Betreff
Lärmaktionsplanung für die Stadt Fürth; Beschluss des Lärmaktionsplans (Stufe 4)
Vorlage
OA/0639/2024
Aktenzeichen
III/OA/U-T-8
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Umweltausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt den im Entwurf vorliegenden Lärmaktionsplan 2024 (Stufe 4).

 

 


I.        Die Stadt Fürth ist nach § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V. mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zur Minderung von Straßenlärm zu erstellen und im fünfjährigen Turnus fortzuschreiben.

 

In der Sitzung des Umweltausschusses vom 20.07.2023 wurde beschlossen, den bestehenden Lärmaktionsplan der Stadt Fürth (Stufe 3) fortzuschreiben. Diese Fortschreibung hätte eigentlich bis zum 18. Juli 2024 abgeschlossen sein sollen, verzögerte sich jedoch aufgrund der verspäteten Übermittlung der Kartierungsgrundlagen durch das Bayerische Landesamt für Umwelt.

 

Im Vergleich zur Stufe 3 wurde in Stufe 4 erstmals ein neues einheitliches Berechnungsverfahren (CNOSSOS) zur Kartierung verwendet. Die Ergebnisse der Kartierung, sowohl bezüglich der an der Wohnbebauung einwirkenden Lärmpegel, als auch hinsichtlich der Ermittlung der Anzahl betroffener Einwohner, sind somit mit den bisherigen Berechnungsergebnissen aus den zurückliegenden Lärmaktionsplanungen nicht vergleichbar.

 

Gleichzeitig wurde auch die Definition für einen Lärmschwerpunkt mittels einer „Lärmkennziffer“ angepasst. In die Berechnung einer Lärmkennziffer (LKZ) fließen die Anzahl der Einwohner/innen in einem definierten Einflussbereich (Quadranten), die Lärmbelastung (Lärmpegel am Fassadenpunkt) und die sogen. Auslöseschwelle (Schwellenwert) ein.

 

Mit Beschluss des Umweltausschusses vom 22.02.2024 wurde als Schwellenwert ein nächtlicher Lärmpegel von LNight > 55 dB(A) und die Lärmkennziffer 75 festgelegt (OA/0609/2024). Daraus ergab sich die Festlegung von 19 Lärmschwerpunkten im Stadtgebiet.

 

Die gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Basis eines Entwurfes des Lärmaktionsplanes fand in der Zeit von 17. Juli bis 16. August 2024 online statt. Eingegangen sind hierbei lediglich 20 vollständig oder teilweise auswertbare Rückmeldebögen. Die Auswertung dieser Befragung ist im Kapitel Nr. 4.4 des vorliegenden Entwurfes zusammengefasst dargestellt. Ausführlich können die Beiträge der Teilnehmenden in der Anlage 2 des Entwurfs eingesehen werden.

 

Die Beiträge der Träger öffentlicher Belange wurden, soweit möglich, in die Maßnahmenvorschläge zu den entsprechenden Lärmschwerpunkten eingearbeitet.

 

Der finale Entwurf des Lärmaktionsplanes wird nun dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Anschließend muss das Einvernehmen der Regierung von Mittelfranken eingeholt werden.

 

Die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen müssen bei allen stadtplanerischen bzw. städtebaulichen Maßnahmen geprüft und soweit möglich berücksichtigt werden.

 

Die nächste Stufe der Lärmaktionsplanung (Stufe 5) beginnt im Jahr 2027 mit einer erneuten Kartierung auf der Grundlage aktualisierter Verkehrszahlen und Straßenausführungen. Bis zum Jahr 2029 muss der Lärmaktionsplan, evtl. mit weiter abgesenkten Auslösewerten, fortgeschrieben werden.

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Entwurf Lärmaktionsplan Bearbeitungsstand 09.09.2024, Klimaprüfung