Der Vortrag der Baureferentin dient zur Kenntnis.
Die Radabstellanlagen (RAA) des Paket 4 werden als Vorplanung beschlossen.
Die aufgeführten Planungskriterien für die Situierung von Radabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum werden für Paket 4 und alle noch folgenden Pakete beschlossen.
.
Beschlusslage, bisherige Planungen
Im Bau-
und Werkausschuss am 13.06.2018 wurde der Baustein „Fahrradabstellanlagen“ des
Radverkehrskonzepts des Stadtplanungsamtes beschlossen. Danach sollen, abhängig
von der Lage und gegliedert in Prioritäten insgesamt ca. 2.000 öffentliche
Fahrradabstellplätze in Fürth errichtet werden. Die Realisierung soll in
Paketen erfolgen, das erste Paket wurde im BWA am 17.07.2019 beschlossen (195
Stellplätze), Pakete 2 und 3 folgten im September 2022.
Die
Umsetzung der Pakete 1-3 ist mittlerweile abgeschlossen, ca. 600 Fahrradständer
wurden inzwischen errichtet (ohne B+R-Offensive).
Geplante Maßnahme: Paket 4
Für
Paket 4 wurden Standorte identifiziert, von welchen sich die Verwaltung einen
hohen Nutzwert sowie deutlich positive Auswirkungen auf die Fahrradnutzung
erhofft. Es ist geplant, insgesamt 210
Fahrradständer an 37 Standorten zu errichten. Die genauen Standorte sind
der Standort-Liste sowie der Übersichtskarte zu entnehmen.
In dicht
bebauten Gebieten (Innenstadt) stehen inzwischen nur noch wenig geeignete
Flächen für Radabstellanlagen (RAA) zur Verfügung. Räume für Fußgänger sollen
möglichst nicht durch RAA eingeschränkt werden, größere „Gehwegnasen“ und
andere geeignete Freiflächen sind im Innenstadtbereich selten. Daher wird in
Einzelfällen auf Pkw-Parkplätze ausgewichen. Es entfallen im Zuge der
Aufstellung dieses Pakets 14 Parkplätze im Stadtgebiet. Anstelle von
Systemständern sind dort Anlehnlehnbügel geplant, um Falschparken durch
Pkw-Fahrer zu verhindern.
Bei der Standortwahl
für RAA spielen folgende Kriterien
eine Rolle:
- sichtbarer Parkdruck
durch wild geparkte Fahrräder auch an Fassaden, in Grünanlagen bzw.
Behinderungen für den möglichst barrierefreien Fußverkehr
- Freihalten des
Gehwegs zur Sicherung der benötigten Sichtfelder für Straßenquerungen
- Abstellbedarf durch
anliegende Nutzungen (Einzelhandel, öffentl. Gebäude, ÖV-Haltestellen)
- Angebot für
bestehende Wohnnutzung (Anwohner und Besucher) besonders in Bereichen
gründerzeitlicher Bebauung, wo keine privaten Fahrrardabstellnalgen
existieren ider nachferüstet werden können
- Vorschläge aus der
Bevölkerung
Die Planung von RAA erfolgt(e) generell auf
Grund der Anwendung dieser Kriterien. Ziel ist es, ein für die Nachfrage
ausreichendes Angebot an RAA herzustellen, wo die Fahrräder sicher
angeschlossen werden können.
Technische Ausführung
Von 35
geplanten Standorten sollen
·
18 Standorte
(139 Ständer) mit Systemständern - wie im BWA vom 09.04.2014 von SpA
vorgestellt und für das ganze Stadtgebiet beschlossen - bestückt werden;
·
11 Standorte
als Anlehnbügel mit Querholm (48 Plätze) ausgeführt und
·
6 Standorte
für Lastenräder (17 Plätze)
geschaffen werden.
Auf den Standard
für die einheitliche Gestaltung von Fahrradabstellanlagen
(Neufassung / Erweiterung des Beschlusses
vom 9.04.2014; 2023) wird verwiesen.
Kosten
Kosten und potentielle Zuwendungen sind über div. Förderprogramme
möglich und werden im Rahmen der Projektgenehmigung aufgezeigt. Der erwartete
Fördersatz liegt bei (min.) 75 %.
Abb.: Fördermöglichkeiten
Stand 31.01.2024
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten
(geschätzt SpA): ca. 100.000€, abzüglich Fördermittel |
X |
nein |
|
ja |
€ |
||||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Hst. 6800.9505 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage 1_Übersichtsplan Paket04.pdf
Anlage 2_Tabellarische Übersicht_Paket04.pdff
Anlage 3_Übersichtsplan_alle RAA.pdf