Betreff
Standard für die einheitliche Gestaltung von Fahrradabstellanlagen | (Neufassung / Erweiterung des Beschlusses vom 9.04.2014; 2023)
Vorlage
SpA/1061/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Referentin dient zur Kenntnis.

Der Standard für die einheitliche Gestaltung von Fahrradabstellanlagen (Neufassung / Erweiterung des Beschlusses vom 9.04.2014; 2023) wird beschlossen.

 


Fahrradabstellanlagen spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung des Radverkehrs als umweltfreundliches Verkehrsmittel.

 

Fahrradabstellanlagen sollen

-       zielnah situiert werden,

-       komfortabel zugänglich sein,

-       Diebstahlschutz bieten und

-       Auch leere Fahrradparker müssen sicht- / tastbar sein.

 

Zudem sollen die Abstellanlagen stadtplanerischen Gestaltungsanforderungen genügen.

 

Im Stadtgebiet werden gem. Beschluss vom 09.04.2014 für Regelfahrräder Systemständer vom Typ „Beta Classico“ als kleine bis mittlere Reihenanlage bereitgestellt. Abweichend vom o.g. Beschluss werden im Innen- und Altstadtbereich außerdem einfache Anlehnbügel in verschiedenen, bislang nicht einheitlichen Designs installiert.

 

Die Montage von Systemständer hat sich durchaus bewährt, allerdings gestaltet sich die Standortfindung inzwischen zunehmend schwierig, da im öffentlichen Raum dafür kaum noch ausreichend große Flächen zur Verfügung stehen. Dies wird besonders in den dicht bebauten gründerzeitlichen Wohngebieten offensichtlich, in denen es insbesondere auch an Fahrradabstellmöglichkeiten mangelt. Hier wird empfohlen künftig auch Anlehnbügel mit Querholm zu verwenden. Systemständer soll verwandt werden, wo mehr Raum oder ein stabiler Stand erforderlich ist, z.B. an ÖV-Haltestellen, Schulen, Kitas, öffentlichen Einrichtungen.

 

Zudem ist darauf zu achten, dass die Abstellplätze für längere Abstelldauern zumindest teilweise überdacht werden sollen. Außerdem ist auf eine ausreichende Beleuchtung zu achten. Für beide Anforderungen sind keine Standards vorgesehen, da individuelle Lösungen erarbeitet werden müssen.

 

Der BWA hat in seiner Sitzung vom 19.7.2023 den hier aufgeführten TOP zurückgezogen und mit einem Votum von 11 : 4 in den „Runden Tisch Radverkehr“ verwiesen. Das Votum des BWA vom 19.7.2023 für die Ausführung mit Anlehnbügeln wird akzeptiert.

 

Daher soll der Beschluss „Standard für Fahrradständer“ hiermit neu gefasst und um eine Festlegung für Lastenrad-Abstellplätze erweitert werden.

 

Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.

 


 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Standard für die einheitliche Gestaltung von Fahrradabstellanlagen (Neufassung / Erweiterung des Beschlusses vom 9.04.2014; 2023) als pdf-Datei