1. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat stimmt zu, dass
1.1
in Folge der Verringerung der zukünftigen Zahl der Schülerinnen und Schüler von 1500 auf 1200 für das Helene-Lange-Gymnasium (HLG) das Raumprogramm der Schule von 60 auf 48 Klassen verkleinert wird.
1.2
die Räume im EG und Kellergeschoss des Altbaus HLG zukünftig für den Ganztag und den Oberstufenaufenthalt des HLGs genutzt werden und die Räume im 1. und 2. OG des Altbaus HLG entgegen der bisherigen Planung nach ihrer Sanierung zukünftig der Leopold Ullstein-Realschule (LUR) übertragen werden.
1.3
die LUR durch den Umbau der Räume im Altbau HLG für ihre Schulzwecke perspektivisch ihr Raumprogramm von 28 auf 36 Klassen erhöhen kann.
1.4
das förderfähige Raumprogramm für die bedarfsnotwendigen Räume für den Neubau und Altbau HLG schulaufsichtlich als Folge in zwei Schritten, nach Maßnahmenfortschritt, genehmigt wird.
2. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat stimmt der Änderung zur Projektgenehmigung für den „Neubau einer Schule mit Tiefgarage und einer 6-fach Sporthalle sowie Umbaumaßnahmen am denkmalgeschützten Altbau in der Tannenstr. 19 und 20“, gemäß Punkt 2.5 der RiL für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben der Stadt Fürth, Stand 01.04.2017 zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel bereitzustellen und die haushalts-rechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen.
1.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.12.2023 im Kontext
der Beschlussfassung zum 4. Gymnasium (SEP/0047/2023) beschlossen:
„Das Helene-Lange-Gymnasium (HLG) und Hardenberg Gymnasium (HGF) sollen zukünftig
wieder kleiner werden, d.h. ihre Gesamtschülerzahl soll perspektivisch nicht mehr 1.200
Schülerinnen und Schüler übersteigen....
Das Helene-Lange Gymnasium soll einen Teil seiner Räume im Altbau nach deren
Sanierung der Leopold Ullstein-Realschule übergeben. Die konkrete Umnutzung der
Räume im Altbau des HLGs wird den Gremien zu gegebener Zeit zur Entscheidung vor-
gelegt werden.“
In Besprechungen mit der Regierung, der Dienststelle des
Ministerialbeauftragten für die Gymnasien, der Schulleitung des HLGs und dem
Schul- und Baureferat wurden die Rahmenbedingungen für das veränderte
Raumprogramm für das HLG besprochen.
Von Seiten der Regierung wurde daraufhin ein neues
Raumprogramm für das HLG für 48 Klassen, statt wie bisher für 60 Klassen
übermittelt.
Das neue Raumprogramm berücksichtigt die zukünftige Reduzierung der Schülerzahl von 1500 auf 1200 Schüler/-innen und ermöglicht ein 5,5, statt wie bisher ein 6,5 zügiges Gymnasium.
Der nach Fertigstellung des Neubaus des HLGs zukünftig reduzierte Raumbedarf des HLGs eröffnet die Möglichkeit, zusätzliche Räume für die LUR im Altbau des HLGs zur Verfügung zu stellen.
Seitens der Regierung wurde deshalb inzwischen auch ein neues Raumprogramm für die Bedarfsdeckung der LUR mit zukünftig 36 Klassen übermittelt. Das bisherige Raumprogramm der LUR umfasste nur 28 Klassen.
Folgende Änderungen
im Einzelnen ergeben sich für das Raumprogramm des HLGs durch die verringerte
Schüler- und Klassenzahl nach Feststellung der Regierung:
-
Die
Flächenbandbreiten für die einzelnen Bereiche, ausgehend von der bisherigen
Stärke der einzelnen Zweige für ein 5,5-zügiges Gymnasium, sind neu zu
ermitteln und reduzieren sich.
-
Neben
dem Bedarf an Klassenzimmern reduziert sich am HLG auch der Bedarf an
Ausweichräumen, so dass das „Klassenzimmer 44 – A44 – Klasse Deutsch“ als nicht
bedarfsnotwendig für das HLG festgestellt wird.
-
In
der Biologie und der Physik vermindert sich der Fachraumbedarf jeweils um einen
Übungsraum.
-
Der
überzählige Chemie-Übungssaal kann als Schülerlabor mit 60 m² weiterhin als
bedarfsnotwendig anerkannt werden. Hier ist keine Planänderung erforderlich.
-
Das
Bauprogramm in der Musik bleibt unverändert.
-
Im
Bereich Kunst/Werken entfällt ein Werkraum samt Nebenraum. Dafür konnte für den
ausgewiesenen Lager- und Maschinenraum die Bedarfsanerkennung von 33 auf 42 m²
erhöht werden.
-
Am
HLG reduziert sich der Bedarf an Informatikräumen auf zwei. Ein Informatikraum
ist der LURS zuzuweisen.
-
Im
Unterrichtsbereich wird die Flächenbandbreitenobergrenze von 8.692 m² unter
Einbezug von Schülerbibliotheksflächen (25,48 m²) ausgeschöpft.
-
Um
die eingetretene Flächenüberschreitung zu reduzieren, sollten die Räume für
Schulpsychologe, Beratungslehrer und Jugendsozialarbeit im Altbau der LURS
zugewiesen werden, die in diesem Bereich erheblichen Raumfehlbestand hat.
-
Für
Schulpsychologe, Beratungslehrer und Jugendsozialarbeit können Büroräume ohne
nähere Nutzungsangabe aus dem Verwaltungsbereich im Neubau des HLG gewidmet
werden.
-
Im
Arbeitspädagogischen Bereich wird die Flächenbandbreitenobergrenze von 641 m²
ausgeschöpft. Darüberhinausgehende Flächen können nicht als förderfähig
anerkannt werden.
-
Von
den in Ihrer Nutzung nicht näher definierten Büros 1 bis 5 im Neubau HLG werden
drei für Schulpsychologe, Beratungslehrer und Jugendsozialarbeit vorgesehen.
-
Im
Verwaltungsbereich wird die Flächenbandbreitenobergrenze von 401 m²
ausgeschöpft. Darüberhinausgehende Flächen werden nicht mehr als förderfähig
anerkannt.
-
Auf
Grund des Ansatzes von 1200 SuS kommt es zu einer Reduzierung der
bedarfsnotwendigen Pausenhallenfläche.
-
Im
Arbeitstechnischen Bereich und Aufenthaltsbereich können 685 m² gefördert
werden. Die Flächenbandbreitenobergrenze von 733 m² wird hier nicht
ausgeschöpft, da keine weiteren anerkennungsfähigen Flächen aus diesem Bereich
ersichtlich sind.*
*Anmerkung:
Inzwischen will die Regierung im Hinblick auf die fehlenden Pausenflächen am
Schulzentrum der Stadt Fürth die Flächenbandobergrenze von 733 m² gewähren.
-
Der
Küchen– und Speisenbereich bleibt unverändert.
-
Die
Reduzierung der zu erwartenden Klassen- und Schülerzahlen am HLG hat auch
eine Verringerung der für das HLG notwendigen Räume für den Ganztag zur Folge.
Es wird statt von 255 nur noch von 180
Zählschülern ausgegangen. Die Flächenbandbreitenobergrenze für den Bereich
Ganztag liegt damit bei 450 m².
-
Um
eine möglichst klare Trennung von HLG und LURS herzustellen, werden die beiden
Informatikräume des HLG in den Neubau verlegt, z. B. in den freigewordenen
Werkraum oder in den Übungssaal Bio oder Physik.
-
Verzichtet
wird, den Oberstufenaufenthaltsbereichs in den Neubau zu verlegen, dieser soll
auch zukünftig im Kellergeschoss des Altbaus HLG abgebildet werden.
-
12
Klassenzimmer im Altbau (A54 bis A65) können der Leopold-Ullstein-Realschule
(LURS) zugewiesen werden und dort bei Umbau und Sanierung des Altbaus gefördert
werden.
An der LURS besteht nicht nur an Klassenzimmern,
sondern auch im arbeitspädagogischen Bereich (Räume für Lehrer) und in der
Verwaltung ein Raumfehlbestand, der durch die weitgehende Nutzung des „Altbaus“
deutlich reduziert werden könnte.
Die Regierung und die MB Dienststelle halten die
erforderlichen Umplanungen für das reduzierte Raumprogramm des HLGs insgesamt
für überschaubar. Mit Schreiben vom 26.03.2024 teilte die Regierung zu den
Folgen deshalb nochmals zusammengefasst Folgendes mit:
„
1. Im Unterrichtsbereich (I.) kann das Bauvorhaben bis zur
Flächenbandbreitenobergrenze von 6.892 m² gefördert (vgl. Zeile 193). Im
Unterrichtsbereich liegt ohne die nicht als bedarfsnotwendigen Räume in
Biologie, Physik und Werken sowie ein Ausweichraum (Summe 277,12 m²) lediglich
eine Überschreitung von rd. 80 m² vor.
2. Im Arbeitsbereich des päd. Personals (II.) kann das Bauvorhaben
bis zur Flächenbandbreitenobergrenze von 641 m² gefördert werden (vgl. Zeile
230). Hier liegt im Neubau eine Überschreitung von 53,87 m² vor.
Bibliotheksflächen (25,48 m²) werden z. T. dem förderfähigen Unterrichtsbereich
zugeordnet (bis zur Flächenbandbreitenobergrenze; vgl. Zeile 192)
3. Im Verwaltungsbereich (III.) kann das Bauvorhaben bis zur
Flächenbandbreitenobergrenze von 401 m² gefördert werden (vgl. Zeile 256). Hier
liegt im Neubau eine Überschreitung von 58,58 m² vor.
4. Im Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich (IV.) kann
das Bauvorhaben bis zur Flächenbandbreitenobergrenze von 733 m² gefördert
werden (vgl. Zeile 267). Hier liegt im Neubau eine Überschreitung von 72,95 m²
vor.
5. Die Bereiche V. und VI. sind von der Verkleinerung des HLG nicht
betroffen.
Im Ergebnis ist damit festzuhalten, dass für den Neubau
des HLG in den Bereichen I. bis IV. die Bedarfsanerkennung jeweils bis zur Förderbandbreitenobergrenze
bezogen auf ein Gymnasium mit 48 Klassen erfolgen kann. Die überzähligen
naturwissenschaftlichen Fachunterrichtsräume und Werken könnten nur durch die
Verlagerung der Informatik (2 Unterrichtsräume + Nebenraum/Server) in den
Neubau z. T. kompensiert werden (Empfehlung: Werkraum mit Nebenraum für
Informatik u. Nebenraum/Server sowie einen der naturw. Fachräume). Da bereits
bis zur Flächenbandbreitenobergrenze eine Bedarfsanerkennung erfolgt, könnte
für die genannten überzähligen Räume im Neubau keine andere schulische
Nutzung anerkannt werden.
Die im Altbau freiwerdenden Räume können der LURS
zugeordnet werden und sind dort – vorbehaltlich eines entsprechenden
schulaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens – bezogen auf den überschlägig
ermittelten Raumfehlbedarf der der LURS voraussichtlich anerkennungsfähig.“
Die Stadt Fürth schließt sich der Auffassung der
Regierung von Mittelfranken an:
Die Verkleinerung des Raumprogrammes führt dazu, dass ca. 265,40 m²
an schulischer Fläche im Neubau nicht mehr gefördert werden können. Die Regierung kommt der Stadt Fürth dabei sehr entgegen, indem die
Bedarfsanerkennung bis zu den Förderbandbreitenobergrenzen des verkleinerten
Raumprogrammes erfolgt. Trotzdem entstehen die nicht förderfähige Überflächen
von 265,40 m², die allerdings geringfügig sind im Hinblick auf die
bedarfsnotwendige Neubaufläche von 9.262,00 m².
Die Kostenvorteile, die vorhandene Planung weiter
zu Grunde zu legen, nur wenige Umplanungen weniger Räume vorzunehmen und
ansonsten die nicht förderfähigen Überflächen zu akzeptieren, überwiegen bei
weitem die Kosten einer event. kompletten Neuplanung.
