Stellenschaffungen für das Jahr 2025 erfolgen nach der im Sachverhalt dargestellten Maßgabe (Stellendeckel) .
In den Sitzungen des Finanz- und
Verwaltungsausschusses bzw. des Stadtrats wurde am 21.04.2021 die Einführung
eines Stellendeckels für das Stellenplanverfahren 2022 ff. beschlossen. Das veränderte Verfahren war insbesondere aufgrund der pandemiebedingten
schwierigen Haushaltslage, sowie der seit Jahren gestiegenen Ausgaben im
Personalbereich unerlässlich. Gleichzeitig wurde eine Überprüfung des
Verfahrens zum Stellendeckels nach einem Jahr, somit für das
Stellenplanverfahren 2023 vereinbart. Nach Beratschlagungen in den Referentenrunden wurde
die Fortführung des Stellendeckels im Finanz- und Verwaltungsausschuss und
Stadtrat am 24.03.2022 beschlossen. ·
Die Fortführung des
Stellendeckels ist aufgrund der aktuellen Situation (Haushaltskonsolidierung)
auch für den HH 2025 dringend geboten ·
Für „freie“ Stellenschaffungen
sollen max. 783.300 € zur Verfügung gestellt werden ·
Es besteht grundsätzlich
Einverständnis, dass auf die Referate für das HHJ 2025 608.300 € verteilt
werden (vgl. untenstehende Tabelle). Zusätzlich soll zum
Stellenplanverfahren 2025 jedes Referat 25.000 € erhalten. Hiermit soll auch
kleineren Referaten ein nennenswertes Volumen zur Verfügung gestellt werden,
mit dem unvorhergesehene Aufgaben, die beispielweise in mehreren Referaten
verankert sind, übernommen werden können.
·
Zu den 783.300 € kommen weitere
Mittel für Stellen hinzu, die, wie bereits zum Stellenplanverfahren 2022
beschlossen, unerlässlich sind. Hierbei handelt es sich z. B. um Stellen für
die Übernahme völlig neuer gesetzlicher Aufgaben, Stellen im Bereich
Kindertagesstätten und Ganztagesbetreuung, sowie, wie bereits zum
Stellenplanverfahren 2024 beschlossen, Stellen für Hausmeister und
Reinigungspersonal für neue Flächen. ·
Des Weiteren werden, wie bereits
zum Stellenplanverfahren 2024 beschlossen, auch für das Stellenplanverfahren
2025 Mittel für Stellen zur Verfügung gestellt, die notwendig sind, um auf
Grund von Gesetzesänderungen erweiterte Aufgaben erfüllen zu können. Es
handelt sich hierbei insbesondere um Leistungen, auf die Bürgerinnen und
Bürger einen Rechtsanspruch haben (z.B. Wohngeldreform). Entsprechende Stellen
werden somit nur zur Hälfte auf den dem jeweiligen Referat zugeteilten
Betrag angerechnet ·
Als Verteilungsschlüssel stand
zur Auswahl das RE 2023 oder der Planansatz 2024 bei den Personalkosten der
einzelnen Referate. Vorschlag der
Referentenrunde: Die Verteilung erfolgt je nachdem, welcher Schlüssel für das
jeweilige Referat günstiger ist. ·
Projektstellen: Es besteht
Übereinstimmung, dass bei Projektstellen der nicht geförderte Anteil zur
Hälfte kompensiert werden muss. Falls dies nicht möglich ist, ist der
entsprechende Betrag auf den Stellendeckel anzurechnen.
Die
konkrete Verteilung der Budgetmittel für den Stellendeckel sieht wie folgt aus:
1 Nach Summe Entgelte/Besoldung im
jeweiligen Rf.RE 2023 2 Nach Summe Entgelte/Besoldung im
jeweiligen Rf. Ansatz 2024 |
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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