- Der
Umweltausschuss empfiehlt / der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt
/ der Stadtrat beschließt die Verwaltung mit der Erstellung eines
kommunalen Wärmeplanes zu beauftragen und entsprechende Voraussetzungen
zur Umsetzung und langfristigen Implementierung des Planungsprozesses in
der Verwaltung zu schaffen.
- Zusätzlich wird
die Verwaltung beauftragt die „Impulsförderung für kommunale Wärmeplanung“
(Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz)
zu beantragen.
- Zur Durchführung
des Vorhabens werden überplanmäßige Mittel in Höhe von bis zu 300.000 Euro
zur Verfügung gestellt und die Verwaltung mit der Ausschreibung der
Leistung beauftragt. Eine etwaige Förderzusage zur Erstellung des
kommunalen Wärmeplans ist nicht Voraussetzung zur Umsetzung des Projektes.
Im Integrierten Klimaschutzkonzept wurden im Rahmen der
Maßnahme „1.1 Langfristige Strategie zum Umbau der Wärmeversorgung im
Stadtgebiet (kommunale Wärmeplanung)“ bereits die Grundzüge für einer
kommunalen Wärmeplanung beschrieben. Die Klimaschutzziele sowohl der Stadt
Fürth als auch auf Landes- und Bundesebene lassen sich ohne eine langfristig
angelegte Strategie bzw. einen klaren Transformationspfad der
Wärmeversorgungsstrukturen nicht erreichen. Daher wird auch auf Bundesebene das
Thema mit erhöhter Priorität vorangebracht. Im November 2022 wurde die
Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
um die „Impulsförderung für kommunale Wärmeplanung“[1]
erweitert. Zudem soll noch in diesem Jahr eine Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung
auf Bundesebene eingeführt werden[2]
[3].
Ziel der kommunalen Wärmeplanung
Die Wärmeerzeugung bzw. -versorgung in Fürth basiert auf über
90 % fossilen Energieträgern und ist somit für knapp 40 % der CO2-Emissionen
verantwortlich[4]. Die
kommunale Wärmeplanung ist daher ein entscheidender und wesentlicher Teil der
kommunalen Energieinfrastrukturplanung[5].
Nicht zuletzt auch aufgrund der besonders im innerstädtischen
Bereich vorzufindenden baulichen Strukturen mit zahlreichen denkmalgeschützten
Gebäuden und dichter Bebauung sehen sich Gebäudeeigentümer*innen mit besonderen
Herausforderungen aufgrund der beschränkten Handlungsmöglichkeiten
konfrontiert. Zudem verfügt die Stadt Fürth nicht über ein wie häufig in
anderen Großstädten anzutreffendes weitverzweigtes Fernwärmenetz, weshalb
Wärmeversorgungslösungen stärker auf Quartiersebene zu ermitteln sind. Im
Sektor GHDI besteht darüber hinaus ein großer Bedarf an erschwinglicher und auf
erneuerbaren Energien basierter Energie- bzw. Wärmeversorgung, was in der
Unternehmensbefragung 2023 deutlich wurde. Daraus können sich mitunter wieder
Synergien ergeben, die im räumlichen Kontext gesehen und geplant werden müssen.
Die äußeren, eher dörflich strukturierten Stadtteile bieten wiederum gänzlich
andere Voraussetzungen, erfordern mit ihrem älteren Gebäudebestand jedoch
ebenso passgenaue Lösungen.
Damit die Wärmewende gelingen kann ist daher ein
strategischer bzw. planerischer Unterbau zwingend notwendig. Die kommunale
Wärmeplanung soll daher die Grundlage für eine treibhausgasneutrale
Wärmeversorgung im gesamten Stadtgebiet schaffen bzw. den notwendigen
Transformationsprozess dafür anstoßen. In Zuge der kommunalen Wärmeplanung
werden der zu erwartende Wärmebedarf ermittelt, mögliche Optionen auf Basis
erneuerbarer Energiequellen, sowie mögliche bzw. notwendige
Infrastrukturmaßnahmen wie Wärmenetze und die räumliche Priorisierung
abgestimmt. Des Weiteren umfasst die Wärmeplanung die Dekarbonisierung von
Bestandsnetzen und die Sicherung von Flächen, bspw. für die Energieerzeugung
und Energiespeicher sowie einen Sanierungspfad für öffentliche Gebäude.
Im Detail werden folgende Bestandteile des kommunalen
Wärmeplans erarbeitet werden:
v
Bestandsanalyse
Was
ist bereits bekannt (Energienutzungsplan 2018)
ü
Aktueller Wärmebedarf sowie
resultierende THG-Emissionen
ü
Gebäudetypen und Baualtersklassen
ü
Beheizungsstruktur Gebäude
ü
Gas- und Wärmenetze, Heizzentralen und
Speicher
v
Potenzialanalyse
Wo
liegen Möglichkeiten, die Dekarbonisierung gut umzusetzen
ü
Potenziale erneuerbarer Energien,
darunter Biomasse, Solarthermie, Umweltwärme, Geothermie, EE-Strom etc.
ü
Potenziale Abwärme (Industrie, Abwasser
etc.) und KWK
ü
Verbrauchseinsparpotenziale
v
Zielszenario
ü
Klimaneutrales Szenario für 2040 mit
Zwischenzielen für 2030 für den zukünftigen Wärmebedarf und die geplante
klimaneutrale Versorgungsstruktur (Integriertes Klimaschutzkonzept Stadt Fürth
2021)
v
Maßnahmenkatalog
Wie
wird der kommunale Wärmeplan konkret umgesetzt
ü
Wärmewendestrategie mit Maßnahmen,
Umsetzungsprioritäten und Zeitplan
ü
Einbezug von Transformationsplänen der
infra fürth gmbh
Diese werden in einem gesonderten
Fördervorhaben durch die infra bearbeitet. Fertigstellung laut Gesetzesentwurf
vorgesehen bis voraussichtlich Ende 2026.
Die Prozesssteuerung der kommunalen Wärmeplanung soll
federführend bei der Verwaltung (Amt für Umwelt, Ordnung und
Verbraucherschutz/Koordination Zukunft.Umwelt.Fürth) in Zusammenarbeit mit der
infra fürth gmbh liegen. Der Prozess berücksichtigt dabei jedoch auch die
umfassende Einbindung der relevanten Akteure*innen aus der Verwaltung,
Versorgungsinfrastruktur, Wohnungsbau etc. und trägt so wiederum auch zur
langfristigen Planungs- und Investitionssicherheit aller Beteiligten bei.
Relevante Verwaltungsebenen
•
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz/Koordination
Zukunft.Umwelt.Fürth (Klimaschutzkonzept)
•
Stadtplanungsamt (Bauleit- und
Flächennutzungspläne, ISEK)
•
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
•
Tiefbauamt
•
Stadtentwässerung
•
Ggf. Weitere: Kämmerei,
Quartiersmanagement Innenstadt, Gebäudewirtschaft, Abfallwirtschaft
Relevante Akteure/Stakeholder
•
infra fürth gmbh
•
Wohnungswirtschaft/-genossenschaften
(u.a. WBG)
•
IHK, Kreishandwerkerschaft
•
GHDI (u.a. Großverbraucher, pot.
Abwärmelieferanten…)
•
Ggf. Weitere:
Bezirksschornsteinfeger*innen, Energieberater*innen, Planer*innen
Kostenabschätzung und Förderung
Die geschätzten Gesamtkosten für die Erstellung eines
kommunalen Wärmeplans für die Stadt Fürth belaufen sich auf ca. 300.000 Euro.
Finanzschwache Kommunen können im Jahr 2023 noch eine
Förderung i.H.v. 100 % über die Kommunalrichtlinie (4.1.11 Erstellung einer
kommunalen Wärmeplanung) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) beantragen. Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen
durch fachkundige externe Dienstleister*innen. D.h. es können Mittel u.a. für
die Erarbeitung folgender Bestandteile beantragt werden:
•
Erstellung einer Energie- und
THG-Bilanz inklusive der räumlichen Darstellung.
• Potenzialanalyse
zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen und lokalen Potenzialen
erneuerbarer Energien im räumlichen Kontext.
• Entwicklung
eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung inklusive der Identifikation von zwei bis
drei Fokusgebieten, die bezüglich einer klimafreundlichen Wärmeversorgung kurz-
und mittelfristig prioritär zu behandeln sind sowie deren räumlich verorteter
Umsetzungspläne.
•
Organisation
und Durchführung von umfassender Akteursbeteiligung.
• Entwicklung einer Verstetigungsstrategie
sowie die damit verbundenen Organisationsstrukturen.
• Erarbeitung eines Controlling-Konzept
zur Verfolgung der Zielerreichung anhand von entsprechenden Indikatoren sowie
der zugehörigen Datenerfassung und -auswertung.
Der
Bewilligungszeitraum für die Förderung der kommunalen Wärmeplanung beträgt 12
Monate. Der Förderantrag soll noch im Juli 2023 eingereicht werden.
Weiteres Vorgehen
Die Bearbeitung der Förderanträge wird über den
Projektträger, die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, abgewickelt. Die
Bearbeitung beansprucht bis zur endgültigen Förderzusage i.d.R. mindestens 5
Monate. Da seitens der Stadtverwaltung jedoch eine möglichst zügige Erarbeitung
des kommunalen Wärmeplans angestrebt wird, soll nach Möglichkeit mit einzelnen
Bestandteilen bzw. Arbeitsschritten bereits vor der endgültigen Zusage begonnen
werden. Diese werden im Einzelfall mit dem Projektträger (ZUG) abgestimmt,
damit sich dieses Vorgehen nicht förderschädlich auswirkt.
Darüber hinaus ist auch nach Abschluss des
Erarbeitungsprozesses zu berücksichtigen, dass die kommunale Wärmeplanung in
den nächsten Jahren aktualisiert und fortgeschrieben werden muss, um u.a. auf
künftige Entwicklungen reagieren zu können.
[1] https://www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/neue-impulsfoerderung-fuer-kommunale-waermeplanung?mtm_campaign=10-2022
[2] https://kommunal.de/sites/default/files/2023-05/ReferentenentwurfWa%CC%88rmeplanungsgesetz%20%28Artikelgesetz%29.pdf
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Ca.
300.000 € |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: Beantragung von überplanmäßigen Mitteln, eine
teilweise Deckung ist ggf. über gewährte Fördermittel möglich |
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