Betreff
Vorlage zum Antrag und Anfragen der Stadtratsgruppe Freie Wähler Fürth vom 24.04.2023 - Beschilderung und Verkehrsregelung in der Cadolzburger Straße
Vorlage
SVA/0342/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Anträge werden abgelehnt


Das Vz. 274-30 (Tempo 30) an der Kreuzung Cadolzburger Straße / Scherbsgraben war im Zuge der Einführung der flächendeckenden Tempo 30-Zone im Umfeld der Cadolzburger Straße zwingend zu entfernen. Bis zu diesem Zeitpunkt handelte es sich in der Cadolzburger Straße um eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung, welche in der Tempo 30-Zone aufging. Das Wiederanbringen des Vz. 274-30 am o. g. Standort widerspräche der aktuellen Zonenregelung. Eine widersprüchliche und unzulässige Überbeschilderung wäre die Folge

 

Die Vorfahrts- und Vorrangregelungen in der neuen Tempo 30-Zone wurde bereits in der Beschlussvorlage zum TOP 2 der Verkehrsausschusssitzung vom 03.02.2023 dargestellt und vom Verkehrsausschuss beschlossen. Darin wurde auch dargelegt, dass bei der Einführung von Tempo 30-Zonen den Belangen des ÖPNV Rechnung zu tragen ist. Die Bevorrechtigung der Cadolzburger Straße zwischen Hardstraße und Heinrich-Heine-Straße dient entsprechend dem Routenverlauf der Linie 172 der Beschleunigung des Linienverkehrs und stellt eine Ausnahme vom dem Grundsatz der Vorfahrtsregelung rechts-vor-links in Tempo 30-Zonen dar.

An der Kreuzung Cadolzburger Straße / Berlinstraße ist kein Grund für eine Abweichung von der Vorfahrtsgrundsatz gegeben. Eine Steigungsstrecke stellt keine derart besondere Gefahrenstelle dar, die eine solche Maßnahme begründen würde.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: