Der Bericht der Referentin dient zur Kenntnis.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Nachrüstung von drei Fußgängerüberwegen (FGÜ) am Knotenpunkt Rosenstraße / Theaterstraße. Zur Sicherstellung der Sichtfelder an den FGÜ werden Grünflächen errichtet. Statt den Radabstellanlagen ID 346 aus Paket 4 werden vor der Grundschule vier Fahrradbügel montiert und ggü. Rosenstraße 22 drei Lastenradbügel. Entlang der Theaterstraße wird eine Ladezone, Anwohner A05 frei, eingerichtet.
Ausgangslage
Über die
Kreuzung Rosen-/Theaterstraße verläuft der Schulweg der Grundschule
Rosenstraße, angrenzend befindet sich die Bushaltestelle Katharinenstraße und
eine Tanzschule.
Der
Elternbeirat und die Grundschule sorgen sich bzgl. der Verkehrssicherheit für
die SchülerInnen und Schüler und haben dies an Ref. I herangetragen. Nach einer
ersten Verkehrsschau durch SVA, PI und SpA/Vpl, in der teils hohe
Geschwindigkeiten und überwiegend schlechte Sichtverhältnisse festgestellt
wurden, konnten bei einer Verkehrszählung zwischen 7:42 und 8:06 Uhr an der
Rosenstraße West 46, Theaterstraße Süd 71 und Rosenstraße Ost 35 Querungen
gezählt werden. Es wird daher davon ausgegangen, dass der Einsatzbereich
entsprechend den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) erreicht wird
(>50 Fg/Spitzenstunde). Als Ergebnis der kleinen Instruktion vom 23.11.2023
wurde der Knoten nochmals durch TfA-Bauhof, infra, fübs, Sehbehindertenbund und
SpA-Vpl begangen, um Lösungen für die Abweichungen zu aktuellen DIN zu
finden.
Notwendige Verbesserungsmaßnahmen
Der Knotenpunkt ist bereits mit Sperrfeldern und Richtungsfeldern ausgestattet. Diese müssen entsprechend der zwischenzeitlich aktualisierten DIN 32984:2023-04 (Bodenindikatoren im öffentlichen Raum) ergänzt werden. Zur Vervollständigung sind Auffindestreifen nachzurüsten und drei Aufmerksamkeitsfelder zu entfernen (Südseite).
Da FGÜ nach
den Regelwerken der Technik besonders auszuleuchten sind, müssen neue Beleuchtungsanlagen nachgerüstet
werden. Die eingezeichneten Standorte müssen im Rahmen der Entwurfsplanung
nochmals mit der infra besprochen werden, da an vier Wunschpositionen der infra
Leitungen verlaufen, an der Westposition würde die Bushaltestelle behindert.
Für die Beleuchtung wird die südliche Querung weiter vom Knoten entfernt als im
Bestand. Der abgesenkte Bordstein auf der Südwestseite muss dazu umgebaut
werden.
An den anderen Übergängen kann der Bestandsbordstein belassen, die Bodenindikatoren müssen jedoch ergänzt werden. Die Richtungsfelder an der nördlichen Querung werden entfernt, um sie klarer von den sicheren Querungsstellen abzuheben. Wegen der Nullabsenkungen müssen die Sperrflächen erhalten werden.
Die Verkehrszeichen 356 „Verkehrshelfer“ und 102 „Achtung Kreuzung“ können demontiert werden. Hinzu kommen stattdessen Zeichen 350-10 und 350-20 „Fußgängerüberweg“.
Zur Sicherung der notwendigen Sichtfelder müssen zwei direkt angrenzende Parkstände entfernt werden. Hierdurch kann eine Pflanzfläche für einen Stadtbaum hergestellt werden (17,5 m²; Leitungsschutz zu Gasleitung und Stromleitungen notwendig). Gegenüber ist durch mehrere Versorgungsleitungen lediglich eine Pflanzfläche mit niedrigem Bewuchs (Sichtfeld) möglich.
Auch die Sichtfelder des Knotenarmes ohne FGÜ wären zu sichern. Hier kann ebenfalls ein Stadtbaum gesetzt werden (10 m²; unterirdische Wurzelraumerweiterung notwendig; ggf. Leitungsschutz zu Stromleitung).
Vier Fahrradbügel sollen vor der Grundschule montiert werden, um Parken und Halten von Kfz auf dem Gehweg zu verhindern (Anfahrt direkt vor Schultor) und zugleich die Fläche sinnvoll zu nutzen um ein Angebot zum Fahrradabstellen zu schaffen.
Gegenüber Rosenstraße 22 werden trotz Gehwegplatten Pkw auf einem Hydrantenanschluss geparkt. Statt der üblichen Poller, sollen Lastenradbügel angebracht werden. Auf die beschränkende Beschilderung nur für Lastenräder wird jedoch verzichtet, um die Nutzung auch mit anderen Verkehrsmitteln zu erlauben.
Zur Unterstützung der Bedarfe der Anwohner und der Behindertentanzgruppen soll eine Ladezone (Anwohner frei mit Parkausweis A05) gegenüber der Tanzschule eingerichtet werden.
Zur Freihaltung von Sichtfeldern müssen insgesamt 3 Parkstände entfallen. Dafür werden zwei neue Stadtbäume (aktuell 2 Pkw-Stellplätze) gesetzt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
Ca.
100.000 € |
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nein |
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
x |
ja |
Hst.630095100000
63009510000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Vorplanung FGÜ A3 V3
Vorplanung FGÜ A4 Detailplan V3
Vorplanung FGÜ A3 Sichtfelder V3
255383_Klimaprüfung.pdf
255383_Klimaprüfung_Auswertung.pdf