Provisorische und bauliche Ertüchtigungen zur Verbesserung des Brandschutzes am Heinrich-Schliemann-Gymnasium
Der Bau- und Werksausschuss / Stadtrat nimmt von der
Steigerung der Kosten für die provisorische Behebung der Missstände „Fehlen
eines zweiten baulichen Flucht- und Rettungsweges am HSG“ Kenntnis. Die
Gesamtkosten erhöhen sich von bisher genehmigten Kosten i.H.v. 300.000,00 EURO
auf ca. 780.000,00 EURO.
Der BWA begutachtet / der Stadtrat erteilt hiermit die Ergänzende
Projektgenehmigung.
Die Gebäudewirtschaft wird beauftragt, die Arbeiten weiterzuführen.
Die erforderlichen Mittel sind bereitzustellen und die haushaltsrechtliche
Übertragbarkeit sicherzustellen.
Die Vorgaben für den statischen Nachweis der Fluchtgerüsttreppentürme sind sehr hoch. Das hat zu höheren Planungskosten und in Folge zu höheren Baukosten geführt. Die Kostenschätzung wurde daher überarbeitet:
Kostenschätzung (inkl.
MwSt.):
Schätzung Projektgenehmigung aktuelle Kostenschätzung
KGR 300 (Bauwerk): 240.000,00 € 590.000,00 €
KGR 400 (Haustechnik): 30.000,00 € 40.000,00 €
KGR 700 (Baunebenkosten): 30.000,00 € 150.000,00
€
Summe (KGR 300-700): 300.000,00 € 780.000,00 €
Für den Fluchtgerüsttreppenturm in der Königstr. 105 sind die planerischen Untersuchungen und Nachweise nahezu abgeschlossen und die baulichen Auswirkungen/ Kosten konnten so besser abgeschätzt werden. Für den Helmplatz wurden entsprechende Annahmen für die Kosten in der Schätzung hinterlegt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
780.000,00 € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
2310.9351.1000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Es
kann kein Deckungsvorschlag unterbreitet werden, die Mittel i.H.v. 480.000 €
müssen ausser-/ überplanmäßig durch Käm zur Verfügung gestellt werden. |
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