Betreff
Sitzplätze am Wasser - Grundsatzbeschluss
Vorlage
GrfA/0174/2024
Aktenzeichen
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Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss erteilt den Grundsatzbeschluss gemäß Ziffer 2.4 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Vorentwurf für die Neuanlage eines Sitzplatzes an der Pegnitz im Bereich Stadtpark mit einem vorläufigen Gesamtkostenansatz von 50.000 EUR.

 

Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung ist dem Bau- und Werkausschuss zur Projektgenehmigung erneut vorzulegen.

 

Die notwendigen Genehmigungsverfahren können eingeleitet werden.

 


Planungsanlass

Das Baureferat/Grünflächenamt hat aus der Referentenrunde den Auftrag erhalten, zu prüfen, ob Sitzplätze an der Pegnitz im Bereich des Stadtparks grundsätzlich möglich sind.

 

Standortfestlegung

Aufgrund der Lage im Überschwemmungsbereich der Pegnitz und im Landschaftsschutzgebiet wurde zusammen mit dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz eine Ortsbegehung durchgeführt und drei möglichen Standorte geprüft.

 

Aus unterschiedlichen Gründen wurde der Standort 3 im Vorfeld ausgeschieden und die Standorte 1 und 2 bei den weiteren Überlegungen favorisiert.

 

Schließlich fiel die Entscheidung zu Gunsten des Standortes 1, da dort die Lücke in der gewässerbegleitenden Vegetation größer ist als beim Standort 2.

 

Vorentwurfsbeschreibung

Die Fläche soll insgesamt „naturnah“ mit Trittstufen und Sitzblöcken aus Naturstein und Kleinsteinpflaster gestaltet werden. Zur Böschungssicherung werden an der Wasserlinie Röhrichtwalzen eingebaut.

 

Im Vorplanungsprozess wurden intern noch zwei andere Gestaltungsgrundsätze diskutiert:

 

·         „in der gestalterischen Sprache des Gartendenkmals Stadtpark“ mit gemauerten Stützwänden und Treppen aus rotem Mainsandstein

·         „in einer modernen gestalterischen Sprache als bewussten Gegensatz zum Gartendenkmal Stadtpark“ mit Betonquadern und Betonstufen

 

Letztlich fiel die baureferats-interne Entscheidung zu Gunsten der naturnahen Gestaltung aus, da sich dies nach Ansicht der Beteiligten in den Naturraum Pegnitztal und in die Flussaue am besten einfügt.

 

Genehmigungsplanung

Das OA weist darauf hin, dass für das Vorhaben sowohl Genehmigungen nach Landschaftsschutzgebietsverordnung wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet als auch nach Wasserhaushaltsgesetz wegen der baulichen Veränderung im Überschwemmungsgebiet notwendig sind.

 

In den Vorgesprächen mit OA und WWA wurde eine Genehmigungsfähigkeit bereits in Aussicht gestellt.

 

Aufgrund der Lage im Gartendenkmal Stadtpark wird im weiteren Planungsprozess die Untere Denkmalschutzbehörde ebenfalls beteiligt.

 

Finanzierung und Realisierung

 

Die (vorläufigen) Gesamtkosten liegen nach Kostenschätzung einschl. Baunebenkosten bei 50.000 EUR, dabei entfallen ca. 40 T€ auf die Bau- und 10 T€ auf die Baunebenkosten.

 

Zum Vermögenshaushalt 2025 wurden vom Baureferat 50.000 € gemeldet, die im aktuellen MIP-Entwurf bereits enthalten sind.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

50.000

 

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Meldung zum Vermögenshaushalt 2025

 


Anlage 1 Lageplan

Anlage 2 Vorentwurf