Die Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel wird aufgrund von Kostensteigerungen und notweniger Erhöhungen des städtischen Baukostenzuschusses genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Sachverhalt:
Bereits am 29.04.2020 beschloss der Stadtrat – damals
pandemiebedingt in seiner Besetzung als Ferienausschuss – die Förderung der
Baumaßnahme zur Neuschaffung von 100 Kindergarten- und 48 Krippenplätzen auf
dem Grundstück Humbserstr. 18. Angesichts der enormen Kostensteigerungen in der
Baubranche vor allem in diesem Jahr, hat der Investor gegenüber der Verwaltung
angegeben, dass ohne eine Anpassung der Förderung oder deutlicher Anhebung der
Miete die Baumaßnahme vor dem Aus stehe. Mit 148 Betreuungsplätzen eine der
größten Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet wird diese Maßnahme im Bereich
der Südstadt (stat. Bezirke 03-06) jedoch dringend benötigt. Eine andere Fläche
zu finden, die genügend Platz sowohl für ein Gebäude als auch für die
angemessene Außenfläche für eine Kita dieser Größe bietet, erscheint in einem
Teil der Stadt, der nicht nur bereits dicht bebaut ist, sondern in dem auch
durch rege Bautätigkeit nachverdichtet wird, wenig aussichtsreich.
Da die Maßnahme noch nicht begonnen wurde, ist sie nach der aktuellen
Richtlinie zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im
Stadtgebiet mit einem Fördersatz von 100% der förderfähigen Kosten förderfähig
und berechtigt zu einem Ausstattungszuschuss. Außerdem hat sich seit Beschluss
vom 29.04.2020 der Kostenrichtwert deutlich erhöht. Daher wird um Zustimmung
zur Erhöhung der Förderung, wie nachfolgend erläutert, gebeten
Fördergrundlagen
Die
Maßnahme wurde nach erfolgtem Beschluss im Jahr 2020 in der Bedarfsplanung
berücksichtigt. Im Bezirk 04, östliche Südstadt, ergibt sich auch unter dieser
Berücksichtigung ein Betreuungsbedarf von bis zu 67 Kindergarten- und 26
Krippenplätzen, der weiterhin ungedeckt bleibt. Die Einrichtung ist somit
bedarfsgerecht.
Das
Vorhaben ist nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich
förderfähig. Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der
„Richtlinie der Stadt Fürth für
die
Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ in
ihrer aktuell
gültigen
Fassung mit 100% der zuweisungsfähigen Ausgaben.
Hinzu kommt der Zuschuss zum Erwerb von
Ausstattungsgegenständen nach Art. 2.1 der o.g. städtischen Richtlinie, der im
Fall von neu geschaffenen Plätzen nach Art. 5.2 Abs. 2 insgesamt 100% der
tatsächlich angefallenen Kosten, maximal jedoch 1.000 € pro Kita-Platz beträgt.
Kosten und Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung
der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich
aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand) und belaufen sich auf insgesamt 8.879.650,00 € (inkl.
Grundstückskosten).
Kostenschätzung (brutto):
Kostengruppe |
Kostenschätzung alt (Stand April 2020) |
Kostenschätzung neu (Stand September 2022) |
Zuweisungsfähig neu -dem Grunde nach- |
1 = Grundstück |
2.500.000,00 € |
2.500.000,00 € |
0,00 € |
2 = Herrichten und Erschließung |
72.397,37 € |
154.000,00 € |
0,00 € |
3 = Bauwerk – Baukonstruktion |
3.447.493,78 € |
3.405.300,00 € |
3.405.300,00 € |
4 = Bauwerk – Technische Anlagen |
in KG 300 enthalten |
1.391.000,00 € |
1.391.000,00 € |
5 = Außenanlagen |
379.224,32 € |
397.800,00 € |
397.800,00 € |
6 = Einbauten / Ausstattung |
203.402,13 € |
270.000,00 € |
0,00 € |
7 = Baunebenkosten |
758.448,63 € |
761.550,00 € |
318.836,00 € |
Gesamt |
7.360.966,24 € |
8.879.650,00 € |
5.512.936,00 € |
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten
erfolgt dabei entsprechend der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates
Bayern (FAZR).
Ermittlung des
städtischen Baukostenzuschusses
Nach FAZR erfolgt die Förderung von Kita-Neubauten nach Kostenpauschalen, die unter Berücksichtigung der geplanten förderfähigen Flächen ermittelt werden (soweit diese unter den, dem Grunde nach ermittelten zuweisungsfähigen Kosten liegen).
Im Fall der vorliegenden Maßnahme werden 836,00 m² förderfähige Fläche erreicht. Multipliziert mit dem aktuellen Kostenrichtwert von 5.636,00 €/m² ergeben sich zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 4.711.696,00 €.
Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt. Dort ist
unter 5.3 die Förderung der unter 2.1 aufgeführten Maßnahmen sowohl von Neubauten als auch von Generalsanierungen mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten festgelegt.
Daraus ergibt sich
für den Kita-Neubau (Baumaßnahme) Humbserstraße 18 eine Fördersumme in Höhe von
4.711.696,00 €.
Der Ausstattungszuschuss beträgt im Fall von neu geschaffenen Plätzen max. 1.000 € pro Betreuungsplatz (vgl. o.g. städtische Richtlinie Art. 5.2). Im Zuge der geplanten Maßnahme sollen insgesamt 148 Plätze neu geschaffen werden. Daher ergibt sich ein Ausstattungszuschuss in Höhe von 148.000 €.
Die städtische
Gesamtförderung beträgt gerundet somit 4.859.696 €.
Ermittlung der
staatlichen Förderung
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der
vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 4.711.696
€.
Die staatliche Förderung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 10 BayFAG, aktuell für die Stadt Fürth mit einem Fördersatz von 75% des städtischen Baukostenzuschusses.
Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):
|
Berechnung alt (jeweils gerundet) |
Berechnung neu (jeweils gerundet) |
Kostenschätzung |
7.360.966 € |
8.879.650 € |
Zuweisungsfähige
Kosten |
4.086.368 € |
5.512.936 € |
Baukostenzuschuss
Stadt |
Mit 90% Förderung 3.677.731 € |
Mit 100% Förderung 4.711.696 € |
Staatliche Gesamtförderung (FS 75%) |
2.758.298 € |
3.534.000 € |
Städtischer Nettoanteil (BAU) |
919.433 € |
1.177.696 € |
zzgl. Städtischer Ausstattungszuschuss |
nicht gefördert |
148.000 € (=148 Plätze x 1.000 €) |
Eigenanteil des
Investors |
3.683.235 € |
4.019.954 € |
Es ergibt sich folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:
Alt:
Neu:
Staatliche Förderung insgesamt: 2.758.298,00 € 3.534.000,00 €
Städtischer Nettoanteil: 919.433,00 € 1.325.696,00 € (inkl. Ausstattung)
Anteil Investor insgesamt: 3.683.235,00 € 4.019.954,00
€
Gesamtkosten: 7.360.966,00
€ 8.879.650,00 €
Finanzierung:
Zur Finanzierung der Maßnahme werden städtische Nettomittel in Höhe von rd. 1.325.696 € benötigt. Im MIP Entwurf 2022-2026 sind bereits städtische Nettomittel in Höhe von 1.195.360 € veranschlagt (inkl. 148 Tsd. € Ausstattungszuschuss). Die darüber hinaus benötigten städtischen Eigenmittel in Höhe von rd. 130 Tsd. € sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung aus den bereits veranschlagten Pauschalen für Generalsanierungen bzw. Neubauten bereitzustellen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe Sachverhalt € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Aktualisierte Kostenschätzung, Pläne, Flächenberechnung