Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion B90/Die Grünen - Sachstand Verkehrslärm Schwabacher Straße und Einsatz von Lärmblitzern
Vorlage
SVA/0355/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Kenntnisnahme


Durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg wird die streckenhafte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, die in der Zeit von Mo – Fr von 7 – 17 Uhr gilt, zwischen Karolinenstraße und südlich der Jahnstraße überwacht,. Außerhalb des angeordneten Streckenverbotes ist weiterhin die Polizei für Geschwindigkeitskontrollen verantwortlich.

 

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden zeitlichen Ressourcen wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h durchschnittlich 30mal im Jahr überwacht. Der Straßenzug gehört damit zu einem Bereich mit höherer Überwachungsdichte.

 

Soweit bekannt, wurde bislang ein „Lärmblitzer“ probeweise in Berlin eingerichtet, jedoch ohne Sanktionswirkung. Der Probebetrieb ist demnach beendet. Selbst wenn marktreife und zugelassene „Lärmblitzer“ verfügbar wären, käme die Beschaffung für die Stadt Fürth nicht in Frage, da die Kommunen keine Befugnis zur Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit übermäßigem Lärm von Kraftfahrzeugen besitzen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: