Der Vortrag der Referentin dient zur Kenntnis
Die Maßnahmevorschläge der Gutachter werden seitens der Verwaltung bei der Fortschreibung der Maßnahmen zur Radverkehrsplanung berücksichtigt.
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Im Rahmen des im Dez. 2022 beschlossenen Radverkehrskonzepts (RVK2022) wurde vom Gutachter zunächst die Hälfte der Vorrangrouten befahren und für die einzelnen Abschnitte Maßnahmenvorschläge erarbeitet und priorisiert.
Um die restlichen Vorrangrouten zu komplettieren und um auch die Zubringerstrecken besser einschätzen zu können, wurde im Sommer 2023 die zweite Hälfte der Vorrangrouten und alle Zubringerstrecken ebenfalls befahren, Maßnahmenvorschläge erstellt und durch den Gutachter priorisiert.
Auf Grund des nun vorliegenden zweiten Teils werden die empfohlenen Maßnahmen nun für die Gesamtstadt beraten und hinsichtlich Priorität, Wirksamkeit und Machbarkeit beurteilt. Hierzu wird auch der Runde Tisch Radverkehr mit Vertretern von ADFC, VCD, Pflegschaft Rad-/Fußverkehr, TfA, SVA und Vpl einbezogen.
Ziel der Verwaltung ist es, die Maßnahmenliste zur Radverkehrsplanung (SpA/1032/2023) in die Prioritätenliste der Verkehrsplanung zu integrieren und diese im II. Halbjahr 2024 zur Fortschreibung im BWA vorzulegen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
ja |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
ja |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage01_RVK_Teil2_Bericht.pdf
Anlage02_RVK_Teil2_Maßnahmensteckbriefe.pdf
Anlage03_217552_Klimaprüfung