Betreff
Deutschlandticket: Anwendung in den Zuständigkeitsbereichen der Stadt Fürth, Weiterentwicklung; Kommunalisierung der Hilfen für den Ausbildungsverkehr
Vorlage
SpA/1125/2023
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Hg-0460-D-TICKET, SpA-Vpl-Hg-3VK-2016a
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Stadtrat stimmt der Weiterführung des Deutschlandtickets bis 30.04.2024 auch unter den im Sachverhalt genannten Änderungen zu, insbesondere des Wegfalls der Nachschusspflicht des Bundes und der damit einhergehenden städtischen Risikoübernahme. Für die Zeit ab 01.05.2024 ist der Stadtrat erneut zu befassen.

 

Der Öffentliche Dienstleistungsauftrag mit der infra fürth verkehr gmbh ist hierfür, sowie für die zum 01.01.2024 wirksame Kommunalisierung der Hilfen für den Ausbildungsverkehr, durch die Verwaltung fortzuschreiben.

 

 


(a) Anerkennung Deutschlandticket durch infra

 

Bund und Länder wollen das Deutschlandticket weiter fortführen und haben sich für das Jahr 2024 auf eine vorläufige Finanzierung bis Ende April 2024 geeinigt, bis zu der über die Anschlussfinanzierung befunden und entschieden werden soll. Gleichzeitig behalten Bund und Länder bei, dass die tatsächliche rechtliche Umsetzung des Deutschlandtickets (und damit auch das Bekenntnis zu eben diesem) durch die örtlichen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen und -verbünde, wie die Stadt Fürth, die infra fürth verkehr gmbh und die Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH (VGN) erfolgen, obwohl es sich um ein Anliegen des Bundes handelt. Theoretisch und tatsächlich besteht also vor Ort die Freiheit, nicht am Deutschlandticket teilzunehmen, was jedoch dem wesentlichen Alleinstellungsmerkmal und Verkaufsargument des Tickets (einheitliche Gültigkeit im gesamten ÖPNV in ganz Deutschland) zuwiderlaufen würde.

 

Die aktuell bei Bund und Länder vorgesehenen Mittel für das Jahr 2024 reichen nach aktueller Prognose nicht für das ganze Jahr 2024. Prognostizierten 4,5 Mrd. Euro Gesamtbedarf stehen bisher erst 3,0 Mrd. Euro für 2024 (hälftig Bund + Länder) sowie 0,7 Mrd. Euro Restmittel aus 2023 gegenüber. Zu dieser Deckungslücke in Höhe von 1,5 Mrd. Euro treten weitere Haushaltsrisiken beim Bund, da das Deutschlandticket dort bisher aus einem Pandemie-Sondervermögen finanziert wird, was jedoch rechtlich unzulässig ist. Zudem bringen die Finanzierungsmodalitäten für das Deutschlandticket 2024 zwei Änderungen gegenüber jenen von 2023 für die örtlichen Aufgabenträger, wie die Stadt Fürth, mit sich, die nachfolgend erläutert werden.

 

1. Änderung:

Verzicht auf die im Jahr 2023 noch gewährte Nachschusspflicht des Bundes für Einnahmeverluste aus der Anerkennung des Deutschlandtickets. Dadurch wird das Ausfallrisiko auf die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen vor Ort verlagert. Die Stadt Fürth trägt also ab 2024 ein solches Risiko. Ein solcher Ausfall könnte entstehen, wenn die unter Haushaltsvorbehalt stehenden Mittel von Bund und Land später nicht so zur Verfügung gestellt werden, wie dies bisher beabsichtigt ist, oder sich die Verkaufserlöse deutlich anders als prognostiziert entwickeln. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für diese Risiken kann aus aktueller Sicht als sehr gering eingestuft werden (durch den politischen Willen zu Fortsetzung und Ausgleich durch Bund und Land), sie ist jedoch nicht ausgeschlossen, und die Schadenshöhe im Eintrittsfall wäre fünf- bis sechsstellig, vgl. Anlage.

 

2. Änderung:

Deckelung der Tariffortentwicklung auf eine Höchstgrenze, konkret 8% zum Januar 2024. Damit entfällt für die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen vor Ort nahezu jeder Spielraum, die auf sie wirkenden Kostendeckungsgrade in der Zukunft noch zu verändern. Dies hat seine Ursache darin, dass das Deutschlandticket große Teile des Zeitkartensortiments durch seinen günstigen Preis de facto ersetzt, so dass Tariferhöhungen bei den VGN-Zeitkarten sich nicht mehr im Verkauf niederschlagen, die Differenzübernahme durch Bund und Land aber gedeckelt wird.

 

Ferner tragen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen vor Ort ohnehin schon das Risiko (auch im Jahr 2023 schon), dass das durch Richtlinien festgelegte Berechnungsverfahren für die vor Ort entstehenden Mindereinnahmen aus der Deutschlandticket-Anerkennung nicht den tatsächlichen Mindereinnahmen entsprechen. Bisher ist ein solcher Umstand jedoch noch nicht erkennbar.

 

Die Stadt Fürth muss ihren Öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die infra fürth verkehr gmbh für eine über den 31.12.2023 hinausgehende Anerkennung des Deutschlandtickets fortschreiben, da der zum Deutschlandticket bisher ergangene Stadtratsbeschluss vom 17.05.2023 (SpA/1051/2023) auf das Bestehen einer Nachschusspflicht des Bundes als Grundlage abstellte.

 

Die Stadt Fürth hat in der Grundvertragsausschuss-Sitzung am 06.12.2023 im Verkehrsverbund (nach Abstimmung zwischen Ref. V mit Ref. II) der Anerkennung des Deutschlandtickets im VGN-Gebiet bis 30.04.2023 zugestimmt, da ansonsten das Deutschlandticket im Stadtgebiet von Fürth ab dem 01.01.2024 keine Gültigkeit haben würde. Eine Insellösung hätte gravierende Folgen für die Nutzer zur Folge. Dem Wunsch der Stadt Fürth, die Zustimmung vorbehaltlich des dafür notwendigen Stadtratsbeschlusses zu erteilen, konnte seitens des VGN aus zeitlichen Gründen nicht gefolgt werden.

Ein Beschluss für die Zeit nach dem 30.04.2023 wird durch den Grundvertragsausschuss im schriftlichen Umlaufverfahren zu gegebener Zeit erfolgen. Im Gremium wurde das Risiko als vertretbar eingestuft und die Finanzierung bis 30.04.2023 als gesichert gesehen.

 

(b) Hilfen für den Ausbildungsverkehr

 

Die Stadt Fürth wird der Betreiberin aus den ihr durch den Freistaat zur Verfügung gestellten jährlichen Hilfen nach Art. 24 BayÖPNVG Ausgleichsleistungen für die Sicherstellung des Ausbildungsverkehrs im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr und insbesondere die Rabattierung von Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr nach Maßgabe der Verbundtarife gewähren.

 

Nach negativer Stellungnahme der Kämmerei am 7.12.2023 wurde der Beschlussvorschlag angepasst und die Kämmerei hat davon Kenntnis genommen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen, ggf.

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

Ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Risikoinkaufnahme

 


– Risikoübernahme Deutschlandticket durch die Stadt Fürth ab 2024 - nö

– Änderungsbescheid zum Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (Entwurf) - nö