Betreff
Sachstandsbericht zum Qualifizierten Mietspiegel 2025
Vorlage
SzA/0325/2024
Art
Beschlussvorlage - AL

Vom Sachstandsbericht der Verwaltung zum Qualifizierten Mietspiegel 2025 wird Kenntnis genommen.


Mit Beschluss des Beirats für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten vom 31.01.2024 wurde dem Finanz- und Verwaltungsausschuss empfohlen für das Jahr 2025 einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat die Neuerstellung am 21.02.2024 beschlossen, sodass für das Jahr 2025 keine Fortschreibung des Mietspiegels aus dem Jahr 2023 erfolgt. Nach § 558d Abs. 2 BGB ist ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

 

Die öffentliche Vergabe mit Freigabe der Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen erfolgte Mitte April 2024. Am 14.05.2024 wurden von der Vergabestelle die Angebote geöffnet. Durch das Sozialamt, Abteilung Wohnen erfolgte im Anschluss die Prüfung der beiden eingegangenen Angebote. Am 29.05.2024 fiel die Entscheidung, dass das ALP Institut den Zuschlag erhalten wird.

 

Im Monat Juli sind erste Absprachen mit dem Unternehmen geplant. Nach den Sommerferien wird das erste Treffen des Arbeitskreises Mietspiegel stattfinden.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: