Der vorgeschlagenen Anhebung der Vergütung für die Fachleistungsstunde von 66,56 € auf 69,80 € mit Wirkung ab 01.07.2024 wird zugestimmt.
Unter
dem Begriff der ambulanten Hilfen sind verschiedene Maßnahmen der Jugendhilfe
erfasst. Exemplarisch seien die Erziehungsbeistandschaft (EZB),
jugendgerichtliche Auflagen in Strafverfahren, begleitete Umgänge oder
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) genannt.
In Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichtaufgaben
beauftragt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in den jeweiligen
Einzelfällen die freien Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung dieser Maßnahmen.
In Fürth sind dies in der Regel (in
alphabetischer Reihenfolge):
1. Arche Fürth gGmbH
2. Die Jugendhilfe 180 Grad
3. Jugendhilfeverbund St. Michael/Rummelsberger Dienste,
4. Jugendhilfezentrum Fürth (KJHZ) gGmbH
5. Step e.V.
6. Vsj e.V. -Ambulante Dienste Fürth-
7. Wohnheime Frühlingstraße Mobile Betreuung
Die Auswahl der Leistungserbringer erfolgt im
Einzelfall nach den besonderen Erfordernissen und fachlichen Kriterien. Es
werden Familien betreut, deren Erziehungskompetenzen eingeschränkt sind
und/oder in denen das gesunde Aufwachsen der Kinder gefährdet ist. Ein
besonderer Betreuungsbedarf zeigt sich derzeit bei jungen Menschen mit
psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen und dadurch
einhergehenden Anpassungsstörungen und/oder Überforderung der Eltern. Um
hochpreisige stationäre Unterbringungen zu minimieren, werden den jungen
Menschen und/oder ihren Familien zunächst ambulante Hilfen angeboten.
Eingesetzt werden hierbei speziell ausgebildete Fachkräfte, die mit den
jeweiligen Problemlagen besonders vertraut sind.
Eine Abrechnungsstunde umfasst 60 Minuten. Die
beauftragten Träger rechnen ihre Leistungen nach erbrachten Stunden ab. Darin
werden zeitgenau die Kontakte mit dem Klienten, mit Eltern und anderen Personen
abgerechnet, die notwendig sind, um die Ziele der Jugendhilfemaßnahme zu erreichen.
Daneben können auch Zeitanteile abgerechnet werden, die für Bereitstellung der
Infrastruktur und Administration notwendig sind (z.B. Hilfeplangespräche,
Fallberatungen, Wegezeiten, Berichterstellung und Dokumentation). Ausgehend von
Nettoarbeitsstunden wird darüber hinaus festgelegt, in welcher Höhe der freie
Träger qualitätssichernde Anteile (z.B. Fortbildung, Supervision) einbringen
muss und welche Leistungen nicht abgerechnet werden können.
Die ambulanten erzieherischen Hilfen werden grundsätzlich
über Fachleistungsstunden mit lokal einheitlich vereinbarten fachlichen
Standards erbracht. Angelehnt an ein vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband
empfohlenes Kalkulationsmodell des Bundesverbandes für Erziehungshilfen e.V.
(AFET) wird seit 2018 die Preisfeststellung regelmäßig fortgeführt. Die letzte
Anpassung erfolgte mit Wirkung ab 01.07.2023 – das bedeutete eine Steigerung
von 4,48 %.
Die Preisfeststellung der Personalkosten ist an den
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst angelehnt. Der vorliegende
Änderungsantrag bildet nunmehr verzögert die Tariferhöhungen 2023 ab. In der
Sitzung der AG 78 (Arbeitskreis mit allen im ambulanten Bereich tätigen freien
Trägern) im Jugendamt am 13. März artikulierten die Geschäftsführer das
Erfordernis, nunmehr den Tarifabschluss 2023 in einem erhöhten
Fachleistungsstundensatz abzubilden. Noch am gleichen Tag erhielt das Jugendamt
dann einen entsprechenden Antrag per E-Mail.
Die Preissteigerung wurde kalkuliert und liegt als
Anlage 1 bei. Insbesondere ist nun auch der -recht hohe- Tarifabschluss des
Frühjahrs 2023 abgebildet. Im Einvernehmen mit den Trägern (so vorbesprochen
2023) konnten die notwendig gewordenen Steigerungen an Sach- und Betriebskosten
sowie Personalkosten damit in 2 Schritten (4,48 % in 2023 und jetzt nochmals
4,87 %) vorgenommen werden, um einen drastischen Anstieg um mehr als 9 % im
Jahre 2023 zu vermeiden. (Zum Vergleich: Die von der Entgeltkommission
Mittelfranken verhandelten Steigerungen in der stationären Jugendhilfe betragen
seit ca. einem Jahr regelmäßig zwischen 11 und 14 %!)
Der seit 01.07.2023 gültige Fachleistungsstundensatz
von 66,56 € ist demnach auf 69,80 € (entspricht 4,87 %) zu erhöhen. Die
Anpassungen der Fachleistungsstunden in den Nachbarstädten erfolgen ebenfalls
regelmäßig und sind mit dem Fachleistungsstundensatz der Stadt Fürth nach der
vorgeschlagenen Erhöhung weiterhin vergleichbar - bzw. übertreffen sie diesen
weiterhin deutlich.
Wollte man die jugendhilferechtlichen Dienstleistungen
mit eigenen Kräften erbringen, so würden wesentlich höhere Kosten entstehen.
Wie bereits im Beschluss 2023 angekündigt, werden die
Anpassungen der Stundensätze nun -wie auch in den anderen Kommunen im Großraum-
jährlich überprüft, um auch künftig mit moderaten -und zeitnahen- Anpassungen arbeiten
zu können.
Finanzielle Auswirkungen
Die Anhebung des Fachleistungsstundensatzes wirkt sich im Sonderbudget 51500
des städtischen Haushalts bei ca. jährlich 60.000 zu erbringenden
Betreuungsstunden mit einem Mehraufwand von letztlich ca. 170.000 € (Sonderbudget
51500) aus (nicht alle Stunden werden mit dem vollen Satz der höchsten
Qualifikationsstufe abgerechnet). Der Mehraufwand wurde für den Haushalt 2024
bereits eingestellt und wird auch für 2025 zu gegebener Zeit entsprechend
angemeldet.
Es wird daher
empfohlen, der vorgeschlagenen Anhebung der Vergütung für die
Fachleistungsstunde von 66,56 € auf 69,80 € mit Wirkung ab 01.07.2024
zuzustimmen
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
140.000
€ |
|
nein |
x |
Ja |
170.000 € |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst. |
Budget-Nr. 51500 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1 Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes