Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Kanukonzeptes gemäß der vorgeschlagenen Schritte 1 bis 5.
Variante:
Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Kanukonzeptes gemäß der vorgeschlagenen Schritte 1 bis 5 mit der Ergänzung, dass der Gewässerabschnitt der Pegnitz zwischen Engelhardtsteg und Karlsteg vom ansonsten in der Gemeingebrauchsverordnung enthaltenen Verbot von Stand-Up-Paddle-Boards (SUP) ausgenommen werden soll.
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Die drei großen Flüsse Pegnitz, Rednitz und Regnitz prägen mit ihren Talauen ganz erheblich das Bild der Stadt Fürth. Sie sind mit ihrer Flora und Fauna sehr bedeutsam für den Naturhaushalt sowie das Stadtklima und bieten einen strukturreichen Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Sie stellen dabei gleichzeitig zentrale Achsen der Naherholung und des Naturgenusses für die Bürgerinnen und Bürger dar.
Ein wichtiger Aspekt des Naturerlebens in der Stadt Fürth ist die Möglichkeit die Flüsse mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Antriebskraft zu befahren. Im Rahmen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs ist dies in Fürth derzeit jeder Person unbeschränkt möglich (anders bspw. in Nürnberg, wo die Beschränkungen der Verordnung der Stadt Nürnberg über die Regelung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (GewBenO) gelten).
Befahrungen, die über das gemeingebräuchliche Maß hinausgehen, bedürfen einer wasserrechtlichen Zulassung.
Für die Gewässer im Fürther Stadtgebiet lagen bislang keine Kenntnisse über das Ausmaß der Gewässernutzungen vor, insbesondere nicht, ob diese zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Gewässer und die umliegende Flora und Fauna führen oder bereits geführt haben. Große Ansammlungen von Wasserfahrzeugen, Konflikte zwischen Gewässernutzern oder -anliegern, mit Gewässerbefahrungen in Zusammenhang stehende nachhaltige Beeinträchtigungen der Natur oder ähnliche Missstände sind in Fürth bisher nicht festgestellt worden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Nutzungsdruck auf Gewässer als Naherholungsgebiet auch in der Stadt Fürth stetig steigt. In anderen Gebieten hat die Nutzungsintensität an Gewässern teilweise bereits ein für die Natur unverträgliches Maß erreicht und zu entsprechenden Schäden und Konflikten geführt. In den letzten Jahren wurden auch an das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Anfragen von Anbietern gewerblicher Bootstouren herangetragen, die ihre Dienste auf Gewässerabschnitten im Fürther Stadtgebiet anbieten möchten.
Um damit einhergehende Entscheidungen auf fundierten Grundlagen treffen zu können und um zudem sicherzustellen, dass in Fürth und Nürnberg auch künftig die Nutzungsintensität der Gewässer durch Befahrungen mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Antriebskraft auf ein für Flora und Fauna nachhaltiges Maß begrenzt bleibt, hat das OA in Kooperation mit dem Umweltamt der Stadt Nürnberg ein „Gesamtkonzept zur naturverträglichen, bootstouristischen Gewässernutzung der Flüsse Pegnitz, Rednitz und Regnitz“ (sog. „Kanukonzept“) im Entwurf erarbeitet.
Dies erfordert
- einerseits Regelungen des
erlaubnisfreien Gemeingebrauchs und
- zudem Leitlinien für die
Genehmigungspraxis bei der Zulassung von Befahrungen, die über den
Gemeingebrauch hinausgehen bzw. des Bereitstellens von Wasserfahrzeugen für
gemeingebräuchliche Befahrungen.
Um hierfür belastbare Grundlagen zu erlangen, wurde zunächst ein qualifiziertes Gutachterbüro damit beauftragt, an Pegnitz, Rednitz und Regnitz Bestandserfassungen der vorhandenen Flora und Fauna, von Wasserständen, derzeitiger Befahrungsintensität, etc. durchzuführen.[1] In der gutachterlichen Darstellung der Ergebnisse wird dargelegt, dass die untersuchten Gewässerabschnitte trotz ihrer Lage in städtischen Ballungsräumen und entsprechend großen anthropogenen Einflüssen (Freizeitnutzung, Abwassereinleitungen, künstliche Veränderungen, heranrückende Bebauung, Einträgen aus der Landwirtschaft, etc.) eine hohe schützenswerte natur- und artenschutzfachliche sowie fischökologische Wertigkeit aufweisen. Die Gewässer werden – erwartungsgemäß – überwiegend im Sommer befahren, wobei die Befahrungsintensität insgesamt als vergleichsweise gering einzustufen ist (selbst in Hochzeiten sind im Mittel an keinem Gewässerabschnitt mehr als zwei Wasserfahrzeuge pro Stunde erfasst worden).[2]
Um im weiteren Prozess und den anstehenden Abwägungsentscheidungen insbesondere auch die Interessen der Gewässernutzenden und der Naturschutzverbände sowie andere relevante Belange angemessen berücksichtigen zu können, fand in einer ersten Dialogveranstaltung am 14. Juli 2022 u. a. mit den an den Gewässern ansässigen Kanuvereinen, Fischereiberechtigten und Naturschutzverbänden ein Austausch statt. Es wurden Anlass und Zweck des Kanukonzeptes, die Ergebnisse der Bestandermittlung der Gutachter, die parallel von der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Mittelfranken durchgeführten fischereifachlichen Untersuchungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt und den Teilnehmenden Gelegenheit gegeben, eigene Kenntnisse, Feststellungen und Anliegen vorzutragen.
Im Rahmen des Austausches ist klar geworden, dass ein grundlegendes Interesse daran besteht, den hochwertigen Bestand von Flora und Fauna zu schützen. Demzufolge wurde es begrüßt, dass die Städte Fürth und Nürnberg darum bemüht sind, proaktiv tätig zu werden, um evtl. nicht mehr korrigierbare Fehlentwicklungen zu vermeiden. Es wurde auch klar, dass der Umfang der derzeitigen Nutzung überwiegend als noch naturverträglich eingeschätzt wird, da die Befahrung weit überwiegend durch ortskundige BürgerInnen und Kanuvereinsmitglieder stattfindet, die über das notwendige Verantwortungsbewusstsein verfügen und keine erheblichen Naturbeeinträchtigungen verursachen. Eine Beschränkung der derzeit ausgeübten Gewässernutzungen wurde durch die anwesenden Gewässernutzer (Fischerei und Wassersportler) überwiegend als nicht notwendig oder geboten angesehen. Die Zulassung von gewerblichen Bootstouren wurde dagegen von allen Seiten als sehr kritisch betrachtet, da solche Anbieter wohl ein Interesse daran haben, möglichst viele Personen auf das Gewässer zu bringen und diese dann in der Regel nicht über die notwendige Ortskunde und Erfahrung verfügen, um eine naturverträgliche Gewässerbefahrung zu gewährleisten.
Nach dieser Dialogveranstaltung wurden unter entsprechender Berücksichtigung der vorgebrachten Anmerkungen durch das Gutachterbüro eine Reihe von Maßnahmenvorschlägen erarbeitet, mit dem Ziel, die Befahrung der Gewässer in Fürth und Nürnberg auf ein Maß zu beschränken, das nicht nur die Erhaltung der hohen Wertigkeit von Flora und Fauna an den Gewässern gewährleistet, sondern auch eine weitere Verbesserung ermöglicht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind dabei sehr vielseitig und stark ausdifferenziert. Sie unterscheiden zwischen einer Vielzahl von Nutzergruppen, Gewässerabschnitten, Nutzungszeiten u. ä. und enthalten sowohl Maßgaben für Regelungen des Gemeingebrauchs und Zulassungen für darüberhinausgehende Befahrungen, wie auch Vorschläge zur Aufwertung der Gewässer, Information der Öffentlichkeit und weitere Aspekte. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen insgesamt eine deutliche Einschränkung der bestehenden Möglichkeiten der Befahrung der Gewässer zugunsten des Natur- und Gewässerschutzes dar[3].
