Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und auf welche Weise bei städtischen Beschaffungsvorgängen die Beschaffung von PFAS-haltigen Produkten reguliert werden kann.
Zum Antrag der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen kann nachfolgende vorläufige Stellungnahme vorgelegt werden. Da die Fragestellung eine rein bodenschutzrechtliche Thematik überschreitet, ist die Einbeziehung weiterer stadtinterner Stellen (insb. infra fürth gmbh) sowie der Fachbehörde (Wasserwirtschaftsamt Nürnberg) notwendig. Hier liegen teilweise noch keine Stellungnahmen vor.
1)
Welche
Messergebnisse aus dem Stadtgebiet Fürth und der näheren Umgebung sind der
Stadtverwaltung bekannt? (Bitte Übersichtsliste mit Messorten und
Konzentrationen erstellen.)
Zur Einstufung von
PFAS-Belastungen werden in Bayern die vorläufigen Stufen- bzw.
Geringfügigkeitsschwellenwerte des LfU-Bayerns gemäß den „Leitlinien zur
vorläufigen Bewertung von PFC-Verunreinigungen in Wasser und Boden“ mit Stand
April 2017 bzw. Juli 2022 herangezogen.
Wirkungspfad
Boden-Grundwasser
Die Bewertung analytisch-chemischer-Befunde erfolgt anhand der in den LfU-Leitlinien definierten vorläufigen Stufe-1- und Stufe-2-Werte (SW1 u. SW2). Die Bewertungstabelle für den Pfad Boden-Grundwasser ist in Anlage 1 enthalten, wobei bei Unterschreitung des vorläufigen Stufe-1-Wertes davon ausgegangen wird, dass keine schädliche Bodenveränderung vorliegt. Bei einem Wert zwischen dem vorläufigen Stufe-1-Wert und dem vorläufigen Stufe-2-Wert besteht grundsätzlich weiterer Erkundungsbedarf. Bei der Überschreitung des vorläufigen Stufe-2-Wertes ist von einer schädlichen Bodenverunreinigung auszugehen.
Bei der Erstellung der Übersichtsliste (sh. Tabelle in der Anlage) wurden die vorliegenden Untersuchungsberichte durchgesehen und Überschreitungen der Stufe-1 bzw. Stufe-2-Werte mit Angabe der jeweiligen Einzelparameter und der maximal festgestellten Konzentration aufgelistet. Aufgrund des beachtlichen Datenumfanges wurde auf die Auflistung von Konzentrationen oberhalb der laboranalytischen Bestimmungsgrenze bis unterhalb des jeweiligen Überschreitungswerts verzichtet. Grundsätzlich wird auch schon bei Vorliegen von PFAS-Konzentrationen oberhalb der analytischen Bestimmungsgrenze eine Ursachenforschung eingeleitet. Diese erfolgt häufig im Rahmen von Bauvorhaben. Hierbei werden nach Möglichkeit weitere orientierende Untersuchungen (Grundwasser oder Boden) im Umfeld angesetzt und bspw. PFAS-Analysen im Zuge der Aushubdeklaration vorgenommen. Periodische PFAS-Analysen werden bei Verdachtsmomenten bspw. auch im Rahmen von laufenden Grundwassermonitorings oder Grundwassersanierungen integriert.
Im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht wurden durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) auch im Stadtgebiet Fürth weitere PFAS-Analysen durchgeführt. Eine Übersicht über die durchgeführten Untersuchungen und deren Ergebnisse, welche über die in der Tabelle dargestellten Standorte hinausgeht, liegt noch nicht vor. Zur Beantwortung der Frage wurde das WWA um Stellungnahme gebeten.
2)
Haben
sich die gemessenen Konzentrationen über die Messzeiträume verändert?
Quantifizierbare Änderungen von
PFAS-Konzentrationen im Grundwasser über die Zeit können in der Regel nur im
Rahmen von hierfür konzipierten Monitoringkampagnen festgehalten werden, bei
welchen über einen längeren Zeitraum eine wiederholte Probenahme an
gleichbleibenden Entnahmestellen stattfindet. Im Stadtgebiet Fürth wurden
soweit bekannt derartige Untersuchungen nicht bzw. nur in einzelnen Fällen
durchgeführt (sh. Tabelle in Anlage).
So konnte im Bereich Mühlstraße 21 -31 im Rahmen mehrjähriger Messungen zwischen 2019 und 2021 eine steigende Tendenz (z.B. PFOA: 0,16 -> 0,25 µg/l) festgestellt werden.
3)
Wie
sind diese gemessenen Konzentrationen im Vergleich zu angrenzenden
Gemeindegebieten zu bewerten?
Der Stadt Fürth liegen keine
Informationen zu Konzentrationen in angrenzenden Gemeindegebieten vor.
Über das Stadtgebiet hinausgehende wasserwirtschaftliche Belange werden durch das WWA, dessen Amtsbezirk sich auf alle Fürther Nachbarstädte und -kreise erstreckt, beobachtet und in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Bodenschutzbehörden berücksichtigt.
Über
die Jahre wurde das Amt für Brand und Katastrophenschutz (ABK) für mehrere
Vorgänge (Mühlstraße 21-31, Herboldshofer Straße 25, Vacher Straße/Heuweg) zur
früheren Verwendung PFAS-haltiger Löschschäume bei Brandereignissen angefragt.
Die Anfrage hat ergeben, dass in den erwähnten Bereichen nie mit
PFAS-haltigen Löschschäumen gearbeitet wurde. Eine Reinigung von verwendeten
und ggf. kontaminierten Löschwasserschläuchen ist in diesen Bereichen ebenso
nicht erfolgt.
Alle vorhandenen (PFAS-enthaltenen) Schaummittel wurden von ABK in den letzten Jahren entsorgt und die Tanks fachgerecht gereinigt.
Zur
Beantwortung der Frage wurde die infra fürth gmbh um Stellungnahme gebeten. Die
Antwort liegt noch nicht vor.
6)
Gibt
es im Stadtgebiet oder in den angrenzenden Gemeinden weitere bekannte Quellen,
aus denen PFAS in größerem Umfang in die Umwelt abgegeben werden/wurden?
Im Stadtgebiet Fürth sind keine weiteren bekannten
PFAS-Schadensherde bekannt.
7)
In
welchen Bereichen verwenden die Stadt selbst oder ihre Tochtergesellschaften
Produkte, die mit einer PFAS-Belastung der Umwelt einhergehen können?
Die Stoffgruppe der PFAS umfasst
nach letzten Schätzungen mehr als 10.000 verschiedene Stoffe. PFAS werden
aufgrund ihrer Eigenschaften in zahlreichen Produkten wie Kosmetika,
Kochgeschirr, Papierbeschichtungen oder (Outdoor-)Textilien verarbeitet.
Außerdem werden PFAS zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen,
in Pflanzenschutzmitteln oder Feuerlöschmitteln verwendet.
Durch die Herstellung und Verwendung können PFAS auf direktem und indirektem Wege in die Umwelt gelangen. Direkte Quellen umfassen die Freisetzung (bei ihrer Herstellung und Verarbeitung) in die Luft oder in Gewässer. Die Ausbringung von kontaminierten Klärschlämmen als Dünger oder Bodenhilfsstoff führte in einigen dokumentierten Fällen zu großflächigen Verunreinigungen der Umwelt. Der indirekte Eintrag in die Umwelt kann durch die Verwendung von Produkten oder bei deren Entsorgung erfolgen - beispielsweise durch Rückstände in Produkten, durch das Waschen von behandelten Textilien und durch Umwandlungs- und Abbauprozesse in der Umwelt.
Da die Verwendung von PFAS heute rechtlich noch weitgehend unreguliert ist, ist wohl davon auszugehen, dass auch von der Stadtverwaltung Fürth Produkte verwendet werden, die PFAS enthalten. Eine Identifizierung von PFAS-haltigen Produkten ist schwierig, da in den meisten Produktbereichen keine Kennzeichnungspflicht gilt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Anfrage zum Anlass zu nehmen, um im „Steuerungskreis Nachhaltige Beschaffung“ zu prüfen, ob es zu den einzelnen Produktarten PFAS-freie, praxistaugliche Alternativen gibt und ob/wie dies in den Vergaberegularien berücksichtigt werden kann.
8)
Sind
potenzielle Schadensflächen im Stadtgebiet bereits bekannt?
Alle bekannten Schadensflächen
wurden in der Tabelle in der Anlage aufgelistet. Darüber hinaus liegen
keine weiteren Hinweise zu potenziellen Schadensflächen vor.
9)
Wie
kann die Stadt bei Bauprojekten, z.B. beim Neubau HSG, mit kontaminiertem
Erdreich umgehen?
Das Vermeiden von als Abfall
anfallendem Bodenmaterial hat Vorrang vor der Verwertung und Beseitigung. Durch
verbindliche Vorgaben (bspw. im Rahmen der Bauleitplanung) kann überschüssiges
Bodenmaterial oft vermieden oder zumindest minimiert werden. Die erforderlichen
Schritte zur Wiederverwendung oder Entsorgung können so bereits im Vorfeld
einheitlich geregelt werden.
Ist eine Vermeidung nicht möglich, ist eine ordnungsgemäße bodenähnliche Verwertung z.B. durch Verfüllung von Abgrabungen oder in technischen Bauwerken anzustreben. Generelle Anforderungen an die Schadlosigkeit der Verwertung von Bodenmaterial werden hierbei durch den bayerischen Leitfaden „Anforderungen zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen“ (StMUV, 07/2021) sowie die LAGA M20 (1997) bzw. ab 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung gegeben. Der Bewertungsrahmen wird durch die vorläufigen Leitlinien zur Bewertung von PFAS-Verunreinigungen in Wasser und Boden (LfU, 07/2022) und ab 01.08.2023 durch die BBodSchV gebildet und anhand von Zuordnungswerten (Z) eingeteilt.
Verwertung von PFAS-belastetem Bodenmaterial außerhalb von Deponien:
-
Z0:
Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen der Kategorie N und A oder
Verwertung in technischen Bauwerken im uneingeschränkten Einbau.
-
Z1.1:
Ab Standortkategorie B ohne Anrechnung technischer Sorptionsschichten, mit
Überwachungsprogramm (Eigen-, Fremd- und Grundwasserüberwachung) oder
Verwertung in technischen Bauwerken im eingeschränkten offenen Einbau,
innerhalb von mit PFAS anthropogen vorbelasteten Gebieten, unter Einbeziehung
der unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Fürth
-
Z1.2
und Z2: Verwertung in technischen Bauwerken mit technischen
Sicherungsmaßnahmen.
Bei einer Überschreitung von Z2 ist eine Verwertung nicht zulässig, das Material muss der Entsorgung gemäß KrWG und Deponieverordnung (bei PFOS gemäß EU-POP-Verordnung) zugeführt werden.
Für Material mit hoher Schadstoffbelastung ist zu klären, ob durch eine Vorbehandlung eine Verringerung des Schadstoffgehaltes herbeigeführt werden kann. Eine eigentliche Sanierung von PFAS-belasteten Böden mit nachhaltiger Entfernung des Schadstoffes aus der Umwelt ist bislang nur durch die thermische Behandlung bei Temperaturen zwischen 1100 und 1300 °C möglich. Aufgrund der hohen Behandlungstemperaturen beschränkt sich dieses Reinigungsverfahren jedoch auf Hot Spots mit hohen Belastungen und befindet sich derzeit noch im Erprobungsstadium. Die Bodenwäsche ist aktuell das einzige wirtschaftlich einsetzbare Verfahren zur Reinigung von PFAS-haltigen Böden. Hierbei erfolgt eine Bodenwäsche mit anschließender Aktivkohlereinigung des Waschwassers. Jedoch ist auch hier eine Deponierung des entwässerten Prozessschlammes auf zugelassenen Deponien erforderlich. Die Wirtschaftlichkeit solcher Verfahren ist gutachterlich im Einzelfall im Rahmen eines Bodenmanagementkonzepts mit entsprechender Kostenschätzung zu prüfen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 – Vorläufige Stufenwerte für PFAS
[n-ö] Anlage 2 – Tabelle Übersichtsliste