Der
Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung
gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer
Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Generalsanierung
Willy-Brandt-Anlage mit einem Gesamtkostenansatz von 2.600.000 EUR. Die
zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,1 Mio. € für die Maßnahme des Grünflächenamts
können aus der Maßnahme des TfA zur Verfügung gestellt werden können.
Planungsanlass
Die
Verkehrsanlagen im Bereich der Hornschuchpromenade werden in den kommenden
Jahren umgestaltet. In diesem Zusammenhang soll auch die innenliegende
Grünfläche von der westlich angrenzenden Gabelsberger- bzw. Kirchenstraße bis
zur östlich verlaufenden Jakobinenstraße neu gestaltet werden, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass sich durch Reduzierung der Straßenbreiten die öffentliche
Grünfläche um ca. 4.000 m² vergrößert.
Vorausgegangen sind zwei
Bürgerbeteiligungen in Form von Präsenzworkshops sowie eine Online Befragung.
Bei der Online Befragung zum Themenfeld ‚Grün‘ wurde die Meinung zum Wegenetz
und zu den Ausstattungen (allgemeiner Flächenanteil, Bepflanzung, Sitzbänke,
Spielgeräte, besondere Objekte) abgefragt. Teilweise waren die Ergebnisse
eindeutig. So sprechen sich 67% der Befragten für den Erhalt des Alleewegs aus.
Bei den Ausstattungen ist das Ergebnis nicht so deutlich. Die Stimmverteilung
beim bevorzugten Bankmodell verhält sich 238 zu 240 Stimmen. Bei den
Spielgeräten bekommt das Kletter-Objekt ‚Whoop Loop‘ und das Bodentrampolin
jeweils 23% der Stimmen und haben damit die meisten Nennungen.
Eine deutliche Mehrheit hat sich für niedrige Hecken (65%) und Schmuckbeete (60%) ausgesprochen. 49% der Befragten halten hohe Hecken für entbehrlich – dagegen finden sie 37% für gut.
Die
Grundzüge der Neugestaltung wurden unter Berücksichtigung der vorausgegangenen
Bürgerbeteiligungen erarbeitet und die Ergebnisse der Online Befragung (Juli
2021), konkret das Themenfeld ‚Grün‘ wurden in den Entwurf eingearbeitet.
Der
entsprechende positiven Vorplanungsbeschluss für den öffentlichen Straßenraum
wurde vom Bau- und Werkausschuss in seiner Sitzung am 15.03.2023 mehrheitlich
gefasst. Die öffentliche Grünanlage war dabei nicht Gegenstand der Beschlussfassung,
jedoch wurde in der Vorlage nachrichtlich darauf hingewiesen.
Bestand
Die
zu bearbeitende Fläche erstreckt sich von der Gabelsberger- bis zur
Luisenstraße (ca. 3.500m²) und von der Luisen- bis zur Jakobinenstraße (ca.
12.900m²), umfasst insgesamt ca. 16.400m² und ist der westliche Teil des
Flurstücks 1127/2. Die Außengrenze bildet der von TfA im Zuge der Umgestaltung
des Straßenraums neu gesetzte Bordstein der umlaufenden Fahrbahn.
In
der gesamten Anlage ist nach BSchVO geschützter Baumbestand vorhanden.
Eingriffe in den Wurzel- und Kronentraufbereich sind beim Rückbau der
vorhandenen Elemente unumgänglich, werden jedoch mit der erforderlichen und
üblichen Sorgfalt (Handarbeit, fachliche Begleitung der Baumaßnahme durch das
Sachgebiet Baumpflege usw.) und mit den entsprechenden Baumschutzmaßnahmen
durchgeführt. Durch die Reduzierung des öffentlichen Straßenraums und durch die
Herausnahme von Stellplätzen aus der Grünanlage werden die Standortbedingungen
der Bestandsbäume deutlich verbessert.
Durch
die vorgegebene Bestandssituation mit entsprechenden Gebäudezugänge und
Bestandsbäume ist eine Ableitung des Niederschlagswassers des Straßenraums in
die Grünanlage nicht möglich. Das Niederschlagswasser in der Grünanlage selbst
versickert innerhalb der Vegetationsflächen.
Entwurfsbeschreibung
Wegenetz
Der
zentrale von Ost nach West verlaufende Weg wird in die Mitte der Grünanlage
verlegt und liegt damit außerhalb der Kronentraufbereiche der Bäume. Der Weg
wird mit hochwertigem Betonpflaster befestigt und entwässert seitlich in die
angrenzenden Rasenflächen. Die Wegebreite ist durchgehend drei Meter.
Die
direkte Verbindung von der U-Bahn Haltestelle Jakobinenstraße zum Schulkomplex
Tannenstraße quert die Grünanlage in der Fortführung der Pickertstraße. Diese
Querung wird gegenüber dem Bestand aufgeweitet und mit Pflasterbelag versehen.
Die dortigen Bestandbäume werden in den Wegeverlauf integriert.
Alle
weiteren Wege werden lediglich als wassergebundene Decke ausgebildet und sind
dem Hauptweg in Befestigungsart und Breite nachgeordnet. Die wassergebundenen
Decken entwässern ebenfalls in die umgebenden Vegetationsflächen.
Es
ist nicht vorgesehen, die Wege in der Grünanlage als öffentlichen Fußwege zu
widmen, sie werden reine Grünanlagenwege mit dem entsprechenden eingeschränkten
Räum- und Streudienst und bleiben in der Unterhaltslast des Grünflächenamts.
Die
Wegekreuzung im Bereich der Pickertstraße wird mit einer Beleuchtung versehen.
Außerdem befinden sich bei der historischen Luisenanlage Leuchten, die erhalten
werden. Eine weitere Ausleuchtung der Grünanlage ist nicht vorgesehen.
Aufenthaltsbereiche
Im
Ostteil der Anlage entstehen an drei Stellen entlang des Hauptweges platzartige
Erweiterungen, die mit Sitzbänken und Spielgeräten ausgestattet sind.
Im
Westteil der Anlage sind die zwei platzartigen Erweiterungen der
Außenbestuhlungen der angrenzenden Gastronomie vorbehalten.
Vegetation
Die
gesamte Anlage wird vom Baumbestand geprägt und dominiert. Oberstes Ziel ist,
die Bäume zu erhalten und zu schützen und die Standortbedingungen deutlich zu
verbessern. An keiner Stelle ist aufgrund
der GrfA-Baumaßnahme eine Rodung erforderlich. Lediglich für die
Straßenbaumaßnahme des Tiefbauamts muss im Bereich West an der Verbindung von
Königswarterstraße und Rudolf-Breitscheid-Straße ein Baum gerodet werden, der
aber nicht unter die Baumschutzverordnung der Stadt Fürth fällt.
Jeweils
am Anfang und Ende des westlichen und östlichen Bereichs werden Schmuckbeete
(Sträucher mit arten- und blühreicher Staudenmischpflanzung) angelegt. Ferner
gibt es im Bereich der Module und der Außenbestuhlungsflächen zur Steigerung
der Aufenthaltsqualität kleinere Pflanzbereiche mit niedrigen Gehölzen, Stauden
und Zier-Gräsern.
Die
Rasenflächen werden revitalisiert und in den Teilen, die durch die Baumaßnahme
zerstört wurden, neu angesät.
Zum
dauerhaften Erhalt der Vegetationsflächen wird in der Anlage ein automatisches
Bewässerungssystem eingebaut. Es ist vorgesehen, diese mit Brunnenwasser zu
betreiben. Ob die Errichtung eines Grundwasserbrunnens rechtlich und technisch
möglich ist, wird im weiteren Verlauf des Planungsprozesses in enger Abstimmung
mit OA geprüft.
Ausstattung
Sitzbänke
befinden sich am Rand der befestigten Flächen der Aufenthaltsbereiche. Zum Teil
verlaufen diese im 90° Winkel, fassen die Ränder dieser Flächen und ermöglichen
ein Sitzen über Eck. Sie werden mit einer Unterkonstruktion aus Metall und
einer Lattung auf Holz vorgesehen. Im Bestand befinden sich sechs „normale“
Sitzbänke mit einer Länge von 2,00 m. Nach der Generalsanierung wird es
deutlich mehr Sitzmöglichkeiten geben und die Aufenthaltsqualität in der Anlage
wird erhöht.
In
zwei der Aufenthaltsbereiche befinden sich niedrige skulpturale Spielgeräte
(Rutschenhügel, Whoop Loop und Trampolin). Diese Geräte können von einem
breiten Altersspektrum genutzt werden. Sie sind wartungsarm und beim Einbau
kann flexibel auf den Verlauf der Wurzeln reagiert werden.
Als
besondere Elemente der Ausstattung finden sich „Riesenkiesel“ und
„Lindenblätter“ in den Spielbereichen. Diese Objekte können bespielt oder auch
als Sitzgelegenheit genutzt werden.
Die
Luisenanlage als historische Gartenanlage wird wie im Bestand erhalten. Beläge,
Bepflanzung, Ausstattung werden lediglich instandgesetzt. Der dortige Brunnen
wird wieder aktiviert.
Im
östlichen Bereich der Luisenanlage ist Platz für die von einem Künstler
geschaffene Büste von Willy Brandt vorgesehen.
Die
gesamte Anlage wird durch ein Rabattengeländer mit einer Höhe von ca. 30 cm
gegenüber dem angrenzenden Straßenraum eingefasst.
Abstimmung und Instruktion
Die
vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt
Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und
Pflegern mit Verfügung vom 20.09.2023 instruiert. Es wurden gegen die
vorgelegte Entwurfsplanung keine grundsätzlichen Einwände erhoben, die Wünsche,
Anregungen und Hinweise wurden in die Entwurfsplanung integriert bzw. werden im
weiteren Planungsprozess berücksichtigt.
Die Baumaßnahme zur Neugestaltung der Grünanlage folgt
den Maßnahmen des Tiefbauamts zur Umgestaltung der öffentlichen Straßenräume
und wird in zwei Bauabschnitten realisiert. Nach heutigem Stand sieht der
gemeinsame Zeitplan von TfA und GrfA wie folgt aus:
Abschnitt |
Tiefbauamt |
Grünflächenamt |
West |
Herbst 2024 bis Mitte 2026 |
Mitte 2026 bis Ende 2026 |
Ost |
Mitte 2026 bis Mitte 2028 |
Mitte 2027 bis Ende 2028 |
Finanzierung und Realisierung
Die
Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 2,6 Mio
EUR mit im Einzelnen:
Kgr |
Titel |
Abschnitt West |
Abschnitt Ost |
Summe |
500 |
Baukosten
(1) |
442 T€ |
1.926 T€ |
2.368 T€ |
700 |
Baunebenkosten |
34 T€ |
142 T€ |
176 T€ |
|
Summe |
476 T€ |
2.062 T€ |
2.544 T€ |
|
zzgl.
Rundung |
|
|
2.600 T€ |
(1)
zuzüglich
Baukostenindex
Die
Planungsleistungen in Höhe von rd. 128 T€ werden vom Grünflächenamt in
Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem
städtischen Haushalt zu.
Die
mittleren Netto-Herstellungskosten pro Quadratmeter liegen mit ca. 122 € im
üblichen Rahmen für Grün- und Parkanlagen mit großen extensiven Grünflächen und
punktuell aufwändigen Ausstattungen (zum Vergleich: Generalsanierung
Dr.-Konrad-Adenauer-Anlage 2005 83,74 € pro m², entspräche heute 169,15 €/m²
bei einem Baukostenindex 2005-2023 von 102%).
Eine
Förderung über das Städtebauförderprogramm ‚Sozialer Zusammenhalt‘ ist im
Jahresprogramm angemeldet. Über die förderfähigen Kosten und den Fördersatz
kann erst nach Vorlage des Förderbescheids eine konkrete Aussage getroffen
werden, das Baureferat geht derzeit von förderfähigen Kosten in Höhe von 2,4
Mio. € und einer Förderquote von 60% aus.
Die
jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der gegenüber dem derzeitigen Zustand im
Wesentlichen gleichbleibenden Leistungen nicht separat berechnet. Die
Gesamtfläche vergrößert sich zwar um rd. 4.000 m², aber diese zusätzlichen
Pflege- und Unterhaltskosten können im Budget des Grünflächenamts noch
dargestellt werden.
Im
MIP-Entwurf 2023-2027 (Stand StR 27.09.2023) sind Mittel für die Baumaßnahme in
Höhe von 1,5 Mio. € bereits seit 2021 eingestellt. Die seinerzeitige Meldung
basiert – noch ohne Entwurf und Kostenberechnung – lediglich auf der Basis der
Gesamtfläche und eines angenommenen Herstellungspreises pro Quadratmeter.
Innerhalb
des Baureferats ist sichergestellt, dass aus den Gesamtmittel der Straßenbaumaßnahmen
des Tiefbauamts die notwendigen zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,1 Mio. € für
die Maßnahme des Grünflächenamts zur Verfügung gestellt werden können.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
2.600.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o.
A. € |
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Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst. 5800.9560.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: Haushaltsmeldungen 2025ff |
||||||||||||||||||
Bestandsplan
Entwurf