Die Ausführungen des Baureferats zur Überprüfung der Fahrbahnbreiten, werden zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss beschließt, keine Änderungen in der Querschnittsgestaltung vorzunehmen.
Referenzvorlage zur Projektgenehmigung: TfA/0415/2022
Auftrag aus der Bürgerinformationsveranstaltung vom
13.07.2023
Im Zuge der
geplanten Baumaßnahme der Würzburger Straße zwischen Kapellenplatz und
Geißäckerstraße wurde am 13.07.2023 auf Wunsch des Bürgervereins Burgfarrnbach
eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, die vorgestellte
Präsentation ist in der Anlage enthalten. Neben der Bauabwicklung und der
geplanten Umleitungsstrecke mit den flankierenden Maßnahmen wurde auch die
Planung mit den Straßenbreiten in groben Zügen noch einmal erläutert. Im
Anschluss an die Vorstellung konnten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger ihre
Bedenken äußern und Fragen stellen. Seitens einiger Anwesenden wurde die
Straßenbreite zwischen der Regelsbacher Straße und dem Kapellenplatz als zu
gering empfunden. Seitens des Baureferats wurde zugesagt, die Anliegen dem Bau-
und Werkausschuss zu berichten.
Einige Anwesende
äußerten Bedenken, dass die geplante Straßenraumbreite nicht für den
Begegnungsfall von großen Fahrzeugen ausreicht, es werden Umplanungen
gefordert. Hierzu lässt sich seitens der Fachämter folgendes festhalten:
Planungsgrundlagen und Prüfergebnis
Die Fahrbahn
weist im westlichen Teil des Ausbaubereichs zwischen den Hausnummern 497/498
und etwas östlich der Kreuzung mit der Regelsbacher Straße/Lehenstraße eine
Gesamtbreite von 6,00 m auf. Aus gestalterischen (Unterstreichung des
dörflichen Charakters der Straße) sowie verkehrlich unterstützenden Gründen
(Unterstützung von Tempo 30 durch suggeriertes, jedoch nicht tatsächliches
Verschmälern) sollen die 6,00 m befahrbarer Bereich aus 5,00 m Asphalt sowie
beiderseits 0,50 m ebenfalls befahrbarer Dreizeiler-Rinne bestehen.
Der betreffende
Abschnitt ist ca. 80 m lang und weist keine nennenswerten Kurven auf. Die
Sichtverhältnisse sind gut, ein vorausschauendes Fahren ist möglich. Weiterhin
wird (wie im Bestand) die Geschwindigkeit mit Tempo 30 angeordnet. Entsprechend
der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06 -
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen - 2006) liegt das
Mindestmaß für die Begegnung von zwei Bussen bei 6,00 m (siehe beigefügte
Abbildung). Das Mindestmaß für die Begegnung zweier Lkw liegt mit 5,90 m unter
den geplanten 6,00 m Straßenbreite. Eine Vergrößerung der Fahrbahn würde
zulasten der sowieso schon sehr schmalen Gehwege erfolgen. Diese betragen in
dem Abschnitt zwischen 1,60 m und 2,00 m, an der schmalsten Stelle jedoch nur
1,36 m. Die Regelbreite von Gehwegegen mit 2,50 m (RASt 06 Pkt. 6.1.6.1,
straßenbegleitende Gehwege) wird aufgrund der geringen Breiten zwischen den
Gebäuden schon deutlich unterschritten, sodass ein regelkonformes Begegnen
zweier Fußgänger nur mit einer Unterschreitung des Sicherheitsraums bzw. an
gewissen Stellen gar nicht möglich ist. Von einer weiteren Reduktion der
Gehwegbreiten wird deshalb dringend abgeraten.
Der vorhandene,
begrenzte Straßenraum wurde so aufgeteilt, dass sowohl die Fußgänger als auch
der Kfz-Verkehr ein Mindestmaß an Qualität erhalten. Die Belange der genannten
Nutzergruppen wurden unter den gegebenen Randbedingungen ausgewogen
berücksichtigt, die einschlägigen Planungsrichtlinien wurden zugrunde gelegt
und unter den vorliegenden Verhältnissen bestmöglich umgesetzt.
Von Seiten des
Verkehrsbetriebs infra fürth gmbh ist die geplante Ausbauvariante ebenfalls
ausreichend. Bei Fahrzeugbegegnungen Bus – Bus oder Bus – LKW wird unter
entsprechender Vorsicht und an die Situation angepasste Geschwindigkeit
aneinander vorbeigefahren.
Bei
Fahrzeugbegegnungen Bus – Landmaschinen wird laut Verkehrsbetrieb aus der
Erfahrung heraus der Bus stehen bleiben, bis die Landmaschine die Engstelle
durchfahren hat.
Die vorgelegte
und hier nochmals erläuterte Planung stellt so aus Sicht der Fachämter die
sachlich und fachlich bestmögliche Lösung im engen, öffentlichen Raum dar.
Die Bauleistung
wurde vom Tiefbauamt ausgeschrieben, das Vergabeverfahren endete mit Submission
der eingegangenen Angebote am 22.06.2023. Die Vergabe von Bauleistung und
Verkehrssicherung ist im aktuellen Bauausschuss am 19.07.2023 vorgesehen.
Umfangreichere Änderungen der Projektplanung würden auch angesichts des
fortgeschrittenen Bearbeitungsstands den vorgesehenen Bauzeitplan gefährden
sowie Mehrkosten begründen.
Sowohl seitens
des Stadtplanungsamts als auch des Tiefbauamts wird dringend empfohlen, keine
Änderungen in der Querschnittsgestaltung vorzunehmen.
Rückmeldung der Regierung von Mittelfranken
Da es sich bei
der Umgestaltung der Würzburger Straße um eine Zuwendungsmaßnahme nach BayGVFG
handelt, hat das Tiefbauamt umgehend auch die Regierung von Mittelfranken
gebeten, die aktuellen Planungen auf Grundlage der vorgebrachten Bedenken
ebenfalls nochmals zu prüfen. Nach Prüfung durch die Regierung und
schriftlicher Rückmeldung vom 17.07.2023, entspricht die Gesamtfahrbahnbreite
(5,00m zzgl. beidseitig 0,50m Rinne) den Richtlinien, auch hinsichtlich einer
Begegnung von Bussen bzw. LKWs. Die Aufteilung des Verkehrsraumes für Fußgänger
und Kraftfahrzeuge wird den städtebaulichen Gegebenheiten entsprechend als
angemessen betrachtet. Grundsätzliche Grundsätzlich werden nur
regelkonforme Planungen und Ausführungen gefördert.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
4,2
Mio € € |
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nein |
x |
ja |
Unterhalt € |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
x |
ja |
Hst. 6600.9502.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Präsentation zur Bürgerveranstaltung am 13.07.2023
Anlage 2 Lageplan Station 0+010,000 bis 0+210,000
Anlage 3 Regelquerschnitte Stationen 0+100,00 und 0+180,00
Anlage 4 RASt06 Bild 16 Begegnungsfall Bus – Bus, eingeschränkte Bewegungsräume