Das Kanukonzept wurde dann zusammen mit den Maßnahmenempfehlungen des Gutachterbüros am 29. November 2022 in der ersten gemeinsamen Sitzung der Naturschutzbeiräte der Städte Fürth und Nürnberg vorgestellt. Das Konzept wurde in der Sitzung grundsätzlich begrüßt und es wurde in einem Beschluss die Umsetzung der vom Gutachterbüro vorgeschlagenen Maßnahmen unter bestimmten in der Sitzung herausgearbeiteten Maßgaben empfohlen. Die Beiräte äußerten den Wunsch, einen starken Fokus auf Vermittelbarkeit und Umsetzbarkeit durch überschaubare und klare Regelungen zu legen[4].
In ähnlicher Zusammensetzung wie der ersten, fand am 17. Januar 2023 eine zweite Dialogveranstaltung statt, in welcher nun die gutachterlichen Maßnahmenvorschläge vorgestellt und erörtert wurden.
In der Veranstaltung wurde teilweise deutliche Kritik an Umfang, Komplexität und Kleinteiligkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen geübt. Es wurde vorgebracht, dass die Umsetzung der Maßnahmen die Befahrung der Gewässer für die Allgemeinheit, aber insbesondere auch für die Kanuvereine deutlich einschränken bzw. teilweise unmöglich machen würde. In Anbetracht der Tatsache, dass die Befahrungsintensität momentan als gering einzustufen ist und derzeit keine Beeinträchtigungen oder Konflikte bekannt sind, sei es ausreichend, die gewerbliche Nutzung der Gewässer zu unterbinden und nicht geboten, die Nutzungsmöglichkeiten der Allgemeinheit und der Kanuvereine einzuschränken.
In der Erarbeitung des Kanukonzeptes hat sich also ein Zielkonflikt zwischen den Interessen der Gewässernutzenden und den Interessen des Natur-, Arten- und Fischschutzes herauskristallisiert. Um hier einen Ausgleich herbeizuführen, wurden in einer verwaltungsinternen Abstimmung unter Teilnahme der Umweltreferentin bzw. des Umweltreferenten der Städte Nürnberg und Fürth sowie des Gutachters die gewonnenen Erkenntnisse zusammengetragen und Handlungsschritte erarbeitet, die sowohl die Interessen des Naturschutzes als auch die Interessen der Gewässernutzenden jeweils angemessen berücksichtigen sollen.
Dabei wurde insbesondere gewürdigt, dass das Befahren der Gewässer mit Fahrzeugen ohne eigene Antriebskraft grundsätzlich jeder Person gestattet ist, Einschränkungen dieses teilweise grundrechtlich geschützten Anspruchs einer besonderen Rechtfertigung bedürfen und der aktuelle Status Quo keinen Anlass zu übermäßiger Besorgnis gibt. Gleichzeitig fanden aber auch die Erkenntnisse der Gutachter zur Hochwertigkeit von Flora und Fauna an und in den hiesigen Gewässern Berücksichtigung. Zudem wurde Wert daraufgelegt, dass künftige Regelungen nicht allzu kleinteilig und komplex sein sollten, um Verständlichkeit zu gewährleisten und in der Vollzugspraxis noch zuverlässig umsetzbar und kontrollierbar zu sein.[5]
Zur Umsetzung des „Kanukonzeptes“ wurden in dieser Abstimmung folgende Schritte, hier die Stadt Fürth betreffend, für sinnvoll und praktikabel erachtet:
1.
Novellierung bzw. Erweiterung der
bestehenden Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs der Rednitz zu einer
Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs an Rednitz, Pegnitz und
Regnitz (bis zur Vacher Wasserkraftanlage) unter Berücksichtigung der im Rahmen
der Erstellung des Kanukonzeptes gewonnen Erkenntnisse:
Auf
eine kleinteilige Differenzierung von Gewässerabschnitten und Nutzergruppen,
wie sie die Gutachter aus fachlichen Gründen vorgesehen haben, soll dabei
bewusst verzichtet werden. Dies soll einerseits der Verständlichkeit dienen und
einen Vollzug der Regelungen ermöglichen. Weiter finden die im bisherigen
Prozess vorgebrachten Einwände Berücksichtigung, in welchen plausibel dargelegt
wurde, dass weitgehende Einschränkungen des Gemeingebrauchs nicht geboten und
nicht zielführend sind. Es bestand allerdings auch Einigkeit unter den
Beteiligten, dass dem Aspekt des Natur-, Arten- und Fischschutzes ein stärkeres
Gewicht als bisher verliehen werden soll.
Es
ist deshalb vorgesehen, in der Verordnung eine „Ruhezeit“ vom 1. März
bis 30. Juni zu verankern, in welcher die gemeingebräuchliche Befahrung von
Pegnitz, Rednitz und Regnitz untersagt wird, um der Natur hier eine
Regenerations- und Erholungsphase zu bieten und insbesondere die Vogelbrut
möglichst wenig zu beeinträchtigen. Außerdem soll ein Mindestwasserstand
von 50 cm v.a. zum Schutz des Lebens im Gewässer und der Gewässersohle
(Fischökologie) als zwingende Voraussetzung für eine Befahrung vorgegeben
werden. Zudem sollen diverse Verhaltensregeln, die dem Lärm- und
Naturschutz dienen und bei der Befahrung der Gewässer grundsätzlich zu beachten
sind, in die Verordnung mit aufgenommen werden. Ebenso wird vorgeschlagen die
Art und Größe der zulässigen Wasserfahrzeuge einzuschränken (Zulassung von
Schlauchbooten bis zu einer maximalen
Bootsgröße von 6,0 m x 1,5 m (= Ausschluss sog. Rafting-Schlauchboote),
jedoch keine Stand-Up-Paddle-Board/SUP,).
2.
Kontingentierung der notwendigen
wasserrechtlichen Zulassungen für Kanuvereine und andere gemeinnützige Anbieter
von Bootstouren bzw. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Kanuvereine:
Kanuvereine
und andere gemeinnützige Anbieter von Bootstouren, etwa zum Zwecke der Naturkunde (z.B. im Rahmen der Stadt(Ver)Führungen),
befahren die Gewässer – soweit der Gemeingebrauch überschritten ist – derzeit
teilweise ohne die erforderliche wasserrechtliche Zulassung. Auch werden Teile
der bisherigen Vereinspraxis durch die unter 1. dargelegte Beschränkung des
Gemeingebrauchs erfasst.
Es
ist vorgesehen, den Kanuvereinen im jeweils benötigten Umfang auf
entsprechenden Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die Ausübung des
Gemeingebrauchs in der „Ruhezeit“ zu erteilen. Die Zulassung der über den
Gemeingebrauch hinausgehenden Befahrungen durch Kanuvereine und andere
gemeinnützige Anbieter soll kontingentiert werden. Bei der Erteilung der
Zulassungen für Kanuvereine wird darauf geachtet, dass die Aktivitäten der
Vereine nicht über Gebühr eingeschränkt werden, so dass diese ihren
Aktivitäten möglichst wie gewohnt nachkommen können und ihr Kursangebot nicht
einschränken müssen.
Insoweit
ist beabsichtigt, die Vereine zur
Beantragung der notwendigen Ausnahmen von
den Bestimmungen der Gemeingebrauchsverordnung sowie zur Beantragung der Zulassungen für die über den Gemeingebrauch
hinausgehenden Befahrungen und die Bereitstellung
von Wasserfahrzeugen für den Gemeingebrauch aufzufordern.
Durch
diese Handhabung soll vor allen Dingen Rechtssicherheit für alle Beteiligten
geschaffen werden. Hierzu wurden die Vereine bereits durch das OA kontaktiert,
um Auskunft über den Umfang der im Rahmen der Vereinstätigkeit vorgenommenen
Befahrungen zu geben.
3.
