Betreff
Umgestaltung Willy-Brandt-Anlage - Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0164/2023
Aktenzeichen
2019-170
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Generalsanierung Willy-Brandt-Anlage mit einem Gesamtkostenansatz von 2.600.000 EUR. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,1 Mio. € für die Maßnahme des Grünflächenamts können aus der Maßnahme des TfA zur Verfügung gestellt werden können.

 

 


Planungsanlass

Die Verkehrsanlagen im Bereich der Hornschuchpromenade werden in den kommenden Jahren umgestaltet. In diesem Zusammenhang soll auch die innenliegende Grünfläche von der westlich angrenzenden Gabelsberger- bzw. Kirchenstraße bis zur östlich verlaufenden Jakobinenstraße neu gestaltet werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich durch Reduzierung der Straßenbreiten die öffentliche Grünfläche um ca. 4.000 m² vergrößert.

 

Vorausgegangen sind zwei Bürgerbeteiligungen in Form von Präsenzworkshops sowie eine Online Befragung. Bei der Online Befragung zum Themenfeld ‚Grün‘ wurde die Meinung zum Wegenetz und zu den Ausstattungen (allgemeiner Flächenanteil, Bepflanzung, Sitzbänke, Spielgeräte, besondere Objekte) abgefragt. Teilweise waren die Ergebnisse eindeutig. So sprechen sich 67% der Befragten für den Erhalt des Alleewegs aus. Bei den Ausstattungen ist das Ergebnis nicht so deutlich. Die Stimmverteilung beim bevorzugten Bankmodell verhält sich 238 zu 240 Stimmen. Bei den Spielgeräten bekommt das Kletter-Objekt ‚Whoop Loop‘ und das Bodentrampolin jeweils 23% der Stimmen und haben damit die meisten Nennungen.

Eine deutliche Mehrheit hat sich für niedrige Hecken (65%) und Schmuckbeete (60%) ausgesprochen. 49% der Befragten halten hohe Hecken für entbehrlich – dagegen finden sie 37% für gut.

 

Die Grundzüge der Neugestaltung wurden unter Berücksichtigung der vorausgegangenen Bürgerbeteiligungen erarbeitet und die Ergebnisse der Online Befragung (Juli 2021), konkret das Themenfeld ‚Grün‘ wurden in den Entwurf eingearbeitet.

 

Der entsprechende positiven Vorplanungsbeschluss für den öffentlichen Straßenraum wurde vom Bau- und Werkausschuss in seiner Sitzung am 15.03.2023 mehrheitlich gefasst. Die öffentliche Grünanlage war dabei nicht Gegenstand der Beschlussfassung, jedoch wurde in der Vorlage nachrichtlich darauf hingewiesen.

 

Bestand

Die zu bearbeitende Fläche erstreckt sich von der Gabelsberger- bis zur Luisenstraße (ca. 3.500m²) und von der Luisen- bis zur Jakobinenstraße (ca. 12.900m²), umfasst insgesamt ca. 16.400m² und ist der westliche Teil des Flurstücks 1127/2. Die Außengrenze bildet der von TfA im Zuge der Umgestaltung des Straßenraums neu gesetzte Bordstein der umlaufenden Fahrbahn.

 

In der gesamten Anlage ist nach BSchVO geschützter Baumbestand vorhanden. Eingriffe in den Wurzel- und Kronentraufbereich sind beim Rückbau der vorhandenen Elemente unumgänglich, werden jedoch mit der erforderlichen und üblichen Sorgfalt (Handarbeit, fachliche Begleitung der Baumaßnahme durch das Sachgebiet Baumpflege usw.) und mit den entsprechenden Baumschutzmaßnahmen durchgeführt. Durch die Reduzierung des öffentlichen Straßenraums und durch die Herausnahme von Stellplätzen aus der Grünanlage werden die Standortbedingungen der Bestandsbäume deutlich verbessert.

 

Durch die vorgegebene Bestandssituation mit entsprechenden Gebäudezugänge und Bestandsbäume ist eine Ableitung des Niederschlagswassers des Straßenraums in die Grünanlage nicht möglich. Das Niederschlagswasser in der Grünanlage selbst versickert innerhalb der Vegetationsflächen.

 

Entwurfsbeschreibung

Wegenetz

Der zentrale von Ost nach West verlaufende Weg wird in die Mitte der Grünanlage verlegt und liegt damit außerhalb der Kronentraufbereiche der Bäume. Der Weg wird mit hochwertigem Betonpflaster befestigt und entwässert seitlich in die angrenzenden Rasenflächen. Die Wegebreite ist durchgehend drei Meter.

 

Die direkte Verbindung von der U-Bahn Haltestelle Jakobinenstraße zum Schulkomplex Tannenstraße quert die Grünanlage in der Fortführung der Pickertstraße. Diese Querung wird gegenüber dem Bestand aufgeweitet und mit Pflasterbelag versehen. Die dortigen Bestandbäume werden in den Wegeverlauf integriert.

 

Alle weiteren Wege werden lediglich als wassergebundene Decke ausgebildet und sind dem Hauptweg in Befestigungsart und Breite nachgeordnet. Die wassergebundenen Decken entwässern ebenfalls in die umgebenden Vegetationsflächen.

 

Es ist nicht vorgesehen, die Wege in der Grünanlage als öffentlichen Fußwege zu widmen, sie werden reine Grünanlagenwege mit dem entsprechenden eingeschränkten Räum- und Streudienst und bleiben in der Unterhaltslast des Grünflächenamts.

 

Die Wegekreuzung im Bereich der Pickertstraße wird mit einer Beleuchtung versehen. Außerdem befinden sich bei der historischen Luisenanlage Leuchten, die erhalten werden. Eine weitere Ausleuchtung der Grünanlage ist nicht vorgesehen.

Aufenthaltsbereiche

Im Ostteil der Anlage entstehen an drei Stellen entlang des Hauptweges platzartige Erweiterungen, die mit Sitzbänken und Spielgeräten ausgestattet sind.

 

Im Westteil der Anlage sind die zwei platzartigen Erweiterungen der Außenbestuhlungen der angrenzenden Gastronomie vorbehalten.

 

Vegetation

Die gesamte Anlage wird vom Baumbestand geprägt und dominiert. Oberstes Ziel ist, die Bäume zu erhalten und zu schützen und die Standortbedingungen deutlich zu verbessern. An keiner Stelle ist aufgrund der GrfA-Baumaßnahme eine Rodung erforderlich. Lediglich für die Straßenbaumaßnahme des Tiefbauamts muss im Bereich West an der Verbindung von Königswarterstraße und Rudolf-Breitscheid-Straße ein Baum gerodet werden, der aber nicht unter die Baumschutzverordnung der Stadt Fürth fällt.

 

Jeweils am Anfang und Ende des westlichen und östlichen Bereichs werden Schmuckbeete (Sträucher mit arten- und blühreicher Staudenmischpflanzung) angelegt. Ferner gibt es im Bereich der Module und der Außenbestuhlungsflächen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität kleinere Pflanzbereiche mit niedrigen Gehölzen, Stauden und Zier-Gräsern.

 

Die Rasenflächen werden revitalisiert und in den Teilen, die durch die Baumaßnahme zerstört wurden, neu angesät.

 

Zum dauerhaften Erhalt der Vegetationsflächen wird in der Anlage ein automatisches Bewässerungssystem eingebaut. Es ist vorgesehen, diese mit Brunnenwasser zu betreiben. Ob die Errichtung eines Grundwasserbrunnens rechtlich und technisch möglich ist, wird im weiteren Verlauf des Planungsprozesses in enger Abstimmung mit OA geprüft.

 

Ausstattung

Sitzbänke befinden sich am Rand der befestigten Flächen der Aufenthaltsbereiche. Zum Teil verlaufen diese im 90° Winkel, fassen die Ränder dieser Flächen und ermöglichen ein Sitzen über Eck. Sie werden mit einer Unterkonstruktion aus Metall und einer Lattung auf Holz vorgesehen. Im Bestand befinden sich sechs „normale“ Sitzbänke mit einer Länge von 2,00 m. Nach der Generalsanierung wird es deutlich mehr Sitzmöglichkeiten geben und die Aufenthaltsqualität in der Anlage wird erhöht.

 

In zwei der Aufenthaltsbereiche befinden sich niedrige skulpturale Spielgeräte (Rutschenhügel, Whoop Loop und Trampolin). Diese Geräte können von einem breiten Altersspektrum genutzt werden. Sie sind wartungsarm und beim Einbau kann flexibel auf den Verlauf der Wurzeln reagiert werden.

 

Als besondere Elemente der Ausstattung finden sich „Riesenkiesel“ und „Lindenblätter“ in den Spielbereichen. Diese Objekte können bespielt oder auch als Sitzgelegenheit genutzt werden.

 

Die Luisenanlage als historische Gartenanlage wird wie im Bestand erhalten. Beläge, Bepflanzung, Ausstattung werden lediglich instandgesetzt. Der dortige Brunnen wird wieder aktiviert.

 

Im östlichen Bereich der Luisenanlage ist Platz für die von einem Künstler geschaffene Büste von Willy Brandt vorgesehen.

 

Die gesamte Anlage wird durch ein Rabattengeländer mit einer Höhe von ca. 30 cm gegenüber dem angrenzenden Straßenraum eingefasst.

 

Abstimmung und Instruktion

 

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom 20.09.2023 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine grundsätzlichen Einwände erhoben, die Wünsche, Anregungen und Hinweise wurden in die Entwurfsplanung integriert bzw. werden im weiteren Planungsprozess berücksichtigt.

 

 

Die Baumaßnahme zur Neugestaltung der Grünanlage folgt den Maßnahmen des Tiefbauamts zur Umgestaltung der öffentlichen Straßenräume und wird in zwei Bauabschnitten realisiert. Nach heutigem Stand sieht der gemeinsame Zeitplan von TfA und GrfA wie folgt aus:

 

Abschnitt

Tiefbauamt

Grünflächenamt

West

Herbst 2024 bis Mitte 2026

Mitte 2026 bis Ende 2026

Ost

Mitte 2026 bis Mitte 2028

Mitte 2027 bis Ende 2028

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 2,6 Mio EUR mit im Einzelnen:

 

Kgr

Titel

Abschnitt West

Abschnitt Ost

Summe

500

Baukosten (1)

442 T€

1.926 T€

2.368 T€

700

Baunebenkosten

34 T€

142 T€

176 T€

 

Summe

476 T€

2.062 T€

2.544 T€

 

zzgl. Rundung

 

 

2.600 T€

 

(1)         zuzüglich Baukostenindex

 

Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 128 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

 

Die mittleren Netto-Herstellungskosten pro Quadratmeter liegen mit ca. 122 € im üblichen Rahmen für Grün- und Parkanlagen mit großen extensiven Grünflächen und punktuell aufwändigen Ausstattungen (zum Vergleich: Generalsanierung Dr.-Konrad-Adenauer-Anlage 2005 83,74 € pro m², entspräche heute 169,15 €/m² bei einem Baukostenindex 2005-2023 von 102%).

 

Eine Förderung über das Städtebauförderprogramm ‚Sozialer Zusammenhalt‘ ist im Jahresprogramm angemeldet. Über die förderfähigen Kosten und den Fördersatz kann erst nach Vorlage des Förderbescheids eine konkrete Aussage getroffen werden, das Baureferat geht derzeit von förderfähigen Kosten in Höhe von 2,4 Mio. € und einer Förderquote von 60% aus.

 

Die jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der gegenüber dem derzeitigen Zustand im Wesentlichen gleichbleibenden Leistungen nicht separat berechnet. Die Gesamtfläche vergrößert sich zwar um rd. 4.000 m², aber diese zusätzlichen Pflege- und Unterhaltskosten können im Budget des Grünflächenamts noch dargestellt werden.

 

Im MIP-Entwurf 2023-2027 (Stand StR 27.09.2023) sind Mittel für die Baumaßnahme in Höhe von 1,5 Mio. € bereits seit 2021 eingestellt. Die seinerzeitige Meldung basiert – noch ohne Entwurf und Kostenberechnung – lediglich auf der Basis der Gesamtfläche und eines angenommenen Herstellungspreises pro Quadratmeter.

 

Innerhalb des Baureferats ist sichergestellt, dass aus den Gesamtmittel der Straßenbaumaßnahmen des Tiefbauamts die notwendigen zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,1 Mio. € für die Maßnahme des Grünflächenamts zur Verfügung gestellt werden können.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

2.600.000

 

nein

X

ja

o. A.

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst. 5800.9560.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Haushaltsmeldungen 2025ff

 


Bestandsplan

Entwurf