Der Umweltausschuss empfiehlt, der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Planung und zum Bau eines Zentrums der kommunalen Abfallwirtschaft – Abfallwirtschaftszentrum gemäß Ziff. 2.4 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben (städt. Baurichtlinien). Die erforderlichen Mittel sind bereit zu stellen.

Das Amt für Abfallwirtschaft wird, abweichend von Punkt 2.5 ff. der städt. Baurichtlinien, beauftragt, das Projekt federführend weiter zu betreiben. Die Bauherrnaufgaben obliegen dem Amt für Abfallwirtschaft, die beauftragte Projektsteuerung und Ref. V stehen beratend und unterstützend zur Verfügung.

Die Planungen für die Erschließung des entstehenden Gewerbegebietes (insbesondere Entwässerung und Straßenbau) werden bis einschließlich Leistungsstufe 2 ebenfalls durch Abf beauftragt, sofern diese die Erschließung des Grundstückes des Abfallwirtschaftszentrums betreffen.

 

alternativ:

 

Das Ergebnis der Vorplanung wird zur Kenntnis genommen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Stadtrates vom 04.12.2023 im Zuge der Haushaltsberatungen, die Verwaltung möge Möglichkeiten der Realisierung des Abfallwirtschaftszentrums mittels Vorfinanzierung der Investitionskosten durch Dritte, insbesondere im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP), prüfen, wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Grundsatzbeschluss im Sinne von Ziff. 2.4 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben gefasst.

 


1.    Allgemeines zur Vorplanung

Bereits am 01.10.2015 fasste der Umweltausschuss den grundlegenden Beschluss, dass die Abfallwirtschaft in die Planung eines neuen Wertstoffhofes gehen soll. Anschließend wurde ein Grundstück in der Hans-Vogel-Str. und eines in der Rezatstraße näher in Betracht gezogen.Von beauftragten Ingenieurbüros wurden erste Konzepte erstellt, welche dem Umweltausschuss am 13.10.2016 vorgestellt wurden. Beide Grundstücke wurden als ungeeignet betrachtet und die Suche nach einem passenden Grundstück wurde erneut begonnen. 

 

Am 11.07.2019 beschloss der Umweltausschuss, die Planung des neuen Wertstoffhofes Nord an der Rezatstraße fortzusetzen. In der Sitzung am 05.12.2019 wurde die Abfallwirtschaft beauftragt, unter Beteiligung eines Ingenieurbüros die Eckdaten eines neuen Recyclinghofes Nord, insbesondere erforderliche Projektziele und eine Kostenschätzung, zu erarbeiten und dem Umweltausschuss im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses zur Entscheidung vorzulegen. Die Planungen wurden auf der Grundlage des Beschlusses des Umweltausschusses vom 26.06.2020 auf den Bau eines „Zentrums der kommunalen Abfallwirtschaft“ ausgerichtet. Zuletzt wurde im Umweltausschuss am 24.02.2022 über den aktuellen Stand berichtet.

 

Auf Basis der im Februar 2022 fertiggestellten baulich-technischen Machbarkeitsstudie wurde in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Projektsteuerungsbüro die Planung des Abfallwirtschaftszentrums weiter vorangetrieben und nach erneuter Grundlagenermittlung die beigefügte Vorplanung erstellt.

 

Das gesamte Vorhaben soll als „Leuchtturmprojekt“ realisiert werden, daher liegt besonderes Augenmerk auf Servicequalität, Sicherheit und Nachhaltigkeit durch den Einsatz erneuerbarer Energien.

 

Als Realisierungsstandort für das Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) steht eine Fläche im nordwestlichen Stadtrandbereich zur Verfügung. Im Projektgebiet – südlich der Rezatstraße – soll künftig ein Gewerbegebiet entstehen. Südlich angrenzend an die Rezatstraße wird ein Rad- und Gehweg entstehen, welcher im Weiteren an den Betriebsweg parallel zum Main-Donau-Kanal anschließen soll. Innerhalb des Gewerbegebietes steht für das geplante AWZ eine Fläche von rd. 20.000 m² zur Verfügung. Das Gewerbegebiet soll generell über die bereits teilausgebaute Mainstraße erschlossen werden. Die Erreichbarkeit des AWZ kann im Weiteren nur von der neu zu errichtenden Ringstraße des künftigen Gewerbegebiets erfolgen.

Die Erschließung der Gewerbegebietsflächen stellt für die Planung des AWZ eine Herausforderung dar, da sowohl der B-Plan als auch die Planung der Entwässerung nach aktuellem Stand nicht zeitgerecht fortgeschrieben werden. Es ist insoweit vorgesehen, die Verkehrs- und Entwässerungsplanung ebenfalls im Rahmen dieses Projekts mit abzuwickeln, sofern diese die Erschließung des Grundstückes des Abfallwirtschaftszentrums betreffen.

 

Im Rahmen der Vorplanung wurde die Zufahrtsstraße in Abstimmung mit SpA entgegen dem gültigen B-Plan angepasst, damit die Fläche für das Abfallwirtschaftszentrum optimal genutzt werden kann. Dies hat zur Folge, dass sich die Zuschnitte der weiteren, noch nicht parzellierten Flächen des Gewerbegebiets ändern.

 

Eine mögliche Variante der Entwässerung wäre der Anschluss an den südlich befindlichen Düker (RW und SW im Trennsystem). Bis die weiteren Ausbaustufen der StEF (RRK Rezatstraße und RKB/RRB Rosenstockweg, etc.) realisiert sind, könnte Regenwasser interimsmäßig in einem Regenrückhaltebecken (Erdbecken) im direkten Anschluss an den Parkplatz des AWZ zurückgehalten und gedrosselt dem städtischen Kanalnetz zugeführt werden. In der Folge wären zwischen AWZ und Einleitstelle Düker Main-Donau-Kanal ca. 400m Kanal im Trennsystem zu errichten, wobei hier sowohl in der Linienführung als auch in der Dimensionierung die Entwässerung des geplanten Erschließungsgebiets berücksichtigt werden müsste. In diesem Zusammenhang wurde auch die (gedrosselte) Einleitung auf direktem Wege in den Main-Donau-Kanal diskutiert, wobei hier an erste Stelle die (rechtlichen und technischen) Vorgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (Einleiterlaubnis, Querströmungsnachweis, etc.) geklärt werden müssten. Bautechnisch wäre diese Variante aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, wie beispielweise der steilen Böschung zwar durchführbar, aber für eine Interimslösung aus Sicht der Verwaltung wohl doch zu aufwendig.

 

Ziel ist es, aufwendige und kostenintensive Interimslösungen zu vermeiden, das Projekt aber gleichwohl trotz der Herausforderungen nicht zu verzögern und somit jährliche steigende Kosten für die Umsetzung solcher Maßnahmen nicht unnötig in Kauf zu nehmen.

 

Das geplante Zentrum der Abfallwirtschaft umfasst folgende Bauteile:

 

·         Ein Verwaltungsgebäude einschließlich Sozial- und Sanitärräumen

·         Parkflächen für Mitarbeiter- und Besucherfahrzeuge, welche optional zu einem Parkhaus für das Gewerbegebiet ausgebaut werden könnten. Der Bau einer Tiefgarage wurde untersucht. Er würde sich jedoch negativ auf die Funktionalität des Abfallwirtschaftszentrums und u.a. aufgrund des hohen Bedarfs an Beton auf die Nachhaltigkeit auswirken. Hinzu kommen deutlich höhere Kosten beim Bau und anschließenden Unterhalt, weshalb diese Option letztendlich verworfen wurde.

·         Fahrzeughalle für die Müllfahrzeuge

·         Lager für Abfallbehälter und Waschhalle für Fahrzeuge

·         Recyclinghof mit Funktionsbau einschließlich Gefahrgutannahmestelle

Die ursprünglich in der Planung vorgesehene Halle zum Umschlag von Altpapier und Sperrmüll sowie eine weitere Halle zum Umschlag von Gebrauchtwaren wurden auf Grundlage einer Besprechung mit Vertretern der Stadtratsfraktionen Anfang September zum jetzigen Zeitpunkt aus der Planung gestrichen, um vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation die Kosten des Projektes spürbar zu senken. Es ergibt sich hierdurch ein Einsparvolumen von rund 2,7 Mio. €. Die beiden Umschlaghallen können zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.

 

Die unterschiedlichen Funktionsbereiche Verwaltungsgebäude und Fahrzeughalle müssen bereits in der Planung unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Dabei werden bauphysikalische Aspekte (Temperierung, Ausbildung der Hülle), brandschutztechnische Anforderungen (Belüftung/Entrauchung der Halle über Dachflächen) und neben der Konstruktionsart weitere konstruktive Themen (Stützenabstände, Lastabtrag/Deckenstärken, Dachausbildung) jeweils separat behandelt. Eine Zusammenlegung bzw. ein „Übereinanderlegen“ dieser grundlegend verschiedenen Planungsbereiche würde u.a. zu einer Änderung der Gebäudeklasse und damit auch zu verschärften Anforderungen führen.

 

Der Recyclinghof ermöglicht eine sukzessive, thematisch geordnete Entladung für die Bürgerinnen und Bürger. Alle Stationen sind mit dem Auto anfahrbar bzw. sind die Fahrspuren so ausgelegt, dass es möglichst keinen Rückstau und keine Wartezeiten gibt. Im Rahmen einer Infrastruktur- und Verkehrsplanung ist ein schlüssiges Wegekonzept vorgesehen, dass eindeutige Verhaltensregeln vorgibt und Abkürzungen durch den Bürger grundsätzlich vermeidet. Darüber hinaus beaufsichtigen und begleiten Mitarbeitende auf dem Gelände die Abläufe.

 

Sämtliche Dachflächen des Abfallwirtschaftszentrums sollen, soweit möglich, für die Aufstellung von PV-Modulen und/oder zur Begrünung genutzt werden.

 

Weitere Elemente der Nachhaltigkeit sind u.a.:

 

·         Bodenmanagement zur Reduzierung des Transportwege für Austausch und Entsorgung

·         Regenwassernutzung und -aufbereitung

·         Heizungsarten mit Wärmeträgern aus regenerativen Energien (Primärenergie)

·         Reduzierung des Energieverbrauchs durch Einsatz von regenerativen Energien zur Klimatisierung

·         Lüftungsanlagen mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung

·         Gebäudekonzeption für flexible Grundrissgestaltung und Umnutzbarkeit unter Berücksichtigung des Tragwerks und des vorbeugenden Brandschutzes

·         Verwaltungsbau als Effizienzhaus 40 mit hochwärmegedämmter und luftdichter Gebäudehülle (KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau wird angestrebt)

·         extensive Dachbegrünung auf Flachdächern

·         Fassadenbegrünung im Bereich des Sozial- und Verwaltungsgebäudes

·         Einsatz kreislauffähiger Materialien für die Baukonstruktionen

2.    Bedarf

 

2.1.                Bauhof

Der städtische Bauhof in der Mainstraße bietet kaum mehr ausreichend Platz für sämtliche Mitarbeitenden des TfA und Abf. Der Beruf des Müllladers kann derzeit aufgrund mangelnder Sanitärräume nicht für weibliche Personen angeboten werden

Auch mit Blick auf Lager- und Parkflächen sind die Platzverhältnisse nahezu ausgereizt. So müssen etwa bereits jetzt einzelne Müllfahrzeuge im Freien stehen, weitere Freiflächen werden durch den Straßenunterhalt bereits jetzt benötigt.

