Betreff
Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof | Nutzungsentgelte | Betriebskosten | Grundsatzbeschluss
Vorlage
SpA/1153/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Referentin dient zur Kenntnis.

 

Die div. Nutzungsentgelte bestehender Fahrradparkhäuser, deren Auslastung und Betriebskosten werden vorgestellt.

 

Der Finanzierung des Fahrradparkhauses Fürth ist seitens der Fördermittel nicht gesichert, da die Fördermittel aus 2024 nicht ins Folgejahr übertragen werden. Die jährlichen Betriebskosten werden auf ca. 20.000 € geschätzt, die von der Stadt Fürth getragen werden müssen.

 

Das Projekt für ein automatisches Fahrradparkhaus am Fürther Hauptbahnhof wird auf Grund der hohen Kosten und der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Fürth nicht weiterverfolgt.


Bisherige Beschlusslage

 

Mit dem Grundsatzbeschluss Radverkehr (SpA/0939/2021) wurde sich für eine Förderung des Radverkehrs sowie eine maßgebliche Steigerung des Radverkehrsanteils in Fürth ausgesprochen.

Zur Steigerung des Radverkehrsanteils ist nicht nur Infrastruktur im fließenden Radverkehr (z.B. Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen) maßgeblich, sondern auch ein entsprechendes Angebot an sicheren und witterungsgeschützten Abstellplätzen. Besonders an Umsteige-/ Einsteigestellen des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt es daher, entsprechende Angebote zu machen.

Ein Fahrradparkhaus mit 120 Einstellplätzen in unmittelbarer Nähe zum Fürther Hauptbahnhof kann in diesem Zusammenhang als „Leuchtturmprojekt“ bezeichnet werden. Es kann das Zeichen für eine fahrradfreundliche Stadt setzen und wird durch seine Sichtbarkeit und Medienwirksamkeit den Fokus auf das Radfahren in Fürth nochmals deutlich steigern. Im Mittelpunkt steht aber natürlich der Nutzen für Alltagsradlerinnen und -radler, die auf ihren Pendelwegen zu Arbeit oder Ausbildung sowie in ihrer Freizeit am Hauptbahnhof vom Fahrrad in den Regionalverkehr, die S- oder U-Bahn oder den Bus umsteigen und ihr Fahrrad während der Abwesenheit sicher geparkt wissen. Abgesehen von einem quantitativen Mangel an Fahrradabstellanlagen am Hauptbahnhof besteht unter den Aspekten „Sicherheit und Trockenheit“ auch ein qualitativer Mangel, der mit einem automatischen Parkhaus abgestellt werden kann.

 

Die Stadt Fürth ist seit 2022 zertifiziertes Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern). Um zertifiziertes Mitglied zu bleiben, ist eine erfolgreiche Re-Zertifizierung nach sieben Jahren erforderlich. Ein Fahrradparkhaus würde ebenfalls einen Beitrag dazu darstellen.

Der BWA beschloss am 08.11.2023 nach Inaussichtstellung eines positiven Förderbescheids einen Planungsauftrag an die Verwaltung für die Errichtung eines Fahrradparkhauses westlich des Bahnhofsgebäudes auf Fl.Nr. 1109/165 zu erteilen (SpA/1104/2023).

Aus diesem Planungsauftrag resultiert der Entwurf aus Gründen der Flächeneffizienz für ein automatisches Fahrradparkhaus mit 120 Abstellplätzen und zusätzlichen, witterungsgeschützen Boxen für Lastenräder (5x) und Fahrradanhänger (5x), eine Fahrrad-Servicestation und – in Abhängigkeit von der Ausstattung der Einstelleinheiten im Parkhaus – Möglichkeiten zum E-Laden von Akkus.

 

Aktuelle Ergebnisse zur Förderung

Inzwischen wurde der Förderbescheid auf Bundesebene (BALM) erteilt und die Förderzusage von 90% der förderfähigen Kosten liegt vor:

  • Gesamtvolumen             € 1.247.500, davon
  • Zuwendung max.            € 1.122.750 (90%),
  • Eigenanteil mind.            € 124.750 (10%).

Laut jüngster Auskunft des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) ist es jedoch nicht möglich, Fördermittel aus dem HH-Jahr 2024 in das nächste HH-Jahr 2025 zu übertragen. Dadurch entsteht für das Projekt eine Finanzierungslücke an Fördergeldern i. H. v. mind. € 637.300, die nicht mehr ausgeglichen werden kann.

Die Realisierung der Maßnahmen ist mit dieser Finanzierungslücke nicht darstellbar.

 

Ergebnisse der weitere Prüfungsaufträge 

Mit o. g. Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, Nutzungsentgelte für Fahrradparkhäuser bei vergleichbaren Städten abzufragen und wieder zu berichten.

  1. Nutzungsentgelte

Innerhalb Deutschlands wurden Nutzungsentgelte von sieben automatischen Fahrradpark-häusern abgefragt, davon ein reines Firmenparkhaus (BOSCH in Reutlingen, Firmengelände, aufgrund der nicht gegebenen Vergleichbarkeit nicht weiter aufgeführt).

Die Parkgebühren variieren zwischen kostenfrei und € 1 je Tag und zwischen € 50 bis € 70 je Jahr. Die Parkhäuser befinden sich alle in Bahnhofsnähe.

 

Stadt

€/ Stunde

€/ Tag

€/ Woche

€/ Monat

€/ Quartal

€/ Jahr

Mühlacker

0,25

1,00

-

5,00

-

-

Offenburg

-

-

-

-

-

60,00

Fellbach

-

0,50

2,00

5,00

-

50,00

Wunstorf (bei Hannover)

kostenlos

kostenlos

kostenlos

kostenlos

kostenlos

kostenlos

Waiblingen

-

-

-

5,00

-

50,00

Heilbronn

-

-

-

-

27,50

90,00

Nürnberg (nicht automatisch!)

-

0,70

-

7,00

-

70,00

Tabelle: Nutzungsentgelte automatische Fahrradparkhäuser (Stand Frühjahr 2024)

 

  1. Markerkundung

Des Weiteren wurde im März eine umfassende Markterkundung durchgeführt und Kommunen mit bereits vorhandenen Fahrradparkhäusern nach Auslastung und Erfahrung befragt.

Informationen zur Auslastung haben nur zwei Kommunen mitgeteilt.
So hat das automatische Fahrradparkhaus in Offenburg mit 120 Plätzen (62.000 Einwohner, im Ortenaukreis 429.000 Einw.) eine Einstellungsquote von ca. 80 Rädern / Tag (nur Monatsticket), das Parkhaus in Wunstorf bei Hannover (42.000 Einwohner, in der Region Hannover ca. 1.200.000 Einw.) mit 244 Plätzen derzeit nur 16 Parker / Tag (ca. 50 Parker / Monat, gratis).

Zusätzlich wurde die Auslastung des Fahrradspeichers in der Nachbarstadt Nürnberg abgefragt (nicht automatisch, 284 Plätze): Dort liegen die Einstellvorgänge im Jahresdurchschnitt bei 57 pro Tag. Die mittlere Belegung liegt bei 61, die Maximalbelegung bei 108 Plätzen. Die jahreszeitlichen Unterschiede sind erwartungsgemäß sehr hoch.

Die Markterkundung beinhaltete neben den Mindestanforderungen resultierend aus dem Förderantrag auch Fragen zu Einrichtung und Betrieb aus einer Hand, Bezahlsystem und Zugriffszeiten. Nicht alle angefragten Hersteller bieten Bau, Betrieb und Unterhalt aus einer Hand. Hier gilt es, die Ausschreibung entsprechend zu formulieren, um keine weiteren städtischen Kapazitäten schaffen zu müssen.

 

  1. Betriebskosten

Die Betriebskosten für das Fahrradparkhaus am Fürther Hauptbahnhof werden auf Grund der vorhandenen Rückmeldungen auf ca. € 20.000 / Jahr geschätzt. Die Einnahmen aus dem Fahrradparkhaus sollen dabei verrechnet werden.

Für das erste halbe Jahr nach Inbetriebnahme wird grundsätzlich eine kostenfreie Nutzung zum Kennenlernen empfohlen.

Es sei bereits hier darauf hingewiesen, dass unabhängig von Auslastung und Ticketpreis die Betriebskosten durch den Ticketverkauf nicht gedeckt werden können. Es gibt keine Fördermittel für den Betrieb, um die sich beworben werden könnte.

 

  1. Sonstige Kosten

Für die Bereitstellung und Nutzung des Grundstücks fallen außerdem Kosten für den notariellen Vertrag und ein voraussichtliches Nutzungsentgelt i.H.v. € 2.200 / Jahr an. Die Verhandlungen zur Grundstücksnutzung sind noch nicht abgeschlossen. Die Kosten für die Grundstücksnutzung könnten daher auch höher liegen, ein genauer Wert ist derzeit nicht bezifferbar.

 

Fazit

Aufgrund der dargelegten Finanzierungslücke bei der bewilligten Förderung und wegen der nicht abschätzbaren Betriebskosten, die von der Stadt Fürth zu tragen sind, wird nicht empfohlen, das Projekt weiterzuverfolgen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

637.300

 

nein

X

ja

Vrsl. 20.000

Veranschlagung im Haushalt (Herstellung)

 

x

nein

ja

Budget-Nr.      

im

X

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: