Betreff
Parkraumkonzept Stadt Fürth
Vorlage
SpA/1024/2022
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Vortrag der Baureferentin und des Gutachters zur Parkraumuntersuchung dient zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat beschließt die Erarbeitung von Parkraummanagementmaßnahmen im Sinne der im Vortrag dargelegten Ziele für das künftige Bewirtschaftungsgebiet C07. Der im Sachverhalt erläuterten Vorgehensweise zur weiteren Bearbeitung wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich der Südstadt Flächen zu sondieren, um ggf. eine Quartiersgarage errichten zu können.  


Mit dem Beschluss zur Änderung der Parkgebührenverordnung der Stadt Fürth (SpA/0986/2022) wurde die Stadtverwaltung beauftragt auf der Basis der aktuell ausgearbeiteten Parkraumuntersuchung umfassende Parkraummanagementmaßnahmen zu erarbeiten und diese schrittweise umzusetzen. Mit dem Bericht zur Parkraumuntersuchung des Gutachters sowie dieser Vorlage wird nun ein erster Teilschritt des Arbeitsauftrages erfüllt.

 

Ein Parkraumkonzept hat eine Schlüsselfunktion bei der Steuerung der innerstädtischen Kfz-Verkehrsflüsse inne und kann in besonderem Maße auch das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung beeinflussen. Das Bevölkerungswachstum auf eine Einwohnerzahl in Fürth von derzeit ca. 130.000 Personen, die parallel steigende Motorisierung unter den Einwohner sowie der historisch gewachsene Stadtkern mit engen Straßenräumen führen zu hohem Parkdruck sowie Falschparkern. Dadurch hat die Feuerwehr vor allem im Bereich der Innenstadt immer wieder Probleme durch regelwidriges Parken im Kurvenbereich zu den Einsatzbereichen zu kommen. Ziel eines Parkraumkonzepts ist die Neuordnung des ruhenden Verkehrs. Dabei müssen auch die Nutzungsansprüche übriger Verkehrsteilnehmer und zur Aufenthaltsfunktion an den begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Raum Berücksichtigung finden.

 

In Fürth gibt es trotz öffentlicher Debatten über eine Verkehrswende immer mehr Autos. In den vergangenen zehn Jahren ist die Pkw-Dichte (Pkw/1.000 EW) durchgehend gestiegen. Wie die statistische Auswertung ergeben, kamen im Jahr 2019 auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner ca. 580 Personenkraftwagen (2010 noch der Wert 550). Das bedeutet auch, das die Förderung der E-Mobilität eher zu einer steigenden Motorisierung beiträgt, da die E-Fahrzeuge häufig als Zweit- und Drittfahrzeug angeschafft werden. Durch die Neuzulassung von Fahrzeugen wird jährlich zusätzlich eine Fläche von über 16.000 m² belegt. Dies entspricht näherungsweise 2 1/3 Fußballfelder.

 

 

Parkraumerhebung und Untersuchungsgebebiet

Das Untersuchungsgebiet umfasst den Bereich der Innenstadt zwischen der Rednitz und der Pegnitz sowie der Stadtgrenze und der Bahnstrecke. Zusätzlich zu dem Innenstadtbereich wurde aufgrund des hohen Parkdrucks ein Teil der Südstadt mit in die Bertachtung aufgenommen. Es handelt sich um das Gebiet zwischen Rednitz, der Bahnstecke und der Flößaustraße.

 

An den Erhebungstagen fanden keine außergewöhnlichen Veranstaltungen statt, die das Park-verhalten maßgeblich beeinflussen können. Die Erhebung fand im Zeitraum vom 24.10.2020 bis 29.10.2020 während der Corona-Pandemie statt. Während der Erhebung gab es keinen Lockdown. Die Auswertung der Mobilitätsdaten lassen darauf schließen, dass es sich um einen „normalen“ Erhebungstag handelt, der die Parksituation in hinreichender Genauigkeit wiederspiegelt. Diese Einschätzung teilen die Fachdienststelle und der Gutachter.

 

Die Parkraumerhebungen wurden sowohl an einem Werktag als auch an einem Samstag außerhalb von Ferienzeiten in den folgenden Zeiträumen durchgeführt:

 

       Werktag:     5.00 Uhr – 21.00 Uhr                     Stundentakt

       Samstag:     7.00 Uhr – 20.00 Uhr                     2-Stundentakt

 

 

Bestandsanalyse

Folgende Probleme werden durch die Parkraumerhebung identifiziert. Diese werden auch im täglichen Vollzug durch das Straßenverkehrsamt wahrgenommen:

 

       Falschparken auch in Knotenpunktbereichen und Gehwegparken behindern Fußgänger- und Radverkehr sowie mindern die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum

       Teilweise starker Parksuchverkehr mit zusätzlich belastenden Emissionen

       Unübersichtliche Bewirtschaftung (viele verschiedene Arten)

       Hoher Anteil an Bewohnerparken und Dauerparkenden, die Flächen im öffentlichen Straßenraum dauerhaft beanspruchen

       Heterogene Verteilung zusätzlicher Parkierungseinrichtungen

       Geringe Auslastung der öffentlichen Parkhäuser

       Unterschiedliche Kosten für die Beanspruchung des öffentlichen Raumes

       Behinderungen des fließenden Verkehrs durch – auch längeres – Halten in 2. Reihe, z.B. durch Lieferverkehr

 

Die Abbildung 1 zeigt beispielhaft die Auslastung der einzelnen Stadtgebiete für die jeweilig angegebene Stunde. Auslastungen über 100% ergeben sich durch Falschparker oder dem Parken von mehreren kleinen Fahrzeugen hintereinander. Für einen regelkonformen Parkplatz wird eine Länge von 6,00 m angenommen.

