Entfällt, da Kenntnisnahme
Mit Beschluss des Stadtrats vom 26.07.2023 (siehe Referenzvorlage) wurde die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines kommunalen Wärmeplans beauftragt.
Für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung wurde im Juli 2023 eine Förderung unter der nationalen Klimaschutzinitiative bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH beantragt. Der zugehörige Zuwendungsbescheid, demzufolge das Vorhaben mit 192.000 €, bei einem Fördersatz von 100%, gefördert wird, erging am 29.04.2024. Aufgrund der Dauer des Antragsverfahrens wurde beim Fördergeber ein vorzeitiger Vorhabenbeginn beantragt. Die ZUG gewährte daraufhin einen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn zum 01.03.2024. Der gesamte Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2025.
Im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens wurde die greenventory GmbH aus Freiburg mit der Ausarbeitung des Wärmeplans (siehe Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 13.03.2024, Vorlage OA/0613/2024) beauftragt. Die Zuschlagserteilung erfolgte am 25.03.2024.
Der Projektauftakt fand am 10. Juli 2024 statt. Neben der Projektkoordination (Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz/Team Zukunft.Umwelt.Fürth) und der infra fürth gmbh sowie greenventory nahmen daran weitere beteiligte Akteure innerhalb der Verwaltung (Stadtplanungsamt, Stadtentwässerung, Gebäudewirtschaft) teil.
Koordinierungstreffen, deren Teilnehmerkreis nach Bedarf erweitert wird, finden alle 2-3 Wochen statt. Stakeholder-Workshops mit einem erweiterten Teilnehmerkreis, der neben weiteren Dienststellen/Ämtern auch Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft sowie der Industrie und Wirtschaft umfasst, sind im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse sowie der Fertigstellung des Maßnahmenkatalogs geplant. Nach dem Projektauftakt im Juli 2024 wurde mit der Sammlung und Aufbereitung der benötigten Daten begonnen. Dabei handelt es sich z.T. um interne, bereits vorliegende Datensätze, die für die Verwendung jedoch mitunter angepasst werden müssen. Zum anderen Teil handelt es sich um externe Datensätze (z.B. Daten des Landesamts für Statistik), bei denen Projektkoordination und Dienstleister auf die Mitwirkung und Zulieferung Dritter angewiesen sind. Dabei sind auch Datenschutzbelange zu beachten.
Weiteres Vorgehen
und Zeitplan
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage der Wärmeplanung bildet das Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches zum 01. Januar 2024 in Kraft trat. Das Gesetz enthält detaillierte Anforderungen in Bezug auf den Prozess der Wärmeplanung, sowie auf die zu entwickelnden Wärmepläne.
Großstädte (ab 100.000 Einwohner) haben demnach bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Wärmepläne müssen anschließend fortgeschrieben und regelmäßig (spätestens alle fünf Jahre) aktualisiert werden. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind zu veröffentlichen. Ein Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.
Mit dem Erlass eines Bayerischen Ausführungsgesetzes zum WPG ist voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2025 zu rechnen. Wärmepläne, deren Erstellung wie in Fürth geschehen vor Inkrafttreten des WPG beschlossen wurden und die spätestens bis zum 30. Juni 2026 veröffentlicht werden, genießen jedoch auch nach dem Erlass entsprechender Landesvorschriften Bestandsschutz.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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