Betreff
Radschutzstreifen Vacher Straße
Vorlage
SpA/1128/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Referentin dient der Kenntnisnahme.

 

Die Maßnahme Radschutzstreifen stadteinwärts in der Vacher Straße zwischen Solarberg und Höhe Hausnummer 280 wird nicht weiterverfolgt.

 

 

 


In der BWA Sitzung (SpA/1032/2023) am 01.02.2023 wurde beschlossen, die Maßnahme Radschutzstreifen in der Vacher Straße stadteinwärts zwischen Solarberg und Vacher Straße 280 in die Maßnahmenliste Radverkehrsplanung mit aufzunehmen.

 

Nach erfolgter Instruktion der Vorplanung stehen der weiteren Planung folgende Punkte entgegen, die von SvA, TfA und ADFC eingegangen sind:

 

§ Nach VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 2 dürfen Schutzstreifen für den Radverkehr (VZ 340 Leitlinie am rechten Fahrbahnrand mit Piktogrammen) nur innerhalb geschlossener Ortschaften eingerichtet werden.

§ Es besteht Konfliktpotenzial zwischen Radfahrenden und bei Rückstau am Fahrbahnrand/Schutzstreifen haltenden Kfz-Fahrenden zu Stoßzeiten beim Anlieferungsverkehr des Recyclinghofs

 

Die Planung zur Maßnahme kann aus den genannten Gründen nicht fortgeführt werden.

 

Stattdessen wurde geprüft, ob eine Verlagerung der Vorrangroute auf den parallel zur Vacher Straße verlaufenden Weg im Wiesengrund unter Ertüchtigung des Weges möglich wäre. Der dafür notwendige Grunderwerb wurde durch das Liegenschaftsamt angefragt. Da hierfür seitens der Eigentümer keine Verkaufsbereitschaft besteht, kann auch diese Variante nicht umgesetzt werden.

 

Es bleibt daher bei der bisherigen Situation.

 



Abwägungstabelle Radschutzstreifen Vacher Straße