Der Bericht der Verwaltung wird zustimmen zur Kenntnis genommen.
Der Fachdienst „Jugendhilfe im Strafverfahren“ leistet
-bzw. koordiniert- Erzieherische Hilfen im Bereich straffällig gewordener
junger Menschen.
An der Nahtstelle zum Erwachsenenalter ist dieser
Fachdienst wichtig, um den jungen Menschen, die offensichtlich Probleme beim
adäquaten Umgang / mit der Bewältigung von Konflikten haben, noch rechtzeitig
deutliche und zielgerichtete Impulse zu geben, um einen regelkonformen und
sinnstiftenden Lebensweg einschlagen zu können.
Hierfür stehen seit vielen Jahren im Jugendamtsbezirk
Fürth Träger ambulanter Jugendhilfen -insbesondere ist hier die Arche gGmbH zu
nennen- zur Verfügung.
Dieser Arbeitsbereich war über Jahrzehnte hinweg -auch
aufgrund der gefestigten Stadtgesellschaft, der sehr guten Polizeiarbeit und
der überschaubaren Größe Fürths- ein zwar wichtiges, aber eben auch kleineres
Arbeitsgebiet im Jugendamt.
Die damalige Steuerung und Abrechnung nach den damals
noch sehr geringen Fallzahlen wäre für die Träger unwirtschaftlich gewesen. Man
praktizierte aus diesem Grund eine „Projektförderung“ mit jährlichen
Festbeträgen, um das Vorhalten entsprechender Angebote sicherzustellen.
Seit ca.10 Jahren -auch dem konstanten
Bevölkerungswachstum/-zuzug im Stadtgebiet geschuldet- gibt es bereits einen
spürbaren Anstieg der Fallzahlen.
Nach einer zweijährigen coronabedingten Reduzierung
der Fallzahlen steigen diese nunmehr wieder aufgrund der aktuellen, von
internationalen Krisen (Kriege und Flucht) und den psychosozialen Auswirkungen
der Pandemie geprägten gesellschaftlichen Entwicklungen.
Im Jahr 2023 erreichten die gerichtlichen Beschlüsse /
Weisungen einen „Allzeit-Höchstwert“ – und im Jahr 2024 startete bereits der
Monat Januar mit einer Fallzahl, die dem gesamten ersten Quartal des Jahres
2023 entsprach.
Bereits im Herbst 2023 trat der Träger Arche gGmbH an
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien heran und konnte nachweisen, dass
die zur Verfügung gestellten jährlichen Mittel nur noch für ca. die Hälfte der
zwischenzeitlich in Fürth auflaufenden Fälle im Bereich der JuHiS ausreichten.
Neben der Fallzahlenentwicklung war das u.a. auch wegen den gestiegenen
Personalkosten geschuldet.
Dies führte zu der unbefriedigenden Situation, dass
ein bewährter örtlicher Träger defizitär arbeiten musste und auch nur noch zum
Teil den Bedarf an Leistungen abdecken konnte – während man für die zusätzlich
zu bewältigenden Fälle (es geht um den Vollzug von Gerichtsentscheidungen im
Bereich einer gesetzlichen Pflichtaufgabe) auswärtigen Trägern
Fachleistungsstundenvergütungen pro Einzelfall vergüten musste – und sie damit
ungewollt besserstellte.
Dem Beispiel anderer Jugendämter aus der Region folgend, wird daher die
Handhabung der Pflichtaufgabenerfüllung im Bereich der Jugendhilfe im
Strafverfahren ab 01.07.2024 neu gestaltet.
Damit können folgende Ziele erreicht werden:
- Sicherstellung der Aufgabenerfüllung - auch für den Fall weiter steigender
jugendgerichtlicher Entscheidungen/Beauftragungen
- Sicherstellung einer auskömmlichen Vergütung für die Träger (bevorzugt der in
Fürth ansässigen)
- Sicherstellung des freien Marktzugangs für alle im Kreis der Arbeitsgruppe
gem. § 78 SGB VIII in Fürth zusammengefassten (aktuell 7) freien Träger – um
somit die Herausbildung eines sowohl kostengünstigen als auch pluralen Leistungsangebots
zu fördern.
Ganz aktuell konnten in der Region folgende Kostenmodelle erhoben werden (das
bisherige der Stadt Fürth ist in der ersten Zeile dargestellt):
Jugendamt |
Wer erledigt Gesprächs- u. Betreuungsweisungen? Freier Träger,
JgA selbst - oder anders? |
Zahl
Stunden pro Fall |
Fallpauschalen (wie hoch?)?
Fachleistungsstunden (wie viele, wie hoch?)? oder anders? |
Bemerkungen |
Stadt Fürth |
Freier Träger |
ca. 18 |
bisher
jährl. Projektförderung des Trägers (ca. 25.000 €) - nicht mehr ausreichend |
steigende
Zahlen - es werden mehr Kapazitäten benötigt - auskömmliche Vergütung vom
Träger gefordert |
LKR Ansbach |
freie Träger |
Max. 9 Mon 90 Std. oder oder 12 Mon
120 Std |
FLSt
je nach Vereinbarung mit freiem Träger; geschätzt 6.000,- € ca. 8.400,- € pro
Fall |
|
Stadt
Ans bach |
Freier Träger/JgA selbst |
104 |
FLS Ø 68€, somit 7.072 € pro Fall |
Laufzeit
meist 1 Jahr mit 2 FLS/Woche |
LKR ERH |
freie Träger |
10-20 mtl. |
FLS-Satz für amb. Hilfen; (geschätzt 700 –
1.400 € monatlich pro Fall) |
wird dort eher
selten als Maßnahme vorgeschlagen |
Stadt Erlangen |
Werden
bisher nicht erteilt, bzw. nicht vorgeschlagen |
|
|
Derzeit
laufen Gespräche hierzu mit freiem Träger, der auch Täter-Opfer-Ausgleich
macht. |
LK NEA |
JgA plus Honorarkraft |
6 Monate a 4-6 h/wtl. |
Honorar: 38 € - 44 €; somit ca. 5.000,-
€ p. Fall |
|
LRA Nbg. Land |
Mitarbeiter der JGH (2 MA) |
selten |
keine
- weil Mitarbeiter der JGH durchführen |
|
Stadt Nürnberg |
ASD und freier Träger |
ASD ca 10, freier Träger nach
Bedarf |
bisherige
Zuschüsse ca 165.700€ |
leichte
Steigerung der Fallzahlen |
Landkreis Roth |
Jugendamt selbst |
|
|
soziale
Trainingskurse über Treffpunkt in Nbg |
LK WUG |
Träger, die auch EZB machen |
12 h / Monat, 6 o. 12 Monate |
FLStd.-Satz
- aktuell 74,30 €; |
|
Das Amtsgericht Fürth arbeitet regelmäßig mit
- Gesprächsweisungen in „leichteren Fällen“. Dabei
fallen 4-5 Termine an (mit dem vollen Fachleistungsstundensatz zu vergüten).
- Betreuungsweisungen (schwerere Fälle). I.d.R. findet
hier 6 Monate lang wöchentlich ein Termin mit je 2-4 Std. statt. Im Mittel sind
hier pro Fall also 24 x 3 Std. zu vergüten, somit gut 5.000,- €. Es können aber
-je nach Einzelfall- ggf. Teile der Leistung auch von Fachkräften mit
geringerer Qualifikation (zum halben Fachleistungsstundensatz) erbracht werden,
sodass -wo möglich- pro Fall geringere Kosten entstehen könnten.
Wir bewegen uns auf jeden Fall in dem Rahmen, der in der Region üblich ist -
vgl. Tabelle.
JuHiS-Leistung „Arbeitsauflagen“:
Neben den o.g. Gesprächsweisungen werden vom
Jugendstrafgericht auch Arbeitsauflagen angeordnet.
Hier besteht die Möglichkeit an einer Pauschalförderung festzuhalten. Die
Fahrradwerkstatt der Arche gGmbH hat sich bisher sehr bewährt – der massive
Fallzahlenanstieg kann damit allein aber wohl perspektivisch nicht gesichert
werden – über zusätzliche Optionen (z.B. Wertstoffhof) wird bereits verhandelt.
Auskömmliche, aber nach wie vor für die Stadt Fürth kostengünstige
projektartige Konzepte werden dabei weiterhin angestrebt.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien arbeitet
mit den freien Trägern daran, noch vor den Haushaltsanmeldungen für 2025 über
ein effizientes und weiterhin günstiges Konzept für die finanzielle Steuerung
und Abwicklung der Arbeitsauflagen zu verfügen.
Finanzielle Auswirkungen
Der zu erwartende Mehraufwand wurde bereits mit Beschluss des AJJ vom
17.04.2024 und Stadtrat vom 24.04.2024 bewilligt.
Die Abrechnung der Fachleistungsstunden erfolgt nunmehr neu im Sonderbudget
51500 des städtischen Haushalts. Die Kosten der Fachleistungsstunden für
JuHiS-Leistungen wurden im o.g. Sonderbudget bereits einkalkuliert.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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