Von den Mitteilungen wird Kenntnis genommen.


Demokratie Leben:

 

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird seit der ersten Förderperiode im Jahr 2015 lokal durch die „Fürther Partnerschaft für Demokratie“ umgesetzt.

Dort kommen Verantwortliche aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus Vereinen, Verbänden und Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten zusammen und entwickeln gemeinsam einen auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmten lokalen Aktionsplan. Zur Unterstützung wurde eine lokale Koordinierungsstelle im Stadtjugendring Fürth eingerichtet, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien/Abteilung Jugendarbeit fungiert als „federführendes Amt“.

Die zweite Förderperiode des Bundesprogramms endet am 31. Dezember 2024.

Das Interessenbekundungsverfahren für die dritte Förderperiode (2025 bis 2032) endet am 19.06.2024. Die Fürther Partnerschaft für Demokratie nimmt anhand der, in der öffentlichen Demokratiewerkstatt vom 16.05.2024 erarbeiteten Inhalte und Bedarfe teil. Bei positiver Rückmeldung durch die Regiestelle, ist im zweiten Schritt ein offizieller Förderantrag durch das „federführende Amt“ erforderlich. Hierzu werden dem Stadtrat die erforderlichen Unterlagen zu gegebener Zeit zum Beschluss vorgelegt.

 

Proberaumzentrum Fürth Bislohe:

 

Die Stadt Fürth unterstützt die Musikzentrale Nürnberg e.V. seit 01.01.2024 durch die Gewährung eines institutionellen Betriebskostenzuschusses für das Proberaumprojekt in Fürth-Bislohe in Höhe von jährlich 10.000 Euro. Die Vereinbarung gilt solange bis das Mietverhältnis zwischen den Gebäudeeigentümern und der Musikzentrale endet und in der Folge die Nutzung des Gebäudes durch die Musikzentrale nicht weiter fortgeführt werden kann (§ 7 Inkrafttreten und Kündigung).

Der Geschäftsführer der Musikzentrale Nürnberg e.V. teilte mit, dass am 26.03.2024 die Kündigung für das Proberaumzentrum zum 30.06.2024 einging, da es zum Verkauf des Objektes kam und der neue Besitzer eine andere Nutzung geplant hat.

Der Zuschuss der Stadt Fürth reduziert sich für 2024 nun anteilig nach den tatsächlichen Betriebsmonaten auf 5.000 Euro und entfällt ab Juli 2024.

 

 „Verfahrenslotsen“ beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

(Rechtsgrundlage: § 10b SGB VIII)

 

Seit 01.04.2024 sind Andrea Dennerlein (Dipl. SozPäd) und Sandra Fichtner (Volljuristin) als Verfahrenslotsinnen im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien tätig.
Ergänzende Infos sind auch dem Vorabdruck ihres ganz neu erstellten Folders zu entnehmen.

 

Aufgaben:

1.    Einzelfallbegleitung durch Beratung und Unterstützung von jungen Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und ihren Familien (§10b Abs. 1 SGB VIII).

2.    Strukturelle Unterstützung des örtlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des Reform-/Verschmelzungsprozesses von Eingliederungs- und Jugendhilfe (§ 10 Abs.2 SGB VIII).

Formen und Inhalt der Einzelfallbegleitung:

·         Information über Leistungen, Ansprüche und Kontaktdaten

·         (Er-)Klärung von Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen

·         Unterstützung bei Antragsstellung und -vervollständigung

·         Begleitung bei Gesprächen mit Leistungserbringern, Schule und anderen Stellen

·         Teilnahme an Gesamtplan- oder Hilfeplanverfahren

·         Aufklärung über Möglichkeiten des Widerspruchs und Unterstützung bei der Formulierung,

·         Planung und Organisation nächster Schritte

·         Psychosoziales Gesprächsangebot

·         Begleitung bei Konflikten

Formen und Inhalt der strukturellen Unterstützung bei der SGB-VIII-Reform:

·         Strukturelle Beratung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, u. a. durch regelmäßige Berichterstattung. Mögliche Inhalte sind Erkenntnisse aus Einzelfall- und Netzwerkarbeit, das Benennen von Systemhürden, Erfahrungen mit Schnittstellen und versch. Reha-Trägern.

·         fallunabhängiger fachlicher Austausch mit den Kooperationspartnern.

·         Identifikation bestehender Netzwerke und Zugänge zur Vermeidung von Doppelstrukturen

·         Erschließung bisher nicht zugänglicher Netzwerke und Kooperationspartner

·         Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung

Kooperationspartner:

·         Jugendhilfeplanung für hilfeplangesteuerte Leistungen (noch nicht vorhanden)

·         örtlicher öffentlicher Träger der KJH, insbesondere Fachdienst Eingliederungshilfe

·         Leistungserbringer der Eingliederungshilfe

·         Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfe

·         überörtlicher öffentlicher Träger der Eingliederungshilfe (Bezirk)

·         weitere Reha-Träger (Bundesagentur für Arbeit, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung)

·         sonstige Fach- und Beratungsstellen (z. B. EUTB, Frühförderung, Kliniken)

Was Verfahrenslotsen nicht sind bzw. leisten können:

·         Keine abschließende Bedarfsfeststellung sowie Entscheidung über Gewährung oder Ablehnung einer Leistung durch leistungsgewährende Stellen

·         Keine Abklärung möglicher Kindeswohlgefährdungen

·         Strategische Abwägungen im Kontext der Zusammenführung der Eingliederungshilfesysteme auf Leitungsebene

·         Keine Expertise für alle Sozialgesetzbücher: Fokussierung der Unterstützung auf Leistungen der Eingliederungshilfe gem. SGB VIII und SGB IX

·         Keine Beratung von Fachkräften des Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Einzelfällen

 

Steigende Kinder- und Jugendkriminalität

Die Fachkräfte in der Jugendhilfe nehmen seit dem Ende der Pandemie verstärkt familiäre / häusliche Gewalt wahr – aber auch verstärkt Gewalt im Umfeld von Schulen. Dabei wurde geschildert, dass mittlerweile an Grundschulen Problemlagen eingetreten sind, die früher nur den Mittelschulbereich prägten.

Insbesondere sind hier folgende Verhaltensweisen zu nennen: Unfähigkeit, Konflikte verbal zu lösen – stattdessen Drohung und Ausübung von Gewalt, mangelnde Akzeptanz von Regeln im täglichen Miteinander, massiver Schulabsentismus, stark zunehmend störendes / schwer auffälliges Verhalten im Unterrichtskontext, „Unerreichbarkeit“ der Familien/Elternhäuser aus verschiedenen Gründen (Sprach- und Kulturbarrieren, völliges Desinteresse).

Ein Kooperationstreffen mit der PI Fürth am 04.03.2024 ergab, dass die Polizeidienststelle diese Wahrnehmung teilt. Sie berichtete Folgendes:

-          Generell zunehmende Gewalt seit 2020/21
(in Schulen, in Familien, unter Gleichaltrigen…)

-          Aufkommende Jugendbanden-Kriminalität in Nürnberg/Fürth (u.a. schwere Raubdelikte) als relativ neues Phänomen in der Region

Der Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) verzeichnete bereits im Jahr 2023 ein Allzeithoch an Fällen. Beunruhigend dann der Start ins Jahr 2024: Die im Januar vom Gericht übermittelten Fälle hatten bereits das Ausmaß eines ganzen Quartals im Jahr 2023.

Der Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken wurde am 28. März 2024 veröffentlicht. Er bestätigt an mehreren Stellen die Wahrnehmungen der Fachkräfte - und weist zusätzlich auf erschreckende Anstiege im Bereich der Kinderpornografie (was leider auch bereits stark im Berufsalltag des Bezirkssozialdienstes angekommen ist!) und einen Zuwachs bei Sexual- und Körperverletzungsdelikten und der Internetkriminalität hin.

Nach wie vor ist Fürth die sicherste Großstadt Bayerns – man muss aber der Tatsache ins Auge sehen, dass ein signifikantes Anwachsen der Kriminalität eingetreten ist, welches insbesondere auch die Jugendhilfe betrifft. Die ersten Beobachtungen im Jahr 2024 (v. a. in der JuHiS, siehe oben) sind alarmierend und verlangen nach Maßnahmen zur Stärkung der Jugendhilfe, um keine -perspektivisch sehr teuren!- gesellschaftspolitischen Versäumnisse zu riskieren.

Beigefügt sind einschlägige FN-Artikel sowie Ausschnitte aus dem sehr informativen und auf der Homepage der Polizei Mittelfranken veröffentlichten Sicherheitsbericht 2023.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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