Betreff
Investitionskostenförderung einer Mini-Kita in der Theresienstraße 17 - Neuschaffung von 6 Krippen- und 6 Kindergartenplätzen durch die Arche gGmbH
Vorlage
KITA-GTS/0030/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippen- und Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionskostenförderung einer Mini-Kita mit insgesamt 12 Plätzen genehmigt.

 

Der Beschluss im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten empfiehlt den Beschluss der Maßnahme unter der Voraussetzung, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.07.2024 zustimmt, die Richtlinie zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Fürth, unverändert weiter zu führen. Wird nicht zugestimmt, wird die Vorlage vorerst zurückgezogen.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.

 


Im Jahr 2020 hat das bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales über Art. 31 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG), die sog. Experimentierklausel, die Sonder-Einrichtungsform Mini-Kita mit bis zu 12 Betreuungsplätzen für Kinder aller Altersgruppen eingeführt. Die Mini-Kita weist besondere Bestimmungen zum Personaleinsatz – die Fachkraftquote von 50% wird beibehalten, es kann jedoch eine Tagespflegeperson mit Zusatzausbildung als Ergänzungskraft eingesetzt werden – auf, ist jedoch eine Kindertageseinrichtung nach BayKiBiG. Sie ist betriebserlaubnispflichtig und kann nicht nur eine Betriebs-, sondern auch eine Investitionskostenförderung erhalten.

Die Arche gGmbH möchte im EG des Bestandsgebäudes in der Theresienstraße 17, in Räumlichkeiten, die derzeit als Ausbildungs-Schreinerei genutzt werden, aufgrund verringerter Nachfrage nach Ausbildungsplätzen im Schreiner-Handwerk eine solche Mini-Kita einrichten. Auch wenn der Bedarf an Krippenplätzen mit der aktuellen Zielvorgabe von 34,5% aller unter Dreijährigen in den Sprengeln der Innenstadtgrundschulen (GS Rosenstraße und GS Kirchenplatz) so gut gedeckt ist, dass auch ein Mangel an Plätzen im Grundschulsprengel Maistraße ausgeglichen werden kann, sind die vorhandenen Einrichtungen in der Innenstadt überzeichnet, vor allem die Krippengruppen in der städt. Kita IV „Sonnenblumenkinder“ in der Badstraße. Auch im Kindergartenbereich liegt der offene Bedarf eher im Grundschulsprengel der GS Schwabacher Straße, für den die Mini-Kita aufgrund ihrer Lage und der guten Erreichbarkeit jedoch zumindest einen geringen Ausgleich bieten kann.

Hinzu kommt, dass die Arche gGmbH in den oberen Stockwerken des Gebäudes in der Theresienstr. 17 eine Kinderpflegeschule betreibt, die sich an eine andere Klientel richtet, als die „klassischen“ Fachakademien und Berufsschulen. Einige der Personen, die die Kinderpflegeschule in der Theresienstr. 17 besuchen, haben selbst (jüngere) Kinder. Aufgrund der Lage ihrer Ausbildungsstätte hätten auch diese Familien nach aktueller Rechtsprechung einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung im Stadtgebiet Fürth, insbesondere in der Nähe ihres Ausbildungsortes. Die Mini-Kita kann somit zur Bedarfsdeckung beitragen.

 

Die Arche gGmbH ist Mieter des Bestandsgebäudes, soll aber dennoch die Maßnahme in Eigenregie durchführen und die Investitionskostenförderung erhalten. Da der Eigentümer des Gebäudes, die Firma Lauer, schriftlich zugesichert hat, den Förderzeitraum von 25 Jahren mittels Eintragung ins Grundbuch sicher zu stellen, ist dies möglich. Mit der Regierung von Mittelfranken wurde diese Abweichung vom gewohnten Verfahren bereits abgestimmt und es bestehen keine Einwände.

 

Hinweis

 

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um die Grundlage zur Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten. Sie wurde von der Verwaltung hinsichtlich ihrer Genehmigungsfähigkeit zum Erhalt einer Betriebserlaubnis geprüft. Eine baurechtliche Genehmigung wurde noch nicht beantragt. Im Zuge des Antrags auf Baugenehmigung können Änderungen notwendig werden.