In den Vorbesprechungen mit der Regierung und der MB
Dienststelle wurde zunächst vereinbart, dass die Baumaßnahme für das HLG,
einschließlich des Umbaus des Altbaus, weiterhin als eine Schulbaumaßnahme
genehmigt werden soll, obwohl zukünftig zwei Schulen, das HLG und die LUR, von
der Genehmigung betroffen sein werden.
Von diesem Vorgehen ist die Regierung seit kurzem
abgekommen: die schulaufsichtliche Genehmigung wird sie nun im Hinblick auf die
langen Umsetzungszeiten projektbezogen erteilen:
1. Erteilen der schulaufsichtlichen Genehmigung für den
Neubau HLG und
2. Erteilen der schulaufsichtlichen Genehmigung für den
Umbau des Altbaus HLG.
Hintergrund dieser Änderung ist, dass die Genehmigung für
den Umbau des Altbaus des HLGs als letzter Bauabschnitt nicht mehrere Jahre im
Voraus erteilt werden soll.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Umbauten der
Räume im Altbau HLG noch passgenauer in 3- 5 Jahren geplant werden können. Die
Zweiteilung der Genehmigung hat keine finanziellen Nachteile für die Stadt
Fürth zur Folge.
Hinweis:
im beiliegenden
Raumprogramm für 48 Klassen sind die Räume für den Ganztag im Altbau der
Vollständigkeit halber zwar noch aufgeführt, in der schulaufsichtlichen
Genehmigung für nur den Neubau HLG werden diese Räume dann so nicht enthalten
sein (so tel. Auskunft H. Leis vom 15.04.2024 an SchE).
Die Verkleinerung des Raumprogramms des HLGs erfordert ein Umplanen, s.
dazu die beiliegenden Änderungsanträge Nr. 15 und 16. Wegen
des Wegfalls der „teueren“ Fachräume führt die Plus-/Minus-Rechnung beider
Änderungen trotz der zusätzlichen Umplanungskosten zu einer Ersparnis von ca. 50.000,00 €, s. dazu im Detail unter Punkt 2.
Mit der Verkleinerung des Raumprogrammes geht
allerdings eine Minderung der förderfähigen Fläche einher, die erwartete Minderung
der Förderung wird ca. 1.082.000,00 € betragen.
Die Gesamtförderung für den Neubau beträgt
zukünftig ca. 47.888.000,00 €, die neuen förderfähigen Flächen im Neubau
sind durch die Regierung von Mittelfranken so bestätigt, vgl. anbei Protokoll
der Besprechung vom 16.04.2024 in Anlage 5.
Vor allem ermöglicht das Umplanen die nötige passgenaue
Schullandschaft, sowohl für den gymnasialen Bereich als auch für den
Realschulbereich.
Besonders wichtig: ein weiterer nötig gewesener
Schulbau für die LUR wird zukünftig dank der Zuordnung von Räumen des Altbaus
HLG an die LUR vermieden.
Die vor Jahren begonnene Planung für das HLG
nochmals neu zu justieren ist eine Notwendigkeit, der sich die Stadt Fürth
angesichts ihrer zukünftig stark wachsenden Zahl der gymnasialen Schülerinnen
und Schüler und ihrer ebenfalls wachsenden Zahl der Realschüler und
Realschülerinnen jetzt stellt.
2.
Kostenberechnung
und Prognosen aus der Änderung zum Raumprogramm
Der Alt- und Neubau am HLG soll in
seiner Kubatur weiterhin wie geplant ausgeführt werden. Jedoch werden im Neubau
technische, bauliche und ausstattungsrelevante Anpassungen von einzelnen Räumen
notwendig. Eine Vorabstimmungen mit der Schule ist bereits erfolgt. Cluster
sind im Neubau mit kleinerem Raumprogramm machbar.
2.1 Kostenermittlung
Stand aus Projektgenehmigung vom
18.01.2023:
Gesamtkosten, nicht indiziert
(Stand Q3/2022), gerundet: 157.505.000,00
€ brutto
Änderungskosten:
Das Projektteam hat die Kosten
für Planung und Bau, zu oben beschriebener Korrektur des Raumprogramms, mittels
zwei Änderungsanträgen (siehe Anlage 3 und 4), ermittelt. Die Kostenermittlung
wurde auf den Stand der Projektgenehmigung zurückgerechnet.
Gesamtkosten unter Berücksichtigung der Änderungen,
nicht indiziert (Stand Q3/2022), gerundet:
Gesamtsumme aus
Projektgenehmigung: 157.505.000,00 € brutto
Änderungsantrag
15 (Informatikräume, Verwaltung): + 110.210,00 € brutto
Änderungsantrag
16 (Fachräume): -
160.160,00 € brutto
Gesamtkosten neu: 157.455.050,00 € brutto
2.2 Prognosen zur Förderung:
Stand aus Projektgenehmigung vom
18.01.2023:
Prognose, gerundet ca. 48.970.000,00 € brutto
Nach
Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken ist, bei gleicher Kubatur des
Neubaus, mit einer Minderung der förderfähigen Fläche von ca. – 265,40 m² zu rechnen.
Prognose Änderung der Förderung:
Es wurde der gültige Satz zum Zeitpunkt der Projektgenehmigung
angenommen und keine Indizierung der Richtwerte angesetzt. Bei den Maßnahmen am
Altbau (BA4) wird aufwandsbezogen gefördert, eine Prognose über die Höhe der
Förderung ist zu diesem Planungsstand nicht möglich und wurde hier nicht
angesetzt.
Es wird der gesamte
Altbau als Interim für das HLG notwendig und der Altbau muss daher vor allem
haustechnisch angepasst werden - wie bisher bereits geplant und kostenseitig
berücksichtigt. Gemäß
der langfristigen Planung soll nach Fertigstellung des HLGs die
Leopold-Ullstein-Realschule (LURS) im Altbau 1.OG und 2.OG einziehen.
Hierfür sind nun, nach Auszug des HLGs, bauliche Kosten und
vor allem Kosten im haustechnischen Bereich für LURS zu erwarten. Diese
weiteren Kosten im Altbau nach Fertigstellung für LURS entstehen nicht durch
das Projekt „HLG“. Grundsätzlich werden, nach Rücksprache mit der Regierung am
16.04.2024, die Schulräume im Altbau gefördert. Die Klärung der Abwicklung des
Förderantrages Altbau erfolgt zu gegebener Zeit.
Minderung, gerundet:
- 265,40 m² (geminderte förderfähige Fläche) x 5.437 € (Kostenrichtwert) x 75%:
- ca.
1.082.000,00 € brutto
Gesamtprognose
aus Projektgenehmigung:
ca. 48.970.000,00 € brutto
Minderung aus
nicht förderfähiger Fläche: - ca. 1.082.000,00€
brutto
Gesamtprognose neu: ca. 47.888.000,00 €
brutto
Gesamtkosten
neu, nicht indiziert, gerundet: 157.455.050,00
€ brutto
Gesamtprognose
Förderung: - ca. 47.888.000,00
€ brutto
Prognose
Kosten der Stadt Fürth: 109.567.050,00 € brutto
Prognose Kosten der Stadt Fürth gerundet, nicht indiziert,
brutto: 109,6 Mio €
1.
Termine
Die Planungsänderungen (in LPH 3, 4 und ggfs. 5) werden
umgehend nach Freigabe der Änderungskosten umgesetzt und mit dem
Nutzer(-referat) abschließend abgestimmt. Die Änderung hat nach derzeitigem
Kenntnisstand keine Auswirkungen auf die Terminziele.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
Unverändert
157.505.000,00 € |
nein |
X |
ja |
Unverändert
ca. 2,4 Mio € |
||||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage_1_Raumprogramm HLG neu für 48 Klassen
Anlage_2_Raumprogramm LUR neu für 36 Klassen
Anlage_3_Änderungsantrag Nr. 15 des Projektmanagements Fa. Diederichs für das HLG
Anlage_4_Änderungsantrag Nr. 16 des Projektmanagements Fa. Diederichs für das HLG
Anlage_5_n.ö._Protokoll der Besprechung mit der Regierung vom 16.04.2024