Betreff
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) – Jahresbericht und Ausbauplanung
Vorlage
JgA/0703/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt Kenntnis vom Bericht der Verwaltung und stimmt der vorgelegten Bedarfsfeststellung und Planung zum weiteren Ausbau zu.


Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII und ein niedrigschwelliges, freiwilliges Angebot, das zeitnah und direkt vor Ort an Schulen verankert ist. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der einzelfallbezogenen sozialpädagogischen Beratung und Begleitung von sozial und / oder individuell beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern, kurz SuS. Die konzeptionelle Arbeitsgrundlage definiert sich hierbei aus dem „Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern“, Herausgeber Zentrum Bayern, Familie und Soziales / Bayerisches Landesjugendamt.

(https://www.blja.bayern.de/unterstuetzung/jugendsozialarbeit/jas_handbuch/index.html)

Gefördert wird JaS im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung (16.360 Euro / Vollzeitäquivalent) durch den Freistaat Bayern auf der Grundlage einer Förderrichtlinie.

 

(https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/265/baymbl-2021-265.pdf)

 

Abzugrenzen ist JaS vom Tätigkeitsbereich der Schulsozialpädagog*innen im Rahmen des Programms „Schule öffnet sich“.

 

(https://www.km.bayern.de/lernen/unterstuetzung/schulsozialpaedagogik)

 

Zum Schuljahr 2024/2025 sind 23 sozialpädagogische Fachkräfte mit 18,21 Vollzeitstellen an 22 Schulstandorten mit knapp 11.000 SuS tätig. Die Jugendsozialarbeit an Schulen deckt damit alle 7 Mittelschulen, die zwei staatlichen Förderzentren in der Mittelstufe und ein staatliches Förderzentrum in der Grundstufe, die drei Berufsschulen, die zwei Realschulen und 9 Grundschulen ab. 2023 haben 2.075 SuS und/oder deren Sorgeberechtigten einzelfallbezogene Leistungen von JaS genutzt, davon 1.474 mehr als 2-mal und 525 mehr als 10-mal. Hinter einem Einzelfall bei JaS steckt somit ein Vielfaches an Kontakten mit den SuS und/oder deren Sorgeberechtigten direkt, aber auch mit Kooperationspartnern wie Schulpsychologie, Beratungslehrkraft, BSD, SPFH, EzB, diversen Beratungsstellen.

 

Beratungsthemen sind unter anderem

 

-       psychische Belastungen der Kinder, aber auch psychische- / Suchterkrankungen im Elternhaus

-       Gewalt-Thematiken (verbal und physisch, gegen Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte): Hier werden Beratungen / Gespräche sowohl mit Opfern als auch Täterinnen und Tätern sowie weiteren Beteiligten durchgeführt

-       (Cyber-)Mobbing

-       straffälliges Verhalten (Körperverletzung, Diebstahl, illegale Suchtmittel)

-       sozial-emotionale Auffälligkeiten (z. B. mangelnde Konzentration im Unterricht, Unterrichtsstörungen, Rückzugsverhalten, Probleme im Aufbau oder Halten sozialer Beziehungen, mangelnde Konfliktlösungskompetenzen u. a.)

-       Schulabsentismus (aktiv und passiv), gepaart mit Hilflosigkeit der Eltern in Erziehungsfragen

-       generelle Überforderung der Eltern mit Erziehung(ssituationen)

 

Tätigkeitsbereiche von JaS sind somit:

 

-        Beratung von / Einzelfallhilfe mit sozial und / oder individuell benachteiligten SuS

-        Krisenintervention

-        Eltern- / Netzwerkarbeit

-        Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrkräften und schulischen Diensten, insbesondere auch bei schwierigen disziplinarischen Entscheidungen

-        Bei Bedarf und Zeitressourcen Projektarbeit (Sucht- und Gewaltprävention, Konfliktlösung, Integration, Aggressionsabbau, Schulverweigerung) mit der Zielgruppe

 

Was unter anderem nicht in den Leistungsbereich von JaS fällt und fallen darf:

 

-        Tätigkeiten, die in den Schulordnungen und Lehrerdienstordnungen zu den Pflichten der Lehrkräfte (z.B. Unterricht, Pausenhofaufsicht)  oder zu anders definierten Aufgabenbereichen (z.B. Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung, offene und gebundene Ganztagsschule, Praxisklasse, Hausaufgabenbetreuung, Jugendarbeit, …) gehören

-        Ausfüllen von Anträgen, egal ob BuT, Bürgergeld, Wohngeld, etc.

-        Angebote für ganze Schulklassen als Regelangebot

-        stv. für den offenen Ganztag Elterngespräche

-        Betreuung von „störenden“ SuS

 

Der Anlage ist zu entnehmen, die Einsatzorte mit Vollzeitäquivalente (VZÄ) und eine Priorisierung für die Bedarfsfeststellung und die Planung zum weiteren Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen (Jas).

 

Zum Abschluss ist noch zu erwähnen, dass JaS sich durch eine hohe Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Personen vor Ort auszeichnet. Umso wichtiger ist die Verortung in den verschiedenen JaS-Teams im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, um den fachlichen Austausch zu ermöglichen und zu unterstützen. Die Führung dieser sehr dezentral arbeitenden Teams stellt hohe Anforderungen an die Leitung bei JaS.

Die immer weiter anwachsende JaS-Landschaft kann mit den bisherigen Ressourcen schon heute kaum mehr adäquat gesteuert werden. Daher müssen Leitung, Koordination und Führung beim weiteren Ausbau der JaS begleitend konzeptionell mitgedacht und letztendlich gestärkt und erweitert werden, um die notwendige Dienst- und Fachaufsicht auch weiterhin sicherstellen zu können. Entsprechende Anträge zu Stellenumfang und -bewertung werden folgen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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