Der Vortrag der Referentin dient zur Kenntnis.
Die div. Nutzungsentgelte bestehender Fahrradparkhäuser, deren Auslastung und Betriebskosten werden vorgestellt.
Der Finanzierung des Fahrradparkhauses Fürth ist seitens der Fördermittel nicht gesichert, da die Fördermittel aus 2024 nicht ins Folgejahr übertragen werden. Die jährlichen Betriebskosten werden auf ca. 20.000 € geschätzt, die von der Stadt Fürth getragen werden müssen.
Das Projekt für ein automatisches Fahrradparkhaus am Fürther Hauptbahnhof wird auf Grund der hohen Kosten und der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Fürth nicht weiterverfolgt.
Bisherige
Beschlusslage
Mit dem Grundsatzbeschluss Radverkehr (SpA/0939/2021) wurde sich für eine Förderung des Radverkehrs sowie eine maßgebliche Steigerung des Radverkehrsanteils in Fürth ausgesprochen.
Zur Steigerung des Radverkehrsanteils ist nicht nur Infrastruktur im fließenden Radverkehr (z.B. Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen) maßgeblich, sondern auch ein entsprechendes Angebot an sicheren und witterungsgeschützten Abstellplätzen. Besonders an Umsteige-/ Einsteigestellen des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt es daher, entsprechende Angebote zu machen.
Ein Fahrradparkhaus mit 120 Einstellplätzen in unmittelbarer Nähe zum Fürther Hauptbahnhof kann in diesem Zusammenhang als „Leuchtturmprojekt“ bezeichnet werden. Es kann das Zeichen für eine fahrradfreundliche Stadt setzen und wird durch seine Sichtbarkeit und Medienwirksamkeit den Fokus auf das Radfahren in Fürth nochmals deutlich steigern. Im Mittelpunkt steht aber natürlich der Nutzen für Alltagsradlerinnen und -radler, die auf ihren Pendelwegen zu Arbeit oder Ausbildung sowie in ihrer Freizeit am Hauptbahnhof vom Fahrrad in den Regionalverkehr, die S- oder U-Bahn oder den Bus umsteigen und ihr Fahrrad während der Abwesenheit sicher geparkt wissen. Abgesehen von einem quantitativen Mangel an Fahrradabstellanlagen am Hauptbahnhof besteht unter den Aspekten „Sicherheit und Trockenheit“ auch ein qualitativer Mangel, der mit einem automatischen Parkhaus abgestellt werden kann.
Die Stadt Fürth ist seit 2022 zertifiziertes Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern). Um zertifiziertes Mitglied zu bleiben, ist eine erfolgreiche Re-Zertifizierung nach sieben Jahren erforderlich. Ein Fahrradparkhaus würde ebenfalls einen Beitrag dazu darstellen.
Der BWA beschloss am 08.11.2023 nach Inaussichtstellung
eines positiven Förderbescheids einen Planungsauftrag an die Verwaltung
für die Errichtung eines Fahrradparkhauses westlich des Bahnhofsgebäudes auf
Fl.Nr. 1109/165 zu erteilen (SpA/1104/2023).
Aus diesem Planungsauftrag resultiert der Entwurf aus Gründen der Flächeneffizienz für ein automatisches Fahrradparkhaus mit 120 Abstellplätzen und zusätzlichen, witterungsgeschützen Boxen für Lastenräder (5x) und Fahrradanhänger (5x), eine Fahrrad-Servicestation und – in Abhängigkeit von der Ausstattung der Einstelleinheiten im Parkhaus – Möglichkeiten zum E-Laden von Akkus.
Aktuelle Ergebnisse zur Förderung
Inzwischen
wurde der Förderbescheid auf Bundesebene (BALM) erteilt und die Förderzusage
von 90% der förderfähigen Kosten liegt vor:
- Gesamtvolumen € 1.247.500, davon
- Zuwendung max. € 1.122.750 (90%),
- Eigenanteil mind. € 124.750 (10%).
Laut jüngster Auskunft des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) ist es jedoch nicht möglich, Fördermittel aus dem HH-Jahr 2024 in das nächste HH-Jahr 2025 zu übertragen. Dadurch entsteht für das Projekt eine Finanzierungslücke an Fördergeldern i. H. v. mind. € 637.300, die nicht mehr ausgeglichen werden kann.
Die Realisierung der Maßnahmen ist mit dieser Finanzierungslücke nicht darstellbar.
Ergebnisse der weitere
Prüfungsaufträge
Mit o. g. Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, Nutzungsentgelte für Fahrradparkhäuser bei vergleichbaren Städten abzufragen und wieder zu berichten.
- Nutzungsentgelte
Innerhalb Deutschlands wurden Nutzungsentgelte von sieben automatischen Fahrradpark-häusern abgefragt, davon ein reines Firmenparkhaus (BOSCH in Reutlingen, Firmengelände, aufgrund der nicht gegebenen Vergleichbarkeit nicht weiter aufgeführt).
Die Parkgebühren variieren zwischen kostenfrei und € 1 je Tag und zwischen € 50 bis € 70 je Jahr. Die Parkhäuser befinden sich alle in Bahnhofsnähe.
Stadt |
€/ Stunde |
€/ Tag |
€/ Woche |
€/ Monat |
€/ Quartal |
€/ Jahr |
Mühlacker |
0,25 |
1,00 |
- |
5,00 |
- |
- |
Offenburg |
- |
- |
- |
- |
- |
60,00 |
Fellbach |
- |
0,50 |
2,00 |
5,00 |
- |
50,00 |
Wunstorf
(bei Hannover) |
kostenlos |
kostenlos |
kostenlos |
kostenlos |
kostenlos |
kostenlos |
Waiblingen |
- |
- |
- |
5,00 |
- |
50,00 |
Heilbronn |
- |
- |
- |
- |
27,50 |
90,00 |
Nürnberg (nicht automatisch!) |
- |
0,70 |
- |
7,00 |
- |
70,00 |
Tabelle:
Nutzungsentgelte automatische Fahrradparkhäuser (Stand Frühjahr 2024)
- Markerkundung
Des Weiteren wurde im März eine umfassende Markterkundung durchgeführt und Kommunen mit bereits vorhandenen Fahrradparkhäusern nach Auslastung und Erfahrung befragt.
Informationen
zur Auslastung haben nur zwei Kommunen mitgeteilt.
So hat das automatische Fahrradparkhaus in Offenburg mit 120 Plätzen (62.000
Einwohner, im Ortenaukreis 429.000 Einw.) eine Einstellungsquote von ca. 80
Rädern / Tag (nur Monatsticket), das Parkhaus in Wunstorf bei Hannover (42.000
Einwohner, in der Region Hannover ca. 1.200.000 Einw.) mit 244 Plätzen derzeit
nur 16 Parker / Tag (ca. 50 Parker / Monat, gratis).
Zusätzlich
wurde die Auslastung des Fahrradspeichers in der Nachbarstadt Nürnberg
abgefragt (nicht automatisch, 284 Plätze): Dort liegen die
Einstellvorgänge im Jahresdurchschnitt bei 57 pro Tag. Die mittlere Belegung
liegt bei 61, die Maximalbelegung bei 108 Plätzen. Die jahreszeitlichen
Unterschiede sind erwartungsgemäß sehr hoch.
Die
Markterkundung beinhaltete neben den Mindestanforderungen resultierend aus dem
Förderantrag auch Fragen zu Einrichtung und Betrieb aus einer Hand,
Bezahlsystem und Zugriffszeiten. Nicht alle angefragten Hersteller bieten Bau,
Betrieb und Unterhalt aus einer Hand. Hier gilt es, die Ausschreibung
entsprechend zu formulieren, um keine weiteren städtischen Kapazitäten schaffen
zu müssen.
- Betriebskosten
Die Betriebskosten für das Fahrradparkhaus am Fürther Hauptbahnhof werden auf Grund der vorhandenen Rückmeldungen auf ca. € 20.000 / Jahr geschätzt. Die Einnahmen aus dem Fahrradparkhaus sollen dabei verrechnet werden.
Für
das erste halbe Jahr nach Inbetriebnahme wird grundsätzlich eine kostenfreie
Nutzung zum Kennenlernen empfohlen.
Es
sei bereits hier darauf hingewiesen, dass unabhängig von Auslastung und
Ticketpreis die Betriebskosten durch den Ticketverkauf nicht gedeckt werden
können. Es gibt keine Fördermittel für den Betrieb, um die sich beworben werden
könnte.
|
Für
die Bereitstellung und Nutzung des Grundstücks fallen außerdem Kosten für den
notariellen Vertrag und ein voraussichtliches Nutzungsentgelt i.H.v. € 2.200 /
Jahr an. Die Verhandlungen zur Grundstücksnutzung sind noch nicht
abgeschlossen. Die Kosten für die Grundstücksnutzung könnten daher auch höher
liegen, ein genauer Wert ist derzeit nicht bezifferbar.
Fazit
Aufgrund
der dargelegten Finanzierungslücke bei der bewilligten Förderung und wegen der
nicht abschätzbaren Betriebskosten, die von der Stadt Fürth zu tragen sind,
wird nicht empfohlen, das Projekt weiterzuverfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
637.300
€ |
|
nein |
X |
ja |
Vrsl.
20.000 € |
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Veranschlagung im Haushalt
(Herstellung) |
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|
x |
nein |
ja |
Budget-Nr. |
im |
X |
Vwhh |
X |
Vmhh |
|||||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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