Betreff
HLG: Änderung des Raumprogramms für den Neubau von 60 auf 48 Klassen, Änderung der Projektgenehmigung, LUR: Aussicht auf ein neues Raumprogramm mit 36 Klassen im Altbau HLG
Vorlage
SEP/0050/2024
Aktenzeichen
Ref. 1/SchE
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat stimmt zu, dass

1.1

in Folge der Verringerung der zukünftigen Zahl der Schülerinnen und Schüler von 1500 auf 1200 für das Helene-Lange-Gymnasium (HLG) das Raumprogramm der Schule von 60 auf 48 Klassen verkleinert wird.

1.2

die Räume im EG und Kellergeschoss des Altbaus HLG zukünftig für den Ganztag und den Oberstufenaufenthalt des HLGs genutzt werden und die Räume im 1. und 2. OG des Altbaus HLG entgegen der bisherigen Planung nach ihrer Sanierung zukünftig der Leopold Ullstein-Realschule (LUR) übertragen werden.

1.3

die LUR durch den Umbau der Räume im Altbau HLG für ihre Schulzwecke perspektivisch ihr Raumprogramm von 28 auf 36 Klassen erhöhen kann.

1.4

das förderfähige Raumprogramm für die bedarfsnotwendigen Räume für den Neubau und Altbau HLG schulaufsichtlich als Folge in zwei Schritten, nach Maßnahmenfortschritt, genehmigt wird.

 

2. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat stimmt der Änderung zur Projektgenehmigung für den „Neubau einer Schule mit Tiefgarage und einer 6-fach Sporthalle sowie Umbaumaßnahmen am denkmalgeschützten Altbau in der Tannenstr. 19 und 20“, gemäß Punkt 2.5 der RiL für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben der Stadt Fürth, Stand 01.04.2017 zu.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel bereitzustellen und die haushalts-rechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen.

 


1.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.12.2023 im Kontext der Beschlussfassung zum 4. Gymnasium (SEP/0047/2023) beschlossen:

 

„Das Helene-Lange-Gymnasium (HLG) und Hardenberg Gymnasium (HGF) sollen zukünftig

wieder kleiner werden, d.h. ihre Gesamtschülerzahl soll perspektivisch nicht mehr 1.200

Schülerinnen und Schüler übersteigen....

Das Helene-Lange Gymnasium soll einen Teil seiner Räume im Altbau nach deren

Sanierung der Leopold Ullstein-Realschule übergeben. Die konkrete Umnutzung der

Räume im Altbau des HLGs wird den Gremien zu gegebener Zeit zur Entscheidung vor-

gelegt werden.“

 

In Besprechungen mit der Regierung, der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien, der Schulleitung des HLGs und dem Schul- und Baureferat wurden die Rahmenbedingungen für das veränderte Raumprogramm für das HLG besprochen.

Von Seiten der Regierung wurde daraufhin ein neues Raumprogramm für das HLG für 48 Klassen, statt wie bisher für 60 Klassen übermittelt.

Das neue Raumprogramm berücksichtigt die zukünftige Reduzierung der Schülerzahl von 1500 auf 1200 Schüler/-innen und ermöglicht ein 5,5, statt wie bisher ein 6,5 zügiges Gymnasium.

 

Der nach Fertigstellung des Neubaus des HLGs zukünftig reduzierte Raumbedarf des HLGs eröffnet die Möglichkeit, zusätzliche Räume für die LUR im Altbau des HLGs zur Verfügung zu stellen.

Seitens der Regierung wurde deshalb inzwischen auch ein neues Raumprogramm für die Bedarfsdeckung der LUR mit zukünftig 36 Klassen übermittelt. Das bisherige Raumprogramm der LUR umfasste nur 28 Klassen.

 

Folgende Änderungen im Einzelnen ergeben sich für das Raumprogramm des HLGs durch die verringerte Schüler- und Klassenzahl nach Feststellung der Regierung:

 

-          Die Flächenbandbreiten für die einzelnen Bereiche, ausgehend von der bisherigen Stärke der einzelnen Zweige für ein 5,5-zügiges Gymnasium, sind neu zu ermitteln und reduzieren sich.

-          Neben dem Bedarf an Klassenzimmern reduziert sich am HLG auch der Bedarf an Ausweichräumen, so dass das „Klassenzimmer 44 – A44 – Klasse Deutsch“ als nicht bedarfsnotwendig für das HLG festgestellt wird.

-          In der Biologie und der Physik vermindert sich der Fachraumbedarf jeweils um einen Übungsraum.

-          Der überzählige Chemie-Übungssaal kann als Schülerlabor mit 60 m² weiterhin als bedarfsnotwendig anerkannt werden. Hier ist keine Planänderung erforderlich.

-          Das Bauprogramm in der Musik bleibt unverändert.

-          Im Bereich Kunst/Werken entfällt ein Werkraum samt Nebenraum. Dafür konnte für den ausgewiesenen Lager- und Maschinenraum die Bedarfsanerkennung von 33 auf 42 m² erhöht werden.

-          Am HLG reduziert sich der Bedarf an Informatikräumen auf zwei. Ein Informatikraum ist der LURS zuzuweisen.

-          Im Unterrichtsbereich wird die Flächenbandbreitenobergrenze von 8.692 m² unter Einbezug von Schülerbibliotheksflächen (25,48 m²) ausgeschöpft.

-          Um die eingetretene Flächenüberschreitung zu reduzieren, sollten die Räume für Schulpsychologe, Beratungslehrer und Jugendsozialarbeit im Altbau der LURS zugewiesen werden, die in diesem Bereich erheblichen Raumfehlbestand hat.

-          Für Schulpsychologe, Beratungslehrer und Jugendsozialarbeit können Büroräume ohne nähere Nutzungsangabe aus dem Verwaltungsbereich im Neubau des HLG gewidmet werden.

-          Im Arbeitspädagogischen Bereich wird die Flächenbandbreitenobergrenze von 641 m² ausgeschöpft. Darüberhinausgehende Flächen können nicht als förderfähig anerkannt werden.

-          Von den in Ihrer Nutzung nicht näher definierten Büros 1 bis 5 im Neubau HLG werden drei für Schulpsychologe, Beratungslehrer und Jugendsozialarbeit vorgesehen.

-          Im Verwaltungsbereich wird die Flächenbandbreitenobergrenze von 401 m² ausgeschöpft. Darüberhinausgehende Flächen werden nicht mehr als förderfähig anerkannt.

 

-          Auf Grund des Ansatzes von 1200 SuS kommt es zu einer Reduzierung der bedarfsnotwendigen Pausenhallenfläche.

-          Im Arbeitstechnischen Bereich und Aufenthaltsbereich können 685 m² gefördert werden. Die Flächenbandbreitenobergrenze von 733 m² wird hier nicht ausgeschöpft, da keine weiteren anerkennungsfähigen Flächen aus diesem Bereich ersichtlich sind.*

*Anmerkung: Inzwischen will die Regierung im Hinblick auf die fehlenden Pausenflächen am Schulzentrum der Stadt Fürth die Flächenbandobergrenze von 733 m² gewähren.

 

-          Der Küchen– und Speisenbereich bleibt unverändert.

-          Die Reduzierung der zu erwartenden Klassen- und Schülerzahlen am HLG hat auch eine Verringerung der für das HLG notwendigen Räume für den Ganztag zur Folge.

Es wird statt von 255 nur noch von 180 Zählschülern ausgegangen. Die Flächenbandbreitenobergrenze für den Bereich Ganztag liegt damit bei 450 m².

 

-          Um eine möglichst klare Trennung von HLG und LURS herzustellen, werden die beiden Informatikräume des HLG in den Neubau verlegt, z. B. in den freigewordenen Werkraum oder in den Übungssaal Bio oder Physik.

 

-          Verzichtet wird, den Oberstufenaufenthaltsbereichs in den Neubau zu verlegen, dieser soll auch zukünftig im Kellergeschoss des Altbaus HLG abgebildet werden.

 

-          12 Klassenzimmer im Altbau (A54 bis A65) können der Leopold-Ullstein-Realschule (LURS) zugewiesen werden und dort bei Umbau und Sanierung des Altbaus gefördert werden.

 

An der LURS besteht nicht nur an Klassenzimmern, sondern auch im arbeitspädagogischen Bereich (Räume für Lehrer) und in der Verwaltung ein Raumfehlbestand, der durch die weitgehende Nutzung des „Altbaus“ deutlich reduziert werden könnte.

 

Die Regierung und die MB Dienststelle halten die erforderlichen Umplanungen für das reduzierte Raumprogramm des HLGs insgesamt für überschaubar. Mit Schreiben vom 26.03.2024 teilte die Regierung zu den Folgen deshalb nochmals zusammengefasst Folgendes mit:

1.    Im Unterrichtsbereich (I.) kann das Bauvorhaben bis zur Flächenbandbreitenobergrenze von 6.892 m² gefördert (vgl. Zeile 193). Im Unterrichtsbereich liegt ohne die nicht als bedarfsnotwendigen Räume in Biologie, Physik und Werken sowie ein Ausweichraum (Summe 277,12 m²) lediglich eine Überschreitung von rd. 80 m² vor.

2.    Im Arbeitsbereich des päd. Personals (II.) kann das Bauvorhaben bis zur Flächenbandbreitenobergrenze von 641 m² gefördert werden (vgl. Zeile 230). Hier liegt im Neubau eine Überschreitung von 53,87 m² vor. Bibliotheksflächen (25,48 m²) werden z. T. dem förderfähigen Unterrichtsbereich zugeordnet (bis zur Flächenbandbreitenobergrenze; vgl. Zeile 192)

3.    Im Verwaltungsbereich (III.) kann das Bauvorhaben bis zur Flächenbandbreitenobergrenze von 401 m² gefördert werden (vgl. Zeile 256). Hier liegt im Neubau eine Überschreitung von 58,58 m² vor.

4.    Im Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich (IV.) kann das Bauvorhaben bis zur Flächenbandbreitenobergrenze von 733 m² gefördert werden (vgl. Zeile 267). Hier liegt im Neubau eine Überschreitung von 72,95 m² vor.

5.    Die Bereiche V. und VI. sind von der Verkleinerung des HLG nicht betroffen.

Im Ergebnis ist damit festzuhalten, dass für den Neubau des HLG in den Bereichen I. bis IV. die Bedarfsanerkennung jeweils bis zur Förderbandbreitenobergrenze bezogen auf ein Gymnasium mit 48 Klassen erfolgen kann. Die überzähligen naturwissenschaftlichen Fachunterrichtsräume und Werken könnten nur durch die Verlagerung der Informatik (2 Unterrichtsräume + Nebenraum/Server) in den Neubau z. T. kompensiert werden (Empfehlung: Werkraum mit Nebenraum für Informatik u. Nebenraum/Server sowie einen der naturw. Fachräume). Da bereits bis zur Flächenbandbreitenobergrenze eine Bedarfsanerkennung erfolgt, könnte für die genannten überzähligen Räume im Neubau keine andere schulische Nutzung anerkannt werden.

Die im Altbau freiwerdenden Räume können der LURS zugeordnet werden und sind dort – vorbehaltlich eines entsprechenden schulaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens – bezogen auf den überschlägig ermittelten Raumfehlbedarf der der LURS voraussichtlich anerkennungsfähig.“

 

Die Stadt Fürth schließt sich der Auffassung der Regierung von Mittelfranken an:

 

Die Verkleinerung des Raumprogrammes führt dazu, dass ca. 265,40 m² an schulischer Fläche im Neubau nicht mehr gefördert werden können. Die Regierung kommt der Stadt Fürth dabei sehr entgegen, indem die Bedarfsanerkennung bis zu den Förderbandbreitenobergrenzen des verkleinerten Raumprogrammes erfolgt. Trotzdem entstehen die nicht förderfähige Überflächen von 265,40 m², die allerdings geringfügig sind im Hinblick auf die bedarfsnotwendige Neubaufläche von 9.262,00 m².

Die Kostenvorteile, die vorhandene Planung weiter zu Grunde zu legen, nur wenige Umplanungen weniger Räume vorzunehmen und ansonsten die nicht förderfähigen Überflächen zu akzeptieren, überwiegen bei weitem die Kosten einer event. kompletten Neuplanung.

 

In den Vorbesprechungen mit der Regierung und der MB Dienststelle wurde zunächst vereinbart, dass die Baumaßnahme für das HLG, einschließlich des Umbaus des Altbaus, weiterhin als eine Schulbaumaßnahme genehmigt werden soll, obwohl zukünftig zwei Schulen, das HLG und die LUR, von der Genehmigung betroffen sein werden.

Von diesem Vorgehen ist die Regierung seit kurzem abgekommen: die schulaufsichtliche Genehmigung wird sie nun im Hinblick auf die langen Umsetzungszeiten projektbezogen erteilen:

1. Erteilen der schulaufsichtlichen Genehmigung für den Neubau HLG und

2. Erteilen der schulaufsichtlichen Genehmigung für den Umbau des Altbaus HLG.

 

Hintergrund dieser Änderung ist, dass die Genehmigung für den Umbau des Altbaus des HLGs als letzter Bauabschnitt nicht mehrere Jahre im Voraus erteilt werden soll.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Umbauten der Räume im Altbau HLG noch passgenauer in 3- 5 Jahren geplant werden können. Die Zweiteilung der Genehmigung hat keine finanziellen Nachteile für die Stadt Fürth zur Folge.

 

Hinweis:

im beiliegenden Raumprogramm für 48 Klassen sind die Räume für den Ganztag im Altbau der Vollständigkeit halber zwar noch aufgeführt, in der schulaufsichtlichen Genehmigung für nur den Neubau HLG werden diese Räume dann so nicht enthalten sein (so tel. Auskunft H. Leis vom 15.04.2024 an SchE).

 

Die Verkleinerung des Raumprogramms des HLGs erfordert ein Umplanen, s. dazu die beiliegenden Änderungsanträge Nr. 15 und 16. Wegen des Wegfalls der „teueren“ Fachräume führt die Plus-/Minus-Rechnung beider Änderungen trotz der zusätzlichen Umplanungskosten zu einer Ersparnis von ca. 50.000,00 €, s. dazu im Detail unter Punkt 2.

 

Mit der Verkleinerung des Raumprogrammes geht allerdings eine Minderung der förderfähigen Fläche einher, die erwartete Minderung der Förderung wird ca. 1.082.000,00 € betragen.

Die Gesamtförderung für den Neubau beträgt zukünftig ca. 47.888.000,00 €, die neuen förderfähigen Flächen im Neubau sind durch die Regierung von Mittelfranken so bestätigt, vgl. anbei Protokoll der Besprechung vom 16.04.2024 in Anlage 5.

 

Vor allem ermöglicht das Umplanen die nötige passgenaue Schullandschaft, sowohl für den gymnasialen Bereich als auch für den Realschulbereich.

Besonders wichtig: ein weiterer nötig gewesener Schulbau für die LUR wird zukünftig dank der Zuordnung von Räumen des Altbaus HLG an die LUR vermieden.

 

Die vor Jahren begonnene Planung für das HLG nochmals neu zu justieren ist eine Notwendigkeit, der sich die Stadt Fürth angesichts ihrer zukünftig stark wachsenden Zahl der gymnasialen Schülerinnen und Schüler und ihrer ebenfalls wachsenden Zahl der Realschüler und Realschülerinnen jetzt stellt.

 

2.

 

Kostenberechnung und Prognosen aus der Änderung zum Raumprogramm

Der Alt- und Neubau am HLG soll in seiner Kubatur weiterhin wie geplant ausgeführt werden. Jedoch werden im Neubau technische, bauliche und ausstattungsrelevante Anpassungen von einzelnen Räumen notwendig. Eine Vorabstimmungen mit der Schule ist bereits erfolgt. Cluster sind im Neubau mit kleinerem Raumprogramm machbar.

 

2.1 Kostenermittlung

 

Stand aus Projektgenehmigung vom 18.01.2023:

 

Gesamtkosten, nicht indiziert (Stand Q3/2022), gerundet:          157.505.000,00 € brutto

 

Änderungskosten:

 

Das Projektteam hat die Kosten für Planung und Bau, zu oben beschriebener Korrektur des Raumprogramms, mittels zwei Änderungsanträgen (siehe Anlage 3 und 4), ermittelt. Die Kostenermittlung wurde auf den Stand der Projektgenehmigung zurückgerechnet.

