Betreff
Lärmaktionsplanung für die Stadt Fürth; Umsetzung von Maßnahmen aus Stufe 3 und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Stufe 4)
Vorlage
OA/0588/2023
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Entfällt da Kenntnisnahme


1.    Hintergrund

 

Die Stadt Fürth ist nach §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. der EU-Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 verpflichtet einen Lärmaktionsplan zur Minderung von Straßenlärm zu erstellen und im fünfjährigen Turnus fortzuschreiben.

 

In der Stadtratssitzung vom 21.04.2021 wurde der fortgeschriebene Lärmaktionsplan in Stufe 3 beschlossen (OA/0437/2022).

 

 

2.    Umsetzung von Maßnahmen in Stufe 3

 

Die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen für die derzeit achtzehn festgelegten Lärmschwerpunkte müssen bei allen städtischen Planungen und Maßnahmen geprüft und wenn möglich berücksichtigt werden.

 

Bisher ergaben sich folgende konkreten Umsetzungen:

 

2.1       Geschwindigkeitsreduzierung - Tempo 30-Zonen:

 

·         Hardstraße zw. Berlinstraße und Cadolzburger Straße

·         Unterfarrnbacher Straße zwischen Würzburger Straße und Hansastraße

·         Cadolzburger Straße

·         Berlinstraße

·         Amalienstraße

·         Theresienstraße und Badstraße zw. Schwabacher Straße und Denglerstraße (20 - 6 Uhr)

·         Schwabacher Straße zw. Karolinenstraße und Hans-Lohnert-Sportplatz (Mo - Fr, 7 - 17 Uhr)

·         Hardstraße und Soldnerstraße zw. Breslauer Straße und Gaußstraße (Mo - Fr, 7 -17 Uhr)

 

2.2       Förderprogramm für Schallschutzfenster

 

Im Jahr 2022 gingen lediglich sechs Anträge ein, wovon bisher eine Bezuschussung ausbezahlt wurde.

 

2.3       Einsatz von lärmarmem Asphalt bei Fahrbahnerneuerungen

 

Bei sämtlichen Straßendeckenerneuerungen wurde lärmmindernder Asphalt (AC 8 / AC 11 und SMA 11, lärmmindernd bis zu zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h) eingesetzt. (Quelle: Zusammenstellung der Instruktionsergebnisse zum Deckenbauprogramm 2023)

 

2.4       Ausbau des Radwegenetzes

 

In Summe wurden in den Jahren 2021 – 2023 zusätzlich 4,2 km Radwege geschaffen.

 

 

3.            Fortschreibung Stufe 4 der Umgebungslärmrichtlinie

 

Die Stufe 4 zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes hat bereits mit der Umgebungslärmkartierung 2022 durch das Landesamt für Umwelt (LfU) begonnen.

Die Ergebnisse dieser Lärmkartierung liegen für das Stadtgebiet Fürth seit dem 27.02.2023 (mit Nachtrag zum 13.03.2023) vor.

 

Nach erster Durchsicht der Kartierungsergebnisse sind für das Stadtgebiet Fürth relevante Änderungen der Gesamtlärmsituation erkennbar und es werden sich voraussichtlich weitere Lärmschwerpunkte ergeben. Ein direkter Vergleich der Ergebnisse mit der vorangegangenen Lärmkartierung 2017 ist jedoch aufgrund des erstmals seit 2022 neuen, einheitlichen Berechnungsverfahrens nach CNOSSOS der Europäischen Union nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.

 

Das neue Berechnungsverfahren unterscheidet sich vom vorherigen Berechnungsverfahren u.a. durch folgende Punkte:

-       detailliertere Modellierung von Straßenverkehrsemissionen

-       komplexere Modellierung der Schallausbreitung

-       geänderte Ermittlung der Belastetenzahlen aufgrund der Zuweisung aller BewohnerInnen eines Gebäudes auf die lautere Vorderseite (davor gleichmäßige Verteilung um ein Gebäude).

-       Änderung Rundungsregel für die Bildung der ausgewiesenen Pegelklassen

 

Weiterhin wirken sich auch veränderte Verhältnisse vor Ort auf die Ergebnisse der Kartierung aus. Beispiele sind.

-       Änderungen der aktuellen Verkehrsmengen z.B. höherer oder geringerer durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV), höherer Anteil an LKW-Verkehr, etc.

-       Änderung relevanter Größen z.B. umgesetzte Maßnahmen wie Tempo 30, Austausch des Fahrbahnbelags, etc.

-       Erhöhung der Einwohnerzahl durch Wohnungsneubau

 

Grundsätzlich wurden in der Lärmkartierung tendenziell größere lärmbelastete Flächen sowie mehr und stärker lärmbelastete Personen dargestellt. Die konkreten Auswirkungen und sich daraus ergebende Maßnahmen zur Minderung von Straßenlärm werden im Rahmen der Fortschreibung ermittelt.

 

Ein Großteil der Arbeiten zur Fortschreibung (u.a. Überprüfung der Kartierungsergebnisse, Bewertung der Lärmsituation, Planung von Maßnahmen, Analyse der Wirksamkeit, Beteiligung der Öffentlichkeit, Erstellung des Aktionsplans) wird an ein qualifiziertes Fachbüro vergeben.

 

Derzeit wird die Ausschreibung dieser Leistungen durch das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz vorbereitet.

 

Es wird mit Kosten in einer Größenordnung von 50.000 € gerechnet, die Einstellung entsprechender Mittel in den Haushalt wurde beantragt. Erfahrungsgemäß ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu einem Jahr zu rechnen, so dass der überwiegende Teil der Kosten 2024 haushaltswirksam werden wird.

 

Gemäß § 47d BImSchG i.V.m. EU-Verordnung 2019/1010 vom 5. Juni 2019 ist der fortgeschriebene Lärmaktionsplan bis zum 18. Juli 2024 zu erstellen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

50.000

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr. 32000

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: