Die ergänzenden Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
In der Beantwortung der im Antrag der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen aufgeworfenen Fragestellungen sind einige wenige Punkte zurückgestellt worden. Diese Punkte werden nach zwischenzeitlichem Eingang der Stellungnahmen nachstehend ergänzend (blau) beantwortet:
1)
Welche
Messergebnisse aus dem Stadtgebiet Fürth und der näheren Umgebung sind der
Stadtverwaltung bekannt? (Bitte Übersichtsliste mit Messorten und
Konzentrationen erstellen.)
Zur Einstufung von PFAS-Belastungen werden in Bayern die vorläufigen Stufen- bzw. Geringfügigkeitsschwellenwerte des LfU-Bayerns gemäß den „Leitlinien zur vorläufigen Bewertung von PFC-Verunreinigungen in Wasser und Boden“ mit Stand April 2017 bzw. Juli 2022 herangezogen.
Wirkungspfad
Boden-Grundwasser
Die Bewertung analytisch-chemischer-Befunde erfolgt anhand der in den LfU-Leitlinien definierten vorläufigen Stufe-1- und Stufe-2-Werte (SW1 u. SW2). Die Bewertungstabelle für den Pfad Boden-Grundwasser ist in Anlage 1 enthalten, wobei bei Unterschreitung des vorläufigen Stufe-1-Wertes davon ausgegangen wird, dass keine schädliche Bodenveränderung vorliegt. Bei einem Wert zwischen dem vorläufigen Stufe-1-Wert und dem vorläufigen Stufe-2-Wert besteht grundsätzlich weiterer Erkundungsbedarf. Bei der Überschreitung des vorläufigen Stufe-2-Wertes ist von einer schädlichen Bodenverunreinigung auszugehen.
Bei der Erstellung der Übersichtsliste (sh. Tabelle in der Anlage) wurden die vorliegenden Untersuchungsberichte durchgesehen und Überschreitungen der Stufe-1 bzw. Stufe-2-Werte mit Angabe der jeweiligen Einzelparameter und der maximal festgestellten Konzentration aufgelistet. Aufgrund des beachtlichen Datenumfanges wurde auf die Auflistung von Konzentrationen oberhalb der laboranalytischen Bestimmungsgrenze bis unterhalb des jeweiligen Überschreitungswerts verzichtet. Grundsätzlich wird auch schon bei Vorliegen von PFAS-Konzentrationen oberhalb der analytischen Bestimmungsgrenze eine Ursachenforschung eingeleitet. Diese erfolgt häufig im Rahmen von Bauvorhaben. Hierbei werden nach Möglichkeit weitere orientierende Untersuchungen (Grundwasser oder Boden) im Umfeld angesetzt und bspw. PFAS-Analysen im Zuge der Aushubdeklaration vorgenommen. Periodische PFAS-Analysen werden bei Verdachtsmomenten bspw. auch im Rahmen von laufenden Grundwassermonitorings oder Grundwassersanierungen integriert.
Im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht wurden durch
das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) auch im Stadtgebiet Fürth weitere
PFAS-Analysen durchgeführt. Eine Übersicht über die durchgeführten
Untersuchungen und deren Ergebnisse, welche über die in der Tabelle
dargestellten Standorte hinausgeht, liegt noch nicht vor. Zur Beantwortung der
Frage wurde das WWA um Stellungnahme gebeten.
Das
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) hat im Rahmen der technischen
Gewässeraufsicht in zwei Messkampagnen (Jahre 2011-2013 und Jahre 2020-2021)
verschiedene Grundwasseraufschlüsse im Stadtgebiet Fürth beprobt und auf
diverse Verbindungen aus der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten
Chemikalien (PFAS) untersucht. Die Ergebnisse dieser Messkampagnen wurden
tabellarisch aufgelistet. Eine Darstellung der untersuchten Standorte sowie die
beiden Übersichtslisten der Untersuchungsergebnisse befinden sich in der
beigefügten Anlage.
2)
Haben
sich die gemessenen Konzentrationen über die Messzeiträume verändert?
Quantifizierbare Änderungen von PFAS-Konzentrationen im Grundwasser über die Zeit können in der Regel nur im Rahmen von hierfür konzipierten Monitoringkampagnen festgehalten werden, bei welchen über einen längeren Zeitraum eine wiederholte Probenahme an gleichbleibenden Entnahmestellen stattfindet. Im Stadtgebiet Fürth wurden soweit bekannt derartige Untersuchungen nicht bzw. nur in einzelnen Fällen durchgeführt (sh. Tabelle in Anlage).