Restriktive Zulassungspraxis bei
Anträgen von gewerblichen Tourenanbietern:
Anbieter von gewerblichen
Gewässertouren sind im Hinblick auf die Nutzungsintensität und die
Naturverträglichkeit besonders kritisch zu sehen. Hier sollen entsprechende
Zulassungen, wenn überhaupt, nur nach strenger Prüfung und unter Auflagen
erteilt werden, die sicherstellen, dass Art und Umfang gewerblicher Touren ein
naturverträgliches Maß nicht überschreiten. Insoweit ist ebenfalls eine
Kontingentierung vorgesehen. Der Gewässerabschnitt der Pegnitz bis zur
Ludwigsbrücke ist grundsätzlich ungeeignet für gewerbliche Nutzungen.
4.
Information der Öffentlichkeit:
Die
Öffentlichkeit soll möglichst umfangreich darüber informiert werden wie eine
naturverträgliche Befahrung von Gewässern in Fürth möglich ist und welche
rechtlichen Beschränkungen diesbezüglich bestehen. Hierzu soll primär die
städtische Website genutzt werden. Besondere Bedeutung hat die
Online-Information, ob der Mindestwasserstand gegeben ist. Weitere Instrumente
der Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen, Flyer, Infotafeln an geeigneten
Stellen, etc.) sowie anderweitige vom Gutachter vorgeschlagene Begleitmaßnahmen
werden nach Bedarf und Kapazität angewandt.
5.
Beobachtung der Situation und
Evaluierung der Maßnahmen in ca. 5 Jahren:
In
ca. 5 Jahren werden unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden, Verbände
und Gewässerbenutzer die Wirksamkeit und Folgen der getroffenen Maßnahmen auf
die Wertigkeit der Flora und Fauna an den Gewässern und die
Befahrungsintensität evaluiert und ggf. entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Die im Rahmen der Erstellung des Gutachtens erworbenen Lichtschranken sollen
hierzu weiterbeitrieben werden, um die Entwicklung der Nutzungsintensität der
Gewässer weiter beobachten zu können.
Die Umsetzung erfolgt weiterhin in enger Abstimmung mit dem
Umweltamt der Stadt Nürnberg, um einen einheitlichen Vollzug auf den zusammenhängenden
Gewässerabschnitten zu gewährleisten.
In einer Vorbesprechung des Kanukonzepts mit Mitgliedern
der Stadtratsfraktionen, -gruppen und Ausschussgemeinschaften wurde
parteiübergreifend der Wunsch geäußert, auch eine Möglichkeit zur Befahrung mit
Stand-Up-Paddling-Boards (SUP) zu eröffnen.
Das Gutachterbüro ist zum Ergebnis gekommen, dass SUP und
Schlauchboote auf den schmalen Fließgewässern in der Stadt Fürth mit stärkeren
Strömungen und vielen Hindernissen schwer zu steuern sind. Zum Schutz des Gewässerbetts
und der Ufer mitsamt der dortigen Fauna empfahl das Gutachterbüro ausdrücklich
ein komplettes Verbot von SUP und
Schlauchbooten.
Die Umweltreferate der Städte Nürnberg und Fürth haben nach
Abwägung aller Aspekte den gemeinsamen Vorschlag erarbeitet, dem empfohlenen
Verbot hinsichtlich von SUP (mit Ausnahme eines kurzen, vom Gutachter als
vertretbar eingestuften Gewässerabschnitts der Rednitz bei einem SUP-Verein auf
Nürnberger Stadtgebiet) zu folgen, nicht jedoch dem Verbot von Schlauchbooten.
Der Bevölkerung soll weiterhin – außerhalb der Ruhezeit – eine niederschwellige
Möglichkeit zum Erleben der Flüsse belassen werden. Die Befahrungsintensität
mit Schlauchbooten ist bislang eher gering und ein zukünftiges Nachsteuern bei
negativen Entwicklungen jederzeit möglich. SUP hingegen können in Fürth wie
bisher auf dem Main-Donau-Kanal genutzt werden.
Begründet wird diese Differenzierung damit, dass die
störende Kulissenwirkung von SUP-Fahrenden (stehende Person) auf Brutvögel
wesentlich größer ist als die von Boot-Fahrenden (sitzende Person) und der
Paddelschlag bei SUP tiefer ins Gewässer geht (SUP: senkrechter Einstich des
gesamten Paddelblatts, Boote: flacher, diagonaler Einstich), wodurch Eingriffe
in die Gewässersohle durch direkten Kontakt oder Verwirbelung und die damit
verbundenen Gefahren z.B. für Fischlaich und Bachneunaugen wahrscheinlicher
sind. Zu selbigen Folgen kann das Hineinfallen ungeübter Nutzer in das Gewässer
führen.
Soweit in Kenntnis dieser fachlichen Erwägungen ein
weiteres Abweichen vom Gutachten zugunsten der SUP gewünscht ist, schlägt die
Verwaltung vor, auf der Pegnitz den Abschnitt entlang des Stadtparks
zwischen Engelhardtsteg und Karlsteg[6]
vom ansonsten geltenden SUP-Verbot auszunehmen:
- Der zusammenhängend befahrbare Abschnitt
wäre mit ca. 750 m sogar länger als der in Nürnberg auf der Rednitz zur
SUP-Nutzung vorgesehene Bereich.
- Der Wasserstand ist durch die Stauwurzel
der Wasserkraftanlage Wolfsgrubermühle relativ konstant und ausreichend hoch,
die Strömung ist moderat. Hindernisse (z.B. Grundbäume) sind in dem Bereich
nicht bekannt.
- Die Kartierungen zeigen in diesem
begrenzten Abschnitt vergleichsweise geringe naturschutzfachliche und
fischökologische Konfliktpotenziale auf.
- Der Bereich ist durch beidseitige, stark
frequentierte Uferwege und den Stadtpark bereits vorbelastet.
- Der Abschnitt liegt direkt
innerstädtisch in einem attraktiven Bereich und in fußläufig erreichbarer Nähe
zu ÖPVN-Anschlüssen sowie Parkmöglichkeiten.
- Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten sind vorhanden.
Ggf. müssten kleinere Maßnahmen zur Ertüchtigung veranlasst werden.
Da die oben skizzierten Schritte das Ergebnis eines
teilweise recht kontroversen Abstimmungsprozesses sind und für den künftigen
Vollzug der wasserrechtlichen Vorschriften bzgl. der Befahrung von Gewässern
eine grundsätzliche Bedeutung haben, wird seitens der Verwaltung um Zustimmung
des Umweltausschusses zu deren Umsetzung gebeten.
[1] vgl. Anlage 1 - Karte
zum Untersuchungsgebiet
[2] Details sind der Anlage 2 „Kanukonzept Teil A: Grundlagen“ zu entnehmen
[3]
Details sind der Anlage „Kanukonzept Teil B: Maßnahmen“ zu entnehmen
[4]
Details sind der Anlage „Beschluss Naturschutzbeiräte“ zu entnehmen
[5] vgl. Anlage „Abwägungsergebnis der Umweltreferate“
[6] siehe Anlage 6 – Karte Variante SUP
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
x |
nein |
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ja |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: Keine unmittelbaren
Kosten, die nicht über das OA-Budget gedeckt werden können, absehbar. |
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Prüfung der Klimarelevanz:
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x |
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Prüfung
der Klimarelevanz nicht notwendig |
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-- Stark negative Klimawirkung |
- Negative Klimawirkung |
0 Keine oder geringe Klimawirkung |
+ Positive Klimawirkung |
++ Stark positive Klimawirkung |
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Begründung: |
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Alternativvorschlag (nur bei stark
negativer Klimawirkung auszufüllen): |
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1 – Karte Untersuchungsgebiet
2 – Kanukonzept Teil A: Grundlagen
3 – Kanukonzept Teil B: Maßnahmenvorschläge
4 – Beschluss Naturschutzbeiräte
5 – Abwägungsergebnis der Umweltreferate
6 – Anlage Variante SUP