Von den Mitteilungen wird Kenntnis genommen.
Demokratie
Leben:
Das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend wird seit der ersten Förderperiode im Jahr 2015
lokal durch die „Fürther Partnerschaft für Demokratie“ umgesetzt.
Dort
kommen Verantwortliche aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive
aus Vereinen, Verbänden und Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten
zusammen und entwickeln gemeinsam einen auf die konkrete Situation vor Ort
abgestimmten lokalen Aktionsplan. Zur Unterstützung wurde eine lokale Koordinierungsstelle im Stadtjugendring
Fürth eingerichtet, das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien/Abteilung Jugendarbeit fungiert als „federführendes Amt“.
Die
zweite Förderperiode des Bundesprogramms endet am 31. Dezember 2024.
Das
Interessenbekundungsverfahren für die dritte Förderperiode (2025 bis 2032)
endet am 19.06.2024. Die Fürther Partnerschaft für Demokratie nimmt anhand der,
in der öffentlichen Demokratiewerkstatt vom 16.05.2024 erarbeiteten Inhalte und
Bedarfe teil. Bei positiver Rückmeldung durch die Regiestelle, ist im zweiten
Schritt ein offizieller Förderantrag durch das „federführende Amt“
erforderlich. Hierzu werden dem Stadtrat die erforderlichen Unterlagen zu
gegebener Zeit zum Beschluss vorgelegt.
Proberaumzentrum Fürth Bislohe:
Die Stadt Fürth unterstützt die Musikzentrale Nürnberg e.V. seit 01.01.2024 durch die Gewährung eines institutionellen Betriebskostenzuschusses für das Proberaumprojekt in Fürth-Bislohe in Höhe von jährlich 10.000 Euro. Die Vereinbarung gilt solange bis das Mietverhältnis zwischen den Gebäudeeigentümern und der Musikzentrale endet und in der Folge die Nutzung des Gebäudes durch die Musikzentrale nicht weiter fortgeführt werden kann (§ 7 Inkrafttreten und Kündigung).
Der Geschäftsführer der Musikzentrale Nürnberg e.V. teilte mit, dass am 26.03.2024 die Kündigung für das Proberaumzentrum zum 30.06.2024 einging, da es zum Verkauf des Objektes kam und der neue Besitzer eine andere Nutzung geplant hat.
Der
Zuschuss der Stadt Fürth reduziert sich für 2024 nun anteilig nach den
tatsächlichen Betriebsmonaten auf 5.000 Euro und entfällt ab Juli 2024.
„Verfahrenslotsen“
beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(Rechtsgrundlage: § 10b SGB VIII)
Seit 01.04.2024 sind Andrea Dennerlein (Dipl. SozPäd) und
Sandra Fichtner (Volljuristin) als Verfahrenslotsinnen im Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien tätig.
Ergänzende Infos sind auch dem Vorabdruck ihres ganz neu erstellten Folders zu
entnehmen.
Aufgaben:
1.
Einzelfallbegleitung durch Beratung und Unterstützung von
jungen Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und ihren Familien (§10b Abs.
1 SGB VIII).
2.
Strukturelle Unterstützung des örtlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe
im Rahmen des Reform-/Verschmelzungsprozesses von Eingliederungs- und
Jugendhilfe (§ 10 Abs.2 SGB VIII).
Formen und Inhalt der
Einzelfallbegleitung:
·
Information
über Leistungen, Ansprüche und Kontaktdaten
·
(Er-)Klärung
von Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen
·
Unterstützung
bei Antragsstellung und -vervollständigung
·
Begleitung
bei Gesprächen mit Leistungserbringern, Schule und anderen Stellen
·
Teilnahme
an Gesamtplan- oder Hilfeplanverfahren
·
Aufklärung
über Möglichkeiten des Widerspruchs und Unterstützung bei der Formulierung,
·
Planung
und Organisation nächster Schritte
·
Psychosoziales
Gesprächsangebot
·
Begleitung
bei Konflikten
Formen und Inhalt der
strukturellen Unterstützung bei der SGB-VIII-Reform:
·
Strukturelle
Beratung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, u. a. durch regelmäßige
Berichterstattung. Mögliche Inhalte sind Erkenntnisse aus Einzelfall- und
Netzwerkarbeit, das Benennen von Systemhürden, Erfahrungen mit Schnittstellen
und versch. Reha-Trägern.
·
fallunabhängiger
fachlicher Austausch mit den Kooperationspartnern.
·
Identifikation
bestehender Netzwerke und Zugänge zur Vermeidung von Doppelstrukturen
·
Erschließung
bisher nicht zugänglicher Netzwerke und Kooperationspartner
·
Zusammenarbeit
mit der Jugendhilfeplanung
Kooperationspartner:
·
Jugendhilfeplanung
für hilfeplangesteuerte Leistungen (noch nicht vorhanden)
·
örtlicher
öffentlicher Träger der KJH, insbesondere Fachdienst Eingliederungshilfe
·
Leistungserbringer
der Eingliederungshilfe
·
Leistungserbringer
der Kinder- und Jugendhilfe
·
überörtlicher
öffentlicher Träger der Eingliederungshilfe (Bezirk)
·
weitere
Reha-Träger (Bundesagentur für Arbeit, Krankenversicherung, Rentenversicherung,
Unfallversicherung)
·
sonstige
Fach- und Beratungsstellen (z. B. EUTB, Frühförderung, Kliniken)
Was Verfahrenslotsen nicht sind bzw.
leisten können:
·
Keine
abschließende Bedarfsfeststellung sowie Entscheidung über Gewährung oder
Ablehnung einer Leistung durch leistungsgewährende Stellen
·
Keine
Abklärung möglicher Kindeswohlgefährdungen
·
Strategische
Abwägungen im Kontext der Zusammenführung der Eingliederungshilfesysteme auf
Leitungsebene
·
Keine
Expertise für alle Sozialgesetzbücher: Fokussierung der Unterstützung auf
Leistungen der Eingliederungshilfe gem. SGB VIII und SGB IX
·
Keine
Beratung von Fachkräften des Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe
in Einzelfällen
Steigende Kinder- und
Jugendkriminalität
Die
Fachkräfte in der Jugendhilfe nehmen seit dem Ende der Pandemie verstärkt familiäre / häusliche
Gewalt wahr – aber auch verstärkt Gewalt im Umfeld von Schulen. Dabei wurde
geschildert, dass mittlerweile an Grundschulen Problemlagen eingetreten sind,
die früher nur den Mittelschulbereich prägten.
Insbesondere sind hier folgende
Verhaltensweisen zu nennen: Unfähigkeit, Konflikte verbal zu lösen –
stattdessen Drohung und Ausübung von Gewalt, mangelnde Akzeptanz von Regeln im
täglichen Miteinander, massiver Schulabsentismus, stark zunehmend störendes /
schwer auffälliges Verhalten im Unterrichtskontext, „Unerreichbarkeit“ der
Familien/Elternhäuser aus verschiedenen Gründen (Sprach- und Kulturbarrieren,
völliges Desinteresse).
Ein
Kooperationstreffen mit der PI Fürth am 04.03.2024 ergab, dass die Polizeidienststelle diese Wahrnehmung
teilt. Sie berichtete Folgendes:
-
Generell
zunehmende Gewalt seit 2020/21
(in Schulen, in Familien, unter Gleichaltrigen…)
-
Aufkommende
Jugendbanden-Kriminalität in Nürnberg/Fürth (u.a. schwere Raubdelikte) als relativ
neues Phänomen in der Region
Der
Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) verzeichnete bereits im Jahr 2023 ein
Allzeithoch an Fällen. Beunruhigend dann der Start ins Jahr 2024: Die im Januar
vom Gericht übermittelten Fälle hatten bereits das Ausmaß eines ganzen Quartals
im Jahr 2023.
Der
Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken wurde am 28. März 2024 veröffentlicht.
Er bestätigt an mehreren Stellen die Wahrnehmungen der Fachkräfte - und weist
zusätzlich auf erschreckende Anstiege im Bereich der Kinderpornografie (was
leider auch bereits stark im Berufsalltag des Bezirkssozialdienstes angekommen
ist!) und einen Zuwachs bei Sexual- und Körperverletzungsdelikten und der
Internetkriminalität hin.
Nach wie vor ist Fürth die sicherste
Großstadt Bayerns – man muss aber der Tatsache ins Auge sehen, dass ein
signifikantes Anwachsen der Kriminalität eingetreten ist, welches insbesondere
auch die Jugendhilfe betrifft. Die ersten Beobachtungen im Jahr 2024 (v. a. in
der JuHiS, siehe oben) sind alarmierend und verlangen nach Maßnahmen zur
Stärkung der Jugendhilfe, um keine -perspektivisch sehr teuren!-
gesellschaftspolitischen Versäumnisse zu riskieren.
Beigefügt sind einschlägige FN-Artikel
sowie Ausschnitte aus dem sehr informativen und auf der Homepage der Polizei
Mittelfranken veröffentlichten Sicherheitsbericht 2023.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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