Betreff
Jugendtreff zett9 - Umgestaltung Vorplatz - Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0154/2023
Aktenzeichen
2206-422
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss erteilt die Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Neugestaltung der Außenflächen des Zett9 mit einem Gesamtkostenansatz von 54.500 EUR.

 

Das Baureferat wird beauftragt, überplanmäßige Mittel in Höhe von 24.500,00 € zu beantragen.

 

Das Baureferat wird beauftragt, die Maßnahme zur Förderung im Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ anzumelden.

 


Planungsanlass

Der Außenbereich des Zett9 ist in die Jahre gekommen und befindet sich in keinem guten Zustand. Außerdem wünscht die Leitung eine befestigte Fläche, die für die Einrichtung nutzbar ist.

 

Bestand

Das Bearbeitungsgebiet mit einer Fläche von ca. 120m² befindet sich zwischen dem Gebäude Theresienstraße 9 / Ottostraße 27 und dem Straßenraum. Es befindet sich auf dem Flurstück 1189 und liegt im Wasserschutzgebiet Rednitztal, weitere Schutzzone A sowie innerhalb der Altlastenverdachtsfläche Ottostraße 27 (ehemaliges E-Werk). Das Grundstück gehört der infra fürth gmbh, für die Stadt Fürth ist ein Erbbaurecht eingetragen.

 

Auf der Fläche befinden sich alte größtenteils unebene Beläge, Pflanzflächen die vergreist sind und ein großer Bestandsbaum (Rosskastanie, StU 185 cm), der fast bis zum Stammfuß eingepflastert ist. Außerdem gibt es vor dem Eingang noch Fahrradständer, die provisorisch aufgestellt und ungünstig platziert sind sowie ein künstlerisch gestalteter Brunnen der nicht mehr in Betrieb und zudem beschädigt ist.

 

Entwurfsbeschreibung

Es ist vorgesehen den Vorbereich, bis auf den Baum, komplett zu abräumen. Die Brunnenanlage wird nach Absprache mit der infra fürth gmbh entnommen und eingelagert.

 

Die Beläge werden erneuert, Fahrradständer fest installiert und sinnvoll angeordnet. Unter dem Bestandsbaum wird ein Holzdeck errichtet. Somit sind die Wurzeln geschützt und die Fläche ist für die Einrichtung nutzbar. Auf der verbleibenden Fläche entstehen eine Pflanzfläche sowie eine niedrige Hecke entlang des Gehwegs.

 

Abstimmung und Instruktion

Das Einverständnis der infra fürth holding gmbh für die Durchführung von Baumaßnahmen auf der Erbbaurechtsfläche liegt vor.

 

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde mit der Einrichtung abgestimmt und bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Behindertenrat, den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine grundsätzlichen Einwände erhoben, die Wünsche, Anregungen und Hinweise werden im weiteren Planungsprozess berücksichtigt.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 54.500 EUR, dabei entfallen 47.500 € auf die Bau- und 7.000 € auf die Baunebenkosten.

 

Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 4.500 € werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

 

Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter liegen mit ca. 300 € (netto) relativ hoch. Dies begründet sich u.a.  mit der geringen Flächengröße und der intensiven Gestaltung, aber auch auf eine Reihe von Sonderleistungen (Rückbau Brunnenanlage, Altlastenproblematik, Baumschutz).

 

Im Vermögenshaushalt 2023 stehen auf der HhSt. 4600.9502.0000 HR aus 2022 insgesamt 30.000 € für die Maßnahme zur Verfügung. Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 24.500 € müssen überplanmäßig beantragt werden.

 

Eine Aufnahme der Maßnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ ist in Aussicht gestellt. Die Förderquote der förderfähigen Kosten („städtebaulicher Mehraufwand“) liegt bei bis zu 60%. Sofern seitens der Regierung von Mittelfranken die kompletten Baukosten als förderfähig anerkannt werden läge die Förderung beim üblichen Fördersatz bei 28.500 €.

 

Die jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der gegenüber dem derzeitigen Zustand im Wesentlichen gleichbleibenden Leistungen nicht separat berechnet.

 

Sofern die förder- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist vorgesehen, die Baumaßnahme in 2023 auszuschreiben und zu vergeben. Baubeginn wäre aus heutiger Einschätzung Spätsommer 2023 mit Fertigstellung in 2023.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

54.500,00

 

nein

X

ja

o.A.

(komplette) Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst. 4600.9502.0000HR

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

überplanmäßig Mittel in Höhe von 24.500 € sind zu beantragen

 


Lageplan

Bestandsplan

Entwurf