Betreff
Würzburger Straße zwischen Kapellenplatz und Geißäckerstraße; Überprüfung Fahrbahnbreiten
Vorlage
TfA/0451/2023
Art
Beschlussvorlage - SL

Die Ausführungen des Baureferats zur Überprüfung der Fahrbahnbreiten, werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss beschließt, keine Änderungen in der Querschnittsgestaltung vorzunehmen.


Referenzvorlage zur Projektgenehmigung: TfA/0415/2022

 

Auftrag aus der Bürgerinformationsveranstaltung vom 13.07.2023

Im Zuge der geplanten Baumaßnahme der Würzburger Straße zwischen Kapellenplatz und Geißäckerstraße wurde am 13.07.2023 auf Wunsch des Bürgervereins Burgfarrnbach eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, die vorgestellte Präsentation ist in der Anlage enthalten. Neben der Bauabwicklung und der geplanten Umleitungsstrecke mit den flankierenden Maßnahmen wurde auch die Planung mit den Straßenbreiten in groben Zügen noch einmal erläutert. Im Anschluss an die Vorstellung konnten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger ihre Bedenken äußern und Fragen stellen. Seitens einiger Anwesenden wurde die Straßenbreite zwischen der Regelsbacher Straße und dem Kapellenplatz als zu gering empfunden. Seitens des Baureferats wurde zugesagt, die Anliegen dem Bau- und Werkausschuss zu berichten.

 

Einige Anwesende äußerten Bedenken, dass die geplante Straßenraumbreite nicht für den Begegnungsfall von großen Fahrzeugen ausreicht, es werden Umplanungen gefordert. Hierzu lässt sich seitens der Fachämter folgendes festhalten:

 

Planungsgrundlagen und Prüfergebnis

Die Fahrbahn weist im westlichen Teil des Ausbaubereichs zwischen den Hausnummern 497/498 und etwas östlich der Kreuzung mit der Regelsbacher Straße/Lehenstraße eine Gesamtbreite von 6,00 m auf. Aus gestalterischen (Unterstreichung des dörflichen Charakters der Straße) sowie verkehrlich unterstützenden Gründen (Unterstützung von Tempo 30 durch suggeriertes, jedoch nicht tatsächliches Verschmälern) sollen die 6,00 m befahrbarer Bereich aus 5,00 m Asphalt sowie beiderseits 0,50 m ebenfalls befahrbarer Dreizeiler-Rinne bestehen.

Der betreffende Abschnitt ist ca. 80 m lang und weist keine nennenswerten Kurven auf. Die Sichtverhältnisse sind gut, ein vorausschauendes Fahren ist möglich. Weiterhin wird (wie im Bestand) die Geschwindigkeit mit Tempo 30 angeordnet. Entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06 - Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen - 2006) liegt das Mindestmaß für die Begegnung von zwei Bussen bei 6,00 m (siehe beigefügte Abbildung). Das Mindestmaß für die Begegnung zweier Lkw liegt mit 5,90 m unter den geplanten 6,00 m Straßenbreite. Eine Vergrößerung der Fahrbahn würde zulasten der sowieso schon sehr schmalen Gehwege erfolgen. Diese betragen in dem Abschnitt zwischen 1,60 m und 2,00 m, an der schmalsten Stelle jedoch nur 1,36 m. Die Regelbreite von Gehwegegen mit 2,50 m (RASt 06 Pkt. 6.1.6.1, straßenbegleitende Gehwege) wird aufgrund der geringen Breiten zwischen den Gebäuden schon deutlich unterschritten, sodass ein regelkonformes Begegnen zweier Fußgänger nur mit einer Unterschreitung des Sicherheitsraums bzw. an gewissen Stellen gar nicht möglich ist. Von einer weiteren Reduktion der Gehwegbreiten wird deshalb dringend abgeraten.

Der vorhandene, begrenzte Straßenraum wurde so aufgeteilt, dass sowohl die Fußgänger als auch der Kfz-Verkehr ein Mindestmaß an Qualität erhalten. Die Belange der genannten Nutzergruppen wurden unter den gegebenen Randbedingungen ausgewogen berücksichtigt, die einschlägigen Planungsrichtlinien wurden zugrunde gelegt und unter den vorliegenden Verhältnissen bestmöglich umgesetzt.

Von Seiten des Verkehrsbetriebs infra fürth gmbh ist die geplante Ausbauvariante ebenfalls ausreichend. Bei Fahrzeugbegegnungen Bus – Bus oder Bus – LKW wird unter entsprechender Vorsicht und an die Situation angepasste Geschwindigkeit aneinander vorbeigefahren.

Bei Fahrzeugbegegnungen Bus – Landmaschinen wird laut Verkehrsbetrieb aus der Erfahrung heraus der Bus stehen bleiben, bis die Landmaschine die Engstelle durchfahren hat.

Die vorgelegte und hier nochmals erläuterte Planung stellt so aus Sicht der Fachämter die sachlich und fachlich bestmögliche Lösung im engen, öffentlichen Raum dar.

Die Bauleistung wurde vom Tiefbauamt ausgeschrieben, das Vergabeverfahren endete mit Submission der eingegangenen Angebote am 22.06.2023. Die Vergabe von Bauleistung und Verkehrssicherung ist im aktuellen Bauausschuss am 19.07.2023 vorgesehen. Umfangreichere Änderungen der Projektplanung würden auch angesichts des fortgeschrittenen Bearbeitungsstands den vorgesehenen Bauzeitplan gefährden sowie Mehrkosten begründen.

Sowohl seitens des Stadtplanungsamts als auch des Tiefbauamts wird dringend empfohlen, keine Änderungen in der Querschnittsgestaltung vorzunehmen.

 

Rückmeldung der Regierung von Mittelfranken

Da es sich bei der Umgestaltung der Würzburger Straße um eine Zuwendungsmaßnahme nach BayGVFG handelt, hat das Tiefbauamt umgehend auch die Regierung von Mittelfranken gebeten, die aktuellen Planungen auf Grundlage der vorgebrachten Bedenken ebenfalls nochmals zu prüfen. Nach Prüfung durch die Regierung und schriftlicher Rückmeldung vom 17.07.2023, entspricht die Gesamtfahrbahnbreite (5,00m zzgl. beidseitig 0,50m Rinne) den Richtlinien, auch hinsichtlich einer Begegnung von Bussen bzw. LKWs. Die Aufteilung des Verkehrsraumes für Fußgänger und Kraftfahrzeuge wird den städtebaulichen Gegebenheiten entsprechend als angemessen betrachtet. Grundsätzliche Grundsätzlich werden nur regelkonforme Planungen und Ausführungen gefördert.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

4,2 Mio €     

 

nein

x

ja

Unterhalt

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 6600.9502.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 Präsentation zur Bürgerveranstaltung am 13.07.2023

Anlage 2 Lageplan Station 0+010,000 bis 0+210,000

Anlage 3 Regelquerschnitte Stationen 0+100,00 und 0+180,00

Anlage 4 RASt06 Bild 16 Begegnungsfall Bus – Bus, eingeschränkte Bewegungsräume