Die Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge auf dem Bauhofgelände ist nur mit erheblichem Aufwand (Ladeinfrastruktur) möglich. Hinzu kommen mittelfristig umfassend notwendige Sanierungsmaßnahmen. Die durch den Auszug der Müllabfuhr freiwerdenden Flächen sind während der Sanierungsphase als Ausweichflächen von Bedeutung.

 

2.2.                Recyclinghof Atzenhof

Die Sozial- und Sanitärbereiche bieten nicht mehr ausreichend Platz für sämtliche Mitarbeitenden. Die Container erfüllen nicht mehr die aktuellen Anforderungen (Geschlechtertrennung) und sind sanierungsbedürftig. Es wurden Absetzungen der Deponie im Bereich der Straße zur Waage/Kasse festgestellt.

Tiefbauamt und Grünflächenamt können durch den Auszug der Abfallwirtschaft von den freiwerdenden Flächen profitieren. Diese könnten als Zwischenlager für Erdaushub und Grünschnitt dienen. LA ist diesbezüglich bereits seit Jahren erfolglos auf Grundstückssuche im Stadtgebiet. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wären wichtige Punkte des Anforderungsprofils eines Grundstücks für Zwischenlagerungen schon erfüllt.

 

2.3.                Verwaltung

Die Verwaltung der Abfallwirtschaft ist von den Abteilungen und Anlagen getrennt. Bei jedem Ortstermin (Bauhof/Recyclinghof) ist pro Mitarbeiter knapp eine Stunde An- und Abfahrt mit einzurechnen.

 

3.    Synergien und Verbesserungen

 

Insbesondere folgende Synergien sowie Verbesserungen wirken sich positiv aus:

 

·         Optimierung der Logistik und Prozesse am Recyclinghof: U. a. müssen die Anlieferungen durch Bürger bei Containerabholungen nicht gestoppt werden. Die Trennung der Verkehrsströme führt zur Senkung des Unfallrisikos.

·         Büroflächen: Bereitstellung der bislang genutzten Büroräume für andere Ämter, dadurch potentiell weniger anzumietende Räumlichkeiten.

·         Nachhaltige Bauweise und Nutzung erneuerbarer Energien.

·         Verkürzung der Dienstwege innerhalb des Amts für Abfallwirtschaft. Reduzierung der Dienst-PKW.

·         Gemeinsame Nutzung von Aufenthaltsräumen, Archiv, IT-Ausstattung, Maschinen usw..

·         Der Bau bietet für die Stadt Fürth aufgrund der notwendigen Erschließung die Chance, die angrenzenden Flächen des Gewerbegebietes zeitnah zu vermarkten. Anfragen sind bereits vorhanden.

·         Verbesserte Logistik und Kostensenkung durch eigenen Containerdienst.

 

Insgesamt können aufgrund der Verbesserungen bzw. Synergieeffekte rund 150.000 € pro Jahr eingespart werden. Auf angestrebte Synergien und langfristige Kosteneinsparungen durch die zurück gestellten Umschlaghallen muss bis auf Weiteres verzichtet werden.

 

4.    Instruktion

 

Im Rahmen der Vorplanung wurden sämtliche am Projekt beteiligten Dienststellen angehört. Die Stellungnahmen aus dem Instruktionsverfahren wurden geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt. Die Ergebnisse sind in der Anlage dieser Ausschussvorlage zusammengefasst. Die wichtigsten Punkte:

 

·         Reduzierung der Überdachung im Bereich des Recyclinghofes. Dies hat allerdings zur Folge, dass auch die Dachbegrünung und Photovoltaik reduziert wird.

·         Die Grundfläche des Verwaltungsbaus lässt sich aufgrund der notwendigen Technik sowie der erforderlichen Sanitär- und Sozialräume nicht verkleinern. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit des Zentrums sollen die Bürogrößen beibehalten werden. Eine spätere Aufstockung wird als nicht sinnvoll erachtet, da die notwendige Statik und Technik bereits berücksichtigt werden müsste. Hinzu kommen Einschränkungen bei der Begrünung und Photovoltaik.

