Die Verwaltung wird beauftragt, die Befreiungen zu erteilen und das Vorhaben auf Grundlage des bestehenden Baulinienplans zu genehmigen.
Das Bauvorhaben Kutzerstr. 69
wurde am 07.07.2022 bei der Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren mit
Genehmigungsfiktionsfrist eingereicht. Das Bauvorhaben liegt in einem
übergeleitetem Baulinienplan aus dem Jahr 1936 der öffentliche Straßenflächen, straßenseitige
Baugrenzen und blockinnere Baulinien sowie zwei Wohnschichten festsetzt.
Somit sind Art und Maß der
baulichen Nutzung, sowie die überbaubare Grundstücksfläche und die örtlichen
Verkehrsflächen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB definiert.
Beantragt ist die Errichtung
von zwei Mehrfamilienhäusern (Vordergebäude mit 5 Wohnungen, Rückgebäude mit
zwei Wohnungen) welche durch eine Tiefgarage mit 8 Stellplätzen verbunden
sind. Oberirdische
Kfz-Stellplätze im Freien gibt es nicht, aber einen Spielplatz und eine
überdachte Fahrradabstellanlage gemäß den städtischen Satzungen. Es werden
Befreiungen von den Festsetzungen zur Dachform, Dachneigung, der Firstrichtung,
der Baugrenze, der Baulinie und der Festsetzung zu Dachräumen oberhalb des 2.
Vollgeschosses beantragt.
Die gegenüberliegende Bebauung
der Kutzerstraße 69 und der Wohnblock Kutzerstraße, Am Sonnenhügel, Espanstraße
ist geprägt von stattlichen Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Doppelhäusern.
Aufgrund von Nachbarbeschwerden
über das beantragte Bauvorhaben wurde die beantragte Planung bereits im
Baubeirat am 09.01.23 erörtert. Nach Ortsbesichtigung mit der Unteren
Naturschutzbehörde beschloss das Gremium, die Bauherrschaft zu bitten
dahingehend umzuplanen, dass das Vordergebäude möglichst gedreht wird, um die
Einsichtnahme auf das östliche Nachbargrundstück zu minimieren.
Dies wurde der Bauherrschaft
kurzfristig mitgeteilt, welche am 17.01.23 auf die Genehmigungsfiktionsfrist
verzichtete und sich zu einer Umplanung bereit erklärte. Das Vordergebäude wurde
in den Grundrissen geändert, so dass zur östlichen Nachbargrenze nur noch eine
Terrasse und ein Balkon orientiert sind, statt vorher zwei Terrassen und zwei
Balkone. Zusätzlich wurde die Dachloggia von Südost nach Südwest verlegt.
Der Entwurf wurde dem Baubeirat
am 13.02.23 vorgestellt, welcher nahelegte, dass die Verwaltung noch ein
gemeinsames Gespräch mit Bauherr und Nachbarn suchen sollte,
in dem die geänderte Variante
vorgestellt und eine gütliche Abstimmung erzielt wird.
Dieses Gespräch fand bei der
Baureferentin am 27.02.23 statt. Die Nachbarn äußerten Ihre Wünsche und Nöte.
Frau Lippert regte an,
-
auf Wunsch des westlich angrenzenden
Nachbars ggf. über eine TG-Einhausung nachzudenken und die die Dachloggia nur
nach Süden zu orientieren
bzw.
-
auf Wunsch des östlichen Nachbarn das
Dach bzw. die Geschossigkeit in Gänze zu reduzieren und die
Freiflächenplanung/Einfriedung gemeinsam abzustimmen, damit keine Einsicht in
das Nachbargebäude gegeben ist (Bsp. Schlafzimmerfenster).
Die
Bauherrschaft sicherte dem Nachbarn zu, die Nachbepflanzung mit ihm zu planen
und vorgezogene Bäume von signifikanter Höhe auszusuchen, so dass ein
Sichtschutz garantiert wird. Noch weitere Umplanung wurden nicht in Aussicht
gestellt.
Die
Stellungnahmen aller Fachbehörden sind positiv, daher beabsichtigt die
Verwaltung das Vorhaben in Kürze zu genehmigen.
Zwischenzeitlich
gingen von den Nachbarn weitere Unterlagen ein, die zum einen weiterhin auf die
Wichtigkeit des Grüns verweisen und dem Wunsch an die Politik, eine
Überarbeitung des sehr alten Baulinienplans in Bezug auf den Erhalt des für das
Gebiet typischen Villencharakters, auf den Weg zu bringen. Auf die Anlagen wird
verwiesen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Ansichten
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