So konnte im Bereich Mühlstraße 21 -31 im Rahmen mehrjähriger Messungen zwischen 2019 und 2021 eine steigende Tendenz (z.B. PFOA: 0,16 -> 0,25 µg/l) festgestellt werden.
Von Seiten des WWA wurde auf den untersuchten Standorten kein Grundwassermonitoring durchgeführt, so dass dem WWA eine zuverlässige Aussage über Änderungen in den PFAS-Konzentrationen auf Basis der Untersuchungsergebnisse nicht möglich ist.
3)
Wie
sind diese gemessenen Konzentrationen im Vergleich zu angrenzenden
Gemeindegebieten zu bewerten?
Der Stadt Fürth liegen keine Informationen zu Konzentrationen in angrenzenden Gemeindegebieten vor.
Über das Stadtgebiet hinausgehende wasserwirtschaftliche Belange werden durch das WWA, dessen Amtsbezirk sich auf alle Fürther Nachbarstädte und -kreise erstreckt, beobachtet und in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Bodenschutzbehörden berücksichtigt.
Das WWA teilt mit, dass den Untersuchungsergebnissen zufolge in manchen
Grundwassermessstellen Beaufschlagungen des Grundwassers mit PFAS-Verbindungen
festgestellt wurden, die nach den derzeit gängigen Beurteilungskriterien meist
als geringfügig zu bewerten sind. Die Größenordnung der festgestellten
Belastungen ist als nicht untypische (diffuse) Hintergrundbelastung des
Grundwassers mit PFAS im urbanen Gebiet einzustufen. Standorte, auf denen
PFAS-Einträge nicht auszuschließen sind, werden im Rahmen der weiteren
Bearbeitung näher untersucht, bewertet und ggf. saniert.
Über die Jahre wurde das Amt für Brand und Katastrophenschutz (ABK) für mehrere Vorgänge (Mühlstraße 21-31, Herboldshofer Straße 25, Vacher Straße/Heuweg) zur früheren Verwendung PFAS-haltiger Löschschäume bei Brandereignissen angefragt. Die Anfrage hat ergeben, dass in den erwähnten Bereichen nie mit PFAS-haltigen Löschschäumen gearbeitet wurde. Eine Reinigung von verwendeten und ggf. kontaminierten Löschwasserschläuchen ist in diesen Bereichen ebenso nicht erfolgt.
Alle vorhandenen (PFAS-enthaltenen) Schaummittel wurden von ABK in den letzten Jahren entsorgt und die Tanks fachgerecht gereinigt.
Zur Beantwortung der Frage wurde
die infra fürth gmbh um Stellungnahme gebeten. Die Antwort liegt noch nicht
vor.
Stellungnahme der infra fürth gmbh:
Mit den PFAS handelt es sich um
ubiquitäre Substanzen, die nur mit erheblichem Aufwand aus der aquatischen
Umwelt entfernt werden können. Technisch ist die Spurenanalytik heutzutage in
der Lage, diese bis in einen Messbereich <1ng/l sicher zu erfassen. Als
Wasserversorger ist die infra fürth gmbh bestrebt dem Stand der Technik zu
folgen. Dies bedeutet, dass bereits mit erstem Bekanntwerden dieser neuen
Stoffgruppe, lange bevor Richtwerte festgelegt wurden, die infra bereits auf
diese Substanzen vorsorgehalber hin untersuchte. Mit Novellierung des neuen
Trinkwassergesetzes (Geltungsdatum ab 24.06.2023) sind die PFAS erstmalig in
die Gesetzgebung mit Grenzwerten festgelegt und gehen in der permanenten
Überwachung (EÜV) mit auf.
Die gute Nachricht vorab - das von
infra abgegebene Trinkwasser in allen Versorgungsgebieten weist keine messbaren
PFAS-Befunde auf.
Da eine Entfernung von PFAS mit
einem erheblichen technischen Aufwand verbunden ist, ist es sinnvoller evtl.
Quellen zu identifizieren und selbige direkt am Ursprungsherd zu entfernen. Zu
diesem Zweck betrachtet infra nicht nur das Trinkwasser, sondern auch das
Grundwasser in den eigenen Wasserschutzgebieten, in kreuzenden
Oberflächengewässern und darüber hinaus punktuell im Einzugsgebiet. Wie
bekannt, weist der oberflächennahe Grundwasserleiter Knoblauchsland erhöhte
Konzentrationen auf. Quellen u.a. wie Nürnberger Flughafen (Löschschäume)
befinden sich in der Sanierung. Diese Rohwässer können daher im Augenblick für
eine Trinkwassergewinnung über herkömmliche konventionelle Aufbereitungsanlagen
nicht genutzt werden. Derzeit wird das Wasserwerk in Mannhof vollständig
umgerüstet und unter anderem mit einer Niederdruckumkehrosmoseanlage (NDUO)
versehen. In der Kombination Erkennen und Beseitigung von Punktquellen und
Aufbau einer entsprechenden Aufbereitungstechnologie, die auch in der Lage ist
solche Substanzen zu entfernen, können auch solche Rohwässer zukünftig wieder
nutzbar gemacht werden. Des Weiteren sind sämtliche PFAS-Quellen im Untergrund
als äußerst problematisch zu bewerten, da sich diese Stoffe nicht abbauen
lassen, sondern weiterwandern, verdriften und sich in Summe anreichern.
Ø Das von infra fürth gmbh
abgegebene Trinkwasser weist keine PFAS-Befunde auf. Vergleiche zu Funden in
der Region können nicht angegeben werden.
Ø Durch das von infra betriebene
Monitoring im Einzugsgebiet der jeweiligen Gewinnungsgebiete, konnten
Punktquellen identifiziert bzw. konkretisiert werden. Die Ergebnisse wurden den
Fach- und Ordnungsbehörden mitgeteilt.
6)
Gibt
es im Stadtgebiet oder in den angrenzenden Gemeinden weitere bekannte Quellen,
aus denen PFAS in größerem Umfang in die Umwelt abgegeben werden/wurden?
Im Stadtgebiet Fürth sind keine weiteren bekannten PFAS-Schadensherde bekannt.
7)
In
welchen Bereichen verwenden die Stadt selbst oder ihre Tochtergesellschaften
Produkte, die mit einer PFAS-Belastung der Umwelt einhergehen können?
Die Stoffgruppe der PFAS umfasst nach letzten Schätzungen mehr als 10.000 verschiedene Stoffe. PFAS werden aufgrund ihrer Eigenschaften in zahlreichen Produkten wie Kosmetika, Kochgeschirr, Papierbeschichtungen oder (Outdoor-)Textilien verarbeitet. Außerdem werden PFAS zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen, in Pflanzenschutzmitteln oder Feuerlöschmitteln verwendet.
Durch die Herstellung und Verwendung können PFAS auf direktem und indirektem Wege in die Umwelt gelangen. Direkte Quellen umfassen die Freisetzung (bei ihrer Herstellung und Verarbeitung) in die Luft oder in Gewässer. Die Ausbringung von kontaminierten Klärschlämmen als Dünger oder Bodenhilfsstoff führte in einigen dokumentierten Fällen zu großflächigen Verunreinigungen der Umwelt. Der indirekte Eintrag in die Umwelt kann durch die Verwendung von Produkten oder bei deren Entsorgung erfolgen - beispielsweise durch Rückstände in Produkten, durch das Waschen von behandelten Textilien und durch Umwandlungs- und Abbauprozesse in der Umwelt.
Da die Verwendung von PFAS heute rechtlich noch weitgehend unreguliert ist, ist wohl davon auszugehen, dass auch von der Stadtverwaltung Fürth Produkte verwendet werden, die PFAS enthalten. Eine Identifizierung von PFAS-haltigen Produkten ist schwierig, da in den meisten Produktbereichen keine Kennzeichnungspflicht gilt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Anfrage zum Anlass zu nehmen, um im „Steuerungskreis Nachhaltige Beschaffung“ zu prüfen, ob es zu den einzelnen Produktarten PFAS-freie, praxistaugliche Alternativen gibt und ob/wie dies in den Vergaberegularien berücksichtigt werden kann.
8)
Sind
potenzielle Schadensflächen im Stadtgebiet bereits bekannt?
Alle bekannten Schadensflächen wurden in der Tabelle in der Anlage aufgelistet. Darüber hinaus liegen keine weiteren Hinweise zu potenziellen Schadensflächen vor.
9)
Wie
kann die Stadt bei Bauprojekten, z.B. beim Neubau HSG, mit kontaminiertem
Erdreich umgehen?
Das Vermeiden von als Abfall anfallendem Bodenmaterial hat Vorrang vor der Verwertung und Beseitigung. Durch verbindliche Vorgaben (bspw. im Rahmen der Bauleitplanung) kann überschüssiges Bodenmaterial oft vermieden oder zumindest minimiert werden. Die erforderlichen Schritte zur Wiederverwendung oder Entsorgung können so bereits im Vorfeld einheitlich geregelt werden.
Ist eine Vermeidung nicht möglich, ist eine ordnungsgemäße bodenähnliche Verwertung z.B. durch Verfüllung von Abgrabungen oder in technischen Bauwerken anzustreben. Generelle Anforderungen an die Schadlosigkeit der Verwertung von Bodenmaterial werden hierbei durch den bayerischen Leitfaden „Anforderungen zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen“ (StMUV, 07/2021) sowie die LAGA M20 (1997) bzw. ab 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung gegeben. Der Bewertungsrahmen wird durch die vorläufigen Leitlinien zur Bewertung von PFAS-Verunreinigungen in Wasser und Boden (LfU, 07/2022) und ab 01.08.2023 durch die BBodSchV gebildet und anhand von Zuordnungswerten (Z) eingeteilt.
Verwertung von PFAS-belastetem Bodenmaterial außerhalb von Deponien:
-
Z0:
Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen der Kategorie N und A oder
Verwertung in technischen Bauwerken im uneingeschränkten Einbau.
-
Z1.1:
Ab Standortkategorie B ohne Anrechnung technischer Sorptionsschichten, mit
Überwachungsprogramm (Eigen-, Fremd- und Grundwasserüberwachung) oder
Verwertung in technischen Bauwerken im eingeschränkten offenen Einbau,
innerhalb von mit PFAS anthropogen vorbelasteten Gebieten, unter Einbeziehung
der unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Fürth
-
Z1.2
und Z2: Verwertung in technischen Bauwerken mit technischen
Sicherungsmaßnahmen.
Bei einer Überschreitung von Z2 ist eine Verwertung nicht zulässig, das Material muss der Entsorgung gemäß KrWG und Deponieverordnung (bei PFOS gemäß EU-POP-Verordnung) zugeführt werden.
Für Material mit hoher Schadstoffbelastung ist zu klären, ob durch eine Vorbehandlung eine Verringerung des Schadstoffgehaltes herbeigeführt werden kann. Eine eigentliche Sanierung von PFAS-belasteten Böden mit nachhaltiger Entfernung des Schadstoffes aus der Umwelt ist bislang nur durch die thermische Behandlung bei Temperaturen zwischen 1100 und 1300 °C möglich. Aufgrund der hohen Behandlungstemperaturen beschränkt sich dieses Reinigungsverfahren jedoch auf Hot Spots mit hohen Belastungen und befindet sich derzeit noch im Erprobungsstadium. Die Bodenwäsche ist aktuell das einzige wirtschaftlich einsetzbare Verfahren zur Reinigung von PFAS-haltigen Böden. Hierbei erfolgt eine Bodenwäsche mit anschließender Aktivkohlereinigung des Waschwassers. Jedoch ist auch hier eine Deponierung des entwässerten Prozessschlammes auf zugelassenen Deponien erforderlich. Die Wirtschaftlichkeit solcher Verfahren ist gutachterlich im Einzelfall im Rahmen eines Bodenmanagementkonzepts mit entsprechender Kostenschätzung zu prüfen.
Ergänzende
Stellungnahme der infra fürth gmbh:
Vorsorge ist der
optimale Schutz einer Trinkwassergewinnung. Aus diesem Hintergrund wird nicht
nur das Wasserschutzgebiet, sondern das Einzugsgebiet betrachtet. Infra bindet
sich daher teilweise bereits mit Bekanntgabe von Bauprojekten in deren
Planungsphase mit ein. Insbesondere dann, wenn größere Massenbewegungen oder
Eingriffe in den Grundwasserkörper zu erwarten sind oder wenn eine pot.
Gefährdung des Grundwasserkörpers oder -qualität zu erwarten wäre. Die infra
gibt hierzu Forderungen oder Empfehlungen ab. Durch erteilte Nebenbestimmungen
über die Fachstellen und die jeweilige Ordnungsbehörde kann ein entsprechender
vorsorgender Grundwasserschutz erreicht werden. Das Erkennen und Vermeiden von
Einträgen wird zukünftig die große Herausforderung, welche u.a. auch trotz der
neuen Mantelverordnung zur Ersatzbaustoffverordnung zu stemmen ist.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Darstellung der untersuchten
Standorte
Übersichtslisten der Untersuchungsergebnisse