Betreff
Zirndorfer Brücke weitere Verkehrseinschränkungen - Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5 für die Einleitung und Abwicklung städtischer Baumaßnahmen
Vorlage
TfA/0492/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Stadtrat erteilt im Nachgang zur Sitzung des BWA vom 10.07.2024 die Projektgenehmigung zur baulichen Umsetzung der weiteren Verkehrseinschränkungen.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 200.000,- €


Referenzvorlage: TfA/0489/20

 

Unter Bezugnahme auf den im Bau- und Werkausschuss vom 10.07.2024 formulierten Prüfauftrag, ergeht nach erneuter Prüfung mit dem SVA folgende Mitteilung:

 

Eine Schikane in der Ausfahrtsspur, wie sie 2011/2012 bei der Graf-Stauffenberg-Brücke eingerichtet wurde, wird seitens SVA im Fall der Zirndorfer Brücke abgelehnt.

Im Gegensatz zur Graf-Stauffenberg-Brücke handelt es sich hier nicht um eine nur einjährige Verkehrsphase bis zur Reparatur einer Brücke, sondern um eine länger andauernde Regelung bis zum Abriss und Neubau in einigen Jahren.

Es bestehen erhebliche Sicherheitsbedenken, wenn schwere Fahrzeuge an der Schikane bis zum Stillstand abbremsen müssen und diese nicht passieren können. Sie sind dann gezwungen aus dem Stand in die Südwesttangente einzufahren. Solche Situationen sind möglichst zu vermeiden.

Die Vollsperrung ist die einzige Alternative, die sicherstellt, dass keine schweren Fahrzeuge unerlaubt das Brückenbauwerk befahren.

 

Es wird um Genehmigung, wie im BWA vom 10.07.2024 vorgetragen, gebeten.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

200.000,-

 

nein

X

ja

Unterhaltskosten; noch nicht bezifferbar

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst. 6301.5141.0000

Budget-Nr. 66250

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: