Betreff
Ambulante Hilfen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien – Fallzahlenentwicklung und -vergütung im Bereich der Jugendhilfe im Strafverfahren
Vorlage
JgA/0687/2024
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Bericht der  Verwaltung wird zustimmen zur Kenntnis genommen.

 

 


Der Fachdienst „Jugendhilfe im Strafverfahren“ leistet -bzw. koordiniert- Erzieherische Hilfen im Bereich straffällig gewordener junger Menschen.

 

An der Nahtstelle zum Erwachsenenalter ist dieser Fachdienst wichtig, um den jungen Menschen, die offensichtlich Probleme beim adäquaten Umgang / mit der Bewältigung von Konflikten haben, noch rechtzeitig deutliche und zielgerichtete Impulse zu geben, um einen regelkonformen und sinnstiftenden Lebensweg einschlagen zu können.

 

Hierfür stehen seit vielen Jahren im Jugendamtsbezirk Fürth Träger ambulanter Jugendhilfen -insbesondere ist hier die Arche gGmbH zu nennen- zur Verfügung.

 

Dieser Arbeitsbereich war über Jahrzehnte hinweg -auch aufgrund der gefestigten Stadtgesellschaft, der sehr guten Polizeiarbeit und der überschaubaren Größe Fürths- ein zwar wichtiges, aber eben auch kleineres Arbeitsgebiet im Jugendamt.

 

Die damalige Steuerung und Abrechnung nach den damals noch sehr geringen Fallzahlen wäre für die Träger unwirtschaftlich gewesen. Man praktizierte aus diesem Grund eine „Projektförderung“ mit jährlichen Festbeträgen, um das Vorhalten entsprechender Angebote sicherzustellen.

 

Seit ca.10 Jahren -auch dem konstanten Bevölkerungswachstum/-zuzug im Stadtgebiet geschuldet- gibt es bereits einen spürbaren Anstieg der Fallzahlen.

Nach einer zweijährigen coronabedingten Reduzierung der Fallzahlen steigen diese nunmehr wieder aufgrund der aktuellen, von internationalen Krisen (Kriege und Flucht) und den psychosozialen Auswirkungen der Pandemie geprägten gesellschaftlichen Entwicklungen.

Im Jahr 2023 erreichten die gerichtlichen Beschlüsse / Weisungen einen „Allzeit-Höchstwert“ – und im Jahr 2024 startete bereits der Monat Januar mit einer Fallzahl, die dem gesamten ersten Quartal des Jahres 2023 entsprach.

 

Bereits im Herbst 2023 trat der Träger Arche gGmbH an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien heran und konnte nachweisen, dass die zur Verfügung gestellten jährlichen Mittel nur noch für ca. die Hälfte der zwischenzeitlich in Fürth auflaufenden Fälle im Bereich der JuHiS ausreichten. Neben der Fallzahlenentwicklung war das u.a. auch wegen den gestiegenen Personalkosten geschuldet.

 

Dies führte zu der unbefriedigenden Situation, dass ein bewährter örtlicher Träger defizitär arbeiten musste und auch nur noch zum Teil den Bedarf an Leistungen abdecken konnte – während man für die zusätzlich zu bewältigenden Fälle (es geht um den Vollzug von Gerichtsentscheidungen im Bereich einer gesetzlichen Pflichtaufgabe) auswärtigen Trägern Fachleistungsstundenvergütungen pro Einzelfall vergüten musste – und sie damit ungewollt besserstellte.

Dem Beispiel anderer Jugendämter aus der Region folgend, wird daher die Handhabung der Pflichtaufgabenerfüllung im Bereich der Jugendhilfe im Strafverfahren ab 01.07.2024 neu gestaltet.

Damit können folgende Ziele erreicht werden:

- Sicherstellung der Aufgabenerfüllung - auch für den Fall weiter steigender jugendgerichtlicher Entscheidungen/Beauftragungen
- Sicherstellung einer auskömmlichen Vergütung für die Träger (bevorzugt der in Fürth ansässigen)
- Sicherstellung des freien Marktzugangs für alle im Kreis der Arbeitsgruppe gem. § 78 SGB VIII in Fürth zusammengefassten (aktuell 7) freien Träger – um somit die Herausbildung eines sowohl kostengünstigen als auch pluralen Leistungsangebots zu fördern.

Ganz aktuell konnten in der Region folgende Kostenmodelle erhoben werden (das bisherige der Stadt Fürth ist in der ersten Zeile dargestellt):

Jugendamt

Wer erledigt Gesprächs- u. Betreuungsweisungen? Freier Träger, JgA selbst - oder anders?

Zahl Stunden pro Fall

Fallpauschalen (wie hoch?)? Fachleistungsstunden (wie viele, wie hoch?)? oder anders?

Bemerkungen

Stadt Fürth

Freier Träger

ca. 18

bisher jährl. Projektförderung des Trägers (ca. 25.000 €) - nicht mehr ausreichend

steigende Zahlen - es werden mehr Kapazitäten benötigt - auskömmliche Vergütung vom Träger gefordert

LKR Ansbach

freie Träger

Max. 9 Mon 90 Std. oder oder 12 Mon 120 Std

FLSt je nach Vereinbarung mit freiem Träger; geschätzt 6.000,- € ca. 8.400,- € pro Fall

 

Stadt Ans bach

Freier Träger/JgA selbst

104

FLS Ø 68€, somit 7.072 € pro Fall

Laufzeit meist 1 Jahr mit 2 FLS/Woche

LKR ERH

freie Träger

10-20 mtl.

FLS-Satz für amb. Hilfen; (geschätzt 700 – 1.400 € monatlich pro Fall)

wird dort eher selten als Maßnahme vorgeschlagen

Stadt Erlangen

Werden bisher nicht erteilt, bzw. nicht vorgeschlagen

 

 

Derzeit laufen Gespräche hierzu mit freiem Träger, der auch Täter-Opfer-Ausgleich macht.

LK NEA

JgA plus Honorarkraft

6 Monate a 4-6 h/wtl.

Honorar: 38 € - 44 €; somit ca. 5.000,- € p. Fall

 

LRA Nbg. Land

Mitarbeiter der JGH (2 MA)

selten

keine - weil Mitarbeiter der JGH durchführen

 

Stadt Nürnberg

ASD und freier Träger

ASD ca 10, freier Träger nach Bedarf

bisherige Zuschüsse ca 165.700€

leichte Steigerung der Fallzahlen

Landkreis Roth

Jugendamt selbst

 

 

soziale Trainingskurse über Treffpunkt in Nbg

LK WUG

Träger, die auch EZB machen

12 h / Monat, 6 o. 12 Monate

FLStd.-Satz - aktuell 74,30 €;
somit zwischen 5.349,60 € und 10.699,20 € pro Fall

 

 

Das Amtsgericht Fürth arbeitet regelmäßig mit

- Gesprächsweisungen in „leichteren Fällen“. Dabei fallen 4-5 Termine an (mit dem vollen Fachleistungsstundensatz zu vergüten).

- Betreuungsweisungen (schwerere Fälle). I.d.R. findet hier 6 Monate lang wöchentlich ein Termin mit je 2-4 Std. statt. Im Mittel sind hier pro Fall also 24 x 3 Std. zu vergüten, somit gut 5.000,- €. Es können aber -je nach Einzelfall- ggf. Teile der Leistung auch von Fachkräften mit geringerer Qualifikation (zum halben Fachleistungsstundensatz) erbracht werden, sodass -wo möglich- pro Fall geringere Kosten entstehen könnten.
Wir bewegen uns auf jeden Fall in dem Rahmen, der in der Region üblich ist - vgl. Tabelle.

JuHiS-Leistung „Arbeitsauflagen“:

Neben den o.g. Gesprächsweisungen werden vom Jugendstrafgericht auch Arbeitsauflagen angeordnet.
Hier besteht die Möglichkeit an einer Pauschalförderung festzuhalten. Die Fahrradwerkstatt der Arche gGmbH hat sich bisher sehr bewährt – der massive Fallzahlenanstieg kann damit allein aber wohl perspektivisch nicht gesichert werden – über zusätzliche Optionen (z.B. Wertstoffhof) wird bereits verhandelt. Auskömmliche, aber nach wie vor für die Stadt Fürth kostengünstige projektartige Konzepte werden dabei weiterhin angestrebt.

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien arbeitet mit den freien Trägern daran, noch vor den Haushaltsanmeldungen für 2025 über ein effizientes und weiterhin günstiges Konzept für die finanzielle Steuerung und Abwicklung der Arbeitsauflagen zu verfügen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Der zu erwartende Mehraufwand wurde bereits mit Beschluss des AJJ vom 17.04.2024 und Stadtrat vom 24.04.2024 bewilligt.
Die Abrechnung der Fachleistungsstunden erfolgt nunmehr neu im Sonderbudget 51500 des städtischen Haushalts. Die Kosten der Fachleistungsstunden für JuHiS-Leistungen wurden im o.g. Sonderbudget bereits einkalkuliert.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: