Betreff
Stellenplan-Verfahren 2025 - Fortführung des Stellendeckels
Vorlage
OrgA/0267/2024
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage

Stellenschaffungen für das Jahr 2025 erfolgen nach der im Sachverhalt dargestellten Maßgabe (Stellendeckel) .


In den Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses bzw. des Stadtrats wurde am 21.04.2021 die Einführung eines Stellendeckels für das Stellenplanverfahren 2022 ff. beschlossen. Das veränderte Verfahren war insbesondere aufgrund der pandemiebedingten schwierigen Haushaltslage, sowie der seit Jahren gestiegenen Ausgaben im Personalbereich unerlässlich. Gleichzeitig wurde eine Überprüfung des Verfahrens zum Stellendeckels nach einem Jahr, somit für das Stellenplanverfahren 2023 vereinbart.

Nach Beratschlagungen in den Referentenrunden wurde die Fortführung des Stellendeckels im Finanz- und Verwaltungsausschuss und Stadtrat am 24.03.2022 beschlossen.
Auch für das Stellenplanverfahren 2024 wurde der Stellendeckel fortgeführt. Entsprechend den Beratschlagungen in der Referentenrunde vom 14.02.2023 erfolgte der Beschluss in den Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses, sowie des Stadtrates am 28.03.2023.

Die weitere Fortführung des Stellendeckels für das Stellenplanverfahren 2025 wurde in der Referentenrunde vom 30.01.2024 mit folgendem Ergebnis diskutiert:

 

·         Die Fortführung des Stellendeckels ist aufgrund der aktuellen Situation (Haushaltskonsolidierung) auch für den HH 2025 dringend geboten

 

·         Für „freie“ Stellenschaffungen sollen max. 783.300 € zur Verfügung gestellt werden

·         Es besteht grundsätzlich Einverständnis, dass auf die Referate für das HHJ 2025 608.300 € verteilt werden (vgl. untenstehende Tabelle).

Zusätzlich soll zum Stellenplanverfahren 2025 jedes Referat 25.000 € erhalten. Hiermit soll auch kleineren Referaten ein nennenswertes Volumen zur Verfügung gestellt werden, mit dem unvorhergesehene Aufgaben, die beispielweise in mehreren Referaten verankert sind, übernommen werden können. 

·         Zu den 783.300 € kommen weitere Mittel für Stellen hinzu, die, wie bereits zum Stellenplanverfahren 2022 beschlossen, unerlässlich sind. Hierbei handelt es sich z. B. um Stellen für die Übernahme völlig neuer gesetzlicher Aufgaben, Stellen im Bereich Kindertagesstätten und Ganztagesbetreuung, sowie, wie bereits zum Stellenplanverfahren 2024 beschlossen, Stellen für Hausmeister und Reinigungspersonal für neue Flächen.

·         Des Weiteren werden, wie bereits zum Stellenplanverfahren 2024 beschlossen, auch für das Stellenplanverfahren 2025 Mittel für Stellen zur Verfügung gestellt, die notwendig sind, um auf Grund von Gesetzesänderungen erweiterte Aufgaben erfüllen zu können. Es handelt sich hierbei insbesondere um Leistungen, auf die Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch haben (z.B. Wohngeldreform). Entsprechende Stellen werden somit nur zur Hälfte auf den dem jeweiligen Referat zugeteilten Betrag angerechnet

·         Als Verteilungsschlüssel stand zur Auswahl das RE 2023 oder der Planansatz 2024 bei den Personalkosten der einzelnen Referate.

Vorschlag der Referentenrunde: Die Verteilung erfolgt je nachdem, welcher Schlüssel für das jeweilige Referat günstiger ist.

·         Projektstellen:

Es besteht Übereinstimmung, dass bei Projektstellen der nicht geförderte Anteil zur Hälfte kompensiert werden muss. Falls dies nicht möglich ist, ist der entsprechende Betrag auf den Stellendeckel anzurechnen.

 

 

D

22.1001

Rf. I

29.6001

Rf. II

66.2002

Rf. III

139.6002

Rf. IV

128.4001

Rf. V

203.7002

Rf. VI

18.7002

Die konkrete Verteilung der Budgetmittel für den Stellendeckel sieht wie folgt aus:



 



 

 

 

 

1 Nach Summe Entgelte/Besoldung im jeweiligen Rf.RE 2023

2 Nach Summe Entgelte/Besoldung im jeweiligen Rf. Ansatz 2024

 

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: