Betreff
Würzburger Straße zwischen Kapellenplatz und Geißäckerstraße; Vorstellung Sachstand
Vorlage
TfA/0446/2023
Art
Beschlussvorlage - SL

Die Ausführungen des Baureferats zum Sachstand der Erneuerung der Würzburger Straße zwischen Kapellenplatz und Geißäckerstraße, werden zur Kenntnis genommen.


Referenzvorlage zur Projektgenehmigung: TfA/0415/2022

 

 

Beschlusslage

Die Projektgenehmigung zur Neugestaltung der Würzburger Straße zwischen Kapellenplatz und Geißäckerstraße wurde im Juli 2022 erteilt.

 

Mit der Beschlussvorlage wurden ebenfalls der damalige Zeitplan sowie die zu erwartenden Kosten vorgestellt.

 

So war es vorgesehen, die Straßenbauarbeiten in 4 Bauabschnitten von Anfang Oktober 2023 bis Dezember 2024 durchzuführen.

 

Die Gesamtkosten für das Projekt wurden mit rd. 4,2 Mio € beziffert.

 

Aktualisierter Zeitplan

Im Zuge der weiteren Planungen sowie der einzelnen Vergabeverfahren ergaben sich verschiedene Sachverhalte, die eine Anpassung der vorgesehenen Terminschiene zur Ausführung notwendig werden ließen:

 

 

 

Umverlegung Strom- und Telekommunikationsleitungen:

Die vorhandenen Strom- und Telekommunikationsleitungen an der Einmündung Würzburger Straße / Geißäckerstraße müssen für den flankierenden Teilneubau der Farrnbachbrücke am Viadukt umverlegt werden, da diese im Verlauf der notwendigen Baugrubensicherung liegen. Dieser Verbau aus Spundwänden wird nötig, um den Anliegerverkehr während der Baumaßnahme über die Geißäckerstraße aufrechtzuerhalten.

 

Die Spartenverlegung muss im Vorfeld der Baumaßnahme unter Vollsperrung der Geißäckerstraße stattfinden.

 

Baugrundverbesserung Geißäckerstraße:

Aufgrund der Ergebnisse der Baugrunduntersuchung im Bereich der Geißäckerstraße, zwischen der Einmündung Würzburger Straße und dem überquerenden Bahnviadukt, muss in diesem Bereich der nicht ausreichend tragfähige Baugrund verbessert werden. Dies sollte ursprünglich zeitgleich mit den Umverlegungsarbeiten der Strom- und Telekommunikationsleitungen im Vorfeld der Maßnahme durchgeführt werden. Jedoch sind im Zuge des Vergabeverfahren keine Angebote eingegangen. Um die vertraglichen Ausführungsfristen der bereits vergebenen Aufträge nicht zu gefährden, sollen diese Arbeiten nun im Anschluss der Maßnahme durchgeführt werden.

 

Die Leistungen zur Baugrundverbesserung müssen ebenfalls unter Vollsperrung der Geißäckerstraße stattfinden.

 

Der neue Ablaufplan ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Bauphase

von

bis

Bauphase 1:

Umverlegung Strom- und Telekommunikationsleitungen in der Geißäckerstraße von Würzburger Straße bis Moosweg

Straßenbau Anpassung Einmündungsbereich Würzburgerstraße

Vollsperrung

14.08.2023

15.09.2023

Bauphase 2:

Straßenbau Würzburger Straße von Kapellenplatz bis Regelsbacher Straße

Vollsperrung – Anliegerverkehr eingeschränkt frei

18.09.2023

15.12.2023

Winterpause

18.12.2023

03.02.2024

Bauphase 3:

Straßen- und Kanalbau Würzburger Straße von Regelsbacher Straße bis Schloßhof;

Errichtung Stützwände

Vollsperrung – Anliegerverkehr eingeschränkt frei

05.02.2024

13.07.2024

Bauphase 3.1:

Ersatzneubau Farrnbachbrücke am Viadukt

Vollsperrung

19.02.2024

18.10.2024

Bauphase 4:

Straßen-und Kanalbau Würzburger Straße von Schloßhof bis Würzburger Straße Hs.-Nr. 440;

Errichtung Stützwände

Vollsperrung – Anliegerverkehr eingeschränkt frei

15.07.2024

21.09.2024

Bauphase 5:

Straßenbau Würzburger Straße Hs.-Nr. 440 bis Höhe Graf Pückler-Limpurg-Straße

Vollsperrung – Anliegerverkehr frei

23.09.2024

14.12.2024

Winterpause

16.12.2024

01.02.2025

Bauphase 5 Weiterführung:

Baugrundverbesserung und Straßenbau Geißäckerstraße bis Bahnviadukt

Vollsperrung

03.02.2024

30.05.2025

 

 

Aktualisierter Kostenrahmen

Der geplante Kostenrahmen in Höhe von ca. 4,2 Mio € sollte nach aktueller Prognose eingehalten werden können.

 

 

Informationsveranstaltungen

Um frühzeitig die betroffenen Anlieger und Gewerbetreibenden über die Auswirkungen der Baumaßnahme zu informieren, fanden zwei Informationsveranstaltungen zur Erläuterung des Bauablaufes statt:

 

am 10.07.2023

gemeinsam mit dem Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung für die im Umfeld der Maßnahme ansässigen Gewerbetreibenden

 

am 13.07.2023

gemeinsam mit dem Bürgerverein Burgfarrnbach für die Anlieger und Bewohner von Burgfarrnbach.

 

Weiter ist es vorgesehen, dass sich die Anlieger im Rahmen von auf der Baustelle wiederkehrenden Abstimmungsterminen durch die örtliche Bauleitung zusammen mit den bauausführenden Firmen Informationen zum lokal betroffenen Baugeschehen der gerade anstehenden Bauphase aus erster Hand einholen können.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

4,2 Mio

 

nein

x

ja

Unterhalt

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 6600.9502.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Bauphasenplan