Vom Sachstandsbericht der Verwaltung zum Qualifizierten Mietspiegel 2025 wird Kenntnis genommen.
Mit
Beschluss des Beirats für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten vom
31.01.2024 wurde dem Finanz- und Verwaltungsausschuss empfohlen für das Jahr
2025 einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss hat die Neuerstellung am 21.02.2024 beschlossen, sodass
für das Jahr 2025 keine Fortschreibung des Mietspiegels aus dem Jahr 2023
erfolgt. Nach § 558d Abs. 2 BGB ist ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand
von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Nach vier Jahren ist der
qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.
Die
öffentliche Vergabe mit Freigabe der Bekanntmachung und Bereitstellung der
Vergabe- und Vertragsunterlagen erfolgte Mitte April 2024. Am 14.05.2024 wurden
von der Vergabestelle die Angebote geöffnet. Durch das Sozialamt, Abteilung
Wohnen erfolgte im Anschluss die Prüfung der beiden eingegangenen Angebote. Am
29.05.2024 fiel die Entscheidung, dass das ALP Institut den Zuschlag erhalten
wird.
Im
Monat Juli sind erste Absprachen mit dem Unternehmen geplant. Nach den
Sommerferien wird das erste Treffen des Arbeitskreises Mietspiegel stattfinden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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