Der Vortrag der Baureferentin dient zur Kenntnis.

 

Die Radabstellanlagen (RAA) des Paket 4 werden als Vorplanung beschlossen.

 

Die aufgeführten Planungskriterien für die Situierung von Radabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum werden für Paket 4 und alle noch folgenden Pakete beschlossen.

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Beschlusslage, bisherige Planungen

Im Bau- und Werkausschuss am 13.06.2018 wurde der Baustein „Fahrradabstellanlagen“ des Radverkehrskonzepts des Stadtplanungsamtes beschlossen. Danach sollen, abhängig von der Lage und gegliedert in Prioritäten insgesamt ca. 2.000 öffentliche Fahrradabstellplätze in Fürth errichtet werden. Die Realisierung soll in Paketen erfolgen, das erste Paket wurde im BWA am 17.07.2019 beschlossen (195 Stellplätze), Pakete 2 und 3 folgten im September 2022.

Die Umsetzung der Pakete 1-3 ist mittlerweile abgeschlossen, ca. 600 Fahrradständer wurden inzwischen errichtet (ohne B+R-Offensive).

 

 

 

Geplante Maßnahme: Paket 4

Für Paket 4 wurden Standorte identifiziert, von welchen sich die Verwaltung einen hohen Nutzwert sowie deutlich positive Auswirkungen auf die Fahrradnutzung erhofft. Es ist geplant, insgesamt 210 Fahrradständer an 37 Standorten zu errichten. Die genauen Standorte sind der Standort-Liste sowie der Übersichtskarte zu entnehmen.

In dicht bebauten Gebieten (Innenstadt) stehen inzwischen nur noch wenig geeignete Flächen für Radabstellanlagen (RAA) zur Verfügung. Räume für Fußgänger sollen möglichst nicht durch RAA eingeschränkt werden, größere „Gehwegnasen“ und andere geeignete Freiflächen sind im Innenstadtbereich selten. Daher wird in Einzelfällen auf Pkw-Parkplätze ausgewichen. Es entfallen im Zuge der Aufstellung dieses Pakets 14 Parkplätze im Stadtgebiet. Anstelle von Systemständern sind dort Anlehnlehnbügel geplant, um Falschparken durch Pkw-Fahrer zu verhindern.

 

Bei der Standortwahl für RAA spielen folgende Kriterien eine Rolle:

  • sichtbarer Parkdruck durch wild geparkte Fahrräder auch an Fassaden, in Grünanlagen bzw. Behinderungen für den möglichst barrierefreien Fußverkehr
  • Freihalten des Gehwegs zur Sicherung der benötigten Sichtfelder für Straßenquerungen
  • Abstellbedarf durch anliegende Nutzungen (Einzelhandel, öffentl. Gebäude, ÖV-Haltestellen)
  • Angebot für bestehende Wohnnutzung (Anwohner und Besucher) besonders in Bereichen gründerzeitlicher Bebauung, wo keine privaten Fahrrardabstellnalgen existieren ider nachferüstet werden können
  • Vorschläge aus der Bevölkerung

Die Planung von RAA erfolgt(e) generell auf Grund der Anwendung dieser Kriterien. Ziel ist es, ein für die Nachfrage ausreichendes Angebot an RAA herzustellen, wo die Fahrräder sicher angeschlossen werden können.

 

Technische Ausführung

Von 35 geplanten Standorten sollen

·         18 Standorte (139 Ständer) mit Systemständern - wie im BWA vom 09.04.2014 von SpA vorgestellt und für das ganze Stadtgebiet beschlossen - bestückt werden;

·         11 Standorte als Anlehnbügel mit Querholm (48 Plätze) ausgeführt und

·         6 Standorte für Lastenräder (17 Plätze)

geschaffen werden.

 

Auf den Standard für die einheitliche Gestaltung von Fahrradabstellanlagen

(Neufassung / Erweiterung des Beschlusses vom 9.04.2014; 2023) wird verwiesen.

 

Kosten

 

Kosten und potentielle Zuwendungen sind über div. Förderprogramme möglich und werden im Rahmen der Projektgenehmigung aufgezeigt. Der erwartete Fördersatz liegt bei (min.) 75 %.

 

Abb.: Fördermöglichkeiten Stand 31.01.2024

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten (geschätzt SpA): ca. 100.000€, abzüglich Fördermittel

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6800.9505

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1_Übersichtsplan Paket04.pdf

Anlage 2_Tabellarische Übersicht_Paket04.pdff

Anlage 3_Übersichtsplan_alle RAA.pdf