in diesem Jahr, hat der Investor gegenüber der Verwaltung angegeben, dass ohne eine Anpassung der Förderung oder deutlicher Anhebung der Miete die Baumaßnahme vor dem Aus stehe. Mit 148 Betreuungsplätzen eine der größten Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet wird diese Maßnahme im Bereich der Südstadt (stat. Bezirke 03-06) jedoch dringend benötigt. Eine andere Fläche zu finden, die genügend Platz sowohl für ein Gebäude als auch für die angemessene Außenfläche für eine Kita dieser Größe bietet, erscheint in einem Teil der Stadt, der nicht nur bereits dicht bebaut ist, sondern in dem auch durch rege Bautätigkeit nachverdichtet wird, wenig aussichtsreich.

Da die Maßnahme noch nicht begonnen wurde, ist sie nach der aktuellen Richtlinie zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet mit einem Fördersatz von 100% der förderfähigen Kosten förderfähig und berechtigt zu einem Ausstattungszuschuss. Außerdem hat sich seit Beschluss vom 29.04.2020 der Kostenrichtwert deutlich erhöht. Daher wird um Zustimmung zur Erhöhung der Förderung, wie nachfolgend erläutert, gebeten

 

Fördergrundlagen

 

Die Maßnahme wurde nach erfolgtem Beschluss im Jahr 2020 in der Bedarfsplanung berücksichtigt. Im Bezirk 04, östliche Südstadt, ergibt sich auch unter dieser Berücksichtigung ein Betreuungsbedarf von bis zu 67 Kindergarten- und 26 Krippenplätzen, der weiterhin ungedeckt bleibt. Die Einrichtung ist somit bedarfsgerecht.

 

Das Vorhaben ist nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich förderfähig. Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie der Stadt Fürth für

die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ in ihrer aktuell

gültigen Fassung mit 100% der zuweisungsfähigen Ausgaben.

 

Hinzu kommt der Zuschuss zum Erwerb von Ausstattungsgegenständen nach Art. 2.1 der o.g. städtischen Richtlinie, der im Fall von neu geschaffenen Plätzen nach Art. 5.2 Abs. 2 insgesamt 100% der tatsächlich angefallenen Kosten, maximal jedoch 1.000 € pro Kita-Platz beträgt.

 

Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand) und belaufen sich auf insgesamt 8.879.650,00 € (inkl. Grundstückskosten).

 

Kostenschätzung (brutto):

 

Kostengruppe

Kostenschätzung alt

(Stand

April 2020)

Kostenschätzung neu

(Stand

September 2022)

Zuweisungsfähig neu

-dem Grunde nach-

1 = Grundstück

2.500.000,00 €

2.500.000,00 €

0,00 €

2 = Herrichten und Erschließung

72.397,37 €

154.000,00 €

0,00 €

3 = Bauwerk – Baukonstruktion

3.447.493,78 €

3.405.300,00 €

3.405.300,00 €

4 = Bauwerk – Technische Anlagen

in KG 300 enthalten

1.391.000,00 €

1.391.000,00 €

5 = Außenanlagen

379.224,32 €

397.800,00 €

397.800,00 €

6 = Einbauten / Ausstattung

203.402,13 €

270.000,00 €

0,00 €

7 = Baunebenkosten

758.448,63 €

761.550,00 €

318.836,00 €

Gesamt

7.360.966,24 €

8.879.650,00 €

5.512.936,00 €

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt dabei entsprechend der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR).

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses

 

Nach FAZR erfolgt die Förderung von Kita-Neubauten nach Kostenpauschalen, die unter Berücksichtigung der geplanten förderfähigen Flächen ermittelt werden (soweit diese unter den, dem Grunde nach ermittelten zuweisungsfähigen Kosten liegen).

Im Fall der vorliegenden Maßnahme werden 836,00 m² förderfähige Fläche erreicht. Multipliziert mit dem aktuellen Kostenrichtwert von 5.636,00 €/m² ergeben sich zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 4.711.696,00 €.

Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt. Dort ist

unter 5.3 die Förderung der unter 2.1 aufgeführten Maßnahmen sowohl von Neubauten als auch von Generalsanierungen mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten festgelegt.

Daraus ergibt sich für den Kita-Neubau (Baumaßnahme) Humbserstraße 18 eine Fördersumme in Höhe von 4.711.696,00 €.

 

Der Ausstattungszuschuss beträgt im Fall von neu geschaffenen Plätzen max. 1.000 € pro Betreuungsplatz (vgl. o.g. städtische Richtlinie Art. 5.2). Im Zuge der geplanten Maßnahme sollen insgesamt 148 Plätze neu geschaffen werden. Daher ergibt sich ein Ausstattungszuschuss in Höhe von 148.000 €.

 

Die städtische Gesamtförderung beträgt gerundet somit 4.859.696 €.

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 4.711.696 €.

 

Die staatliche Förderung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 10 BayFAG, aktuell für die Stadt Fürth mit einem Fördersatz von 75% des städtischen Baukostenzuschusses.

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):

 

 

Berechnung alt

(jeweils gerundet)

Berechnung neu

(jeweils gerundet)

Kostenschätzung

7.360.966 €

8.879.650 €

Zuweisungsfähige Kosten

4.086.368 €

5.512.936 €

Baukostenzuschuss Stadt

 

Mit 90% Förderung

3.677.731 €

 

Mit 100% Förderung

4.711.696 €

Staatliche Gesamtförderung (FS 75%)

2.758.298 €

3.534.000

Städtischer Nettoanteil (BAU)

919.433 €

1.177.696 €

zzgl. Städtischer Ausstattungszuschuss

nicht gefördert

148.000 €

(=148 Plätze x 1.000 €)

Eigenanteil des Investors

3.683.235 €

4.019.954 €

 

Es ergibt sich folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:

                                                                                              Alt:                                        Neu:

Staatliche Förderung insgesamt:                              2.758.298,00 €  3.534.000,00

Städtischer Nettoanteil:                                                 919.433,00 €   1.325.696,00 (inkl. Ausstattung)

Anteil Investor insgesamt:                                          3.683.235,00 €  4.019.954,00

 

Gesamtkosten:                                                7.360.966,00 €  8.879.650,00

 

 

 

Finanzierung:

 

Zur Finanzierung der Maßnahme werden städtische Nettomittel in Höhe von rd. 1.325.696 € benötigt. Im MIP Entwurf 2022-2026 sind bereits städtische Nettomittel in Höhe von 1.195.360 € veranschlagt (inkl. 148 Tsd. € Ausstattungszuschuss). Die darüber hinaus benötigten städtischen Eigenmittel in Höhe von rd. 130 Tsd. € sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung aus den bereits veranschlagten Pauschalen für Generalsanierungen bzw. Neubauten bereitzustellen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Aktualisierte Kostenschätzung, Pläne, Flächenberechnung(In Listenform eintragen, die Anlagen können über Import an die Vorlage angefügt werden)