Entfällt, da Kenntnisnahme
Rückblick:
Im
Oktober 2019 wurde nach Beschluss des Umweltausschusses vom 02.10.2019 das
Förder-programm „Der geschenkte Baum“
mit einem Fördervolumen von jährlich 100.000 € aus zweckgebundenen Mitteln der
Baumschutzverordnung aufgelegt. Das Förderprogramm fand einen ausgesprochen
erfreulichen Anklang in der Bevölkerung. Bis März 2021 konnten insgesamt 84
Anträge mit einer Gesamtfördersumme von ca. 30.000 € bewilligt werden.
Zum Mai 2021 wurde das
Förderprogramm unter dem Titel „Fürth
blüht auf“ deutlich erweitert. Grundlage dafür war ein Beschluss des
Umweltausschusses vom 05.12.2019, damit einher ging auch eine Erhöhung des jährlichen
Fördervolumens auf insgesamt 150.000 €. Unter anderem wurden in das
Förderprogramm die Entsiegelung und Begrünung von Flächen sowie die Anlage von
insektenfreundlichen Blühflächen neu aufgenommen. Nach weiterem Beschluss des Umweltausschusses vom 30.09.2022 wurde das
Förderprogramm erneut angepasst und erweitert (u.a. Erhöhung der Fördersätze
und der Maximalförderung bei extensiven Dachbegrünungen und
Entsiegelungsmaßnahmen sowie Aufnahme des neuen Fördertatbestand Baumpflege).
Aktueller Berichtszeitraum Mai
2022 und April 2023:
Fördergegenstand |
Anzahl der
Förderungen im
aktuellen Berichtszeitraum Mai 2022 – April 2023 |
Anzahl der Förderungen im letzten Berichtszeitraum Mai 2021 – April 2022 |
Baumpflanzungen |
28 |
36 |
Dachbegrünungen |
17 |
21 |
Fassadenbegrünungen |
2 |
3 |
Entsiegelungen |
2 |
5 |
Blühwiesen |
5 |
3 |
Baumpflegemaßnahmen |
8 |
|
Ausbezahlte
Fördermittel *Stand:
29.06.2023 |
37.605,36
€ davon: 32.622,97
€ aus Ersatzzahlungsmitteln gem. BSchV und 4.982,39 €
aus Haushaltsmitteln Für 20 der
62 genannten Maßnahmen (ca. 1/3) wurde noch keine
Abschlussrechnung eingereicht, so dass die Auszahlungen noch ausstehen*. |
60.041,63 € davon: 56.002,98 € aus
Ersatzzahlungsmitteln gem. BSchV und 4.038,65 € aus Haushaltsmitteln. Für 18 der 68 genannten Maßnahmen
(ca. 1/4) wurde noch keine Abschlussrechnung
eingereicht, so dass die Auszahlungen noch ausstehen*. |
Das Förderprogramm wird weiterhin aus Sicht der Verwaltung gut angenommen. Gefördert wurden erneut eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen, darunter sowohl kleinere Projekte wie die Pflanzung einzelner (Obst-)Bäume, als auch große Maßnahmen wie Dachbegrünungen mit mehr als 200 m² Fläche. Die Nachfrage nach Förderung entsteht v.a. nach Werbemaßnahmen, aber auch über Baumschulen und Gartenbauunternehmen sowie Mundpropaganda.
Ausblick:
Das Förderprogramm kann als ein wichtiger Baustein zum Natur-, Arten- und Klimaschutz sowie zur Klimawandelanpassung in unserer Stadt beitragen, weshalb es auch Eingang in das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) gefunden hat (Maßnahme Nr. 3.4). Es unterstützt u.a. die folgenden Ziele:
- Ausweitung vernetzter Grünflächen und Entsiegelungen (vgl. IKSK-Maßnahme 3.1)
- Fürth als „Schwammstadt“ (vgl. IKSK-Maßnahme 3.12)
- Wärme- und Hitzeschutz in den Wohnquartieren, (vgl. IKSK-Maßnahmen 3.15, 3.16)
- Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt
- Verbesserung der Luftqualität und des Mikroklimas
Das Förderprogramm wird regelmäßig vor der Pflanzsaison in den Medien sowie über die städtischen online-Kanäle beworben. Auch auf diversen Veranstaltungen wird das Förderprogramm vor- bzw. dargestellt.
Eine weitere Werbemaßnahme für das Förderangebot „Fürth blüht auf“ sowie das Solar- und Gründachkataster der Stadt Fürth wird im Herbst 2023 durch ein gemeinsames Anschreiben der Referate für Umwelt, Klimaschutz, Recht und Ordnung sowie für Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Liegenschaften an knapp 1.000 Gewerbebetriebe erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Flyer