Betreff
Jahresbericht zur allgemeinen lufthygienischen Situation 2022 in der Stadt Fürth
Vorlage
OA/0577/2023
Aktenzeichen
III/OA/U-Ko
Art
Beschlussvorlage - SB

Entfällt, da Kenntnisnahme

 


  1. Zusammenfassung Messergebnisse NO2-Passivsammler im Jahr 2022

 

Eine Übersicht der Jahreswerte ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Der NO2-Immissionsgrenzwert von 40 μg/m³ im Jahresmittel wurde an allen Messorten eingehalten:

 

Messort

NO2-Jahresmittelwert [μg/m³]

vom 03.01.2022 bis 02.01.2023

Erlanger Straße 12

31

Erlanger Straße 26

32

Schwabacher Straße 101

27

Schwabacher Straße 159

30

Friedensanlage (Laterne)

15

Theresienstraße (LÜB-Station)

19

 

 

Jahresimmissionsgrenzwert

40

 

Nähere Ausführungen zu Messmethode, Bewertung der Messergebnisse sowie zur Bewertungsgrundlage können dem in Anlage beigefügten Schlussbericht entnommen werden.

 

Wie vom Bayerische Landesamt für Umwelt mit Schreiben vom 03.08.2022 angekündigt und nunmehr mit Schreiben vom 20.02.2023 bestätigt, wurden die Messungen mit Ablauf des Jahres 2022 beendet, da weiterhin von einer Einhaltung der geltenden Grenzwerte ausgegangen werden kann.

 

 

  1. Feinstaubbelastung 2022 im Stadtgebiet Fürth

 

Folgende Grenzwerte dienen der Beurteilung der Feinstaubbelastung:

 

Parameter

Grenzwert

Zeitbezug

Vorschrift

Feinstaub PM10

40 µg/m³

Durchschnitt

Kalenderjahr

39. BImSchV

(2008/50/EG)

Feinstaub PM10

50 µg/m³ (35 Überschreitungen

im Kalenderjahr zulässig)

24-h-Mittelwert

39. BImSchV

(2008/50/EG)

 

Im Jahr 2022 wurde der Grenzwert des 24-Stunden-Mittelwertes für Feinstaub PM10 von 50 μg/m³ an der LÜB-Station in der Theresienstraße an keinem Tag überschritten. Zulässig sind gemäß 39. BImSchV pro Jahr maximal 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes.

 

An der o.g. LÜB-Station wurde ein Jahresmittelwert für Feinstaub PM10 von 16 μg/m³ gemessen. Der gemäß 39. BImSchV zulässige Jahresmittelwert von 40 μg/m³ bleibt damit sicher unterschritten.

 

In der Region (Stadtgebiete Nürnberg, Fürth, Erlangen, Ansbach) wurden vergleichbare Messergebnisse für den Parameter Feinstaub PM10 erzielt. Lediglich an der LÜB-Messtation Muggenhof in Nürnberg kam es an drei Tagen im Kalenderjahr 2022 zu einer Überschreitung des zulässigen Tagesmittelwertes. Der Jahresmittelwert wurde mit 20 μg/m³ jedoch ebenfalls sicher eingehalten.

 

 

  1. Feinstaubbelastung an Silvester/Neujahr 2022/23 in Fürth

 

Bereits im Umweltausschuss vom 16.05.2019 wurde zu diesem Thema auf Grund von Medienberichten zum Jahresanfang 2019 über extreme Feinstaubwerte im Stadtgebiet Fürth informiert.

 

Coronabedingt war zu den Jahreswechseln 2020/21 und 2021/22 das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stark eingeschränkt (u.a. Verkaufsverbot, Abbrennverbot auf öffentlichen Plätzen, An- und Versammlungsverbote). Folglich blieben auch die Feinstaubwerte in diesen Nächten unauffällig.

 

Zum Jahreswechsel 2022/23 waren der Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wieder erlaubt. Dies führte auch im Stadtgebiet Fürth zu messbaren Erhöhungen der Stundenmittelwerte für Feinstaub PM10 an der LÜB-Station in der Theresien-straße.

 

Ein Blick auf die Messwerte an der Theresienstraße zeigt, dass die Stundenmittelwerte für Feinstaubwert am 31. Dezember in den letzten Stunden vor Mitternacht (20:00 – 24:00 Uhr) von 41 auf 59 µg/m³ angestiegen sind. Der Stundenmittelwert für die Zeit von 00:00 – 01:00 Uhr wird vom LfU noch überprüft und ist noch nicht bekannt gegeben. Am 1. Januar in der Zeit von 01:00 – 02:00 Uhr wurde ein Wert von 177 µg/m³ erreicht. In der Zeit von 02:00 – 08:00 Uhr sanken die Stundenmittelwerte von 83 µg/m³ auf 17 µg/m³.

 

Der maximal zulässige Tagesmittelwert von 50 µg/m³ wurde durch die um Mitternacht erhöhten Feinstaubwerte weder am 31.12.2022 (MW 14 µg/m³) noch am 1. Januar 2023 (bisher: MW 31 µg/m³) überschritten.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


LfU-Anschreiben vom 20.02.2023

Schlussbericht