 

In Bereichen in denen Parkplätze kostenfrei zur Verfügung stehen ist die Auslastung dauerhaft sehr hoch (z.B. Südstadt) – der Bereich der Fürther Freiheit hingegen zeigt die meisten freien Parkstände im öffentlichen Straßenraum. Dies lässt sich auf die Bewirtschaftung der Parkplätze zurückführen.

Abbildung 1: Parkraumauslastung

 

Besonders auffällig ist, dass 16 % der Fahrzeuge im Untersuchungszeitraum werktags bis samstags gar nicht bewegt werden und die vorhandene Fläche dauerhaft belegen.

 

Im Gegensatz zu dem öffentlichen Straßenraum mit einer sehr hohen Auslastung, liegt die mittlere Auslastung über alle Parkhäuser im Erhebungszeitraum von 5.00 Uhr – 21.00 Uhr bei 38 %. Ausreichende Kapazitätsreserven für Parksuchende sind somit eigentlich vorhanden.

 

Um die Situation für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern, sollen die einzelnen Parkregelungen in den Gebieten überarbeitet werden. Detaillierte Informationen zur Parkraumerhebung und zur Bestandsanalyse können dem Bericht (siehe Anlage 1) entnommen werden.

 

Erarbeitung des Parkraumkonzepts

 

Entsprechend des Vorschlags des Gutachters ist auch aus Sicht des Stadtplanungsamts und des Straßenverkehrsamts mit der Neuordnung des Ruhenden Verkehrs in der Südstadt zu beginnen. Das Gebiet ist insbesondere geprägt durch Anwohner, die hier parken. In diesem Bereich gibt es derzeit sehr viele unbewirtschaftete Parkstände, der Parkdruck ist sehr hoch. Konkret betrifft dies das Gebiet zwischen Flößaustraße und Herrnstraße sowie Schwabacher und Sonnenstraße. Bewohnerparken ist zum jetzigen Zeitpunkt hier nicht angeordnet. Das Untersuchungsgebiet ist in der Abbildung 2 dargestellt.

 

Abbildung 2: Zusätzliches Bewohnerparkgebiet

Folgende Ziele werden mit der Neuordnung des Ruhenden Verkehrs in dem skizzierten Gebiet (künftig vermutlich C07) verfolgt:

 

       Vermeiden bzw. Verhindern von Falschparken

       Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum

       Ordnung des Lieferverkehrs durch Einrichtung von Ladezonen

       Vereinfachung der Parkregelungen

       Verbesserung des Parkangebots für Bewohnende

       Leichteres Auffinden von Parkmöglichkeiten für Kunden, Besucher, Pflegedienste

       Langzeitparkende Beschäftigte sollen nach Möglichkeit den ÖPNV oder das Fahrrad für den Arbeitsweg nutzen. Alternativ sollte bei Nutzung des Pkws in Parkierungseinrichtungen geparkt werden.

       Steigerung der Verkehrssicherheit

 

Folgende Parkraummanagementmaßnahmen werden für den Einsatz geprüft:

 

       Ausstellung von Bewohnerparkausweisen

       Festlegung von Bewirtschaftungszeiträumen

       Über Parkdauerbeschränkung und die Erhebung von Parkgebühren werden unterschiedliche Angebote für verschiedene Nutzergruppen geschaffen

       Einrichtung von Ladezonen

       Ausnahmegenehmigungen für Handwerker und Pflegedienste

 

Parallel soll im Bereich der Südstadt nach geeigneten Flächen gesucht werden, um zusätzliche Quartiersstellplätze / -Garagen errichten zu können, um den öffentlichen Straßenraum vom Parkdruck durch die Anwohner entlasten zu können.

 

Ein wesentlicher Baustein des Parkraummanagements ist auch die konsequente Überwachung der Einhaltung der Regeln. Vor allem zu Beginn der Umsetzung sind regelmäßige Kontrollen durch das Straßenverkehrsamt nötig.

 

Zur Wahrung aller maßgebenden Interessen wird unter Leitung des Straßenverkehrsamtes eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Polizei, des Amts für Brand- und Katastrophenschutz, des Baureferats mit Stadtplanungsamt und Tiefbauamt und des Referats für Wirtschaft und Stadtentwicklung gebildet. Gemeinsam werden z.B. Ortsbegehungen durchgeführt, um die beschriebenen Maßnahmenbausteine zu verorten. Die Arbeitsgruppe startet nach Beschlussfassung, Ziel ist es bis Herbst 2023 das Parkraumkonzept für das Gebiet C07 zu erarbeiten, anzuordnen und umzusetzen.

 

Abgeleitet aus den Erfahrungen für das künftige Gebiet C07 werden dem Ausschuss die nächsten Gebiete für die Konzipierung des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Straßenraum in 2023 vorgelegt.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Parkraumuntersuchung Stadt Fürth, 2021/2022