Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 24.11.2023 werden beschlossen.


1. Hallstraße

„Teilflächen der als Ortsstraße gewidmeten Grundstücke Fl.Nrn. 1468/172 und 1468/2 Gem. Fürth werden zu beschränkt-öffentlicher Weg mit Widmungsbeschränkung „Fußgängerzone, Lieferverkehr frei, Zufahrt zum Amtsgericht frei, Fahrradfahrer frei“ umgestuft (betrifft den Abschnitt der Hallstraße zwischen Alexanderstraße und Königstraße).“

 

(Der Abschnitt ist nach erfolgtem Umbau entsprechend der Verkehrsbedeutung umzustufen.)

 

2. Treppenanlage Baldstraße

„Die bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 180/4 Gem. Fürth erhält die Widmungsbeschränkung „Fußgängerverkehr“ (betrifft die Treppenanlage am Ende der Baldstraße).

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentliche Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)

 

3. Weg von der Kehre der Boenerstraße zum Laubenweg

„Die bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 274/8 Gem. Ronhof erhält die Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg“ (Weg von der Kehre der Boenerstraße zum Laubenweg).“

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentliche Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)

 

4. Weg zwischen der Gartenstraße und Wasserstraße

„Das bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 1468/294 Gem. Fürth erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Weg zwischen der Gartenstraße und Wasserstraße).

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentliche Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)

 

5. Weg zwischen der Fuchsstraße und Forsthausstraße

„Das bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 53/2 Gem. Dambach erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Weg zwischen der Fuchsstraße und Forsthausstraße).

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentliche Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)

 

6. Weg hinter den Anwesen Cadolzburger Straße zwischen Flutbrücke in Richtung Hardstraße bzw. Cadolzburger Straße

„Eine als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1239 Gem. Fürth erhält die Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg“ (betrifft den Weg hinter den Anwesen Cadolzburger Str. 1 und 3 in Richtung Hardstraße).

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentliche Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)

 

„Es ist beabsichtigt, eine als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1239 Gem. Fürth einzuziehen (betrifft den Weg ab der Weggabelung, der durch die Grünanlage in Richtung Cadolzburger Straße führt).“

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Dieser Wegabschnitt liegt in einer Grünanlage. Damit die Grünanlagensatzung gelten kann ist der Weg einzuziehen.)

 

7. Emdener Straße

„Es ist beabsichtigt, die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmeten Grundstücke Fl.Nr. 287/3 und 287/17 Gem. Ronhof einzuziehen (betrifft den Weg zum Anwesen Emdener Str. 3b).“

 

(Die Erschließung ist privatrechtlich geregelt, die Verkehrsbedeutung ist damit entfallen.)


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


7 Lagepläne