Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2023 - PFAS-Rückstände im Fürther Stadtgebiet
Vorlage
OA/0569/2023
Art
Beschlussvorlage - AB
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und auf welche Weise bei städtischen Beschaffungsvorgängen die Beschaffung von PFAS-haltigen Produkten reguliert werden kann.


Zum Antrag der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen kann nachfolgende vorläufige Stellungnahme vorgelegt werden. Da die Fragestellung eine rein bodenschutzrechtliche Thematik überschreitet, ist die Einbeziehung weiterer stadtinterner Stellen (insb. infra fürth gmbh) sowie der Fachbehörde (Wasserwirtschaftsamt Nürnberg) notwendig. Hier liegen teilweise noch keine Stellungnahmen vor.

 

 

1)            Welche Messergebnisse aus dem Stadtgebiet Fürth und der näheren Umgebung sind der Stadtverwaltung bekannt? (Bitte Übersichtsliste mit Messorten und Konzentrationen erstellen.)

Zur Einstufung von PFAS-Belastungen werden in Bayern die vorläufigen Stufen- bzw. Geringfügigkeitsschwellenwerte des LfU-Bayerns gemäß den „Leitlinien zur vorläufigen Bewertung von PFC-Verunreinigungen in Wasser und Boden“ mit Stand April 2017 bzw. Juli 2022 herangezogen.

 

Wirkungspfad Boden-Grundwasser

Die Bewertung analytisch-chemischer-Befunde erfolgt anhand der in den LfU-Leitlinien definierten vorläufigen Stufe-1- und Stufe-2-Werte (SW1 u. SW2). Die Bewertungstabelle für den Pfad Boden-Grundwasser ist in Anlage 1 enthalten, wobei bei Unterschreitung des vorläufigen Stufe-1-Wertes davon ausgegangen wird, dass keine schädliche Bodenveränderung vorliegt. Bei einem Wert zwischen dem vorläufigen Stufe-1-Wert und dem vorläufigen Stufe-2-Wert besteht grundsätzlich weiterer Erkundungsbedarf. Bei der Überschreitung des vorläufigen Stufe-2-Wertes ist von einer schädlichen Bodenverunreinigung auszugehen.

 

Bei der Erstellung der Übersichtsliste (sh. Tabelle in der Anlage) wurden die vorliegenden Untersuchungsberichte durchgesehen und Überschreitungen der Stufe-1 bzw. Stufe-2-Werte mit Angabe der jeweiligen Einzelparameter und der maximal festgestellten Konzentration aufgelistet. Aufgrund des beachtlichen Datenumfanges wurde auf die Auflistung von Konzentrationen oberhalb der laboranalytischen Bestimmungsgrenze bis unterhalb des jeweiligen Überschreitungswerts verzichtet. Grundsätzlich wird auch schon bei Vorliegen von PFAS-Konzentrationen oberhalb der analytischen Bestimmungsgrenze eine Ursachenforschung eingeleitet. Diese erfolgt häufig im Rahmen von Bauvorhaben. Hierbei werden nach Möglichkeit weitere orientierende Untersuchungen (Grundwasser oder Boden) im Umfeld angesetzt und bspw. PFAS-Analysen im Zuge der Aushubdeklaration vorgenommen. Periodische PFAS-Analysen werden bei Verdachtsmomenten bspw. auch im Rahmen von laufenden Grundwassermonitorings oder Grundwassersanierungen integriert.

 

Im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht wurden durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) auch im Stadtgebiet Fürth weitere PFAS-Analysen durchgeführt. Eine Übersicht über die durchgeführten Untersuchungen und deren Ergebnisse, welche über die in der Tabelle dargestellten Standorte hinausgeht, liegt noch nicht vor. Zur Beantwortung der Frage wurde das WWA um Stellungnahme gebeten.

 

 

2)            Haben sich die gemessenen Konzentrationen über die Messzeiträume verändert?

Quantifizierbare Änderungen von PFAS-Konzentrationen im Grundwasser über die Zeit können in der Regel nur im Rahmen von hierfür konzipierten Monitoringkampagnen festgehalten werden, bei welchen über einen längeren Zeitraum eine wiederholte Probenahme an gleichbleibenden Entnahmestellen stattfindet. Im Stadtgebiet Fürth wurden soweit bekannt derartige Untersuchungen nicht bzw. nur in einzelnen Fällen durchgeführt (sh. Tabelle in Anlage).

So konnte im Bereich Mühlstraße 21 -31 im Rahmen mehrjähriger Messungen zwischen 2019 und 2021 eine steigende Tendenz (z.B. PFOA: 0,16 -> 0,25 µg/l) festgestellt werden.

 

 

3)            Wie sind diese gemessenen Konzentrationen im Vergleich zu angrenzenden Gemeindegebieten zu bewerten?

Der Stadt Fürth liegen keine Informationen zu Konzentrationen in angrenzenden Gemeindegebieten vor.

Über das Stadtgebiet hinausgehende wasserwirtschaftliche Belange werden durch das WWA, dessen Amtsbezirk sich auf alle Fürther Nachbarstädte und -kreise erstreckt, beobachtet und in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Bodenschutzbehörden berücksichtigt.

 

 

4)            Gibt es Erkenntnisse über den Einsatz von PFAS-haltigen Löschmitteln im Fürther Stadtgebiet (aktuell sowie in der Vergangenheit) und im Nürnberger Stadtgebiet (nach derzeitigem Kenntnisstand passieren PFAS die Kläranlagen, verteilen sich flussabwärts, reichern sich u.a. in Schwemmböden an und gelangen z.B. über das Uferfiltrat ins Trinkwasser)?

Über die Jahre wurde das Amt für Brand und Katastrophenschutz (ABK) für mehrere Vorgänge (Mühlstraße 21-31, Herboldshofer Straße 25, Vacher Straße/Heuweg) zur früheren Verwendung PFAS-haltiger Löschschäume bei Brandereignissen angefragt. Die Anfrage hat ergeben, dass in den erwähnten Bereichen nie mit PFAS-haltigen Löschschäumen gearbeitet wurde. Eine Reinigung von verwendeten und ggf. kontaminierten Löschwasserschläuchen ist in diesen Bereichen ebenso nicht erfolgt.

Alle vorhandenen (PFAS-enthaltenen) Schaummittel wurden von ABK in den letzten Jahren entsorgt und die Tanks fachgerecht gereinigt.

 

 

5)            Liegen auch Ergebnisse von Trinkwasser-Untersuchungen der Fürther Trinkwasserbrunnen auf PFAS vor? Wenn ja, bitte wie oben darstellen, auch im Vergleich mit Funden in der Region.

Zur Beantwortung der Frage wurde die infra fürth gmbh um Stellungnahme gebeten. Die Antwort liegt noch nicht vor.

 

 

6)            Gibt es im Stadtgebiet oder in den angrenzenden Gemeinden weitere bekannte Quellen, aus denen PFAS in größerem Umfang in die Umwelt abgegeben werden/wurden?

Im Stadtgebiet Fürth sind keine weiteren bekannten PFAS-Schadensherde bekannt.

 

 

7)            In welchen Bereichen verwenden die Stadt selbst oder ihre Tochtergesellschaften Produkte, die mit einer PFAS-Belastung der Umwelt einhergehen können?

Die Stoffgruppe der PFAS umfasst nach letzten Schätzungen mehr als 10.000 verschiedene Stoffe. PFAS werden aufgrund ihrer Eigenschaften in zahlreichen Produkten wie Kosmetika, Kochgeschirr, Papierbeschichtungen oder (Outdoor-)Textilien verarbeitet. Außerdem werden PFAS zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen, in Pflanzenschutzmitteln oder Feuerlöschmitteln verwendet.

 

Durch die Herstellung und Verwendung können PFAS auf direktem und indirektem Wege in die Umwelt gelangen. Direkte Quellen umfassen die Freisetzung (bei ihrer Herstellung und Verarbeitung) in die Luft oder in Gewässer. Die Ausbringung von kontaminierten Klärschlämmen als Dünger oder Bodenhilfsstoff führte in einigen dokumentierten Fällen zu großflächigen Verunreinigungen der Umwelt. Der indirekte Eintrag in die Umwelt kann durch die Verwendung von Produkten oder bei deren Entsorgung erfolgen - beispielsweise durch Rückstände in Produkten, durch das Waschen von behandelten Textilien und durch Umwandlungs- und Abbauprozesse in der Umwelt.