Für Recyclinghof, Mülltonnenlager, Fahrzeughalle und Verwaltungsbau wird eine Baugenehmigung benötigt. Bei der weiteren Planung werden in Abstimmung mit OA die Vorgaben des Immissionsschutzes, Bodenschutz und Altlasten, Wasserrecht und Naturschutz berücksichtigt werden.

 

5.    Finanzierung

 

5.1.                Kosten

Die aktuelle vertiefte Kostenschätzung schließt mit der Gesamtsumme 34.204.042 € bzw. indexiert 37.213.998 € ab. Der Anlage 1 „Vertiefte Kostenschätzung“ können die einzelnen Positionen je Kostengruppe entnommen werden.

 

Bei den Gesamtkosten ist mit folgenden Minderungen zu rechnen:

- KfW-Förderung nachhaltiges Bauen (Proj. 499)    500.000 EUR

- Vorsteuer Rückvergütung Finanzamt                     400.000 EUR

 

5.2.                Auswirkungen auf die Müllgebühren

Die Kosten für das AWZ sind durch den städtischen Haushalt vorzufinanzieren und werden im Jahr nach Fertigstellung dem Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft in Form von Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen weiterverrechnet. Abschreibungen und Zinsen werden in die Müllgebühren einkalkuliert.

 

Die Auswirkungen auf die Müllgebühren sind von folgenden Parametern abhängig:

 

·         Abschreibungsdauer

·         kalkulatorischer Zinssatz

·         Synergien durch gemeinsame Nutzung

·         Anrechenbares Gefäßvolumen

·         Bisheriger allgemeiner Gebührenbedarf

Eine Betrachtung ist deshalb lediglich rückwirkend und nicht für die Zukunft (Fertigstellung Mitte 2027) möglich, da insbesondere der zukünftige allgemeine Gebührenbedarf für die nächsten vier Jahre heute noch nicht seriös berechnet werden kann. Die 2027 geltenden Gebühren sind jedoch die Basis für eine mögliche Erhöhung.

 

Um dennoch abschätzen zu können bzw. ein Gefühl dafür zu bekommen, wie sich der Bau auf die Gebühren auswirkt, wurde eine Berechnung vorgenommen, welche unterstellt, das AWZ würde 2024 fertiggestellt und die Kosten ab 2025 dem Gebührenhaushalt verrechnet werden.

 

Folgende Parameter sind nach Rücksprache mit der Kämmerei dieser Berechnung zu Grunde gelegt:

Abschreibungsdauer (im Mittel) 40 Jahre, Kalk. Zinsen 5,0 %, Synergien 150.000 EUR/a, Gefäßvolumen Restmüll 17.100.000 l (inkl. Gewerbe), Gefäßvolumen Biomüll 7.200.000 l, bisheriger Gebührenbedarf 35.500.000 EUR.

 

Die Müllgebühr für Rest- und Biomüll müsste in diesem Fall einmalig um rund 11 % bzw. 15 % erhöht werden.

 

Die derzeitige Gebühr für das Gefäßvolumen Restmüll von 1 l/a würde um 0,19 EUR von 1,76 EUR auf 1,95 EUR steigen. Bei Nutzung einer 60-l-Tonne (4-Personenhaushalt) entspräche die Erhöhung 11,35 EUR/a. Die derzeitige Gebühr für das Gefäßvolumen Biomüll von 1 l/a würde um 0,19 EUR von 1,13 EUR auf 1,32 EUR steigen. Bei Nutzung einer 60-l-Tonne entspräche die Erhöhung 2,15 EUR/a.

 

 

  1. Terminplanung

 

Entsprechend des aktuellen Generalablaufplans wird mit Baubeginn im August 2025 und Fertigstellung im März 2027 gerechnet.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

37.213.998

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 

 


Vertiefte Kostenschätzung

Zusammenfassung des Instruktionsverfahrens

Präsentation

Pläne

Raumprogramm