Betreff
Petitionsschreiben zum Bebauungsplan Nr. 332b: Prioritätenfestlegung des Stadtplanungsamtes
Vorlage
SpA/1132/2023
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zur Kenntnis und beschließt, keine Änderung an der Prioritätenfestlegung durchzuführen.


Die Stadt Fürth erhielt ein Petitionsschreiben bezüglich des Bebauungsplans Nr. 332b „für das Gebiet zwischen den Straßen In der Lohe, Im Stöckig, der Heldstraße und dem Starenweg“. Das Ziel der Petition ist, dass der genannte Bebauungsplan priorisiert bearbeitet wird.

 

Der Bau- und Werkausschuss beschloss am 14.06.2023 die vorgeschlagene Projektliste des Stadtplanungsamts, Abteilung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung als vordringliche Maßnahmen für den Betrachtungszeitraum 2023-2025 (s. Anlagen) und ergänzte die Projektliste am 20.09.2023.

 

Der Bebauungsplan Nr. 332b „für das Gebiet zwischen den Straßen In der Lohe, Im Stöckig, der Heldstraße und dem Starenweg“ erhielt aktuell keine oberste Priorität. Dem Bau- und Werkausschuss wird 2025 eine aktualisierte Prioritätenliste zum Beschluss für den Zeitraum 2026-2030 vorgelegt werden. Eine Weiterführung des Bauleitplanverfahrens ist daher nach entsprechendem Beschluss ab 2026 möglich.

 

Hintergründe der entsprechenden Einwertung durch die Mitglieder des Bau- und Werkausschusses waren nach Kenntnis der Verwaltung einerseits die höhere Dringlichkeiten bei Bebauungsplänen mit vergleichbarem Aufwand:

-       Bebauungsplan Nr. 438a „Westlich Magnolienweg“: zahlreiche Vormerkungen für die dort zu schaffenden Bauplätze (Flächen in städtischem Eigentum)

-       Bebauungsplan Nr. 460a „Golfpark“: Schaffung benötigter Arbeitsplätze, Ansiedlung von Unternehmen oder Ermöglich Standortverbesserung von Fürther Unternehmen (Flächen in städtischem Eigentum)

-       Bebauungsplan Nr. 278d „Dambach-West – Reichsbodenfeld“: Wartezeit der beteiligten drei Wohnungsbauunternehmen seit ca. 40 Jahren, Schaffung zahlreicher Wohneinheiten, insbesondere geförderter Wohnraum, Realisierung inklusive Energiekonzept

-       Bebauungsplan 396b „Faurecia“: Schaffung benötigter Arbeitsplätze, Ansiedlung von Unternehmen oder Ermöglich Standortverbesserung von Fürther Unternehmen, Schaffung von Flächen für Pflegeeinrichtungen (Flächen in städtischem Eigentum)

-       Bebauungsplan Nr. 275a 2. Ä „Wolfsgrubermühle“ (HSG): Schaffung von Baurecht für den Neubau des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums (Flächen in städtischem Eigentum)

-       und einige mehr

 

und andererseits die Problematik hinsichtlich des Wasserrechts im Bereich Ronhof, die eine Erschließung nicht in direkter zeitlicher Nähe zum beschlossenen Betrachtungszeitraum 2023-2025 erwarten lässt.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Vorlagen und Projektlisten