 

Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand: 13.11.2023) und belaufen sich auf insgesamt 1.395.340,29 € (nach DIN-276-1 in der Fassung von Dezember 2008). 

 

 

 

Kostengruppe

 

 

Kostenschätzung

 

davon zuweisungsfähig

 

1 = Grundstück

 

./.

./.

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

./.

./.

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

763.997,85 €

763.997,85 €

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

255.000,44 €

255.000,44 €

 

5 = Außenanlagen

 

100.000,46 €

100.000,46 €

 

6 = Ausstattung

 

79.776,24 €

./.

 

7 = Baunebenkosten

 

226.565,29 €

226.565,29 €

 

Gesamt brutto

 

1.395.340,29 €

1.315.564,05 €

 

 

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der zuweisungsfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“). Da es sich um die Neuschaffung von Plätzen in einem Bestandsgebäude handelt, wird die Maßnahme wie ein Neubau behandelt. Der Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau der Kindertagesstätte liegt der derzeit gültige Kostenrichtwert in Höhe von 6.926 €/m², sowie die für die Anzahl der Plätze maximale zuweisungsfähige Fläche zu Grunde. Für die Sonder-Einrichtungsform Mini-Kita gilt das nach der Anlage 3 zur FAZR ausgewiesene Summenraumprogramm für Sonderkonzepte, das von der Regierung von Mittelfranken angefordert wurde. Die zuweisungsfähige Fläche beträgt in diesem Fall 173 m². Auch wenn im Gebäude selbst nach vorliegender Planung mehr als 173m² förderfähige Fläche vorhanden sind, wird nur die nach Summenraumprogramm förderfähige Fläche zur Berechnung der Förderung verwendet.

 

Ausstattungszuschuss

 

Im Zuge der Maßnahme werden 12 neue Plätze geschaffen, für die nach Nr. 5.2 der Richtlinie zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Fürth ein Ausstattungszuschuss von 1.000,00 € pro Platz gewährt wird. Die Höhe des Ausstattungszuschusses beträgt somit 12.000,00 €.

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

Bei einer Investitionskostenförderung von 100% der zuweisungsfähigen Kosten für die Neuschaffung von Betreuungsplätzen gemäß der städtischen Richtline zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Fürth ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von rund 1.198.200,00 €.

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 1.198.200,00 €. Die Refinanzierung des Baukostenzuschusses erfolgt derzeit mit einem Fördersatz (FS) von 75% des städtischen Baukostenzuschusses. Bei einem Baukostenzuschuss von rund 1.198.200,00 € sind dies rund 898.600,00 €. Für den städtischen Anteil verbleiben dann noch rund 299.600,00 €.

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema:

 

 

Exakter Wert

Gerundet

Kostenschätzung 

1.363.063,82 €

 davon zuweisungsfähig 1.315.600,00 €

Kostenhöchstwert (=max. zuweisungsfähige Kosten)

   1.198.198,00 €

1.198.200,00 €

Baukostenzuschuss Stadt (FS 100%)

   1.198.198,00 €

1.198.200,00 €

= Staatliche Gesamtförderung (Art. 10 FAG, FS 75%)

      898.648,50 €

898.600,00 €

 

 

 

= Städtischer Nettoanteil

      299.549,50 €

299.600,00 €

= städtischer Ausstattungszuschuss

12.000,00 €

12.000,00 €

= Eigenanteil des Trägers

197.142,29 €

197.100,00 €

 

 

 

 

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:

 

Staatliche Förderung:

898.600,00 €

Städtischer Nettoanteil

299.600,00 €

Anteil des Trägers:            

197.142,29 €

Gesamtkosten:  

1.395.340,29 €

 

 

Inklusive des Ausstattungszuschusses in Höhe von 12.000,00 € beläuft sich der Anteil der Stadt Fürth an der Maßnahme auf insgesamt 311.600,00 €.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


(nö)Grundrissplan, (nö) Flächenberechnung, Kostenschätzung, (nö) AMS zur Einführung der Mini-Kita