Der
Vortrag der Referentin dient zur Kenntnis.
Es wird die Fortführung und Begleitung des Projekts durch die Verwaltung in der Projektphase 2 und die Übernahme des Eigenanteils durch die Stadt Fürth beschlossen.
Projektphase I Realisierbarkeitsstudie (abgeschlossen):
Der Ergebnisbericht zur 2021 in Auftrag gegebenen Realisierbarkeitsstudie zum Metropolradweg zwischen Nürnberg und Bamberg wurde nun fertiggestellt. Damit ist die erste Projektphase abgeschlossen.
In der Realisierbarkeitsstudie wurde untersucht ob, und wenn ja mit welchen Anforderungen sowie auf welcher Trasse ein großräumiger Radweg entlang des Main-Donau-Kanals realisiert werden kann.
Voraussetzung in der Untersuchung war, dass eine direkte, zügig, sicher und komfortabel befahrbare Radwegeverbindung hergestellt werden soll. Auf Fürther Stadtgebiet konnte eine Trasse gefunden werden, die auf etwa 11 km überwiegend direkt am Kanal verläuft. Damit hat Fürth den längsten Anteil der insgesamt rund 65 km langen Trasse.
Es wurde festgestellt, dass die Qualitätsstandards einer Radschnellverbindung (RSV) nicht umsetzbar sind. Daher wurde sich auf den nach FGSV-Regelwerken nächst niedrigeren Standard einer Radvorrangroute (RVR) geeinigt. Folgende Regelquerschnitte werden angestrebt:
WSV-Betriebswege
Wege mit Uferwänden
Zwischenphase (aktuell):
Bis Anfang 2024 befindet sich das Projekt in einer Zwischenphase, in der es unter anderem um den Aufbau von Projektstrukturen, Bemühung um Fördermittel und die Gründung eines interkommunalen Interessenverbundes geht. Die bisherige Federführung wurde durch das Landratsamt Bamberg übernommen und wird auch in der Zwischenphase fortgeführt. Beteiligt sind hierbei alle Anrainerkommunen des Main-Donau-Kanals zwischen Bamberg und Nürnberg.
Projektphase II (ab 2024):
Auf die Zwischenphase folgt die Projektphase II, die bis Mitte 2025 geplant ist. Darin geht es vorwiegend um die Vorbereitung, Durchführung und Begleitung einer Vergabe der Planungsleistungen. Der Lenkungs- und Arbeitskreis mit Beteiligung der Stadt Fürth soll auch in dieser Phase weitergeführt werden.
Aus Sicht der Stadt Fürth sind bereits in dieser Projektphase auch Fragestellungen zum Betrieb und Unterhalt zu klären. Diese wirken sich in ihrer Ausgestaltung teils erheblich auf die anfallenden Folgekosten und Aufwendungen aus und sollten daher frühzeitig erkannt und kalkuliert werden. Es wurde dazu mit weiteren Dienststellen ein Katalog ausgearbeitet, der den Projektverantwortlichen übergeben wird. Ähnliche Probleme werden auch bspw. bei der Stadt Nürnberg gesehen. In Absprache mit der Stadt Fürth wird hier ebenfalls auf eine Klärung in der nächsten Projektphase hingewirkt.
Maßnahmenplanung Fürth
In der abgeschlossenen Realisierbarkeitsstudie sind für das Stadtgebiet Fürth konkrete Maßnahmen erarbeitet worden (Anlage 1 und 2). In der nächsten Projektphase soll für diese Maßnahmen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (HOAI LP 3 u.4) erarbeitet werden.
Auf dem überwiegenden Teil im Fürther Gebiet (74 %) kann der angestrebte Radvorrangroutenstandard durch die Maßnahmen erreicht werden oder ist bereits erreicht. Auf der übrigen Strecke (26 %) kann zumindest ein Standard nach den gängigen Regelwerken für Radverkehrsplanung (ERA) erreicht werden.
Der größte Handlungsbedarf besteht im Ausbau der Strecke (Belag, Beleuchtung, etc.) sowie beim Ausbau des Radweges auf den Trogbrücken (Absturzsicherung). Die Maßnahmen sind in die Kategorien basis und nachrangig eingeteilt. In Fürth ist eine Sanierung der Uferwände und Trogbrücken absehbar. Da eine Umsetzung der Maßnahmen in diesen Abschnitten erst mit Sanierung sinnvoll ist, werden diese Maßnahmen als (zeitlich) nachrangig eingestuft. Die Stadt Fürth wird sich für eine sinnvolle Koordinierung der MRW-Maßnahmen und der Sanierungen einsetzen.
Eine Vorgabe des Förderprogramms des Bundeamtes für Logistik und Mobilität (BALM) ist ein zeitnaher Baubeginn nach Ende der Projektphase II. Der Umsetzungszwang für nachrangige Maßnahmen soll ausgesetzt werden. Somit sind zumindest die Basismaßnahmen zeitnah umzusetzen.
Kosten (Anlage 3):
Für die Herstellung einer durchgängigen Strecke wurden insgesamt Kosten von 19 Mio. Euro (netto) geschätzt. Auf Fürth entfielen streckenanteilig rund 4 Mio. Euro. (netto). Abzüge durch Fördermöglichkeiten sind in dieser Schätzung noch nicht enthalten.
Die Planungs- und Projektmanagementkosten der Projektphase II werden entsprechend der Strecken- bzw. Kostenanteile unter den Kommunen aufgeteilt. Die Kosten sind zudem mit 75 % durch das BALM und mit 15 % durch das StMB förderfähig.
Der Eigenanteil für Fürth für die Planungskosten in der Projektphase II beläuft sich auf 23.303 € (siehe Anlage 3). Der geschätzte Eigenanteil der Projektmanagementkosten für Fürth liegt bei rund 7.600 €. Damit ergibt sich ein gerundeter Eigenanteil von 31.000 € brutto, der vom Stadtplanungsamt aus der Haushaltstelle „Radverkehr“ finanziert werden kann.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
31.000 € |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
nein |
X |
ja |
Hst. 01.6100.65555900 |
Budget-Nr. |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1_Maßnahmenplanung Ausschnitt Fürth
Anlage 2_Maßnahmenkataster_Ausschnitt Fürth
Anlage 3_MRW-Kostentabelle
Anlage 4_Klimaprüfung
Anlage 5_Klimaprüfung_Auswertung