Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippen- und Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionskostenförderung einer Mini-Kita mit insgesamt 12 Plätzen genehmigt.
Der Beschluss im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten empfiehlt den Beschluss der Maßnahme unter der Voraussetzung, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.07.2024 zustimmt, die Richtlinie zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Fürth, unverändert weiter zu führen. Wird nicht zugestimmt, wird die Vorlage vorerst zurückgezogen.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Im
Jahr 2020 hat das bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales über
Art. 31 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG), die
sog. Experimentierklausel, die Sonder-Einrichtungsform Mini-Kita mit bis zu 12
Betreuungsplätzen für Kinder aller Altersgruppen eingeführt. Die Mini-Kita
weist besondere Bestimmungen zum Personaleinsatz – die Fachkraftquote von 50%
wird beibehalten, es kann jedoch eine Tagespflegeperson mit Zusatzausbildung
als Ergänzungskraft eingesetzt werden – auf, ist jedoch eine
Kindertageseinrichtung nach BayKiBiG. Sie ist betriebserlaubnispflichtig und
kann nicht nur eine Betriebs-, sondern auch eine Investitionskostenförderung
erhalten.
Die
Arche gGmbH möchte im EG des Bestandsgebäudes in der Theresienstraße 17, in
Räumlichkeiten, die derzeit als Ausbildungs-Schreinerei genutzt werden,
aufgrund verringerter Nachfrage nach Ausbildungsplätzen im Schreiner-Handwerk
eine solche Mini-Kita einrichten. Auch wenn der Bedarf an Krippenplätzen mit
der aktuellen Zielvorgabe von 34,5% aller unter Dreijährigen in den Sprengeln
der Innenstadtgrundschulen (GS Rosenstraße und GS Kirchenplatz) so gut gedeckt
ist, dass auch ein Mangel an Plätzen im Grundschulsprengel Maistraße
ausgeglichen werden kann, sind die vorhandenen Einrichtungen in der Innenstadt
überzeichnet, vor allem die Krippengruppen in der städt. Kita IV
„Sonnenblumenkinder“ in der Badstraße. Auch im Kindergartenbereich liegt der
offene Bedarf eher im Grundschulsprengel der GS Schwabacher Straße, für den die
Mini-Kita aufgrund ihrer Lage und der guten Erreichbarkeit jedoch zumindest
einen geringen Ausgleich bieten kann.
Hinzu
kommt, dass die Arche gGmbH in den oberen Stockwerken des Gebäudes in der
Theresienstr. 17 eine Kinderpflegeschule betreibt, die sich an eine andere
Klientel richtet, als die „klassischen“ Fachakademien und Berufsschulen. Einige
der Personen, die die Kinderpflegeschule in der Theresienstr. 17 besuchen,
haben selbst (jüngere) Kinder. Aufgrund der Lage ihrer Ausbildungsstätte hätten
auch diese Familien nach aktueller Rechtsprechung einen Rechtsanspruch auf
Kindertagesbetreuung im Stadtgebiet Fürth, insbesondere in der Nähe ihres
Ausbildungsortes. Die Mini-Kita kann somit zur Bedarfsdeckung beitragen.
Die
Arche gGmbH ist Mieter des Bestandsgebäudes, soll aber dennoch die Maßnahme in
Eigenregie durchführen und die Investitionskostenförderung erhalten. Da der
Eigentümer des Gebäudes, die Firma Lauer, schriftlich zugesichert hat, den
Förderzeitraum von 25 Jahren mittels Eintragung ins Grundbuch sicher zu
stellen, ist dies möglich. Mit der Regierung von Mittelfranken wurde diese
Abweichung vom gewohnten Verfahren bereits abgestimmt und es bestehen keine
Einwände.
Hinweis
Bei
der vorliegenden Planung handelt es sich um die Grundlage zur Ermittlung der
zuweisungsfähigen Kosten. Sie wurde von der Verwaltung hinsichtlich ihrer
Genehmigungsfähigkeit zum Erhalt einer Betriebserlaubnis geprüft. Eine
baurechtliche Genehmigung wurde noch nicht beantragt. Im Zuge des Antrags auf
Baugenehmigung können Änderungen notwendig werden.
Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der Maßnahme
ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand: 13.11.2023) und
belaufen sich auf insgesamt 1.395.340,29 € (nach DIN-276-1 in der Fassung von
Dezember 2008).
Kostengruppe |
Kostenschätzung |
davon zuweisungsfähig |
1 =
Grundstück |
./. |
./. |
2 =
Herrichten und Erschließung |
./. |
./. |
3 =
Bauwerk–Baukonstruktion |
763.997,85
€ |
763.997,85
€ |
4 = Bauwerk–Technische
Anlagen |
255.000,44
€ |
255.000,44
€ |
5 =
Außenanlagen |
100.000,46
€ |
100.000,46
€ |
6 =
Ausstattung |
79.776,24
€ |
./. |
7 =
Baunebenkosten |
226.565,29
€ |
226.565,29
€ |
Gesamt brutto |
1.395.340,29 € |
1.315.564,05 € |
Die
Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der
Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei
Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der
zuweisungsfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog.
„Kostenpauschale“). Da es sich um die Neuschaffung von Plätzen in einem
Bestandsgebäude handelt, wird die Maßnahme wie ein Neubau behandelt. Der
Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau der Kindertagesstätte liegt der derzeit
gültige Kostenrichtwert in Höhe von 6.926 €/m², sowie die für die Anzahl der
Plätze maximale zuweisungsfähige Fläche zu Grunde. Für die
Sonder-Einrichtungsform Mini-Kita gilt das nach der Anlage 3 zur FAZR
ausgewiesene Summenraumprogramm für Sonderkonzepte, das von der Regierung von
Mittelfranken angefordert wurde. Die zuweisungsfähige Fläche beträgt in diesem
Fall 173 m². Auch wenn im Gebäude selbst nach vorliegender Planung mehr als
173m² förderfähige Fläche vorhanden sind, wird nur die nach Summenraumprogramm
förderfähige Fläche zur Berechnung der Förderung verwendet.
Ausstattungszuschuss
Im
Zuge der Maßnahme werden 12 neue Plätze geschaffen, für die nach Nr. 5.2 der
Richtlinie zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet
Fürth ein Ausstattungszuschuss von 1.000,00 € pro Platz gewährt wird. Die Höhe
des Ausstattungszuschusses beträgt somit 12.000,00 €.
Ermittlung der staatlichen Förderung
Bei einer Investitionskostenförderung von 100% der zuweisungsfähigen Kosten für die Neuschaffung von Betreuungsplätzen gemäß der städtischen Richtline zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Fürth ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von rund 1.198.200,00 €.
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 1.198.200,00 €. Die Refinanzierung des Baukostenzuschusses erfolgt derzeit mit einem Fördersatz (FS) von 75% des städtischen Baukostenzuschusses. Bei einem Baukostenzuschuss von rund 1.198.200,00 € sind dies rund 898.600,00 €. Für den städtischen Anteil verbleiben dann noch rund 299.600,00 €.
Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema:
|
Exakter Wert |
Gerundet |
Kostenschätzung |
1.363.063,82 € |
davon zuweisungsfähig 1.315.600,00 € |
Kostenhöchstwert (=max. zuweisungsfähige Kosten) |
1.198.198,00 € |
1.198.200,00 € |
Baukostenzuschuss
Stadt (FS 100%) |
1.198.198,00 € |
1.198.200,00 € |
= Staatliche
Gesamtförderung (Art. 10 FAG, FS 75%) |
898.648,50 € |
898.600,00 € |
|
|
|
= Städtischer
Nettoanteil |
299.549,50 € |
299.600,00 € |
= städtischer
Ausstattungszuschuss |
12.000,00 € |
12.000,00 € |
= Eigenanteil des
Trägers |
197.142,29 € |
197.100,00 € |
Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:
Staatliche
Förderung: |
898.600,00 € |
Städtischer
Nettoanteil |
299.600,00 € |
Anteil des
Trägers: |
197.142,29 € |
Gesamtkosten: |
1.395.340,29 € |
Inklusive des Ausstattungszuschusses in Höhe von 12.000,00 € beläuft sich der Anteil der Stadt Fürth an der Maßnahme auf insgesamt 311.600,00 €.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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(nö)Grundrissplan, (nö) Flächenberechnung, Kostenschätzung, (nö) AMS zur Einführung der Mini-Kita