Betreff
Kommunaler Wärmeplan für die Stadt Fürth
Vorlage
OA/0587/2023
Aktenzeichen
III/OA/U-ZUF
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)
  1. Der Umweltausschuss empfiehlt / der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Verwaltung mit der Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes zu beauftragen und entsprechende Voraussetzungen zur Umsetzung und langfristigen Implementierung des Planungsprozesses in der Verwaltung zu schaffen.
  2. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt die „Impulsförderung für kommunale Wärmeplanung“ (Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz) zu beantragen.
  3. Zur Durchführung des Vorhabens werden überplanmäßige Mittel in Höhe von bis zu 300.000 Euro zur Verfügung gestellt und die Verwaltung mit der Ausschreibung der Leistung beauftragt. Eine etwaige Förderzusage zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans ist nicht Voraussetzung zur Umsetzung des Projektes.

 


Im Integrierten Klimaschutzkonzept wurden im Rahmen der Maßnahme „1.1 Langfristige Strategie zum Umbau der Wärmeversorgung im Stadtgebiet (kommunale Wärmeplanung)“ bereits die Grundzüge für einer kommunalen Wärmeplanung beschrieben. Die Klimaschutzziele sowohl der Stadt Fürth als auch auf Landes- und Bundesebene lassen sich ohne eine langfristig angelegte Strategie bzw. einen klaren Transformationspfad der Wärmeversorgungsstrukturen nicht erreichen. Daher wird auch auf Bundesebene das Thema mit erhöhter Priorität vorangebracht. Im November 2022 wurde die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) um die „Impulsförderung für kommunale Wärmeplanung“[1] erweitert. Zudem soll noch in diesem Jahr eine Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung auf Bundesebene eingeführt werden[2] [3].

 

Ziel der kommunalen Wärmeplanung

Die Wärmeerzeugung bzw. -versorgung in Fürth basiert auf über 90 % fossilen Energieträgern und ist somit für knapp 40 % der CO2-Emissionen verantwortlich[4]. Die kommunale Wärmeplanung ist daher ein entscheidender und wesentlicher Teil der kommunalen Energieinfrastrukturplanung[5].

 

Nicht zuletzt auch aufgrund der besonders im innerstädtischen Bereich vorzufindenden baulichen Strukturen mit zahlreichen denkmalgeschützten Gebäuden und dichter Bebauung sehen sich Gebäudeeigentümer*innen mit besonderen Herausforderungen aufgrund der beschränkten Handlungsmöglichkeiten konfrontiert. Zudem verfügt die Stadt Fürth nicht über ein wie häufig in anderen Großstädten anzutreffendes weitverzweigtes Fernwärmenetz, weshalb Wärmeversorgungslösungen stärker auf Quartiersebene zu ermitteln sind. Im Sektor GHDI besteht darüber hinaus ein großer Bedarf an erschwinglicher und auf erneuerbaren Energien basierter Energie- bzw. Wärmeversorgung, was in der Unternehmensbefragung 2023 deutlich wurde. Daraus können sich mitunter wieder Synergien ergeben, die im räumlichen Kontext gesehen und geplant werden müssen. Die äußeren, eher dörflich strukturierten Stadtteile bieten wiederum gänzlich andere Voraussetzungen, erfordern mit ihrem älteren Gebäudebestand jedoch ebenso passgenaue Lösungen.

 

Damit die Wärmewende gelingen kann ist daher ein strategischer bzw. planerischer Unterbau zwingend notwendig. Die kommunale Wärmeplanung soll daher die Grundlage für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im gesamten Stadtgebiet schaffen bzw. den notwendigen Transformationsprozess dafür anstoßen. In Zuge der kommunalen Wärmeplanung werden der zu erwartende Wärmebedarf ermittelt, mögliche Optionen auf Basis erneuerbarer Energiequellen, sowie mögliche bzw. notwendige Infrastrukturmaßnahmen wie Wärmenetze und die räumliche Priorisierung abgestimmt. Des Weiteren umfasst die Wärmeplanung die Dekarbonisierung von Bestandsnetzen und die Sicherung von Flächen, bspw. für die Energieerzeugung und Energiespeicher sowie einen Sanierungspfad für öffentliche Gebäude.

 

Im Detail werden folgende Bestandteile des kommunalen Wärmeplans erarbeitet werden:

v  Bestandsanalyse

Was ist bereits bekannt (Energienutzungsplan 2018)

ü  Aktueller Wärmebedarf sowie resultierende THG-Emissionen

ü  Gebäudetypen und Baualtersklassen

ü  Beheizungsstruktur Gebäude

ü  Gas- und Wärmenetze, Heizzentralen und Speicher

 

v  Potenzialanalyse

Wo liegen Möglichkeiten, die Dekarbonisierung gut umzusetzen

ü  Potenziale erneuerbarer Energien, darunter Biomasse, Solarthermie, Umweltwärme, Geothermie, EE-Strom etc.

ü  Potenziale Abwärme (Industrie, Abwasser etc.) und KWK

ü  Verbrauchseinsparpotenziale

 

v  Zielszenario

ü  Klimaneutrales Szenario für 2040 mit Zwischenzielen für 2030 für den zukünftigen Wärmebedarf und die geplante klimaneutrale Versorgungsstruktur (Integriertes Klimaschutzkonzept Stadt Fürth 2021)

 

v  Maßnahmenkatalog

Wie wird der kommunale Wärmeplan konkret umgesetzt

ü  Wärmewendestrategie mit Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan

ü  Einbezug von Transformationsplänen der infra fürth gmbh

Diese werden in einem gesonderten Fördervorhaben durch die infra bearbeitet. Fertigstellung laut Gesetzesentwurf vorgesehen bis voraussichtlich Ende 2026.

 

Die Prozesssteuerung der kommunalen Wärmeplanung soll federführend bei der Verwaltung (Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz/Koordination Zukunft.Umwelt.Fürth) in Zusammenarbeit mit der infra fürth gmbh liegen. Der Prozess berücksichtigt dabei jedoch auch die umfassende Einbindung der relevanten Akteure*innen aus der Verwaltung, Versorgungsinfrastruktur, Wohnungsbau etc. und trägt so wiederum auch zur langfristigen Planungs- und Investitionssicherheit aller Beteiligten bei.

 

Relevante Verwaltungsebenen

      Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz/Koordination Zukunft.Umwelt.Fürth (Klimaschutzkonzept)

      Stadtplanungsamt (Bauleit- und Flächennutzungspläne, ISEK)

      Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung

      Tiefbauamt

      Stadtentwässerung

      Ggf. Weitere: Kämmerei, Quartiersmanagement Innenstadt, Gebäudewirtschaft, Abfallwirtschaft

 

Relevante Akteure/Stakeholder

      infra fürth gmbh

      Wohnungswirtschaft/-genossenschaften (u.a. WBG)

      IHK, Kreishandwerkerschaft

      GHDI (u.a. Großverbraucher, pot. Abwärmelieferanten…)

      Ggf. Weitere: Bezirksschornsteinfeger*innen, Energieberater*innen, Planer*innen

 

Kostenabschätzung und Förderung

Die geschätzten Gesamtkosten für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Stadt Fürth belaufen sich auf ca. 300.000 Euro.

Finanzschwache Kommunen können im Jahr 2023 noch eine Förderung i.H.v. 100 % über die Kommunalrichtlinie (4.1.11 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beantragen. Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. D.h. es können Mittel u.a. für die Erarbeitung folgender Bestandteile beantragt werden:

 

      Erstellung einer Energie- und THG-Bilanz inklusive der räumlichen Darstellung.

      Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen und lokalen Potenzialen erneuerbarer Energien im räumlichen Kontext.

      Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung inklusive der Identifikation von zwei bis drei Fokusgebieten, die bezüglich einer klimafreundlichen Wärmeversorgung kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind sowie deren räumlich verorteter Umsetzungspläne.

      Organisation und Durchführung von umfassender Akteursbeteiligung.

      Entwicklung einer Verstetigungsstrategie sowie die damit verbundenen Organisationsstrukturen.

      Erarbeitung eines Controlling-Konzept zur Verfolgung der Zielerreichung anhand von entsprechenden Indikatoren sowie der zugehörigen Datenerfassung und -auswertung.

 

Der Bewilligungszeitraum für die Förderung der kommunalen Wärmeplanung beträgt 12 Monate. Der Förderantrag soll noch im Juli 2023 eingereicht werden.

 

Weiteres Vorgehen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bearbeitung der Förderanträge wird über den Projektträger, die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, abgewickelt. Die Bearbeitung beansprucht bis zur endgültigen Förderzusage i.d.R. mindestens 5 Monate. Da seitens der Stadtverwaltung jedoch eine möglichst zügige Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans angestrebt wird, soll nach Möglichkeit mit einzelnen Bestandteilen bzw. Arbeitsschritten bereits vor der endgültigen Zusage begonnen werden. Diese werden im Einzelfall mit dem Projektträger (ZUG) abgestimmt, damit sich dieses Vorgehen nicht förderschädlich auswirkt.

Darüber hinaus ist auch nach Abschluss des Erarbeitungsprozesses zu berücksichtigen, dass die kommunale Wärmeplanung in den nächsten Jahren aktualisiert und fortgeschrieben werden muss, um u.a. auf künftige Entwicklungen reagieren zu können.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Ca. 300.000

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Beantragung von überplanmäßigen Mitteln, eine teilweise Deckung ist ggf. über gewährte Fördermittel möglich