Betreff
Schließen der Beleuchtungslücke am Rad- und Fußweg zwischen Käppnersteg und Friedhofsteg
Vorlage
SpA/1089/2023
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Aufgrund der negativen Stellungnahme des Ordnungsamtes und dem beleuchteten parallellaufenden Weg wird der Lückenschluss der Beleuchtung des Rad- und Fußwegs zwischen Käpp-nersteg und Friedhofsteg nicht umgesetzt.


Mit dem Beschluss Rf. V/1396/2022 (Schließen der Beleuchtungslücke am Rad- und Fußweg zwischen Käppnersteg und Friedhofsteg) vom 07.12.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die maßgeblichen zum Schließen der Beleuchtungslücke am Rad- und Fußweg zwischen Käppnersteg und Friedhofsteg einzuholen und über die Ergebnisse zu berichten. Im Wesentlichen sind dies das Ordnungsamt und die Infra. Die Stellungnahmen der Infra und der des Ordnungsamts wurde eingeholt.

 

Die naturschutzfachliche Bewertung des Vorhabens fällt wie folgt aus:

Durch die Beleuchtung des Käppnerweges zwischen den beiden Stegen würden weitere, momentan noch unbeleuchtete Rückzugsräume für die Tiere und Pflanzen am Flussdreieck verloren gehen. Auch wenn der Eingriff zunächst unwesentlich erscheint, werden Gehölzreihen von Insekten, Fledermäusen, Vögeln usw. meist intensiv als Leitstrukturen für die Wanderung genutzt. Eine Ausleuchtung eines bisher nicht beleuchteten Bereichs führt zu einem Ausweichen bzw. zur Verdrängung vieler Arten. In unmittelbarer Nachbarschaft zum vorgesehenen Lückenschluss existieren bereits Rad- und Fußwege mit Beleuchtung (entlang des Kunstrasenplatzes am Schießanger und über den Friedhofweg). Diese stellen zwar nicht die kürzeste Verbindung zwischen Käppnersteg und Friedhofsteg dar, könnten aber bei Dunkelheit zur Wahrung des Sicherheitsgefühls genutzt werden. In Anbetracht dieser Gegebenheiten erscheint eine weitere Beleuchtung des Talraumes und eine damit einhergehende Beeinträchtigung der hier vorhandenen Tier- und Pflanzenwelt nicht gerechtfertigt, weil diese aus naturschutzfachlicher Sicht vermeidbar sind. Deswegen sollte auf eine zusätzliche Beleuchtung dieses Bereiches verzichtet werden.

 

Die Stellungnahme des Ordnungsamts ist in der Anlage 2 enthalten.

 

Der erwähnte existierende und beleuchtete Rad- und Fußwege (entlang des Kunstrasenplatzes am Schießanger und über den Friedhofweg) führt für den Radfahrer zu Umwegen von ca. 30 m bei einer Streckenlänge von ca. 210 m. Aus verkehrsplanerischer Sicht wird dieser Umweg als akzeptabel eingestuft.

 

Seitens der Infra kann festgehalten werden, dass die Schließung der Beleuchtungslücke am Rad- und Fußweg zwischen Käppnersteg und Friedhofsteg grundsätzlich technisch möglich ist. Die Kosten für die ca. 200 Meter lange Strecke betragen ca. 60.000 € brutto.

 

Aufgrund der negativen Stellungnahme des Ordnungsamtes und dem beleuchteten parallellaufenden Weg wird der Lückenschluss der Beleuchtung des Rad- und Fußwegs zwischen Käppnersteg und Friedhofsteg nicht empfohlen.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage_1_Antrag_22_11_08

Anlage_2_Stellungnahme_OA

158578_Klimaprüfung