Betreff
Fußgängerüberwege Knoten Rosenstraße - Theaterstraße - Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5 für die Einleitung und Abwicklung städtischer Maßnahmen
Vorlage
TfA/0523/2025
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss erteilt die Projektgenehmigung zur Errichtung der Fußgängerüberwege am Knotenpunkt Rosenstraße – Theaterstraße.

 

Die Gesamtkosten für das Projekt betragen ca. 120.000,- € einschließlich der Beleuchtung.


Ausgangslage

 

Im Finanz- und Verwaltungsausausschuss am 24.07.2024 wurde die Vorplanung des Stadtplanungsamtes (SpA/Vpl) zur Nachrüstung von drei Fußgängerüberwegen (FGÜ) beschlossen. Bereits gem. Vorplanung sollen zur Sicherstellung der Sichtfelder zusätzlich Grünflächen errichtet und Fahrradabstellanlagen für Fahr- und Lastenräder aufgestellt werden.

 

Über die Kreuzung Rosen-/Theaterstraße verläuft der Schulweg der Grundschule Rosenstraße, angrenzend befindet sich die Bushaltestelle Katharinenstraße und eine Tanzschule.

 

Anlass für die Nachrüstung sind Sicherheitsbedenken, welche im Vorfeld der Vorplanung von mehreren Seiten an die Stadt herangetragen wurden. Eine Verkehrsschau sowie eine Verkehrszählung bestätigten die Sinnhaftigkeit und Zulässigkeit (Einsatzgrenzen gem. R-FGÜ der FGSV) von Fußgängerüberwegen (FGÜ).

 

Aktuell sind drei Querungen der Kreuzung als ungesicherte Überquerungsstellen mit Bodenindikatoren ausgeführt, die Querung über die Rosenstraße ist außerdem als Verkehrshelferfurt (VZ 356 StVO) ausgewiesen.

 

Der Knotenpunkt wurde bereits vor mehreren Jahren (2010/11) mit Sperr- und Richtungsfeldern sowie unterschiedlichen Bordsteinhöhen (0/3 cm) ausgestattet. Diese entsprechen jedoch nicht mehr dem Stand der Technik und Sicherheit (geänderte DIN-Normen DIN 32984 und DIN 18040-3 – insbes. bzgl. der Ertastbarkeit der Auffindestreifen), zudem auch nicht den Vorgaben der DIN zu Fußgängerüberwegen. Deshalb werden die Überwege angepasst und ergänzt.

 

Geplanter Ausbau

 

Es werden drei FGÜ mit getrennten Überquerungsstellen und differenzierten Bordhöhen (0/6 cm) geplant, alle Plattenfelder werden gem. DIN-Empfehlung 90 cm tief bzw. breit geplant. Die Aufmerksamkeitsfelder laufen rechtwinklig bis zur Gehweghinterkante (Leitlinie), die Sperrfelder verlaufen entlang der Nullabsenkungen. Die nördliche Querung über die Theaterstraße wird entsprechend der Vorplanung als ungesicherter Übergang mit differenzierter Bordhöhe (0/6 cm) ausgeführt.

 

Die best. Verkehrsinsel in der westlichen Rosenstraße wird auf 2,20 m verbreitert und ebenfalls mit differenzierten Bordhöhen versehen, damit alle Fußgänger sicher die Straße überqueren können und ausreichend Wartefläche zur Verfügung steht.

 

Da FGÜ nach den Regelwerken der Technik (DIN 67523 „Beleuchtung von Fußgängerüberwegen mit Zusatzbeleuchtung") besonders auszuleuchten sind, muss Beleuchtung durch die infra nachgerüstet werden (eigene Planung). Damit es zu keinen Überschneidungen der verschiedenen Gehrichtungen mehr kommt und die neuen Beleuchtungsmaste Platz zwischen den bestehenden Leitungen haben, wurden die Überwege etwas vom unmittelbaren Kreuzungsbereich weggerückt.

 

Um die notwendigen Sichtfelder freizuhalten müssen drei Parkstände entfernt werden, dadurch ergeben sich freie Flächen, welche entsiegelt und bepflanzt werden. Anhand der vorliegenden Daten wurde geprüft, ob Bäume in den neuen Grünflächen gepflanzt werden können. Dies ist voraussichtlich nicht möglich, da der erforderliche durchwurzelbare Bodenraum aufgrund der vorhandenen Leitungen, der Bordsteine und den darunterliegenden Fundamenten nicht ausreicht. Sollte sich die Situation im Zuge der Baudurchführung besser darstellen, würden in Abstimmung mit dem Grünflächenamt Bäume anstelle von niedriger Bepflanzung gepflanzt.

 

Um die befestigten Flächen möglich gut zu nutzen und den Radverkehr zu fördern, wird vor der Grundschule Rosenstraße eine Fahrradabstellanlage mit vier Stellplätzen ergänzt und westlich der Schule (vor dem Privatparkplatz) Fahrradständer für drei Lastenräder aufgestellt. Zur Unterstützung der Bedarfe der Anwohner und der Behindertentanzgruppen soll eine Ladezone (Parkverbot, Anwohner frei mit Parkausweis A05) gegenüber der Tanzschule eingerichtet werden.

 

Kosten

 

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich nach Kostenschätzung auf ca. 120.000,- €. Darin enthalten ist die genannte Ertüchtigung der Beleuchtungsanlage durch die infra (ca. 20.000,- €).

 

Zeitplan

 

Es ist vorgesehen die Maßnahme im Sommer 2025 baulich umzusetzen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

120.000,- €

 

nein

X

ja

Unterhaltsmaßnahmen; nicht bezifferbar

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9510.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan