Betreff
Deutschlandticket: Anwendung in den Zuständigkeitsbereichen der Stadt Fürth
Vorlage
SpA/1051/2023
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Hg-0460-D-TICKET
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die durchgehende Anerkennung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und damit verbundener Ziele in folgenden Bereichen umzusetzen:

·         für das Stadtgebiet Fürth (originäre Aufgabenträgerschaft allgemeiner ÖPNV, einschließlich der an Stadt Nürnberg und Landkreis Fürth per Zweckvereinbarung übertragenen Teile) und

·         für das mit Öffentlichem Dienstleistungsauftrag (ÖDA) an die infra fürth verkehr gmbh direkt vergebene Linienbündel „Stadt Fürth“ (übertragene Aufgabenträgerschaft allgemeiner ÖPNV, dadurch linienhaft hinausreichend in Stadt Nürnberg, Stadt Erlangen, Landkreis Fürth) und

·         Erwirkung der Anerkennung auf möglichst allen ÖPNV- mindestens jedoch den VGN-Linien bzw. durch die ÖPNV-/VGN-Verkehrsunter-nehmen.

 

Folgende Ziele sind damit verbunden umzusetzen:

 

·         Beipflichtung der Anzeige des Deutschlandtickets als Tarif nach dem Personenbeförderungsgesetz,

·         Schaffung der beihilferechtlichen Voraussetzungen für die Weitergabe der von Bund und Land zugesagten Ausgleichsleistungen für Mindereinnahmen aus der Anwendung des Deutschlandtickets an die anspruchsberechtigten Verkehrsunternehmen, vor allem durch

o   allgemeine Vorschrift(en) wie Allgemeinverfügung(en) oder Satzung(en)

o   Ergänzung(en) und/oder Änderung(en) der ÖDAs mit den Verkehrsunternehmen,

·         Verfolgung des Ziels, dass durch die Anwendung des Deutschlandtickets kein zusätzliches Nachschussrisiko für die Stadt Fürth entsteht, d. h. eine Befristung auf den Zeitraum der Nachschusspflicht von Bund und Land derzeit bis 31.12.2023 und

·         Einsatz der Stadt Fürth dafür, dass die Abwicklung der Finanzierung künftig möglichst über eine verbundweite Einnahmeaufteilung / Organisationsform erfolgen kann.

 


Bund und Land haben das „Deutschlandticket“ auf den Weg gebracht, überlassen jedoch große Teile der Umsetzung und Umsetzungsrisken den mehr als 400 ÖPNV-Aufgabenträgern.

 

Der Stadtrat beauftragt die Anwendung und Anwendungsverpflichtung für das Deutschlandticket als Höchsttarif und beihilferechtlicher Ausgleichsgrundlage für Unternehmen und Verkehre nach dem Personenbeförderungsgesetz im Stadtgebiet Fürth und in Zuständigkeit und Gebiet der Aufgabenträgerschaft der Stadt Fürth nach dem Personenbeförderungsgesetz, dem Bayerischen ÖPNV-Gesetz und ergänzenden gesetzlichen Grundlagen insbesondere jener Linien im Verkehrsverbund. Angesichts der in vielen Punkten noch unklaren und weiterer Veränderung unterworfenen rechtlichen Lage ist der Beschluss als Vorratsbeschluss angelegt, der den Rahmen spannt für das weitere Verwaltungshandeln. Für das Verwaltungshandeln ist maßgebend, wirtschaftlichen Schaden von der Stadt Fürth möglichst fernzuhalten (Sicherstellung der beihilferechtlichen Rechtmäßigkeit der Weiterreichung von Ausgleichszahlungen von Bund und Land über die Aufgabenträger an die Verkehrsunternehmen) und die durchgehende Anerkennung vom Deutschlandticket im Zuständigkeitsbereich zu erwirken.

 

Als erste vorläufige Regelung hat die Stadt Fürth den Öffentlichem Dienstleistungsauftrag (ÖDA) an die infra fürth verkehr gmbh fortgeschrieben, siehe beigefügte Anlage.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

*

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

*

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

 

* Zielsetzung

 


2023-04-25-1211gezOBM.pdf