 

Da die Verwendung von PFAS heute rechtlich noch weitgehend unreguliert ist, ist wohl davon auszugehen, dass auch von der Stadtverwaltung Fürth Produkte verwendet werden, die PFAS enthalten. Eine Identifizierung von PFAS-haltigen Produkten ist schwierig, da in den meisten Produktbereichen keine Kennzeichnungspflicht gilt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Anfrage zum Anlass zu nehmen, um im „Steuerungskreis Nachhaltige Beschaffung“ zu prüfen, ob es zu den einzelnen Produktarten PFAS-freie, praxistaugliche Alternativen gibt und ob/wie dies in den Vergaberegularien berücksichtigt werden kann.

 

 

8)            Sind potenzielle Schadensflächen im Stadtgebiet bereits bekannt?

Alle bekannten Schadensflächen wurden in der Tabelle in der Anlage aufgelistet. Darüber hinaus liegen keine weiteren Hinweise zu potenziellen Schadensflächen vor.

 

 

9)            Wie kann die Stadt bei Bauprojekten, z.B. beim Neubau HSG, mit kontaminiertem Erdreich umgehen?

Das Vermeiden von als Abfall anfallendem Bodenmaterial hat Vorrang vor der Verwertung und Beseitigung. Durch verbindliche Vorgaben (bspw. im Rahmen der Bauleitplanung) kann überschüssiges Bodenmaterial oft vermieden oder zumindest minimiert werden. Die erforderlichen Schritte zur Wiederverwendung oder Entsorgung können so bereits im Vorfeld einheitlich geregelt werden.

Ist eine Vermeidung nicht möglich, ist eine ordnungsgemäße bodenähnliche Verwertung z.B. durch Verfüllung von Abgrabungen oder in technischen Bauwerken anzustreben. Generelle Anforderungen an die Schadlosigkeit der Verwertung von Bodenmaterial werden hierbei durch den bayerischen Leitfaden „Anforderungen zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen“ (StMUV, 07/2021) sowie die LAGA M20 (1997) bzw. ab 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung gegeben. Der Bewertungsrahmen wird durch die vorläufigen Leitlinien zur Bewertung von PFAS-Verunreinigungen in Wasser und Boden (LfU, 07/2022) und ab 01.08.2023 durch die BBodSchV gebildet und anhand von Zuordnungswerten (Z) eingeteilt.

 

Verwertung von PFAS-belastetem Bodenmaterial außerhalb von Deponien:

 

-          Z0: Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen der Kategorie N und A oder Verwertung in technischen Bauwerken im uneingeschränkten Einbau.

-          Z1.1: Ab Standortkategorie B ohne Anrechnung technischer Sorptionsschichten, mit Überwachungsprogramm (Eigen-, Fremd- und Grundwasserüberwachung) oder Verwertung in technischen Bauwerken im eingeschränkten offenen Einbau, innerhalb von mit PFAS anthropogen vorbelasteten Gebieten, unter Einbeziehung der unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Fürth

-          Z1.2 und Z2: Verwertung in technischen Bauwerken mit technischen Sicherungsmaßnahmen.

 

Bei einer Überschreitung von Z2 ist eine Verwertung nicht zulässig, das Material muss der Entsorgung gemäß KrWG und Deponieverordnung (bei PFOS gemäß EU-POP-Verordnung) zugeführt werden.

 

Für Material mit hoher Schadstoffbelastung ist zu klären, ob durch eine Vorbehandlung eine Verringerung des Schadstoffgehaltes herbeigeführt werden kann. Eine eigentliche Sanierung von PFAS-belasteten Böden mit nachhaltiger Entfernung des Schadstoffes aus der Umwelt ist bislang nur durch die thermische Behandlung bei Temperaturen zwischen 1100 und 1300 °C möglich. Aufgrund der hohen Behandlungstemperaturen beschränkt sich dieses Reinigungsverfahren jedoch auf Hot Spots mit hohen Belastungen und befindet sich derzeit noch im Erprobungsstadium. Die Bodenwäsche ist aktuell das einzige wirtschaftlich einsetzbare Verfahren zur Reinigung von PFAS-haltigen Böden. Hierbei erfolgt eine Bodenwäsche mit anschließender Aktivkohlereinigung des Waschwassers. Jedoch ist auch hier eine Deponierung des entwässerten Prozessschlammes auf zugelassenen Deponien erforderlich. Die Wirtschaftlichkeit solcher Verfahren ist gutachterlich im Einzelfall im Rahmen eines Bodenmanagementkonzepts mit entsprechender Kostenschätzung zu prüfen.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 – Vorläufige Stufenwerte für PFAS

[n-ö] Anlage 2 – Tabelle Übersichtsliste