Der Ausschuss erteilt den Grundsatzbeschluss gemäß Ziffer 2.4
der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum
vorgelegten Vorentwurf für die Neuanlage eines Sitzplatzes an der Pegnitz im
Bereich Stadtpark mit einem vorläufigen Gesamtkostenansatz von 50.000 EUR.
Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung ist dem Bau- und
Werkausschuss zur Projektgenehmigung erneut vorzulegen.
Die notwendigen Genehmigungsverfahren können eingeleitet
werden.
Planungsanlass
Das
Baureferat/Grünflächenamt hat aus der Referentenrunde den Auftrag erhalten, zu
prüfen, ob Sitzplätze an der Pegnitz im Bereich des Stadtparks grundsätzlich
möglich sind.
Standortfestlegung
Aufgrund
der Lage im Überschwemmungsbereich der Pegnitz und im Landschaftsschutzgebiet
wurde zusammen mit dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz eine
Ortsbegehung durchgeführt und drei möglichen Standorte geprüft.
Aus
unterschiedlichen Gründen wurde der Standort 3 im Vorfeld ausgeschieden und die
Standorte 1 und 2 bei den weiteren Überlegungen favorisiert.
Schließlich
fiel die Entscheidung zu Gunsten des Standortes 1, da dort die Lücke in der
gewässerbegleitenden Vegetation größer ist als beim Standort 2.
Vorentwurfsbeschreibung
Die Fläche soll insgesamt „naturnah“ mit Trittstufen und Sitzblöcken aus Naturstein und Kleinsteinpflaster gestaltet werden. Zur Böschungssicherung werden an der Wasserlinie Röhrichtwalzen eingebaut.
Im Vorplanungsprozess wurden intern noch zwei andere Gestaltungsgrundsätze diskutiert:
·
„in
der gestalterischen Sprache des Gartendenkmals Stadtpark“ mit gemauerten
Stützwänden und Treppen aus rotem Mainsandstein
·
„in
einer modernen gestalterischen Sprache als bewussten Gegensatz zum
Gartendenkmal Stadtpark“ mit Betonquadern und Betonstufen
Letztlich fiel die baureferats-interne Entscheidung zu Gunsten der naturnahen Gestaltung aus, da sich dies nach Ansicht der Beteiligten in den Naturraum Pegnitztal und in die Flussaue am besten einfügt.
Genehmigungsplanung
Das
OA weist darauf hin, dass für das Vorhaben sowohl Genehmigungen nach
Landschaftsschutzgebietsverordnung wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet
als auch nach Wasserhaushaltsgesetz wegen der baulichen Veränderung im
Überschwemmungsgebiet notwendig sind.
In den
Vorgesprächen mit OA und WWA wurde eine Genehmigungsfähigkeit bereits in
Aussicht gestellt.
Aufgrund
der Lage im Gartendenkmal Stadtpark wird im weiteren Planungsprozess die Untere
Denkmalschutzbehörde ebenfalls beteiligt.
Finanzierung und Realisierung
Die
(vorläufigen) Gesamtkosten liegen nach Kostenschätzung einschl. Baunebenkosten
bei 50.000 EUR, dabei entfallen ca. 40 T€ auf die Bau- und 10 T€ auf die
Baunebenkosten.
Zum
Vermögenshaushalt 2025 wurden vom Baureferat 50.000 € gemeldet, die im
aktuellen MIP-Entwurf bereits enthalten sind.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
50.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o.A. € |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: Meldung zum
Vermögenshaushalt 2025 |
||||||||||||||||||
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Vorentwurf