 

Gesamtkosten unter Berücksichtigung der Änderungen, nicht indiziert (Stand Q3/2022), gerundet:

 

Gesamtsumme aus Projektgenehmigung:                                             157.505.000,00 € brutto

Änderungsantrag 15 (Informatikräume, Verwaltung):    +       110.210,00 € brutto

Änderungsantrag 16 (Fachräume):                                                         -        160.160,00 € brutto

 

Gesamtkosten neu:                                                                                         157.455.050,00 € brutto

 

 

2.2 Prognosen zur Förderung:

 

Stand aus Projektgenehmigung vom 18.01.2023:

 

Prognose, gerundet                                                                                      ca. 48.970.000,00 € brutto        

 

Nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken ist, bei gleicher Kubatur des Neubaus, mit einer Minderung der förderfähigen Fläche von ca. – 265,40 m² zu rechnen.

 

Prognose Änderung der Förderung:

 

Es wurde der gültige Satz zum Zeitpunkt der Projektgenehmigung angenommen und keine Indizierung der Richtwerte angesetzt. Bei den Maßnahmen am Altbau (BA4) wird aufwandsbezogen gefördert, eine Prognose über die Höhe der Förderung ist zu diesem Planungsstand nicht möglich und wurde hier nicht angesetzt.

 

Es wird der gesamte Altbau als Interim für das HLG notwendig und der Altbau muss daher vor allem haustechnisch angepasst werden - wie bisher bereits geplant und kostenseitig berücksichtigt. Gemäß der langfristigen Planung soll nach Fertigstellung des HLGs die Leopold-Ullstein-Realschule (LURS) im Altbau 1.OG und 2.OG einziehen.

 

Hierfür sind nun, nach Auszug des HLGs, bauliche Kosten und vor allem Kosten im haustechnischen Bereich für LURS zu erwarten. Diese weiteren Kosten im Altbau nach Fertigstellung für LURS entstehen nicht durch das Projekt „HLG“. Grundsätzlich werden, nach Rücksprache mit der Regierung am 16.04.2024, die Schulräume im Altbau gefördert. Die Klärung der Abwicklung des Förderantrages Altbau erfolgt zu gegebener Zeit.

 

 

Minderung, gerundet:

 

- 265,40 m² (geminderte förderfähige Fläche) x 5.437 € (Kostenrichtwert) x 75%:            

                                                                                                                              - ca. 1.082.000,00 € brutto

 

Gesamtprognose aus Projektgenehmigung:                                       ca. 48.970.000,00 € brutto

Minderung aus nicht förderfähiger Fläche:                                         - ca.  1.082.000,00€ brutto

 

Gesamtprognose neu:                                                                 ca. 47.888.000,00 € brutto

 

 

Gesamtkosten neu, nicht indiziert, gerundet:                           157.455.050,00 € brutto

Gesamtprognose Förderung:                                                    - ca. 47.888.000,00 € brutto

 

Prognose Kosten der Stadt Fürth:                                                                 109.567.050,00 € brutto

 

 

Prognose Kosten der Stadt Fürth gerundet, nicht indiziert, brutto:               109,6 Mio €

 

1.         Termine

Die Planungsänderungen (in LPH 3, 4 und ggfs. 5) werden umgehend nach Freigabe der Änderungskosten umgesetzt und mit dem Nutzer(-referat) abschließend abgestimmt. Die Änderung hat nach derzeitigem Kenntnisstand keine Auswirkungen auf die Terminziele.

 

 

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

Unverändert 157.505.000,00

nein

X

ja

Unverändert ca. 2,4 Mio  

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage_1_Raumprogramm HLG neu für 48 Klassen

Anlage_2_Raumprogramm LUR neu für 36 Klassen

Anlage_3_Änderungsantrag Nr. 15 des Projektmanagements Fa. Diederichs für das HLG

Anlage_4_Änderungsantrag Nr. 16 des Projektmanagements Fa. Diederichs für das HLG

Anlage_5_n.ö._Protokoll der Besprechung mit der Regierung vom 16.04.2024